Berlin und Brandenburg -
Berlin und Brandenburg zahlen auch in diesem Jahr wieder mehrere Millionen Euro sogenannter Staatsleistungen an die beiden großen Kirchen.
In Berlin sind es zwölf Millionen Euro, teilte die Berliner Senatskanzlei dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Anfrage mit. Die evangelische Kirche erhält demnach rund 8,04 Millionen Euro, das katholische Erzbistum Berlin knapp 3,96 Millionen Euro. In Brandenburg rechnet das Kultusministerium laut einem Sprecher mit Ausgaben in Höhe von 13,9 Millionne Euro für die evangelische Kirche und 1,75 Millionen Euro für die katholische Kirche. Dies könne sich jedoch in Abhängigkeit von der Übertragung des Ergebnisses der anstehenden Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder noch ändern, sagte der Sprecher.
Grundlage für diese Zahlungen an die Kirchen ist neben Grundgesetzartikel 140 auch der mit dem Land Berlin geschlossene Kirchenvertrag von 2006. In Berlin sind seitdem die Staatsleistungen kontinuierlich gestiegen, von zunächst 10,5 auf zuletzt 11,9 Millionen Euro.
Geld für Bildungs- und Sozialprojekte
Zur Verwendung der Mittel sagte eine Sprecherin der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz auf epd-Anfrage, die Staatsleistungen dienten in erster Linie Projekten und Institutionen, die sich dem Gemeinwohl, der Bildung und der Weiterentwicklung der Zivilgesellschaft verschrieben hätten. Insofern komme das Geld nicht nur Christinnen und Christen zugute, sondern fließe immer auch in die säkulare Zivilgesellschaft zurück. Als konkrete Beispiele nannte die Sprecherin Angebote der Evangelische Akademie, kirchenmusikalische Veranstaltungen, Studierendenarbeit, Missionarische Dienste oder auch Erwachsenenbildung.
Ampel will Staatsleistungen ablösen
Bundesweit betrugen die Staatsleistungen an die Kirchen zuletzt rund 600 Millionen Euro. Die Ampel-Koalition will die Ablösung in dieser Wahlperiode eigentlich angehen, die 14 Bundesländer haben das Thema zuletzt allerdings zurückgestellt. Brandenburg hat sich explizit gegen das Ende der Zahlungen ausgesprochen. Hamburg und Bremen zahlen keine Staatsleistungen.
Staatsleistungen erhalten die Kirchen als Entschädigung für die Enteignung kirchlicher Güter und Grundstücke im Zuge der Säkularisierung vor allem Anfang des 19. Jahrhunderts. Das Grundgesetz enthält einen aus der Weimarer Reichsverfassung übernommenen Auftrag, diese Entschädigungszahlungen abzulösen. Möglich wäre dies etwa durch Einmal- oder Ratenzahlungen.
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, ein entsprechendes Grundsätzegesetz in dieser Wahlperiode zu beschließen, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums dem epd. Der Bund müsste die Rahmenbedingungen zur Ablösung gesetzlich regeln. Die Gespräche, die darüber Anfang des Jahres in einer Arbeitsgruppe mit Vertretern von Bund, Ländern und Kirchen geführt wurden, liegen aber derzeit auf Eis.
Sonderfälle Bayern und Sachsen
Die Länder, die zahlen müssten, verweisen wiederum auf die Notwendigkeit der Regelung durch den Bund. Eine Ausnahme ist Bayern: Vertragliche Ablösungen im Einvernehmen zwischen Staat und Kirchen seien unabhängig von einem Grundsätzegesetz möglich und würden in Bayern insbesondere bei staatlichen Baupflichten an kirchlichen Gebäuden seit Jahren praktiziert, hieß es aus dem dortigen Kultusministerium.
Ein Sonderfall unter den Ländern ist auch Sachsen, wo nach Angaben der Staatskanzlei in den Kirchenverträgen nach der Wiedervereinigung eine sogenannte Abgeltung in Form der jährlichen Leistungen festgeschrieben wurde. Das Weiterzahlen auf unbefristete Zeit wird dort bereits als Ablösung verstanden.