Bundestagswahl in Berlin - Verfassungsrichter verkünden am Dienstag ihr Urteil über Wahlwiederholung

Fr 15.12.23 | 10:11 Uhr
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Symbolbild: Der Bundesadler in der 114. Sitzung des Deutschen Bundestages im Reichstagsgebäude. (Quelle: dpa/Christoph Hardt)
Bild: dpa/Christoph Hardt

Seit vielen Monaten herrscht Unklarheit darüber, ob und wenn ja in welchem Umfang die Bundestagswahl von vor zwei Jahren in Berlin wiederholt werden muss. Am Dienstag soll damit Schluss sein. Auch ein möglicher Wahltermin steht schon bereit.

Das Bundesverfassungsgericht verkündet am kommenden Dienstag (19. Dezember) in Karlsruhe sein Urteil über eine mögliche Teilwiederholung der Bundestagswahl in Berlin. Diesen Termin hatte das oberste deutsche Gericht bereits im November angekündigt. Der Bundestag hatte im November 2022 beschlossen, dass die Wahl in der Hauptstadt von Ende September 2021 nach diversen Pannen teilweise wiederholt werden soll. (Az. 2 BvC 4/23)

Wegen der vielen Unregelmäßigkeiten und zahlreichen Wahllokalen gab es mehr als 1.700 Einsprüche gegen die Wahl, unter anderem vom damaligen Bundeswahlleiter selbst. Geht es nach der Parlamentsmehrheit, wird die Bundestagswahl in 431 der 2.257 Berliner Wahlbezirke - also etwa einem Fünftel - wiederholt. CDU und CSU geht das aber nicht weit genug, weswegen sich die Unionsfraktion an das Bundesverfassungsgericht wandte.

Landeswahl wurde bereits wiederholt

Die Union befürchtet einen "massiven Vertrauensverlust" in die Legitimität der Wahl. Ihr Ziel ist, dass die Zweitstimmen für die Parteilisten in jener Hälfte der Berliner Wahlkreise neu abgegeben werden, in denen der damalige Bundeswahlleiter die Wahl angriff. Die Erststimmen für Direktkandidaten sollten in zwei Wahlkreisen erneut abgegeben werden.

Bei der Wahl am 26. September 2021 bildeten sich vor vielen Berliner Wahllokalen lange Schlangen, weil Stimmzettel fehlten, es nur wenige Wahlkabinen gab oder das Wahllokal zwischendurch sogar geschlossen wurde. Manche Wahllokale blieben in der Folge wiederum deutlich länger als 18.00 Uhr geöffnet - und Menschen gaben ihre Stimmen ab, als schon die ersten Prognosen veröffentlicht wurden.

Berlinerinnen und Berliner wählten an dem Tag nicht nur einen neuen Bundestag, sondern auch ein neues Landesparlament - das Abgeordnetenhaus - sowie neue Bezirksverordnetenversammlungen und stimmten außerdem in einem Volksentscheid ab. Die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und für die Bezirke mussten am 12. Februar 2023 komplett wiederholt werden. Die CDU löste dabei die SPD als stärkste Kraft im Land ab und führt seitdem die Landesregierung.

Landeswahlleiter rechnet mit 11. Februar als Wiederholungstermin

Da eine Wahlwiederholung spätestens 60 Tage nach dem Urteilsspruch stattfinden müsste, rechnet der Berliner Landeswahlleiter Stephan Bröchler mit dem 11. Februar 2024 als wahrscheinlichstem Wahltermin. Bröchler bezeichnete dieses Datum gegenüber dem rbb als "nicht das günstigste", da an diesem Tag die Winterferien in Berlin zu Ende gehen.

Das sei gerade mit Blick auf die Suche nach Wahlhelfenden schwierig, denn auch von denen "werden einige mit ihren Familien in den Urlaub fahren", so Bröchler. Dennoch müsse und werde er jetzt mit diesem Termin leben. "Erst, wenn wir wissen, ob eine teilweise oder vollständige Wiederholungswahl vor uns steht, können eine Reihe elementarer Entscheidungen in Gang gesetzt werden", betonte Bröchler.

Sendung: rbb24 Abendschau, 19.12.2023, 19:30 Uhr

17 Kommentare

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  1. 17.

    "Ich habe keine Ahnung, wie man da wählen soll. Ich wette, die Wahlbeteiligung wird unter 30 Prozent liegen." Wegen der Annonymität der Wahl nicht möglich, aber sollte man nicht genau die gleichen Wähler erneut die Stimme abgeben lassen, die auch damals gewählt hatten bei einer Wiederholung? Dann wäre auch die Wahlbeteiligung exakt gleich.

  2. 16.

    Na hoffentlich kommt es nicht zu Neuwahlen in Berlin . Bei der negativ Propaganda gegen die Ampel.

    Außerdem würde das den Bürgern viel Schaden zufügen. Kosten für die Wahl, Kürzung von Sozialleistungen um ( reiche ) Kapitalisten zu unterstützen und Besserverdiener:innen und Reiche zu entlasten.

  3. 15.

    60 Tage sind sehr knapp, die Briefwähler müssen angeschrieben werden, haben dann etwas Zeit für die Beantwortung, Postlaufzeit kommt dazu. Nicht alle Wahlberechtigten leben in Berlin. Vorher müssen die Parteien kundtun, ob sich an den Kandidaten etwas geändert hat, dann können erst die Wahlzettel gedruckt werden. Da ist schon noch einiges vorher zu erledigen. Eigentlich sind 6 Wochen zu kurz.

  4. 14.

    So eine lange Zeit nach der Wahl eine Nachwahl, das kann man kaum verstehen. Inzwischen hat sich ja sogar schon die Fraktion Die Linke aufgelöst, die nur durch Berliner Direktmandat überhaupt in den Bundestag eingezogen war.
    Wie soll nach so einer langen Zeit der Fehler von 2021 denn noch geheilt werden, es wird doch genauso Grütze.
    Ich habe keine Ahnung, wie man da wählen soll. Ich wette, die Wahlbeteiligung wird unter 30 Prozent liegen.

  5. 13.

    Es wird jetzt echt Zeit, dass die da oben mal schnallen, dass die Demokratie nicht wie ein König auf dem Thron sitzt und alles entscheidet. Die sollen mal kapieren, dass das Regelwerk genauso wichtig ist. Jetzt, wo die Grundfesten der Demokratie auf dem Spiel stehen, müssen die Oberen raffen, dass man die demokratischen Prinzipien nicht einfach so ausnutzt, um Gesetze zu umgehen oder zu ignorieren. Das geht echt nicht klar.

  6. 12.

    Das ist alles so lächerlich.
    Wahlwiederholung 2 Jahre nach Bekanntwerden der Tatsachen?
    Inzwischen konnte sich die Ampel reichlich austoben und den Ruin des Landes vorantreiben.
    Wiederholung dann 4 Wochen vor den anstehenden regulären Neuwahlen, ja? Aber nur, wenn's denn sein muss ...

  7. 11.

    Es hat über 2 Jahre gedauert um da eine Entscheidung herbei zu führen. Da kann schon kritisch gefragt werden welche Prio die Wahlen haben. Als Bürger hätte ich eine wesentlich kürzere Verfahrensdauer erwartet. 6 Monate wären angemessen gewesen.

  8. 10.

    Solche Entscheidungen haben es so oder so „in sich“. Weil klar wird, dass Gerechtigkeit nicht hergestellt werden kann. Manche Fehler sind nicht heilbar. Und deshalb müsste es für die Verursacher Konsequenzen haben.
    Man bedenke:
    Der Olaf macht nicht weiter, wegen Sondervermögenerfinder und Wirecarderinnerungen.
    Der Kevin kann es erst recht nicht.
    Und der Herr Laschet kann es besser, lacht nur an den falschen Stellen.

  9. 9.

    Schon die Nachwahl zum AGH war verfassungswidrig. Aber der größte Skandal dabei war es das Urteil schon vor Urteilsbegründung festzulegen. Das VerfGHG und das Skandalurteil haben der Demokratie schweren Schaden zugefügt.

    Das Urteil kam aufgrund des Parteibuchs zustande und nicht etwa nach geltenden Recht. Ich befürchte, das wird auch bei dem kommenden Urteil des BVerfG ausschlaggebend sein.

  10. 8.

    Die finanzielle Belastung für den Steuerzahler, Gerechtigkeit hin oder her, wäre bei einer Wahlwiederholung und einer nachfolgenden Änderung der Zusammensetzung des Bundestages und der Regierung viel zu hoch. Wir kennen die Prozedur aus Berlin mit Beamten auf Zeit, doppelten Bezirksbürgermeistern usw. - und die Besoldung läuft ungehemmt weiter.

  11. 7.

    Schade das es nicht reicht zum abtreten der unheiligen Ampelallianz.

  12. 6.

    Ich wette das bei der Sache nix herauskommt. Das Gericht wird entscheiden, dass die Wahl zwar Mängeln hatte, aber nicht wiederholt werden muss, der Aufwand wäre unverhältnismäßig. Das

  13. 5.

    Damit alles ordnungsgemäß ablaufen kann, ist eine hinreichende Vorbereitungszeit erforderlich. Nicht dass es erneut zu Pannen kommt.

  14. 4.

    Damit alles ordnungsgemäß ablaufen kann, ist eine hinreichende Vorbereitungszeit erforderlich. Nicht dass es erneut zu Pannen kommt.

  15. 3.

    "Da eine Wahlwiederholung spätestens 60 Tage nach dem Urteilsspruch stattfinden müsste, rechnet der Berliner Landeswahlleiter Stephan Bröchler mit dem 11. Februar 2024 als wahrscheinlichstem Wahltermin. Bröchler bezeichnete dieses Datum gegenüber dem rbb als "nicht das günstigste", da an diesem Tag die Winterferien in Berlin zu Ende gehen." Man muß nicht die 60 Tage ausreizen, die Wahlen dürfen auch eher stattfinden? Warum macht man die Wahl dann nicht vor den Winterferien?

  16. 2.

    "CDU und CSU geht das aber nicht weit genug, weswegen sich die Unionsfraktion an das Bundesverfassungsgericht wandte." Das ist nicht die einzige eingereichte Klage, es gibt da noch weitergehendere eingereichte und vom Gericht angenommene Klagen. Es ist nur das ausgewählte Musterverfahren vom Gericht für die Verhandlung. Werden die anderen Klagen trotz teilweise weitergehender Argumente dann automatisch miterledigt, oder werden die danach auch noch verhandelt? Wie ist bisher das übliche Procedere dafür?

  17. 1.

    1) "über eine mögliche Teilwiederholung der Bundestagswahl in Berlin" Aber wird damit nicht das Prinzip der Wahlgleichheit (https://de.wikipedia.org/wiki/Wahlgleichheit) verletzt, wenn nur in Berlin (teilweise) nochmal die Stimme abgegeben werden darf?
    2) Gilt für die Wahl dann auch das Wählerverzeichnis der ursprünglichen Wahl oder dürfen jetzt auch andere Personen mitabstimmen?
    3) Was ist, wenn ein Kandidat der ursprünglichen Wahl nicht mehr zur Verfügung steht? Wenn die Kandidatenlisten nicht die gleichen sind, ist es doch keine echte Wiederholung mehr?

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