Vor Urteil des Bundesverfassungsgerichtes - Landeswahlleiter: Berlin kann Bundestagswahl auch teilweise wiederholen

So 17.09.23 | 10:16 Uhr
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Bundesverfassungsgericht
Bild: dpa

Mit Spannung wird in Berlin auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur möglichen Wiederholung der Bundestagswahl gewartet. Nun hat die Landeswahlleitung gegenüber dem Gericht grundsätzlich bejaht, eine Wahlwiederholung durchführen zu können.

Im Verfahren um eine Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin hat das Bundesverfassungsgericht bei der Wahlleitung zusätzliche Informationen erbeten. "Die Frage war, ob wir den Beschluss des Bundestages für eine teilweise Wiederholung umsetzen können", sagte Landeswahlleiter Stephan Bröchler der Deutschen Presse-Agentur. "Wir haben dazu vor wenigen Tagen noch einmal Stellung genommen und die Frage grundsätzlich bejaht", schilderte er. Zuvor habe er sich mit den Bezirken dazu abgestimmt, wie der rbb im August berichtet hatte.

Der Bundestag hatte im November 2022 mit den Stimmen der Ampel-Koalition beschlossen, dass wegen Wahlpannen in 327 der 2256 Wahlbezirke neu gewählt werden muss, außerdem in 104 der 1507 Briefwahlbezirke. Dagegen hatte die Unionsfraktion im Bundestag geklagt: Ihr geht eine Wiederholung des Wahlgangs vom 26. September 2021 nur in einem kleinen Teil der Berliner Wahlbezirke nicht weit genug. Ob das Bundesverfassungsgericht nun eine teilweise oder eine komplette Wiederholung für angemessen hält, ist ebenso noch offen wie die Frage, wann eine Entscheidung verkündet wird.

Bröchler: Komplette Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin möglich

Schon vor geraumer Zeit hatte Bröchler erklärt, dass Berlin sich vorsorglich auf eine komplette Wiederholung der Bundestagswahl in der Stadt vorbereite. Dass sich das Bundesverfassungsgericht nunmehr erneut an die Landeswahlleitung gewandt und um zusätzliche Informationen gebeten hat, wertete er als Beleg dafür, wie ausführlich und ernsthaft sich die Verfassungsrichter und -richterinnen mit der Materie beschäftigen. "Das zeigt, wie systematisch das Gericht arbeitet."

Da das oberste deutsche Gericht in Karlsruhe offensichtlich noch alle Informationen zur Wahl zusammenträgt und auswertet, könnte eine Verkündung des Urteils noch etwas dauern. Denn wenn das Verfahren abgeschlossen ist, dürfte die Ausfertigung des Urteils und vor allem die Begründung nach Einschätzung Bröchlers noch mal einige Wochen in Anspruch nehmen. "Wir warten auf das Urteil und werden über einen Verkündungstermin nicht spekulieren", sagte er.

Nach dem Urteil 60 Tage Zeit - Sorge vor Termin im Advent

Eine mögliche komplette oder teilweise Wiederholung der Bundestagswahl müsste spätestens 60 Tage nach der Urteilsverkündung stattfinden. Bei einer Anhörung des Bundesverfassungsgerichts Mitte Juli hatte Bröchler darauf hingewiesen, dass eine Wahl in der Adventszeit ungünstig wäre und ein guter Termin aus seiner Sicht ab Mitte Januar wäre. Er könne und wolle dem Bundesverfassungsgericht aber keine Ratschläge geben oder gar Terminvorschläge machen.

Bei den Wahlen zum Bundestag und zum Abgeordnetenhaus am 26. September 2021 gab es in Berlin zahlreiche Probleme und Mängel, etwa lange Wartezeiten vor Wahllokalen und falsche oder fehlende Stimmzettel. Wahllokale mussten vorübergehend schließen oder blieben bis weit nach 18.00 Uhr geöffnet. Die Wahl zum Abgeordnetenhaus war deshalb am 12. Februar dieses Jahres komplett wiederholt worden.

Bröchler wies zum wiederholten Mal darauf hin, dass die Umsetzung der nach dem Debakel beschlossenen Reformen bei der Wahlorganisation teils noch auf sich warten lasse. Erneut appellierte er an das Abgeordnetenhaus, in den laufenden Haushaltsberatungen den Weg freizumachen für je drei feste Stellen in den zwölf künftigen Bezirkswahlämtern. Die Bürgerinnen und Bürger hätten ein Recht auf funktionierende Wahlen.

Sendung: rbb24 Abendschau, 17.09.2023, 19:30 Uhr

32 Kommentare

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  1. 32.

    Nur Alle:
    "Ich kann ja angesichts der Umfragewerte verstehen, dass man versucht die Tendenz des Wahltages einzufrieren. Das ist aber weder demokratisch noch rechtens."

    Das ist unbelegter bösartiger Verschwörungswahn ohne jegliche sachliche Argumente!

    Auffällig ist aber, dass für viele Kommentatoren hier der Grund für eine komplette Neuwahl in ganz Deutschland ist, dass sie ein anderes Wahlergebnis wollen und erhoffen. Das ist kein sachliches Argument für eine komplette Neuwahl, sondern das, was diese Kommentatoren den anderen unterstellen, nämlich, dass es ihnen nicht um demokratische Wahlen, sondern um ein bestimmtes gewolltes Wahlergebnis geht, nach dem dann die Entscheidung über eine Wahlwiederholung ausgerichtet sein soll.

  2. 31.

    Nur Alle:
    "Wenn nur ein Teil wählt ist das so, als würde dieser Teil erst wählen, wenn in den anderen Bezirken die amtlichen Wahlergebnusse schon bekanntgegeben wurden. Das verstößt gegen das Wahlgesetz Herr Genosse Wahlleiter."

    Bitte konkret: Gegen welchen Paragraphen des Bundestagswahlgesetzes soll dies verstoßen???

    Denken Sie wirklich, dass, wenn in Kleinkleckersdorf in Oberbayern ein kleiner mandatsrelevanter Fehler passiert, wir hier in Berlin und ganz Deutschland die gesamte Bundestagswahl wiederholen sollten? Und das so oft, bis es in keinem Wahllokal einen Fehler gibt?

    Ich denke dagegen: Wenn die in Oberbayern einen Fehler machen, dann sollen nur die dort die Wahl wiederholen und nicht auch noch wir! und genauso ist es umgekehrt: Warum soll in Bayern die Wahl wiederholt werden, nur weil in Berlin Fehler passieren?

  3. 30.

    Henri:
    "Es ist an der Zeit, dass das BVerfG der Farce ein Ende macht, das manipulierte Urteil des VerfGH kassiert und letztendlich die verfassungswidrige Nachwahl für ungültig erklärt."

    Welches "manipulierte" Urteil des VerfGH? Das ist doch überhaupt nicht Verfahrensgegenstand! Und wo soll da eine "Manipulation" sein? Welche "Nachwahl" soll aus welchen Gründen verfassungswidrig sein???

    Henri:
    "Aber das ist bei den vielen Richtern mit CDU Parteibuch eher unwahrscheinlich."

    Welche der entscheidenden Richter sind CDU-Mitglied? Bitte konkret statt Verschwörungswahn!

    Henri:
    "So wird der Demokratie ein Bärendienst erwiesen."

    Es scheint mir eher so, dass SIE Demokratie nicht verstanden haben.

  4. 29.

    Grünter:
    "Das ist ja wie, als wenn man am Wahltag noch 2 Wochen später wählen kann, wo schon die Endergebnisse der anderen vorliegen. Das soll mit dem Wahlgesetz machbar sein?"

    Wer demokratisch gewählt ist, ist für die gesamte Legislaturperiode gewählt! Es wäre undemokratisch einem ohne Wahlfehler gewählten Direktkandidaten das Mandat wieder abzuerkennen, nur, weil am anderen Ende Deutschlands oder am anderen Ende Berlins in einem anderem Wahlkreis mandatsrelevante Fehler passiert sind! Die gesamte Bundestagswahl zu wiederholen, nur, weil es in einem kleinen Teil Deutschlands Fehler gab, wäre unverhältnismäßig. Und außerdem: Was ist, wenn bei einer gesamten Wiederholung in einem anderen Wahllokal Deutschlands neue Fehler passieren? Solange die gesamte Wahl wiederholen, bis es nirgendwo Fehler gibt? Das wäre ein teures Vergnügen!

  5. 28.

    Reimann:
    "Ich gehe aber nicht noch mal hin.
    Diese Unfähigkeit ist unmöglich."

    Niemand wird gezwungen, zur Wahl zu gehen.

    Das demokratische Wahlrecht ist ein Privileg, um das uns Menschen in Diktaturen beneiden!

    Wer sich daran nicht beteiligt, hat dann aber auch nicht das moralische recht, sich über das Ergebnis der Wahl, an der er sich nicht beteiligt, aufzuregen - also auch nicht über das gewählte Parlament und die von ihm gewählte Regierung und deren Politik! Nicht mitmachen, aber andere dafür kritisieren, dass sie machen, das geht überhaupt nicht! Das ist dann bloße destruktive Kritik, die niemandem hilft!

  6. 27.

    Schmidt:
    "Als kleiner Bürger würde man sagen, wenn die "Berlin-Wahl", die in den selben Wahllokalen, wie die Bundestagswahl, mit den gleichen Fehlern, Mängeln und Pannen durchgeführt wurde, vollständig wiederholt werden mußte, ja dann, kann das für die Bundestagswahl nicht anders sein. Doch das Zögern und Hadern des Bundesverfassungsgerichts in seinem Elfenbeinturm wird den kleinen Mann eines besseren belehren."

    Aber da muss der kleine Mann noch einiges dazu lernen:
    Zum Beispiel, dass es einen großen Unterschied macht, ob in 10 von 11 Wahllokalen Fehler passieren oder in 10 von 100.000 Wahllokalen! Das eine sind 91% Fehler, die eine komplette Wahlwiederholung - auch in dem fehlerfreien Wahllokal - rechtfertigen würden. Und das andere sind 0,01% Fehler, die eine komplette Wahlwiederholung - auch in den fehlerfreien Wahllokalen - nicht rechtfertigen würden.

  7. 26.

    Grünter:
    "Wenn bei der Berlinwahl alle neu wählten dann auch bei der Bundestagswahl. Wo soll da jetzt der Unterschied bei den Gründen sein?"

    Der Unterschied war, dass in Berlin ein hoher Anteil im Wahlgebiet (Berlin) von den Fehlern betroffen war und bei der Bundestagswahl ein kleiner Anteil im Wahlgebiet (Deutschland) von den Fehlern betroffen war. Wenn in der Hälfte Deutschlands die Wahl fehlerhaft gewesen wäre, dann würde vielleicht auch die gesamte Wahl wiederholt werden.

  8. 25.

    Grünter:
    "Das ist ja wie, als wenn man am Wahltag noch 2 Wochen später wählen kann, wo schon die Endergebnisse der anderen vorliegen. Das soll mit dem Wahlgesetz machbar sein?"

    Ich möchte auch nicht die Bundestagswahl wiederholen müssen, nur weil vielleicht mal irgendwo in Oberbayern irgendein mandatsrelevanter Fehler passiert! Und das gleiche gilt umgekehrt!

    Grünter:
    "Das ist doch gerade EIN Grund der Neuwahlen, weil Leute nach 18 Uhr wählten. Hier wird doch AfD mäßig schon wieder versucht zu retten was noch zu retten ist (an Macht)"

    Da ist nichts AfD-mäßig außer Ihre "Argumentation"!

    Grünter:
    "Dass die 39 Sitze der Linken im Bundestag flöten gehen kann man als gesichert ansehen. Denn Lichtenberg hat 1 der 3 dazu nötigen Direktmandate verloren. Kann man so sagen."

    Das ist also Ihr AfD-mäßiges Motiv für eine Wahlwiederholung im gesamten Bundesgebiet!

  9. 24.

    Was soll es eigentlich uns in den betroffenen Wahlbezirken nutzen, dass wir wissen, wie die anderen gewählt haben? NICHTS, solange wir uns nicht zu irgendetwas verabreden.

    Fehler können nun mal passieren. Fehler sind menschlich. Und dann müssen die Fehler dort korrigiert werden, wo sie passiert sind.

    Stellen Sie sich das doch mal bei der Europawahl vor: Irgendwo in einem kleinen Wahlkreis in einem EU-Land gibt es mandatsrelevante Fehler, so dass dort die Wahl wiederholt werden muss. Soll nun deshalb in der ganzen EU die Wahl wiederholt werden? Völlig unpraktisch! Demokratie muss auch pragmatisch sein!

    Solange da keine Absicht dahintersteckt oder die Fehler bei jeder Wahl dort passieren, so dass dort immer die Wahl später wiederholt werden muss, können wir ganz gut damit leben, dass ein kleiner Teil der gesamten Wählerschaft die Wahl später noch mal wiederholen muss/kann.

  10. 23.

    Grünter:
    "Das ist ja wie, als wenn man am Wahltag noch 2 Wochen später wählen kann, wo schon die Endergebnisse der anderen vorliegen. Das soll mit dem Wahlgesetz machbar sein?"

    Ja, natürlich ist das machbar?

    Es passieren immer mal kleine oder große Fehler (wie in einigen Wahlbezirken in Berlin). Soll jedes Mal, wenn in Kleinkleckersdorf ein kleiner mandatsrelevanter Fehler passiert, die gesamte Wahl in ganz Deutschland wiederholt werden??? Das ist völlig unpraktikabel!

    Wollen Sie jedes Mal, wenn in Kleinkleckersdorf ein mandatsrelevanter Fehler passiert, allen anderen demokratisch fehlerfrei errungene Mandate einfach so wieder entziehen??? Das ist undemokratisch!

    Was gehen uns die Wahlfehler in Kleinkleckersdorf an? Was geht den Bayern oder Brandenburger die Fehler in Berlin an?

    Wenn es eben nicht alle schaffen gleichzeitig fehlerfrei zu wählen, dann wählen eben die einen früher und die anderen später.

    Solange da kein Vorsatz vorliegt, ist das doch völlig o.k.!

  11. 22.

    Fair, demokratisch, verfassungskonform?:
    "Eine Wahl 2023 kann niemals die von 2021 ersetzen. Jede Wahl ist ein Abbild des aktuellen Standes. Der war 2021 ein anderer. Das Thema kleine Parteien und unfairer Wettbewerb kommt hinzu."

    Es geht hier nicht um das "Ersetzen" einer Wahl, sondern um die Wiederholung dort, wo sie fehlerhaft war.

    Es ist doch ganz einfach: Dort, wo die Wahl ordnungsgemäß war, gibt es ein endgültiges Teilergebnis. Und dort, wo die Wahl nicht ordnungsgemäß war, muss sie wiederholt werden. Dort, wo Direktkandidaten ordnungsgemäß ihr Mandat errungen haben, darf man ihnen das demokratisch errungene Mandat nicht einfach wieder undemokratisch entziehen, nur, weil es woanders Fehler gab, die diese Mandate aber überhaupt nicht beeinflussen. Und dort, wo es mandatsrelevante Fehler gab, da muss wiederholt werden.

  12. 21.

    Tja, keine gute Werbung für Berlin, zumal neuerdings die Einführung von ständigen Wahlämtern geffordert wurde, um künftig in Berlin korrekte Wahlen durchführen zu können, was eine einmalige Forderung im gesamten Bundesgebiet darstellt,
    Ausnahmsweise sorgt sich nun das Bundesverfassungsgericht um ein Bundesland, dass offensichtlich......

  13. 20.

    Wenn die Grünen nicht abgewählt worden wären, wären sie heute noch in Verantwortung. So müssen sie sich eben die Nase an der Regierungsbank plattdrücken und sehen, wie teilweise ihre " gute " Entscheidungen wieder rückgängig gemacht wird. In Thüringen hat das " rückgängig machen " bei den Grünen sehr viel Beifall ausgelöst.

  14. 19.

    Eine Wahl 2023 kann niemals die von 2021 ersetzen. Jede Wahl ist ein Abbild des aktuellen Standes. Der war 2021 ein anderer. Das Thema kleine Parteien und unfairer Wettbewerb kommt hinzu.

  15. 18.

    Das ist ja wie, als wenn man am Wahltag noch 2 Wochen später wählen kann, wo schon die Endergebnisse der anderen vorliegen. Das soll mit dem Wahlgesetz machbar sein? Das ist doch gerade EIN Grund der Neuwahlen, weil Leute nach 18 Uhr wählten. Hier wird doch AfD mäßig schon wieder versucht zu retten was noch zu retten ist (an Macht) Dass die 39 Sitze der Linken im Bundestag flöten gehen kann man als gesichert ansehen. Denn Lichtenberg hat 1 der 3 dazu nötigen Direktmandate verloren. Kann man so sagen.
    Wenn bei der Berlinwahl alle neu wählten dann auch bei der Bundestagswahl. Wo soll da jetzt der Unterschied bei den Gründen sein?

  16. 17.

    Wo wurde denn Grün "abgewählt"? Die Grünen konnten ihr Ergebnis halten, im Gegensatz zur sPD, die nur durch Wahlbetrug weiter an der Macht ist und den Steigbügelhalter für die cDU spielt.

  17. 16.

    Wo wurde denn Grün "abgewählt"? Die Grünen konnten ihr Ergebnis halten, im Gegensatz zur sPD, die nur durch Wahlbetrug weiter an der Macht ist und den Steigbügelhalter für die cDU spielt.

  18. 15.

    Was hat sich nach der Wahl geändert. Grün ist abgewählt und regiert in den Bezirken. Funny.

  19. 14.

    So sehr das angesichts des trumpistischen Skandalurteils des Berliner Landesverfassungsgerichts zu wünschen wäre - deutsches ÖR gibt das leider nicht her - das BVG urteilt über Verstöße gegen das GG und stellt keine übergeordnete Instanz über den Landesverfassungsgerichten dar. Da können Urteile eines Landesverfassungsgerichts noch so offensichtlich durch das Parteibuch der Richter:innen beeinflusst sein und (Stichwort Durchstechen des "erwartbaren" Urteils vor Beratungsabschluss) Recht beugen.

  20. 13.

    Sie verwechseln Gubernative (Regierung, hier Senat) mit Administrative (Behörden). In den Wahlbüros etc. saßen keine Senatsmitglieder. Nichtsdestotrotz sind der Umgang mit den Fehlern durch letztere, insbes. Geisel, oder auch die vorschnelle, tendenziöse Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofs zur Wahlwiederholung, problematisch gewesen - und tragen nicht eben zur Linderung der akuten Repräsentationskrise bei, die Leute dazu bringt, überhaupt nicht zur Wahl zu gehen oder Rechtsextreme zu legitimieren. Wenn der Umgang mit Fehlern so aussieht, dass diese weder klar benannt und akurat aufgeführt werden, um sie schließlich zu überwinden und wenn dann verfassungswidrige Neuwahlen, in Teilen oder im Ganzen, durchgeführt werden, wird eine der Säulen der Demokratie, freie Wahlen, beschädigt. Daher kommt nicht nur reflexartige Hetze von Rechtsaußen, sondern auch begründete Kritik - besonders kritisch in Zeiten rechtsextremer Zugewinne und der Selbstauflösung ganzer Parteien.

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