Bundesverfassungsgericht - Karlsruhe urteilt im Dezember zu Pannen bei Bundestagswahl in Berlin
In einem Monat will das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung über die chaotische Bundestagswahl 2021 in Berlin bekanntgeben. Landeswahlleiter Bröchler sieht sich gerüstet für alle Eventualitäten - und rechnet mit einer Wahl am 11. Februar.
Das Bundesverfassungsgericht will am 19. Dezember sein Urteil zu den Pannen bei der Bundestagswahl 2021 in Berlin verkünden. Das teilte das höchste deutsche Gericht am Freitag in Karlsruhe mit. Es geht unter anderem darum, in wie vielen Wahlbezirken Berlins die Wahl wiederholt werden muss und ob in dem Fall die Abgabe der Zweitstimme - also für eine Partei beziehungsweise Gruppierung - reicht.
Da eine Wahlwiederholung spätestens 60 Tage nach dem Urteilsspruch stattfinden müsste, rechnet der Berliner Landeswahlleiter Stephan Bröchler mit dem 11. Februar 2024 als wahrscheinlichstem Wahltermin. Bröchler bezeichnete dieses Datum gegenüber dem rbb als "nicht das günstigste", da an diesem Tag die Winterferien in Berlin zu Ende gehen.
Das sei gerade mit Blick auf die Suche nach Wahlhelfenden schwierig, denn auch von denen "werden einige mit ihren Familien in den Urlaub fahren", so Bröchler. Dennoch müsse und werde er jetzt mit diesem Termin leben.
Vorbereitung in den Bezirken läuft schon
Die Perspektive, nun bald zu wissen, worauf sich Berlin einstellen muss, sieht Bröchler positiv: "Es ist auf jeden Fall eine Erleichterung", sagte er. "Auch deshalb, weil wir jetzt immer in diesem Modus gewesen sind, von Woche zu Woche zu gucken: Was macht Karlsruhe? Wann wird der Verkündungstermin bekanntgegeben?" Er sei wirklich erleichtert, dass das Datum jetzt feststehe.
"Wir sind damit einen wichtigen Schritt weiter auf dem Weg zur Wiederholungswahl - wenn sie denn stattfindet", sagte der Verwaltungswissenschaftler. "Theoretisch ist noch möglich, dass wir nicht nachwählen müssen, aber ich halte das für sehr unwahrscheinlich."
Zusammen mit den Bezirken laufe bereits die Vorbereitung zum einen auf die Wahl zum Europäischen Parlament im Juni, zum anderen auf die mögliche Wiederholungswahl. "Bei dem, was wir vorbereiten können, ohne zu wissen, ob es eine vollständige oder teilweise Wiederholung wird, sind wir sehr gut im Zeitplan", sagte Bröchler.
Hintergrund des anstehenden Urteils ist eine Klage der CDU-CSU-Bundestagsfraktion. Ihrer Auffassung nach ist der Beschluss der Ampelkoalition, die Wahl in Berlin nur in 431 einzelnen Wahlbezirken wiederholen zu lassen, unzureichend. Die Union erwartet eine Wiederholung in mindestens der Hälfte aller zwölf Wahlkreise.
In vielen Wahllokalen in der Bundeshauptstadt waren die Wahlen zum Bundestag, Abgeordnetenhaus und in den Bezirken am 26. September 2021 chaotisch verlaufen: Es gab lange Schlangen und Wartezeiten, falsche oder fehlende Stimmzettel. Wahllokale mussten zeitweise schließen oder blieben bis weit nach 18 Uhr geöffnet.
Sendung: rbb24 Inforadio, 17.11.2023, 17 Uhr