Neuer Nachtragshaushalt - Brandenburger Hilfspaket soll aus Rücklage finanziert werden

Do 27.06.24 | 18:12 Uhr
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Katrin Lange (SPD), Brandenburger Ministerin der Finanzen und für Europa, spricht während einer Sondersitzung des Brandenburger Landtages zu den Auswirkungen des Urteils des Landesverfassungsgerichtes im Verfahren zum Brandenburg-Paket. (Quelle: dpa/Soeren Stache)
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Video: rbb24 Brandenburg Aktuell | 27.06.2024 | Thomas Bittner | Bild: dpa/Soeren Stache

Es war ein Paukenschlag: Das Landesverfassungsgericht hatte die Regelungen zum Brandenburger Hilfspaket von 2022 für nichtig erklärt und bessere Erklärungen für die Maßnahmen gefordert. Nun soll es einen Nachtragshaushalt geben.

Der Brandenburger Landtag hat die Weichen für eine Finanzierung des Brandenburger Hilfspakets über den Haushalt statt über Kredite gestellt. Eine breite Mehrheit stimmte am Donnerstag in einer Sondersitzung dafür, nach dem Urteil des Verfassungsgerichts auf jede notlagenbedingte Kreditfinanzierung für dieses Jahr zu verzichten und die Hilfsmaßnahmen des Brandenburg-Pakets aus der allgemeinen Rücklage des Landes zu finanzieren. Die AfD votierte dagegen, die Freien Wähler enthielten sich.

Den Vorschlag hatte zuvor Finanzministerin Katrin Lange (SPD) vorgebracht. Dabei geht es um einen Nachtragshaushalt von rund 600 Millionen Euro, der aus der Rücklage finanziert werden könnte, die zurzeit rund 1,6 Milliarden Euro umfasse. "Die finanzwirtschaftliche Bewältigung der nun entstandenen Lage ist auf diesem Weg also möglich", sagte Lange am Donnerstag im Landtag. "Um das haushaltsrechtlich sauber abzubilden, ist ein zweiter Nachtragshaushalt '24 erforderlich."

Landesverfassungsgericht hatte Hilfspaket von 2022 für nichtig erklärt

Das Verfassungsgericht hatte am vorigen Freitag die Regelungen von 2022 für das Hilfspaket zur Abfederung der Energiekrise nach dem Ukraine-Krieg für nichtig erklärt. Damit gab sie einer Klage der AfD-Landtagsfraktion in diesem Punkt statt. Die bewilligten Zahlungen sind aber rückwirkend nicht in Gefahr, hatte das Gericht deutlich gemacht.

Die Verfassungsrichter hielten das Ausrufen einer Notlage zwar für berechtigt, kritisierten aber, dass die Begründungen für die Hilfen nicht ausreichen. Die Klage richtete sich allerdings gegen das ursprüngliche Paket. Landesregierung und Landtag hatten die Regelung nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts geändert, die Notlage für dieses Jahr nochmals erklärt und einen Nachtragshaushalt beschlossen. Die rot-schwarz-grüne Koalition sah nun aber weiter Risiken für den schon nachgebesserten Nachtragsetat.

AfD forderte Lange-Entlassung

In diesem Zusammenhang kam am Donnerstag in der Sondersitzung des Landtags aus der AfD-Fraktion heraus die Forderung auf, dass Lange entlassen werden sollte. "Das können Sie sich von der Backe putzen. Ich bin aus der Prignitz. Ich lasse mich nicht provozieren", entgegnete die Finanzministerin.

Die AfD blieb mit ihrer Forderung allein. Péter Vida, Fraktionsvorsitzender von BVB/Freie Wähler, sagte, seine Partei werde keinem Antrag zustimmen, der die Finanzministerin zum alleinigen Sündenbock für den verfassungswidrigen Haushalt mache. "Zumal die Neubesetzung dieser Stelle angesichts der kommenden Wahl ohnehin keinen Sinn macht."

Sendung: rbb24 Inforadio, 27.06.2024, 15:20 Uhr

25 Kommentare

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  1. 25.

    Wenn ein Gericht etwas für nichtig erklärt, dann ist es schon ein gravierender und schwerer Verstoß gegen das geltende Recht gewesen und keine Lappalie !

  2. 24.

    Wenn kein Verfassungsbruch, warum dann ein Urteil vom Verfassungsgericht ?

  3. 22.

    "Ich bin ja gespannt wie das die Blauen gemeistert hätten. Sollte sie, was der liebe Gott verhindern möge, im Herbst Regierungsverantwortung erlangen." Das ist grammatikalisch unmöglich und inhaltlich ein Widerspruch.

  4. 21.

    Es gibt momentan keine wesentlich Partei mit der Farbe Braun, Blau ist schon richtig. Und wenn Sie die breite Berichterstattung zu dem Urteil verpaßt haben, dann sollte Sie erstmal dazu z.Bsp. im rbb nachlesen.

  5. 20.

    Ja, das gab es auch. Aber es ist schon typischer für die Sozialdemokraten. Die Staatsverschuldung hob in der BRD so richtig ab, als erstmal die SPD Kanzlerpartei war und das setzte sich mehr doer minder immer weiter so fort. Daß die anderen Parteien auch keine Unschuldslämmer sind, ist natürlich klar.

  6. 19.

    Was ist daran Klasse. Solche Ausrutscher dürfen nicht passieren, damit spielt man nur der größten Oppositionsgruppe in die Hände.

  7. 18.

    Da gibt es ein Gericht, was die Arbeit des Finanzministeriums anders beurteilt hat als Sie es tun.

  8. 17.

    Frau Lange macht schon einen super guten Job, was man leider nicht von allen Abgeordneten sagen kann. Ich bin ja gespannt wie das die Blauen gemeistert hätten. Sollte sie, was der liebe Gott verhindern möge, im Herbst Regierungsverantwortung erlangen. Wenn ich mir die derzeitigen Abgeordneten dieses „Vereins“ anschaue, kann keiner der Ministerien das Wasser reichen.

  9. 16.

    Man hat Rücklagen? Warum dann Kürzungen und fiktive Notlagen

  10. 15.

    Nein, ich meine die ,,Braunen'' und Sie wissen warum. Was für ein ,,Verfassungsbruch''? Hab ich etwas verpaßt?

  11. 13.

    Falls Sie die Blauen meinen, der Gang zum Verfassungsgericht war erfolgreich, offensichtlich fehlt es der Brandenburger Regierung an der notwendigen Weitsicht, solche Verfassungsbrüche bereits im Vorfeld zu vermeiden.

  12. 12.

    Klasse gekontert von Frau Lange! Diese braune Bande will alles zerstören. Ich mag Frau Lange schon lange!

  13. 10.

    Geld ausgeben, dass es nicht gibt, ist eine der Kernkompetenzen der SPD!

  14. 9.

    Sie hat nur gesagt, dass sie sich - typisch Prignitzerinnen - nicht (so schnell) provozieren lässt. Weder ist da was "moralisches", noch hat es mit Finanzpolitik zu tun.

  15. 8.

    Die EU Ermahnung strahlt auf die Haushaltsdebatte 2025 ab. Frau Esken sollte sich zurücknehmen, mit den ständigen „Notlageerfindungen“. Sie reißt sonst mit Ihrer Denke die Länder mit rein. Dieses Denken führt zu Inflation und Geldentwertung. Dann ist man zwar abgewählt aber das Land vor die Wand gefahren. Die südlichen EU-Länder versuchen ihre Gedanken nach Norden zu tragen? Ein neuer Anlauf nach dem Brexit? Die Bundesländer sollten den Bund da stärken statt schwächen. Brandenburg spielt da als „Faß ohne Boden“ eine unrühmliche Rolle. Wann kommen die EU-Reformen aus den Brexit-Lehren? Die waren versprochen...

  16. 7.

    "Nein, weil es die nicht gibt." Das hat das Gericht nicht so pessimistisch gesehen in seiner Begründung.

  17. 6.

    "Gestern hat die EU Deutschland ermahnt: ein Verfahren droht" Das dürfte bei Nettozahlern (und damit auch Frankreich) egal sein, da niemand ersthaft ein solchen Urteil durchsetzen könne gegen einen Nettozahler - im Zweifelsfall zieht der Nettozahler die Strafe einfach von seiner Einzahlung als Drohung ab.

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