AfD hatte geklagt - Brandenburger Hilfspaket gekippt - und jetzt?

Fr 21.06.24 | 18:55 Uhr | Von Christoph Hölscher
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21.06.2024, Brandenburg, Potsdam: Richter Markus Möller verkündet zusammen mit den anderen Verfassungsrichtern gegen das "Brandenburg-Paket". (Quelle: dpa/Bernd von Jutrczenka)
Video: rbb24 Brandenburg aktuell | 21.06.2024 | Hanno Christ | Studiogast: Katrin Lange | Bild: dpa/Bernd von Jutrczenka

Das milliardenschwere sogenannte Brandenburg-Paket ist gerichtlich für verfassungswidrig erklärt worden. Dagegen geklagt hatte die AfD. Welche finanziellen und politischen Auswirkungen hat das Urteil? Von Christoph Hölscher

  • Verfassungsgericht erklärt sogenanntes Brandenburg-Paket für verfassungswidrig
  • Brandenburger Regierung hatte Notlage erklärt und so rund zwei Milliaren Euro verfügbar gemacht
  • Klage der AfD-Fraktion im Landtag hatte jetzt in Teilen Erfolg
  • Wer Hilfe erhalten hat, muss sie aber nicht zurückzahlen

Das milliardenschwere Brandenburg-Hilfspaket aus dem Doppelhaushalt 2023/2024 ist in Teilen verfassungswidrig. "Die Regelungen des Brandenburg-Pakets wurden für nichtig erklärt", erklärte das Landesverfassungsgericht am Freitag.

Begründung des einstimmig gefassten Urteils: Zwar sei wegen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und der daraus folgenden Energiekrise gerechtfertigt gewesen, dass der Landtag im November 2022 eine "außergewöhnliche Notsituation" festgestellt habe - das war erforderlich, um trotz der Schuldenbremse in der Landesverfassung zusätzliche Kredite aufnehmen zu können. Allerdings habe die Landesregierung nicht ausreichend erklärt, wie sie mit den schuldenfinanzierten Maßnahmen die festgestellte Notlage beseitigen oder abmildern wollte.

So seien weder die Einzelmaßnahmen genau beschrieben noch die Höhe der Kreditermächtigung ausreichend begründet worden, bemängelte das Verfassungsgericht.

Entlastung für Bürger und Kommunen

Über das Brandenburg-Paket sollten für das vergangene und das laufende Jahr Mittel von bis zu rund zwei Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden. Die Gelder waren dafür vorgesehen, die Folgen des Ukraine-Kriegs abzumildern, z.B. die höheren Energiepreise, aber auch die Kosten für die Aufnahme ukrainischer Geflüchteter. Das geschah unter anderem durch Zahlungen an Familien, Kommunen, Krankenhäuser und Unternehmen.

Auch wenn das Hilfspaket nun per Gerichtsurteil als verfassungswidrig eingestuft wurde, muss niemand befürchten, erhaltene Gelder zurückzahlen zu müssen, erklärte das Verfassungsgericht. Eine "Rückabwicklungspflicht" ergebe sich aus dem Urteil nicht. Damit hat es zwar womöglich keine direkten finanziellen Folgen - aber erhebliche politische Auswirkungen.

AfD fühlt sich bestätigt

Die AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag, die die Klage gegen das Brandenburg-Hilfspaket eingereicht hatte, begrüßte das Urteil. Man selbst habe die jetzt vom Landesverfassungsgericht bestätigte Kritik mehrfach und frühzeitig im Landtag geäußert, betonte der Fraktionsvorsitzende Hans-Christoph Berndt bei einer kurzfristig angesetzten Pressekonferenz.

Diese "Vorhaltungen" seien jedoch von der Landesregierung und den Koalitionsfraktionen "arrogant übergangen“ worden. Daher sei er dankbar, dass die Regierung nun vom Landesverfassungsgericht "an ihre Grenzen gestoßen" worden sei, sagte Berndt. Er würde es für angemessen halten, wenn die Finanzministerin Katrin Lange (SPD) als Konsequenz auf dieses Urteil jetzt "ihr Amt zurückgibt".

Finanzministerin: Auswirkungen prüfen

Die Finanzministerin räumte nach der Urteilsverkündung ein, man habe bei der Konzipierung des Hilfspakets "einen rechtlichen Fehler begangen, den wir ausbügeln werden". An dem "politischen Ansatz, Bürgern, Kommunen und Unternehmen in einer massiven Krise zu helfen", halte sie aber fest, betonte Lange. Nun werde man die Urteilsbegründung prüfen – auch im Hinblick auf mögliche Auswirkungen auf den Ende 2023 verabschiedeten Nachtragshaushalt.

Damit hatte die rot-schwarz-grüne Koalition in Brandenburg bereits auf das Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeshaushalt reagiert - und unter anderem eine Hilfspauschale gestrichen und das Deutschland-Ticket aus dem Hilfspaket genommen. Bei der jetzt entschiedenen Klage ging es um den ursprünglich und noch nicht geänderten Haushalt.

Landkreise und Kommunen sind erleichtert

Vertreter der Landkreise und Kommunen äußerten sich erleichtert, dass bereits bewilligte Mittel trotz des Urteils nicht zurückgezahlt werden müssen. "Damit können wir rechnen und auch entsprechend umgehen", sagte Siegurd Heinze, Vorsitzender des Landkreistages. Er betonte, dass der Landkreistag das Brandenburg-Hilfspaket damals mitgetragen habe. Man sei dadurch in die Lage versetzt worden, "den Herausforderungen vor allem der Flüchtlingskrise gerecht zu werden", sagte Heinze.

Auch Oliver Hermann, Präsident des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, wies darauf hin, dass die Kommunen des Landes von den Zahlungen auch heute noch profitierten. Trotzdem begrüße er, dass das Landesverfassungsgericht durch seine Entscheidung eine "wichtige Klärung herbeigeführt" habe.

Sondersitzung des Landtags geplant

Welche politischen Schlussfolgerungen aus dem Urteil zu ziehen sind, ist noch nicht klar. Die Vorsitzenden der Regierungsfraktionen kündigten für kommenden Donnerstag eine Sondersitzung des Landtags zum Thema an. Dort könnte es neben der politischen Verantwortung und den möglichen Auswirkungen des Urteils auf den Landeshaushalt auch um die Zukunft der Schuldenbremse gehen.

"Das Urteil stellt erneut klar, dass die Schuldenbremse abgeschafft werden muss", teilte der Vorsitzende der Linksfraktion, Sebastian Walter, schriftlich mit. Abgesehen davon, dass die dafür nötige Verfassungsänderung im Bundestag beschlossen werden müsste, gibt es allerdings auch im Brandenburger Landtag derzeit keine Mehrheit für diese Forderung.

Sendung: Antenne Brandenburg, 21.06.2024, 13:00 Uhr

Beitrag von Christoph Hölscher

51 Kommentare

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  1. 51.

    Sie haben offensichtlich beruflich keinerlei Budgetverantwortung.
    In den beiden Jahren hatte so gut wie jeder der Finanzbedarf planen muss, extreme Schwierigkeiten überhaupt irgendeine Vorhersage treffen zu können, wieviel Geld benötigt wird um ein Unternehmen, Behörde, Kommune etc. am laufen zu halten.
    Hätten Land und Bund damals nicht diese Vorgänge eingeleitet hätten wir heute sehr wahrscheinlich einige Krankenhäuser weniger und eine Kommunen in Haushaltssicherung mehr.
    Es ging mit Nichten um einfach mehr Schulden machen sondern darum Schaden abzuwenden. mehr Einnahmen waren nicht da und sparen war bei 10% Inflation nur ein Tropfen auf en heißen Stein.
    Sie werden dies wahrscheinlich mit Ihrem liberalen Gerede widerlegen. Macht sich ja recht einfach wenn man dafür nicht verantwortlich ist.

  2. 50.

    Nun - es soll vorkommen, dass die Nachkommen mit dem Einkommen nicht auskommen...

    Getreu dem Motto, wir haben Heute zwar kein Geld, dass wir gestern ausgeben wollten und werden es morgen auch nicht zurückzahlen können - dann nur zu..... und die Schuldenbremse aufheben.

  3. 49.

    Sollte diese These richtig sein, dürfte man überhaupt nicht mehr wählen gehen.

  4. 48.

    Was hat das mit dem Artikel und der Entscheidung des Gerichts zu tun?

  5. 47.

    Umgedreht ist es richtig. Wer nichts erwirtschaftet, kann nichts verteilen und „fastet“. Bitte immer im Kopf behalten.

    P.S. Lesen Sie eigentlich die Kommentare? (Weil Sie nun wieder von vorne anfangen)

  6. 46.

    Wer auf Hilfe angewiesen ist, oder nicht ausschließen kann, demnächst darauf angewiesen zu sein, und dennoch AfD, Union oder FDP wählt, entscheidet sich damit für eine Fastenkur ohne absehbares Ende. Bitte für die nächsten Wahlen im Hinterkopf behalten!

  7. 45.

    AFD nein Danke!

  8. 44.

    Wie sagte Rosa Luxemburg einmal: "Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden".

  9. 43.

    „ Allerdings habe die Landesregierung nicht ausreichend erklärt, wie sie mit den schuldenfinanzierten Maßnahmen die festgestellte Notlage beseitigen oder abmildern wollte.“

    Mit anderen Worten, Planlosigkeit.

  10. 42.

    Und wer soll der Nächste sein, der nicht ihre Meinung und Anschauung passt? Ziemlich kurz gedacht.

  11. 41.

    „Experten haben gesagt, dass der Haushalt verfassungskonform ist“
    Es war umgedreht. Alle Experten haben es erkannt. Und Nichtexperten, so wie ich und andere damalige Kommentatoren auch, was es bedeutet die gesetzliche Schuldenbremse auszuhebeln, nur weil man es kann. Und weil das Offensichtliche zu offensichtlich ist, hat man zwanghaft „Experten“ gesucht, die wunschgemäß argumentieren. Es gab aber Keinen. Deshalb hatte man sich der Formulierung „könnte verfassungskonform sein“ bedient. Das ist wie das inflationäre „könnte-Vorreiter“ ...was hier immer wieder kommt, wenn die letzten Plätze nie verlassen werden.

  12. 40.

    Was hat das mit dem Artikel zu tun? Es ist doch vollkommen unerheblich, wer einen entsprechenden rechtlichen Prüfauftrag an das Gericht in Form einer Klage stellt, das Gericht bewertet doch auch ohne Ansehen der Person rein den juristischen Sachverhalt.

  13. 38.

    Bitte lassen Sie das mit der Verfassungskonformität sein und kehren zurück zum Kern des Problems. Stellen Sie sich vor, da sitzen Leute zusammen und überlegen wie man die legalen Schulden noch toppen kann? Die Finanzministerin Lange nennt das „Konzipierung“. Was für eine wahrgenommene Verhöhnung? So fährt man das Land vor die Wand. Wir sind schon jetzt zu den Letzten gehörig.
    Und was wäre, wenn ähnlich trickreich Konzerne agieren? Dann würden Sie diese Methoden wortreich geißeln? Zu recht...
    Nur sind Konzerne bemüht rechtskonform zu handeln. Wenige Kriminelle mal außenvorgelassen, die früher oder später auffliegen. Wohlgemerkt rechtskonform. Die Landesregierung war nicht rechtskonform. Sie sieht es nicht mal ein. Und wird was probieren? Eine neue Notlage ausrufen? Wenn die ganze Einstellung zum Geld nicht stimmt, dann ist die Notlage allerdings da. Im ganz anderen Sinne.

  14. 37.

    Nein, das ist falsch. Es gab sehr wohl ernst zu nehmende Warnungen, die gut begründet waren. Darauf wollte man aber nicht hören. Die Einschätzung der zustimmenden Fachleute waren dagegen nicht überzeugend. Man hat es schlicht darauf ankommen lassen wollen und sich nicht mal die Mühe gemacht, eine gerichtsfeste Begründung der angeblichen Notlage wenigstens zu versuchen. Die Landesregierung hat sich nicht mal an die Maßstäbe gehalten, die sie von Dritten erwarten.

  15. 36.

    „Die AfD wird es „politisch“ imaginär verwerten und die Kenia-Ampel wird den zukünftigen Haushalt real durch entsprechende Anpassungen nachbessern. “
    Können Sie sich vorstellen, dass man eine „neue Notlage“ erfindet (ähnlich wie Frau Esken das macht), diese trickreich etwas üppiger ausgestaltet, um die schon getätigten Ausgaben aus dem „Brandenburgschuldenpaket“ abzusichern? Glauben Sie die Leute sind dumm? Einige in der Regierung glauben das und werden es probieren?

    #Michael in 4.
    Banken muss man sich leisten können. Können Sie das? Aus dem „Teufelskreis“ herauskommen?

  16. 35.
    Antwort auf [Bodo] vom 21.06.2024 um 21:31

    Ja, hoffen wir, dass bis dahin ein Verbotsverfahren gegen die AFD geprüft wird. Verfassungsfeinden haben nichts im Landtag zu suchen.

  17. 34.

    "sie hat wissentlich und gegen die Warnung der Experten einen Haushalt verabschiedet, der gegen die Verfassung verstößt"

    Was soll diese dreiste Unterstellung? Experten haben gesagt, dass der Haushalt verfassungskonform ist. Natürlich hat die Regierung deshalb nicht wissentlich gegen die Verfassung verstoßen. Es gab natürlich auch Experten, die gewarnt haben, dass der Haushalt gegen die Verfassung verstößt oder verstoßen könnte.

    Anders ist natürlich der Fall bei der AfD gelagert. Deren verfolgte Ideologie verstößt möglicherweise gegen unsere Verfassung. Deshalb ist ja auch der Verfassungsschutz aktiv.

  18. 32.

    Eine schwierige Situation. Jetzt sollte der RBB kompetent die Folgen des Urteils erläutern.

  19. 31.
    Antwort auf [Bodo] vom 21.06.2024 um 21:31

    Der Verbrechervergleich ist unerträglicher Nonsens.
    Ihnen fehlt das Rechtsbewusstsein.

  20. 30.

    Schulden nehmen Sie gern in Kauf. Das Problem ist, dass wie immer im Leben, die Einkünfte die Ausgaben decken müssen und im Geschäftsleben Aktiva und Passiva ausgeglichen sind. Heute reden Sie als junger Mensch, in 20 Jahren, wenn der Rücken vom Tragen der Schulden schmerzt, sehen Sie das vielleicht anders.

  21. 29.

    Tja, dann werden Sie ja vermutlich auch mitbekommen haben, dass ein solches unabhängiges Gericht, entschieden hat, dass die AfD als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft werden darf. Das Gericht stellte fest, dass die Partei Bestrebungen verfolgt, die sich gegen das Demokratieprinzip und gegen die Menschenwürde einzelner Personengruppen richten, was Ihre Argumentation dann ad absurdum führt.

  22. 27.

    Nein, ich ignoriere nichts, sondern Sie, aus ideologischen Gründen. Auch die AfD kann keine Ewigkeitsrechte außer Kraft setzen. Sie könnte aber durchaus gegen die Verfassung verstoßen, wenn sie gewisse Vorhaben umsetzen wöllte. Kann aber auch sein, dass sie ihre Vorhaben verfassungskonform begründen würden. Das würde gegebenenfalls ein Gericht entscheiden. Im hiesigen Fall hat aber die Landesregierung genau das getan, was sie der AfD schon mal vorsorglich vorwerfen, sie hat wissentlich und gegen die Warnung der Experten einen Haushalt verabschiedet, der gegen die Verfassung verstößt und dies eben nicht unbewusst oder leicht fahrlässig. Die Gerichte sind aber zum Glück unabhängig und spielen dabei nicht mit.

  23. 26.

    Da macht die Regierung mal was Vernünftiges - und schon ist wieder falsch. Könnte man soche Klagen nicht einfach abweisen? Die juristischen Feinheiten, die die Unrechtmäßigkeit bedeuten, erkennen Laien eh nicht. Hoffentlich kommt nicht wirklich mal ein Angriff Außerirdischer: Da es für die Verteidigung dagegen kein Gesetz gibt, wären wir dann wohl verloren.

  24. 25.

    Richtig so: In Brandenburg kein Geld für Bildung, Gesundheitswesen, Wirtschaft und Verkehr investieren, damit die Fortschrittsbremsen recht behalten und Brandenburg ein Entwicklungsland bleibt! Dann bekommt das tumbe Landvolk die verdiente Quittung.

  25. 24.

    Und genau dazu benötigen wir u.a. die AFD.
    Das umgehen von Haushaltsrecht in den jeweiligen Regierungen muss aufgedeckt werden. Gut gemacht.

  26. 23.

    Ich freu mich schon auf die LTW. Dann gibts die Quittung für Lügner, Verschwender und Verfassungsfeinde!

  27. 22.

    Zum wiederholten Mal wird in Berlin und BB den Kartellparteien die Rote Karte gezeigt. Danke AfD!

  28. 20.

    Hier kann wieder mal keiner lesen: "... Allerdings habe die Landesregierung nicht ausreichend erklärt, wie sie mit den schuldenfinanzierten Maßnahmen die festgestellte Notlage beseitigen oder abmildern wollte. ..."
    Wer schon mal Förderanträge z. B. für freie Träger geschrieben hat, weiß dfas alles haargenau und in Einzelheiten begründet und vorgerechnet werden muss. Also nix von wegen keine neuen Schulden.
    Die Landesregierung muss lediglich eine bessere Begründung abliefern. Und Staatsschulden auf Null abbauen? Das klappt seit 75 Jahren nicht.

  29. 19.

    Die Landesregierung hat ihre Quittung bekommen zu recht. Wie viele Menschen und Experten hatten gewarnt. Hatte die afd nicht geklagt, ware es unter den Tisch gefallen. Vielen dank.

  30. 18.

    Überhaupt nicht, dass ist das „Geile“ an dem Urteil. Jeder kann das Urteil zu seinem Vorteil auslegen und der Rechtssprechung ist formal Genüge getan.
    Die AfD wird es „politisch“ imaginär verwerten und die Kenia-Ampel wird den zukünftigen Haushalt real durch entsprechende Anpassungen nachbessern.

  31. 17.

    Bei allen Unterschieden, die selbstredend gemacht werden müssen:

    Sie ignorieren geflissentlich den wesentlichen Unterschied, ob Grundrechte mit Ewigkeitsgarantie ausgehöhlt oder sogar faktisch abgeschafft werden sollen oder ob es sich um eine Interaktion zwischen staatlichen Institutionen handelt. Helmut Kohl taugte bspw. nicht als Vorbild eines Steuerzahlers oder als Vorbild dafür, dass die grundlegenden Finanzierungsinstrumente für Parteien geachtet werden. Dennoch würde ich ihn nicht als verfassungsfeindlich bezeichnen. Menschen, die Grundrecht aushöhlen oder gar faktisch abschaffen wollen - und sei es für bestimmte Menschengruppen - die allerdings schon.

  32. 16.

    Hier geht es nicht nur um eine Rechtsverletzung sondern um eine Verfassungswidrigkeit. Noch schlimmer geht es in diesem System nicht. Wird das wirklich keine Folgen haben?

  33. 15.

    >"Daher ist das Schulden machen zwiespältig"
    Man darf den Koalitionsparteien bei diesem abgewatschten Hilfepaket mal guten Vorsatz zugute halten. Allein die Umsetzung ist nicht verfassungsrechtlich gelaufen. So stark sind die Kreditzinsen derzeit auch nicht. Nur eben nicht bei Null wie noch vor 5 oder 6 Jahren. Es ist schon angebracht, nachfolgenden Generationen nicht so viele Staatsschulden zu hinterlassen. Nur wenn sich die Möglichkeit ergibt, zu fast Null oder sehr geringen Zinsen begrenzt Schulden zu machen für wirklich nachhaltige Projekte, dann sollte das auch gemacht werden. Ein marodes Land samt Schulen, Straße usw. zu hintelassen wegen bloß keine Schulden, freut nachfolgende Generationen auch nicht.

  34. 14.

    "Wenn der Haushalt rechtswidrig ist, kann grundsätzlich kein Geld mehr aus diesem Haushalt ausgegeben werden. " Eine Haushaltssperre bis zur Klärung und dann Verabschiedung eines geänderten Haushalts würde das heilen.

  35. 13.

    Gegen Schulden für investive Aufgaben hat doch so gut wie niemand etwas, das Problem sind Schulden für konsumptive Aufgaben.

  36. 12.

    "Auch wenn das Hilfspaket nun per Gerichtsurteil als verfassungswidrig eingestuft wurde, muss niemand befürchten, erhaltene Gelder zurückzahlen zu müssen, erklärte das Verfassungsgericht. Eine "Rückabwicklungspflicht" ergebe sich aus dem Urteil nicht." Das befürworte ich für die Empfänger, aber wie ersetzt die Landesregierung die nun fälschlicherweise schon ausgezahlten Beträge, wenn sie (n.m.M. sinnvollerweise) nicht von den Empfängern zurückgefordert werden?

  37. 11.

    Die von Ihnen dargelegten Maßstäbe sind leider rein subjektiv. Selbstverständlich kann jede Partei verfassungsfeindlich handeln, wenn sie deren Regeln bewusst umgeht. Die Grenze liegt lediglich zwischen Bewusstheit und Fahrlässigkeit. Ob man hier tatsächlich noch Fahrlässigkeit gelten lassen kann, ist durchaus diskutabel, da mehrere führende Experten deutlich gewarnt haben, aber von der Landesregierung bewusst ignoriert wurden. Man hat also bewusst einen Haushalt zu Lasten künftiger Regierungen durchgewunken, von dem man wusste, dass er nicht der Verfassung entspricht. Da gibt es objektiv keinen Unterschied zu potentiellen verfassungsfeindlichen Gesetzen, die man dem politischen Gegner unterstellt.

  38. 10.

    Kredite kosten Geld. Und die Zinsen sind gestiegen. Geld zur Schuldentilgung ist schon ein großer Posten im Haushalt. Daher ist das Schulden machen zwiespältig

  39. 9.

    Zwischen einem Verfassungsverstoß aufgrund einer Gesetzgebung, die aus formalen Gründen erfolgt und einer Verfassungsfeindlichkeit, die aus der Nichtanerkennung wesentlicher Grundrechte resultiert, liegen Welten. Das Erste berührt ein Gesetz, nicht aber die Handlung oder Gesinnung dessen, der es beschlossen hat, das Zweite widerspiegelt die innere Haltung zu den in den ersten 20 Artikeln garantierten Grundrechte.

    Wer von einer quasi biologischen deutschen Volksgemeinschaft, von einem quasi biologischen deutschen Volkskörper ausgeht, der ist völkisch. Völkisch waren die Nationalsozialisten und völkisch ist im wesentlichen Teilen die AfD.

  40. 8.

    >"Gottseidank, der verfassungswidrige Schuss ins Blaue wurde von der AfD verhindert."
    Ja da hat sich und allen anderen die Landesregierung kein Gefallen getan. Wenn die Landesregierung als Begründung für diese Sonderposten die Maßstäbe angesetzt hätte, wie diese bei Kommunen und Unternehmen für Fördergelder gelten, dann wäre es so nie möglich gewesen. Dass die AfD sich jetzt mal auf die Schulter klopfen kann, ist eindeutig ein Fehler der Koalitionsparteien.
    Aber immerhin: Bei Geldern, die schon bewilligt wurden, gilt.. Zitat:
    "Auch wenn das Hilfspaket nun per Gerichtsurteil als verfassungswidrig eingestuft wurde, muss niemand befürchten, erhaltene Gelder zurückzahlen zu müssen, erklärte das Verfassungsgericht. Eine "Rückabwicklungspflicht" ergebe sich aus dem Urteil nicht."

  41. 7.

    Wer gegen die Verfassung verstößt ,ist dann auch Verfassungsfeindlich denke ich mal.

  42. 6.

    das geht so nicht. schnell auf die strasse und gegen rechts demonstrieren.

  43. 5.

    Wenn die AfD angeblich von nichts Ahnung hat, wieso bestätigt dann das Gericht die von der Partei geäußerten bedenken. Ergo, hat also das Gericht auch von nichts eine Ahnung.

  44. 4.

    Schulden nehme ich als junger Mensch gerne in Kauf, die kann man tilgen und wenn möglich aufschieben. Dieses künstliche Kleinhalten von staatlichen Haushalten ist Blödsinn, damit verbauen wir uns unsere Zukunft

  45. 3.

    Ganz schwierige Materie.
    Wenn der Haushalt rechtswidrig ist, kann grundsätzlich kein Geld mehr aus diesem Haushalt ausgegeben werden. Das folgt aus dem Rechsstaatsprinzip, wonach die Verwaltung für ihr Handeln eine gültige Rechtsgrundlage braucht.
    Sind denn schon alle Mittel vergeben?

  46. 2.

    Sehr gutes Urteil gegen das endlose "Geld-Drucken" - welches Inflation und Geldentwertung weiter anheizt und den Schuldenberg für künftige Generationen immer höher treibt.

  47. 1.

    "So seien weder die Einzelmaßnahmen genau beschrieben noch die Höhe der Kreditermächtigung ausreichend begründet worden," Gottseidank, der verfassungswidrige Schuss ins Blaue wurde von der AfD verhindert.

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