Erleichterung nach Gesetzesänderung - Zahl der Anträge auf Einbürgerung in Berlin gestiegen
Durch eine Gesetzesänderung hatte die Ampel-Regierung den Weg zum deutschen Pass erleichtert. In Berlin behandelt seit Jahresbeginn ein neues Landesamt alle Anträge - und deren Zahl steigt stark an. Doch es gibt auch noch viele unbearbeitete Alt-Anträge.
- Im Juli rund 200 Einbürgerungsanträge pro Tag
- Gesetzesänderung verkürzt Frist
- Beschleunigte Einbürgerung bei guter Integration
Die Zahl der Anträge auf Einbürgerung ist in Berlin zuletzt spürbar angestiegen. Im Juni seien rund 4.000 Anträge im Landesamts für Einwanderung (LAE) eingegangen, also durchschnittlich 133 pro Tag, sagte ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage. Vom 27. Juni bis zum 21. Juli hätten das Amt bereits über 5.000 Anträge erreicht - also im Schnitt täglich rund 200. Für den gesamten Juli liegen demnach noch keine Zahlen vor.
Seit dem 27. Juni gilt bundesweit ein neues Staatsangehörigkeitsrecht, das Einbürgerungen erleichtern soll.
Neues Recht macht Einbürgerung leichter
Das von der Ampel-Koalition im Bund formulierte neue Staatsangehörigkeitsrecht sieht vor, dass ein Anspruch auf Einbürgerung nun schon nach fünf statt bisher acht Jahren besteht - vorausgesetzt der Antragsteller erfüllt alle Bedingungen. Bei besonderen Integrationsleistungen sollen Ausländerinnen und Ausländer bereits nach drei Jahren Deutsche werden können. Voraussetzungen für die schnellere Einbürgerung sind gute Leistungen in Schule oder Job, hervorragende Sprachkenntnisse oder ehrenamtliches Engagement. Mehrstaatigkeit wird generell zugelassen.
Alle in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern erhalten ab sofort die deutsche Staatsangehörigkeit und können die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf - statt bisher acht - Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Die sogenannte Optionsregelung, die bisher für nicht in Deutschland aufgewachsene junge Menschen galt, entfällt. Um die Leistungen der DDR-Vertragsarbeiter und der sogenannten Gastarbeiter zu würdigen, wurden für diese Gruppen die Anforderungen für eine Einbürgerung gesenkt.
In Berlin ist das Landesamt für Einbürgerung (LEA) seit Anfang des Jahres für die Einbürgerung zuständig. Zu diesem Termin hat das Landesamt rund 40.000 offene Vorgänge aus den Einbürgerungsbehörden der Berliner Bezirke übernommen. "Der älteste unbearbeitete Antrag stammt dabei jetzt aus dem Jahr 2005", so der Sprecher weiter. "Hinzu kommen seitdem über 25.000 digital beim LEA gestellte Anträge." Vor diesem Hintergrund lasse sich nicht seriös beantworten, wie lange die Bearbeitung der Anträge im Durchschnitt dauere.
Sendung: rbb 88.8, 31.07.2024, 18:00 Uhr