Rechtsextremes Magazin - Juristen bezweifeln Verfassungsmäßigkeit des "Compact"-Verbots

Mi 17.07.24 | 16:47 Uhr
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Eine Mitarbeiterin einer Bahnhofsbuchhandlung hält eine Ausgabe des Magazins "Compact". (Quelle: dpa/Karl-Josef Hildenbrand)
Bild: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Bundesinnenministerin Faeser hat das Compact-Magazin verboten - mit dem Hinweis, es verstoße mit seinen Inhalten gegen die Verfassung. Staatsrechtler befürchten derweil, das Verbot könnte vor Gerichten keinen Bestand haben.

Nach dem Verbot des rechtsextremen "Compact"-Magazins bezweifeln Juristen, ob die Entscheidung verfassungskonform ist. Benjamin Lück, Rechtsanwalt der Gesellschaft für Freiheitsrechte, sagte der Katholischen Nachrichten-Agentur am Mittwoch, es sei "ein totaler Blick ins Ungewisse, wie die Gerichte entscheiden".

Er gehe fest davon aus, dass die Betreiber rund um den Herausgeber Jürgen Elsässer sich juristisch gegen das Verbot zur Wehr setzten. Auch wenn die Inhalte des "Compact"-Magazins Lück zufolge "unerträglich, hetzerisch und dumm" seien, fielen sie zu einem Großteil unter den Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit.

Lück: Medien genießen besonderen Schutz

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte am Dienstag zwei Unternehmen verboten, die hinter dem Magazin stehen, die "Compact-Magazin GmbH" und die "Conspect Film GmbH". Faeser nutzte für das Verbot das Vereinsgesetz, nachdem der Staat Vereine und auch Unternehmen verbieten darf, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten.

Jurist Lück sagte dazu, das Vereinsrecht passe nicht zu hundert Prozent auf Presseunternehmen: "Medien genießen einen besonderen grundrechtlichen Schutz. In den Verbotsgrundlagen im Vereinsgesetz findet sich keine Regelung, die sagt, dass ein Verein, der Presseerzeugnisse herausgibt, nur unter besonders hohen Voraussetzungen verboten werden darf."

Auch Journalistenverband hinterfragt Verbot

Ähnlich wie Lück äußerte sich der Oldenburger Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler. "Das Grundgesetz räumt der freien Meinungsäußerung und damit der Pressefreiheit einen überragenden Stellenwert ein", sagte Boehme-Neßler der Oldenburger "Nordwest-Zeitung". Die Meinung, Feinde der Pressefreiheit hätten keinen Anspruch auf Pressefreiheit, sei nicht vereinbar mit der Verfassung.

"Freie geistige Auseinandersetzungen sind die wirksamste Waffe gegen totalitäre Ideologien", sagte der Jurist. Er gehe davon aus, dass das Verbot bei einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht keinen Bestand hätte. "Das Gericht hat immer wieder festgestellt: Ohne Pressefreiheit gibt es keine Demokratie."

Auch der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hatte sich differenziert zum Verbot geäußert. Mika Beuster, Bundesvorsitzender des DJV, ging im Gespräch mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland zwar davon aus, dass das Bundesinnenministerium sauber gearbeitet habe, und sieht bei "Compact" die Schwelle zum Extremismus überschritten. Pressesprecher Hendrik Zörner weist in einem Beitrag auf der DJV-Webseite aber darauf hin, dass es für ein Verbot mehr brauche als die Ausführungen in der Pressemitteilung des Innenministeriums.

Sendung: rbb24 Inforadio, 17.07.2024, 17 Uhr

 

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75 Kommentare

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  1. 74.

    Man sollte sich schon juristisch entscheiden.

    Ist Compact der AfD zuzurechnen oder nicht?

    Juristisch ist das wichtig.

    Mal Hü, mal Hott geht nicht.

  2. 73.

    Ein Parteiverbot ist doch sowieso immer das äußerste Mittel, völlig unabhängig davon wie das Verbot gegen "Compact" ausgeht. Der zugrundeliegende Abwägungsprozess stellt ja gerade eine hinreichenden feingranularen Umgang mit den Extremisten sicher ohne gleich das Kind mit dem Bade auszukippen.
    Wo sie und @Pest oder Cholera Risiken sehen, sehe ich Chancen! Und selbst wenn das BVerfG das Verbot kassieren sollte, auch kein Problem aus meiner Sicht für Faeser. In diesem schwer beweisbaren (messbaren) Raum, benötigt man auch ein bisschen Mut zur Lücke um etwas zu erreichen. Leider kann man die Brüder nicht wie Tumurzellen mit radiokativen Isotopen einfach in bildgebenden Verfahren sichtbar machen ;-) Dazu sind viele von denen zu schlau und lernen täglich dazu.

  3. 72.

    Der Spruch war wieder zu erwarten. Nein, ich verteidige ausschließlich Grundrechte und die gelten nun mal auch für Feinde der Demokratie, genau so wie es das BVerfG selbst gesprochen hat. Oder wollen Sie ernsthaft behaupten, dass das BVerfG Rechtsextremismus gutheißt und deshalb verteidigt?

  4. 71.

    Im Kommentar werden nicht die Rechtsextremisten verteidigt, sonder die Rechtslage erläutert

  5. 70.

    Genießt Alle noch die Ruhe vor dem Sturm mit nem Hafer/Soja- Milch-Kaffee.
    Iiiich, ich liebe EUCH doch Alle!

  6. 68.

    Frage eines Laien:
    Kommt dieses Verbot nicht einem ,Berufsverbot' gleich?

  7. 67.

    Ach was?
    Ist ha was ganz neues! Die Anwälte von Höcke z.B. haben eine ,,rechte“ Vergangenheit. Aber hier gehts nur um die Meinung von 2 Juristen, die aber keine Relevanz haben. Das Blatt mußte aus wohlbekannten weil hetzerischen Gründen, eingestampft werden. Jetzt muß es weiter gehen!
    Nazis (sag nur 80 Jahre Hitlerattentat!) haben in unserem Labd nichts zu suchen!

  8. 66.

    "Faeser kann auch Grundrechte entziehen." Oh mein Gott! Wo haben Sie denn diesen Schwachsinn (Entschuldigung für die Wortwahl, aber hier fällt einem nichts anderes mehr ein) her? Sehen Sie doch einfach mal ein, dass Ihre persönliche Auffassung irrelevant ist, da das Bundesverfassungsgericht dazu bereits klar und deutlich zu Gunsten der Grundrechte geurteilt hat. Grundrechte entziehen kann im Übrigen ausschließlich die Justiz und auch das nur im aller äußersten Notfall. Genau deswegen heißen die nämlich GRUNDrechte.

  9. 65.

    Ja, man kann zunächst gegen einzelne Inhalte vorgehen. Und bitte lassen Sie Ihre Unterstellungen gegen einen ganzen Berufsstand. Anwälte sind nicht politisch motiviert.

  10. 64.

    "Sie verschweigen das Wesentliche und lenken ab" Nein, der Kommentator hat die Fakten klar und punktgenau benannt. Kriterium in einem Rechtsstaat ist die Strafbarkeit von Handlungen. Die ist offenbar bislang schlicht nicht gegeben, wenn es kein einziges Urteil zu Lasten des Verlags oder der Autoren gibt.
    Welche politische Einstellung jemand vertritt, auch wenn sie extremistisch ist, ist zunächst mal vollumfänglich von der Meinungsfreiheit gedeckt. Einen Neonazi, der keine strafbaren Handlungen begeht, kann man nicht verurteilen und ihm auch keine Handlungen verbieten. Wir haben kein Gesinnungsstrafrecht sondern verurteilen ausschließlich strafbares Handeln. Denken, glauben und fühlen darf Jeder in diesem Staat, was er will, auch wenn er dadurch zu einem Zeitgenossen wird, mit dem man keinerlei Kontakt haben mag.

  11. 63.

    Zum Glück kann und darf das kein Regierungsmitglied. Das wäre schrecklich, wenn jemand solche Macht hätte.

  12. 62.

    Hallo ,,Oma gegen Rechts“. Es gibt sehr viele Zeitungen, soll ich die Ihnen alle aufzählen? Süddeutsche Zeitung, FAZ, Tagesspiegel, Die Zeit, Taz und und und. Fragen Sie mal Ihre Enkel oder Kinder! Bzw. Ihre Ärztin. Die helfen Ihne weiter, bestimmt! Ihr Horst!

  13. 61.

    "Hat einer einen anderen Vorschlag um rechtsextreme Magazine zu unterbinden?" Die gibt es schlicht so nicht. Auch extremistische Meinungen sind zunächst mal von der Meinungsfreiheit gedeckt, soweit sie nicht strafrechtlich relevant sind. Das muss und vor allem kann eine Gesellschaft aushalten. Dies ist bereits in der Vergangenheit genau so klar und deutlich vom Bundesverfassungsgericht geurteilt worden.
    Gegen strafrechtliche Inhalte muss separat vorgegangen werden. Hierfür haftbar ist zunächst mal der Verfasser, nicht das Magazin. Ein Gericht dürfte aber bei entsprechender Schwere und im Wiederholungsfall durchaus ein Publikationsverbot für diesen Verfasser, im aller schlimmsten Fall, wenn nicht anders unterbindbar, auch für das gesamte Magazin in Betracht ziehen. Das Innenministerium ist kein unabhängiges Gericht und hat daher nur eingeschränkte Kompetenzen zur direkten, akuten Gefahrenabwehr. Die dürfte hier kaum gegeben sein.

  14. 60.

    Welche Zeitungen sind das? Würde mich gerne informieren. Geben Sie mir doch bitte einen Tipp.
    Danke !
    Muss mich als Oma für Recht informieren und Argumente sammeln.

  15. 59.

    Par Ordre de Mufti geht in diesem Lande nicht - Glücklicherweise. Der Grundrechtsentzug kann durch die Bundesregierung, der Landesregierung beim BVerfG "beantragt" werden. Dies entscheidet übder die Zulässigkeit und Dauer. Alle drei bisherigen Fälle wurden vom BVerfG zurückgewiesen. Demokratie ist manchmal echt anstrengend - aber gut.

  16. 58.

    Leider haben unsere Regierenden kein Fingerspitzengefühl und verfügen über wenig Weitsicht und auch über noch weniger Fachwissen und Ahnung. Das ist aber eine Grundvoraussetzung für solche Ämter und Positionen. Alles zusammen ist eine toxische Mischung, die nicht gutes verheißt. Auch die bisherigen Ergebnisse leiden an chronischer Erfolglosigkeit.

  17. 57.

    Sie Ahnungsloser!? Sind Sie so einfältig ider tun Sie nur so? Der Prozeß gegen die ,,Reichsbürger“ ist im vollen Gang! Lesen Sie keine Zeitung oder sind Sie nur bei telegram unterwegs? Naiv.

  18. 56.

    Dann wird aber die Partei nur schwerlich aufgrund „Gewicht“ verboten werden können, s. NPD.

  19. 55.

    Die Zeitschrift als Produkt ist Teil des Unternehmens.

    Deswegen wurden auch Compact-Hefte in den Räumlichkeiten als Betriebssache beschlagnahmt.

  20. 54.

    Aber das ist bei der Abwägung der Grundrechte kein Widerspruch.
    Wenn es gelingt, den Neonazis erfolgreich die öffentlichwirksamen Zähne zu ziehen, sie in die politische Bedeutungslosigkeit zu schicken, ist das Ziel doch sowieso erreicht, denn leben müssen wir mit dieser Gesinnung unterschwellig ja sowieso.
    Radikalisiert sich dagegen die Partei weiter, schafft sie ja selbst neue Bedingungen, die ein Parteienverbot womöglich rechtfertigt.

  21. 53.

    "Ui, es ist ein großer Schlag gelungen, wie bei der "Rollator-Gang", die den "Umsturz" plante." Davon habe ich schon lange nichts mehr gehört. Passiert da überhaupt noch irgendwas oder sitzen die alle weiterhin in Untersuchungshaft?

  22. 52.

    "... zielt das Verbot auf das Herausgeber-Unternehmen, nicht auf die Zeitschrift an sich ..." Sehe ich auch so. Aber sollte man es nicht anhand der erzielten und wohl beabsichtigten Wirkung beurteilen? Vereinfachte Analogie: Sie verbieten den Besitz eines Autos, aber nicht das Fahren mit einem Auto - dann könnte man auch sagen, daß ja Autofahren nicht verboten ist - im Resultat würde es aber zu nahezu 100% einem Verbot des Autofahrens gleichkommen in der Wirkung.

  23. 51.

    Hauptziel ist die Verteidigung der FDGO.

    Fernziel ist das Verbot der AfD.

    Zwischenschritt ist das Verbot von Sprachrohren, die der AfD zugeordnet werden.

    Das Verbot von Compact ist daher mindestens nachteilig für das Parteiverbotsverfahren, da der Nutznießer der Reichweite ja angeblich die AfD sein soll.

    Leider haben unsere Regierenden kein Fingerspitzengefühl und verfügen über wenig Weitsicht.

    Das sollte jedem nun klar sein.

    Möchte ich die AfD verbieten, muss Compact weiter betrieben werden können.

    Der Grundrechtsentzug bei Compact schmälert die mediale AfD-Reichweite enorm.

    Ach, Nancy. :-(

  24. 49.

    Na da warten Sie mal ab, das letzte Wort haben nicht Sie, nicht die Frau Faeser, und ich auch nicht

  25. 48.

    Das die AfD in ihrem angeblichem verfassungsfeindlichen Handeln nicht „erfolgreich sein kann“ wissen selbst die von Hass und Hetze Angetrieben ganz genau. Trotzdem bietet man das ganze Instrumentarium mit in voller Stärke auf. Ist das nun schon Verzweiflung oder noch Ignoranz ?

  26. 47.

    Ui, es ist ein großer Schlag gelungen, wie bei der "Rollator-Gang", die den "Umsturz" plante.

    Nach eigenen Angaben hat „Compact“ eine Auflage von ca. 40 000. Davon kann man vermutlich die Hälfte abziehen. Die Abfragen des Social-Media-Angebots sind auch überschaubar. Das hat also vermutlich 0,0 nochwas Prozent der Bevölkerung erreicht.

    Medial wurde alles dann gut aufbereitet von diversen Journalisten, die "ganz zufällig" vor Ort waren und die entsprechenden Bilder machen konnten ...

  27. 46.

    Und? Es sind aber Nazis!? Nichts dagegen? Heute vor 80 Jahren, war da was? Das Verbot des Naziblattes wird bestand haben und Elsässer ist ein offener Nazi. Was verteidigen Sie?
    Hetze, nazistisches Gefankengut! Damit soll nur Geld für weiter Propaganda verdient werden!

  28. 45.

    Ob Erfolg oder Misserfolg, die Zukunft von Faeser und ihrer Partei sieht auf jeden Fall düster aus. Das erinnert stark an Hasardeure und deren Handlungen.

  29. 44.

    Durch das Verbot von Compact als vermeintlichem Sprachrohr der AfD rückt ein Parteiverbot in noch weitere Ferne.

    Die Potentialitätsrechtsprechung des BVerfG
    ….Entscheidung zum NPD-Verbot aus dem Jahr 2017 nur noch angenommen werden können, wenn „konkrete Anhaltspunkte von Gewicht“ es möglich erscheinen lassen, dass die Partei in ihrem verfassungsfeindlichen Handeln „erfolgreich sein kann“ (Rn. 585). Eine Partei muss, um verboten werden zu können, über „hinreichende Wirkungsmöglichkeiten“ verfügen, die „ein Erreichen der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheinen lassen“ (Rn. 586)

  30. 42.

    Meist ist es jedoch so, dass jemand, der Grundrechte missbräuchlich verwendet, bereits vor einer Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht strafrechtlich belangt wurde. Aus diesem Grund nehmen die Grundrechtsverwirkungsverfahren des Bundesverfassungsgerichts nur geringen Rang ein. Die entsprechenden Verfahrensvorschriften sind in den §§ 36-42 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) geregelt.

    Compact ist strafrechtlich nicht verurteilt, Elsässer auch nicht.

  31. 41.

    Tja, dann müssten Sie auch dafür sein, dass die ganze Presse die beispielsweise gegen die Reichen wettert und sich für Enteignungen einsetzt von Frau Faeser zu verbieten ist, und danach könnte man die Pressefreiheit in die Tonne klopfen!, da diese eh faktisch abgeschaft wäre.

    Darüberhinaus, nicht die Frau Faeser verbietet, sondern die Zuständigkeit liegt bei Bundesverfassungsgericht.

  32. 40.

    Dito!
    Die Grundrechtsverwirkung ist ein Teil des Konzepts der wehrhaften Demokratie im Grundgesetz.[1] Sie ist als Reaktion auf die Erfahrungen in der Weimarer Republik zu sehen, dass die Grundrechte dort missbraucht wurden, um die freiheitliche demokratische Grundordnung zu untergraben. Und es gibt immer ein erstes Mal.

  33. 39.

    Verfügen Sie offenbar nicht über die juristische Expertise um das Urteil des BVerfG aus 2018 auch nur ansatzweise zu deuten.

    Schade.

  34. 38.

    Fr.Faeser und Rücktritt, was soll sie dann machen?
    Bei der Hessenwahl hat sie sich verspekuliert und musste weiter in Berlin bleiben. Hinsichtlich der Umsetzung ihrer "Versprechen" betreff Erhöhung der inneren Sicherheit und der Abschiebung von nicht berechtigten Asylbewerbern bleibt sie uns entscheidende Ergebnisse schuldig. Sie (und ihre Partei) braucht dringend Erfolge, koste was es wolle. Ansonsten sieht die Zukunft recht düster aus.

  35. 37.

    Ach Lieschen, dann lesen sie mal die Urteile zum GG Artikel 18, die vom Bundesverfassungsgericht ergangen sind, dort werden Sie eines Besseren belehrt.
    Ergo, man sollte sich zügeln andere als Rechtsverdreher zu bezeichnen, insbesondere wenn man keine Ahnung von der entsprechender Materie hat.

  36. 36.

    Blablabla ... §18 GG: Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.

  37. 35.

    Eingriffe in Art. 5 Abs. 1 GG dürfen nicht darauf gerichtet sein, Schutzmaßnahmen gegenüber rein geistig bleibenden Wirkungen von bestimmten Meinungsäußerungen zu treffen. Das Anliegen, die Verbreitung verfassungsfeindlicher Ansichten zu verhindern, ist ebensowenig ein Grund, Meinungen zu beschränken, wie deren Wertlosigkeit oder auch Gefährlichkeit. Danach ist dem Begriff des öffentlichen Friedens ein eingegrenztes Verständnis zugrunde zu legen. Nicht tragfähig ist ein Verständnis des öffentlichen Friedens, das auf den Schutz vor subjektiver Beunruhigung der Bürger durch die Konfrontation mit provokanten Meinungen und Ideologien zielt. Die mögliche Konfrontation mit beunruhigenden Meinungen, auch wenn sie in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlich und selbst wenn sie auf eine prinzipielle Umwälzung der geltenden Ordnung gerichtet sind, gehört zum freiheitlichen Staat.

  38. 34.

    "...Die mögliche Konfrontation mit beunruhigenden Meinungen, auch wenn sie in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlich und selbst wenn sie auf eine prinzipielle Umwälzung der geltenden Ordnung gerichtet sind, gehört zum freiheitlichen Staat. Der Schutz vor einer „Vergiftung des geistigen Klimas“ ist ebenso wenig ein Eingriffsgrund wie der Schutz der Bevölkerung vor einer Kränkung ihres Rechtsbewusstseins durch totalitäre Ideologien oder eine offenkundig falsche Interpretation der Geschichte. BVerfG, Beschluss vom 22. Juni 2018 - 1 BvR 2083/15

  39. 33.

    Sie verschweigen das Wesentliche und lenken ab:
    Es geht um ein nazistisches Hetzblatt und der Herausgeber ist offen ein nazistischer Hetzer, der das auch zugibt, a la Trump. Deshalb konsequent gegen diese Nazis unter dem Deckmantel ,,Pressefreiheit“ vorgehen! Nazis sind sowas von vorgestern, hatten wir alles schon.

  40. 32.

    Faesers Aktion zieht weitere Kreise.

    Allerdings zählt Faesers Sichtweise nicht unbedingt bei Gericht. Aber meine oder Frau Faesers Sichtweise zählt vor Gericht nicht, Soweit ersichtlich, wurde „Compact“ unter Elsässer noch nie wegen Volksverhetzung verurteilt. Desweiteren stehen Medien unter besonderem Schutz des Grundgesetzes. Die Idee von Faeser, aus „Compact“ einen Verein zu machen und den deutlich einfacher zu verbieten, ist wirklich eine neue Faeser-Variante und bedarf der gerichtlichen Überprüfung.

  41. 31.

    Was ist daran falsch? Nichts! Im Gegenteil. Der Nazizeitung wurde zu Recht das Existenzrecht entzogen. In Deutschland muß dieser rechtsextremen Zersetzungskampagne ein Ende bereitet werden! Diese kleine, aber brüllende Nazitruppe muß zur Umschulung geschickt werden.

  42. 30.

    Wenn ich den Vorgang von Anfang an richtig verstanden haben, zielt das Verbot auf das Herausgeber-Unternehmen, nicht auf die Zeitschrift an sich. Das ist ja ein Unterschied. Die Zeitschrift selber ist nicht verboten. Es wurde ihr quasi die Geschäftsgrundlage vorerst entzogen.

  43. 29.

    "Die Wahrheit“ ab und zu gab, für Lacher bei DDR-Bürgern. Also durften „Feindzeitungen“ des Ost-Blocks im Westen ohne Weiteres erscheinen, während in der DDR Bild, Welt, Stern oder Spiegel als „Feindliteratur“ nicht mal über die Grenze durften."

    Da sagen Sie was. Mein Schwager hatte damals vergessen, seinen Spiegel aus dem Auto zu räumen, bevor er nach Ost Berlin wollte. Da war was los, das kann ich Ihnen sagen. Aber jetzt zu dem eigentlichen Artikel, das Problem ist, dass über Compact keiner lacht, sondern die Menschen, die das lesen, mit den Inhalten konform gehen und dadurch weiter aufgestachelt werdem kann. Wenn das Verbot scheitern sollte, habe ich keine Ahnung, wie man in Zukunft mit solchen "Presseerzeugnissen" umgehen soll. Ertragen egal was drinnen steht? Ich weiß nicht so recht.

  44. 28.

    Die "Junge Welt" wird vom Verfassungsschutz seit Jahren beobachtet.
    Nicht einmal im Kalten Krieg hat die Bundesrepublik die Zeitung der Deutschen Kommunistischen Partei „Unsere Zeit“ (UZ) seit 1969 mit Sitz in Essen verboten. Die DDR hatte die UZ in den späten 1980er-Jahren mit jährlich etwa zwölf Millionen D-Mark finanziert. Die DKP-Postille gibt es heute noch. Für Nancy Faeser ist das kein Problem. Ebenso wenig verbot der Westberliner Senat das Zentralorgan der SED und später der SEW in Westberlin „Die Wahrheit“, damals seit 1955 im Druckhaus Norden in Moabit hergestellt. Der Titel erzeugte selbst an Ost-Berlins Kiosken, wenn es „Die Wahrheit“ ab und zu gab, für Lacher bei DDR-Bürgern. Also durften „Feindzeitungen“ des Ost-Blocks im Westen ohne Weiteres erscheinen, während in der DDR Bild, Welt, Stern oder Spiegel als „Feindliteratur“ nicht mal über die Grenze durften.

  45. 27.

    Dass Faesers Aktion vom Gericht kassiert wird, ist m.E. so sicher wie das Amen in der Kirche. Inzwischen mehren sich ja auch prominente Stimmen aus dem Ausland, die Faesers Maßnahme als ziemlich sonderbar für einen Rechtsstaat bezeichnen. Ausser der AfD hat sich ja bisher keine andere Partei in der BRD geäußert. Oder war was von Frau Wagenknecht zu hören?

  46. 26.

    Ist die Freiheit des Wortes in Gefahr ? Es scheint so zu sein, wenn man diese jetzige Regierung, glauben schenken darf. Welche Auflage, hatte diesen Magazin, um unsere Demokratie zu gefährten ? An den gesunden Menschenverstand zu appellieren, scheint nicht mehr " IN " zu sein. Die Gedanken sind frei, man darf sie nur nicht aufschreiben und Veröffentlichen, wenn es einigen nicht paßt.

  47. 25.

    Wenn auch dies gekippt wird, ist es ein Armutszeugnis! In diesem Fall würde ich auch annehmen, dass man sich wirklich jagen lässt.
    Wenn solche Fälle schiefgehen, ist es nur Werbung für diese Hetzpolitik. Oder ist es so gewollt?
    Die, die rechts wählen, werden es weiter tun. Aber es werden Menschen mit solchen Dingen dahin getrieben, die sich noch nicht sicher sind.

  48. 24.

    Frau Faeser muss nicht zurücktreten, wenn sie Artikel 18 GG anwendet.
    Nicht mal Herr Kubicki, der Rechtsverdreher, scheint neben allen anderen hier, das Grundgesetz gelesen zu haben.

  49. 23.

    Der Tagesspiegel hat im Kommentar eine gute fragende Formulierung gefunden. Nämlich, ob Faeser mit dem Verbot die Büchse der Pandora geöffnet habe. Das trifft den Kern. Das Vereinsrecbt anzuwenden ist mE möglich und wurde bereits be8 extremistischen Portalen erfolgreich genutzt. Bei einem Printmedium mE bisher nicht. Die Pressefreiheit hat Verfassungsrang. Ob sie soweit eingeschränkt werden darf ist mindestens fraglich, wird noch Gegenstand gerichtlicher Streite werden. Daher ist der Vergleich zur Büchse der Pandora treffend. Die Intention des Verbotes halte ich für ricbtig, der Weg ist riskant und ich hätte mir gewünscht, Faeser hätte einen anderen gefunden.

  50. 22.

    Recht ist immer Auslegungssache. Kein Gesetz kann hundertprozentig clean sein. Deshalb finden gute Anwälte Gegenargumente. Nicht umsonst gibt es den alten Begriff „Winkeladvokat“. Neue Gesetzes-Definitionen bergen die Gefahr in welche Richtung definiert wird und können den Weg zu Extremen ebnen. Am Ende ist vielleicht die Definition Freiheitsverlust, hatten wir alles schon. Daher sollten mit den bestehenden demokratischen Gesetzen gekämpft werden.

  51. 21.

    Ich kanns nicht mehr hören, im Moment wird alles von der Regierung, was denen nicht passt, als rechtsextrem dargestellt.
    Demokratie ist anscheinend inzwischen was anderes geworden. Ganz ehrlich, so doof es ist zu sagen alle Ausländer müssen raus, wenn die Mehrheit das so sieht ist auch das Demokratie und sollte umgesetzt werden, auch wenn es den anderen nicht passt. Ich bin gerade wirklich entsetzt, wieso schaut keiner mal welche Methoden(!) die Nazis damals angewandt haben? Ich finde in diesem Land gerade sehr viel von der Methodik wieder, allerdings nicht da, wo es propagiert wird.

  52. 20.

    Herr Kubicki ist Jurist und zweifelt die Rechtmäßigkeit an inklusive Forderung nach Rücktritt von Frau Faeser bei Rücknahme des Verbots.
    Frau Faeser ist aber auch Juristin und hat’s einfach getan.

    Müssen wir vielleicht was ganz anderes neu definieren? Wenn die Rechtslage eigentlich klar sein müsste woran oder worin liegt dann die Zwiespältigkeit in der Angelegenheit?

  53. 19.

    Ich habe gelesen, dass Kaufland die Magazine aus seinem Sortiment entfernt hat. Muss Kaufland dann auch zurücktreten wenn Faeser zurücktreten muss?

  54. 18.

    Das Glatteis ist unverständlich dünn zwischen den Juristen und Fraeser die das Verbot in die Wege gebracht hat.
    Hat einer einen anderen Vorschlag um rechtsextreme Magazine zu unterbinden? Dieses Verschwörungs- Magazin ist keine leichte Kost, deren Inhalt schadet Deutschland. Tut nur der AFD gut, mit Handkuss!
    Sind Juristen nicht gegen Rechtsextreme die versuchen Menschen zu spalten? Das Compact hat seine eigene Ideologie von Hetze verbreitert. Es wird behauptet die Pressefreiheit wird eingeschränkt? Welche Pressefreiheit? Die schädliche Compact- Presse trifft es, nicht die gewöhnliche Presse. Expertenkommentare mit Kritik sehen anders aus. Das Compact sehe ich nicht mal als ein Comics- Magazin, was mit Satire begleitet wird. Ich sehe bei Compact das Limit der Zumutung mit Rechtsextremismus überschritten.

  55. 17.

    Das Verbot betrifft die GmbH mit allen ihren Geschäftszweigen. Das Magazin ist lediglich ein Teil der GmbH, die auch bei North Data auch den Zweck Veranstaltungen angegeben hat.
    Deswegen ist die Argumentation "Pressefreiheit eingeschränkt" obsolet.

  56. 16.

    Mit dem Verbot ist genau das passiert, was Compact immer behauptet hat: Einschränkung des Meinungsspektrums. Vorher konnte man sagen: na sowas wie Compact gibt es doch auch, da wird alles mögliche verbreitet, was die Mainstream- Medien nicht mit der Kohlenzange anfassen! Und vieles, was offiziell als Verschwörungstheorie markiert wurde, wie die Impfpflicht, wurde einige Monate später im Bundestag abgestimmt.
    Das Verbot hat Compact leider sowas von Recht gegeben...

  57. 15.

    Das BVerfG hat in der Vergangenheit quasi schon in allem Geurteilt. Frau Faeser, als studierte Rechtsanwältin sollte das wissen. Dass sie dennoch gegen bestehende Urteile handelt und die Pressefreiheit mit Füßen tritt, sollte jedem, auch dem rbb und anderen Journalisten wirklich langsam die Augen öffnen zumindest sich gegen diese Willkür zu erheben. Denn dass die Augen geschlossen sind kann mir niemand erzählen. Ihr könntet alle die Nächsten sein.

  58. 14.

    Was ist eigentlich mit den Inhalten? Z.B. der Artikel zum Bild oben? Sollte man sich nicht lieber damit auseinandersetzen? Sonst spielt man denen in die Karten, die behaupten, dass die Auseinandersetzung gescheut wird...

  59. 13.

    Ich bin ein Experte. Was für ein Wort.
    Die meist jüngeren Menschen verstehen überhaupt nicht, was mit ihnen gemacht wird.

  60. 12.

    Was wenn das Verbot aufgehoben werden muss? Ist dann der Schaden nicht größer? So groß, dass die Verursacher gleich die Partei wechseln können?

  61. 11.

    Da fragt sich doch ernsthaft wer hier die Verfassung bricht.

  62. 10.

    Was wenn das Verbot aufgehoben werden muss? Ist dann der Schaden nicht größer? So groß, dass die Verursacher gleich die Partei wechseln können?

  63. 8.

    „ Es wäre ja auch zu schön gewesen. So ist es blamabel und ein Bumerang, der das befeuert, was es einzudämmen beabsichtigte.“

    Realitätsverlust? Sie tun ja gerade so als ob das BVerfG bereit das Verbot gekippt hätte.
    Hier wurden schon einige Fälle von Experten bewertet und sie lagen oft genug daneben. Da hätten sie auch eine Münze werfen können und wären genauso schlau.
    Also einfach mal abwarten und dann werten.

  64. 7.

    Vielleicht ist es an der Zeit und sogar schon überfällig, Demokratie und Pressefreiheit neu zu definieren. Auch hier gibt es anscheinend einen Wandel in der Interpretation und Auslegung. Ein autokratischer Touch scheint dieser Regierung ja nicht unangenehm zu sein, wenn man sieht, mit welcher Chuzpe schon länger agiert wird.

  65. 6.

    Juristen (und andere) können genauso ihre Meinung/Zweifel mitteilen, wie Sie in dieser Kommentarspalte ja auch.

  66. 5.

    Nein. Das kann nur der Betroffene. Im Übrigen ist es üblich, dass Experten ihre Meinung äußern. Verstehe nicht, was Sie daran stört.

  67. 4.

    Es sieht für demokratische Regierungen nicht gut aus, wenn Presseverbote von einem Gericht verhindert werden müssen.

  68. 3.

    sie nennen das wirklich "Demokratie". der Lacher überhaupt.

  69. 2.

    Es wäre ja auch zu schön gewesen. So ist es blamabel und ein Bumerang, der das befeuert, was es einzudämmen beabsichtigte.

  70. 1.

    Wenn Juristen das Verbot anzweifeln, können diese Juristen gern Klage gegen das Verbot einreichen.

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