Fünf Tage für Infizierte -
Wer mit dem Coronavirus infiziert ist, muss in Brandenburg auch künftig fünf Tage lang in Isolation bleiben. Die rot-schwarz-grüne Landesregierung hält - anders als einige andere Länder - an der Isolationspflicht fest. "Wir halten uns da im Moment an die Bundesempfehlung, die die fünftägige Absonderung empfiehlt, und werden das auch weiterhin so halten", sagte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Landtags.
In vier Bundesländern Isolationspflicht aufgehoben
Die verpflichtende Isolation für Corona-Infizierte war im Mai vergangenen Jahres auf fünf Tage verkürzt worden, sofern jemand keine Symptome hat. Für Kontaktpersonen gilt keine Quarantänepflicht. Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein hatten die Isolationspflicht für Corona-Infizierte im November aufgehoben.
Brandenburgs Nachbarbundesland Berlin will die Auflagen für Infizierte zum 16. Januar lockern.
Grünes Licht für Wegfall der Maskenpflicht im Nahverkehr
Die Maskenpflicht mit FFP2-Masken in Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs läuft zum 2. Februar in Berlin und Brandenburg aus. Der Brandenburger Gesundheitsausschuss gab am Mittwoch mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen für diese Entscheidung des Kabinetts vom Dienstag grünes Licht. Die Maskenpflicht für Besucher in geschlossenen Räumen von Obdachlosen- und Geflüchtetenunterkünften gilt dagegen noch bis zum 7. März.
Die Gesundheitsministerin zeigte sich besorgt angesichts der Covid-19-Todesfälle in Brandenburg. "Wir haben einen deutlichen Anstieg bei den Todesfällen", sagte Nonnemacher. In Brandenburg habe es innerhalb einer Woche eine Zunahme von 40 Todesfällen im Zusammenhang mit Covid-19 gegeben. Zuletzt kamen 16 Tote innerhalb eines Tages hinzu, vor einem Monat waren es täglich unter zehn Todesfällen.
Sendung: Fritz, 11.01.2023, 15:30 Uhr