Knappes Wahlergebnis in Berlin-Lichtenberg - Linke-Kandidatin Engelmann will Nachzählung per Gericht erreichen

Mo 27.02.23 | 17:55 Uhr
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Symbolbild: Zettel mit den Parteinamen und der Aufschrift „Einwandfrei gültig“ stehen nach der wiederholten Wahl auf einem Tisch in einem Wahllokal (Quelle: dpa/Monika Skolimowska)
Audio: rbb24 Inforadio | 27.02.2023 | Nachrichten | Bild: dpa/Monika Skolimowska

Die bei der Wiederholungswahl im Wahlkreis Lichtenberg 3 nur knapp unterlegene Linke-Direktkandidatin Claudia Engelmann will eine Nachzählung auf gerichtlichem Wege erzwingen. Sie werde gegen den Beschluss des Landeswahlausschusses Rechtsmittel beim Berliner Verfassungsgerichtshof einlegen, sagte Engelmann am Montag dem rbb. Wie genau diese Rechtsmittel aussehen, werde noch geprüft.

Engelmann hatte bereits in der vergangenen Woche angekündigt, notfalls gerichtlich eine Neuauszählung zu erreichen. Der Bezirkswahlausschuss hatte zuvor erklärt, er könne nicht über eine Neuauszählung entscheiden. Dies müsse über den Landeswahlausschuss geschehen, was nun am Montag der Fall war.

Engelmann sieht Unstimmigkeiten beim Wahlablauf

Im Lichtenberger Wahlkreis 3 ging das Direktmandat an den CDU-Bewerber Dennis Haustein, der nur zehn Stimmen Vorsprung vor der nächstplatzierten Engelmann hat. Der Landeswahlausschuss hatte bei seiner Sitzung am Montag eine Neuauszählung der Erststimmen in dem Wahlkreis mehrheitlich abgelehnt und anschließend das endgültige Ergebnis der Wiederholungswahl in Berlin festgestellt.

Engelmann fordert die Nachzählung schon länger. Am Montag verwies sie auf das knappe Ergebnis und machte angebliche Unstimmigkeiten beim Wahlablauf in einigen Wahllokalen geltend. Der Ausschuss sah nach Würdigung der Gesamtumstände jedoch keine Grundlage, eine Nachzählung anzuordnen.

Sendung: rbb24 Inforadio, 27.02.2023, 17:43 Uhr

30 Kommentare

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  1. 30.

    Hey Leute, ich bin dafür, dass die nächsten 3 1/2 Jahre dazu genutzt werden nachzuzählen. Dann kann die Zeit überbrückt werden bis zur nächsten Wahl. In Berlin ist alles möglich.
    Das Wort des Jahres 2023 wird wohl "Nachzählen" sein.
    Ganz Deutschland schämt sich für Berlin und seine Politik.
    Berlin ist wahrlich kein Vorbild für Deutschland, sondern ein Beispiel für missratende Poltik und Verwaltung.

  2. 29.

    Ist das dann das 4. Mal, dass ein anderes Ergebnis rauskäme? Sorry, wie desaströs ist das denn. Zählt bloß nicht in anderen Bezirken.. wenn das da auch jedes Mal anders ist....

  3. 28.

    Da bin ich jetzt aber sehr überrascht, daß sie von meinen Demokratieverständnis erschüttert sind.
    Zur Bewertung von ungültigen Stimmen kann ich nichts beitragen.
    Die Fehlerquellen bei Wahlen sind facettenreich: mangelnde Konzentration, Übermittlungs- ,Additionsfehler und sicher mehr.
    Hauchdünne Wahlabstände sind immer problematisch und manchmal muss man sich als Bürger anscheinend auch mit einem Geschmäckle abfinden, so wie 2002, als Schröder etwa nur 6000 Stimmen Vorsprung auf Stoiber hatte, ohne das nochmal nachgezählt wurde oder eine Wahlwiederholung erfolgt wäre.

    Es ist sicher nicht falsch das Wahlrecht zu überdenken und für den Fall der seltenen Wahlausgänge von unter 0,2% Abstand zwischen den jeweils relevanten Parteien Zusatzregelungen einzubauen.

  4. 27.

    Ich tue nicht, ich bin erschüttert, wenn Ungenauigkeiten bei Wahlen als "normal" und "akzeptabel" abgetan werden. Mittlerweile hab ich das Landeswahlgesetz (beschlossen 1987) gelesen, keine Ihrer Behauptungen ist enthalten. Tatsächlich ist der Fall einer Neuauszählung (bzw. Neubewertung gültiger und ungültiger Stimmen) überhaupt nicht vorgesehen.

    Ich wurde in einer Diktatur geboren, vielleicht habe ich deshalb ein sensibleres Demokratieverständnis als andere. Wenn es mandatsrelevante knappe Ergebnisse gibt, dann sollte nachgezählt werden. Insofern sollte es Änderungen am Landeswahlgesetz geben bzw. gerichtlich nachgeschärft werden - im Sinne der Demokratie.

  5. 26.

    Was tun Sie da "erschüttert"? Wir sind uns alle einig, dass Wahlen, genau gesagt korrekte Wahlen, der Grundpfeiler einer Demokratie sind. Darum geht es hier aber nicht. Bei einer Wahl wird so korrekt wie nur irgend möglich ausgezählt und wenn diese Auszählung in sich plausibel ist, dann ist sie gültig. Die Wiederholung einer Auszählung unterliegt klaren Vorgaben nach dem Wahlgesetz und nur, weil irgend jemand glaubt, dass die Zählung falsch sein könnte, ohne wenigstens stichhaltige Indizien vorzulegen, liegt kein Grund für eine Neuauszählung vor. Eine als korrekt erklärte Wahl inklusive als korrekt erklärte Auszählung ist gültig. Fertig und aus. Es gibt hierfür etablierte Prüfmechanismen, die protokolliert werden. Werden diese erfüllt, gilt die Zählung als korrekt. Werden Abweichungen im Auszählverfahren festgestellt, wird ohnehin vor Übermittlung noch mal neu gezählt. Ein besseres und genaueres System gibt es weltweit derzeit nicht.

  6. 25.

    Gilt auch für Kreuzweise: Ich bin ehrlich gesagt erschüttert, wie Sie mit dem höchsten Gut unserer Demokratie umgehen.

    "Dafür werden Protokolle geführt und wenn die Anzahl der abgegebenen Stimmen mit der Summe der ausgezählten Stimmen für alle Parteien übereinstimmt, dann gilt die Zählung als korrekt,..." Das wäre problematisch, weil es ja nicht nur um die Summe der Stimmen für die Parteien geht. Die wesentliche Fehlerquelle liegt nicht beim eigentlichen Zählen, sondern bei der Bewertung, ob eine Stimme gültig oder ungültig ist. Dazu sagen Sie gar nichts.

    "Das Wahlrecht akzeptiert sehr wohl, dass es kleinste Ungenauigkeiten geben kann. Dabei wird allerdings auch davon ausgegangen, dass solche kleinen Fehler alle Parteien gleichermaßen treffen." Hochproblematisch. Quelle?

    Es sollte in KNAPPEN Fällen geschaut werden, ob gültige Stimmen wirklich gültig sind und ungültige ungültig, und dann die zwei Stapel der betroffenen Kandidierenden oder Parteien nachgezählt werden.

  7. 23.

    Bleibt bloß weg, kein Mensch braucht euch kommis.

  8. 22.

    (2/2)
    Ich habe da absolutes Verständnis für Frau Engelmann. Es ist einfach total bekloppt vom Landeswahlausschuss, sich zu fein zu sein, eine Nachzählung zuzulassen. Jetzt könnte es sogar dazu kommen, dass der "neue" Senat sich erstmal nicht konstituieren kann, falls Frau Engelmann eine entsprechende Einstweilige Verfügung dagegen beantragt. Damit hat der Landeswahlausschuss allen Berlinern dann einen Bärendienst erwiesen.

  9. 21.

    (1/2)
    Irrtum! Erst wurden noch 466 Briefe für (zugegeben ganz) Lichtenberg gefunden. Am nächsten Tag tauchten dann wie von Zauberhand plötzlich wieder 9 oder 10 Stimmen für die CDU auf, so als hätte jemand das Patt nicht gepasst. So was als "keine Hinweise auf eine fehlerhafte Zählung" und "korrekt" zu bezeichnen, ist schon ziemlich daneben.

  10. 20.

    3.)Lösung
    Ob vor jedoch diesem Hintergrund überhaupt weitere Auszählungen in Berlin stattfinden sollen ist zweifelhaft, da es ja auch lediglich um den 2. und 3.Platz geht. Da sollte gewartet werden bis eine maschinelle Auszählungen von Stimmzetteln irgendwann 100% richtige Ergebnisse für unser Hochtechnologieland geliefert werden. Eine Frage der Zeit und bis dahin dürfte es nur wenige weitere Millimeterentscheidungen bei Wahlen geben.

    Bis dahin könnten wir in Berlin fürs Erste mit einem kleinen Bürgerentscheid auf kleinen Zetteln, der zur Auswahl stellt ob eine rote oder grüne Bürgermeisterin das Rathaus übernehmen soll, Vorlieb nehmen und damit wesentlich günstiger fahren.

    Da bin ich dafür, dann haben wir höchstwahrscheinlich ein klares Ergebnis mit einigen Prozentpunkten Unterschied.

  11. 19.

    2.)Kosten:
    Jede weitere Auszählung kostet Millionen und wenn bei diesem hauchdünnen Abstand durch Fehlerquoten weiterhin kein eindeutiges Ergebnis zustande kommen kann, sind sie verschwendet, denn: Angenommen bei einer 2. Auszählung haben wir ein Ergebnis mit 373 Stimmen Vorsprung der Grünen vor der Spd und bei einer "entscheidenden 3.Zählung wieder 743 Vorsprung der Spd vor den Grünen.
    Wie oft sollte es also hin und hergehen und gezählt werden, bis gemerkt wird, irgendwie muss das annähernd gleich sein, aber exakt ermitteln lässt sich das auf die Schnelle nicht.
    Dann könnten aus allen drei Ergebnissen auch lediglich ein etwas genauerer Mittelwert bestimmt werden.

  12. 18.

    Die Problemverflechtungen sind bei dieser Wahlwiederholung und einem derart knappen Ergebnis zwischen Position 2 und 3 ein bisher sehr komplex bei meiner Antwort darauf entstanden 2327 Zeichen, es sind aber nur 1000 erlaubt, deshalb muss ich versuchen, es auf 3 Pakete splitten und hoffen das es hinhaut.

    1.)genaues Ergebnis :
    Bei Wahlen dieser Grössenordung gibt es NIE ein 100% exaktes Ergebnis, solange mehr oder weniger gestresste Menschen Wahlstimmen auszählen, sondern bestenfalls jeweils eine relativ gute Annäherung.
    Deswegen meine ich, kann es niemals ein Recht auf ein 100% exaktes Ergebnis geben, da die Fehlerquelle Mensch ja immer wieder mal Fehler macht.
    Ich persönlich schätze den Anteil der Fehler bei Wahlen im Promillebereich, jedoch gab es bei der Nachzählung der Briefwahlstimmen in Lichtenberg eine sehr hohe Fehlerquote von über 1,9 Prozent (9von466 Stimmen)

  13. 17.

    Das Recht auf eine 100%ige Genauigkeit einer Auszählung kann niemand garantieren, daher existiert es so auch nicht. Es existiert ein Recht auf eine ordnungsgemäße Auszählung mit größtmöglicher Genauigkeit. Das Wahlrecht akzeptiert sehr wohl, dass es kleinste Ungenauigkeiten geben kann. Dabei wird allerdings auch davon ausgegangen, dass solche kleinen Fehler alle Parteien gleichermaßen treffen. Dafür werden Protokolle geführt und wenn die Anzahl der abgegebenen Stimmen mit der Summe der ausgezählten Stimmen für alle Parteien übereinstimmt, dann gilt die Zählung als korrekt, sofern keine Hinweise auf Manipulation oder Fahrlässigkeit vorliegt. Wir reden hier im Wahlkreis nicht über ein, zwei oder drei Stimmen Vorsprung. Eine Neuauszählung wird daher kein anderes Ergebnis bringen. Damit ist die Auszählung gültig und das muss dann auch irgend wann mal akzeptiert werden.

  14. 16.

    Das Wahlrecht lässt dies nicht zu. Sofern die Wahldokumentation keine Hinweise auf Fehler im Ablauf der Zählung bietet, ist die Zählung gültig. Damit wird verhindert, dass jahrelang neu ausgezählt wird, weil entweder der eine oder der andere Kandidat die Zählung anzweifelt. Es gibt keine Hinweise auf eine fehlerhafte Zählung, daher war die Entscheidung des Landeswahlleiters korrekt, egal ob der Kandidat der CDU oder die Kandidatin Engelmann nun bei der Zählung die Nase vorn hatte. Dagegen zu klagen ist zwar grundsätzlich zulässig, wird aber wenig Aussicht auf Erfolg haben.

  15. 15.

    "...... und genau das braucht jetzt niemand, weil Demokratie ja auch Kosten verursacht."

    Meinen Sie das ernst? Die Menschen haben also kein Recht auf ein genaues Ergebnis ihrer Wahl, weil das Nachzählen möglicherweise Kosten verursacht? Warum dann überhaupt noch wählen? Lassen Sie uns das Geld sparen ...

  16. 14.

    Das Problem bei Nachzählungen ist, daß das vorherige Ergebnis eigentlich kaum jemals bestätigt wird und eine ganze Bandbreite an immer anderen Ergebnissen herauskommen kann, bis Doppelnennungen auftreten. Das hängt mit Ungenauigkeiten zusammen, weil wir ja auch nur Menschern sind.

    So dürfte das auch im Lichtenberger Wahlkreis 3 passieren und dann werden wahrscheinlich Überlegungen angestellt, wie z.B.: "Wenn Fehlerquoten "normal" sind und Giffey nur 53 Stimmen Vorsprung hat und Berlin ist ja gross..... und genau das braucht jetzt niemand, weil Demokratie ja auch Kosten verursacht.

  17. 13.

    Das nervt. Irgendwann ist auch mal Schluss.
    Was ist das für eine schlechte Wahlverliererin.
    Am besten, wir wählen alle alles nochmal!!!

  18. 12.

    Soll solange nachgezählt werden bis einer Fr. Engelmann das Ergebnis passt?
    Jetzt sollte mal von seiten der LINKEN mal Ruhe angesagt sein und das Ergebnis der Auszahlung akzeptiert werden auch wenn es einer Fr. Engelmann nicht passt.

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