Vorwurf der Benachteiligung -
Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz legt Einspruch gegen die Kreistagswahl Dahme-Spreewald ein. Dabei geht es um eine späte Erlaubnis zum Aufstellen von Großwahlplakaten. Obwohl die entsprechenden Anträge nach Angaben der Partei bereits am 8. März gestellt wurden, sei die Sondernutzungserlaubnis in der Gemeinde Eichwalde (Wahlkreis 1) erst am 3. Juni erteilt worden - also nur sechs Tage vor der eigentlichen Wahl, sagte der Landesvorsitzende der Tierschutzpartei, Jan Bärenfeldt. Dies habe zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Wahlkampfbemühungen gegenüber der anderen Parteien geführt, hieß es weiter.
Wahlleiter hält Einspruch für unzulässig
Laut Tierschutzpartei hätten nur 110 Stimmen zum Einzug in den Kreistag gefehlt. Bärenfeldt ist sich sicher, dass die spät aufgestellten Wahlplakate der Partei "den Sitz im Kreistag gekostet haben".
In den Landkreisen Oberspreewald-Lausitz und Oder-Spree konnte sich die Partei jeweils einen Platz sichern. Dort hat die Partei zum ersten Mal an den Kommunalwahlen teilgenommen. In Oberhavel hat es sogar für zwei Sitze gereicht. Dort ist die Partei bereits zum zweiten Mal angetreten.
Der Wahlleiter des Landkreises, Peer Biniend, hält den Einspruch derweil für unzulässig. Das sagte er gegenüber rbb24. Dass die Plakate trotz rechtzeitiger Beantragung erst viel später aufgehängt werden durften, habe einzig und allein etwas mit der Genehmigungsbehörde zu tun, und nicht mit dem Kreistag an sich. In der kommenden Woche wird sich der Kreisausschuss mit dem Einspruch beschäftigen.
Sendung: rbb Antenne Brandenburg, 10.07.2024, 16:30 Uhr