Drei Monate nach Gleis-Besetzung - Zwei Kraftwerks-Blockierer aus Haft entlassen

Mi 14.12.22 | 12:49 Uhr
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Ein Kohlegegner wird von der Polizei abgeführt, nachdem er eine Gleisverbindung für den Transport von Braunkohle zum Kraftwerk Jänschwalde blockiert hatte (Foto: dpa/Pleul)
Audio: Antenne Brandenburg | 14.12.2022 | Florian Ludwig | Bild: dpa

Zwei wegen einer Blockadeaktion verurteilte Kohlekraftgegner sind aus der Haft entlassen worden. Das teilte die Sprecherin des Landgerichts Cottbus, Susanne Becker, am Mittwoch mit. Nach einem Haftprüfungstermin auf Antrag der Angeklagten seien die Haftbefehle aufgehoben worden. Rund drei Monate nach einer Blockadeaktion des Kraftwerks Jänschwalde (Spree-Neiße) ist das Urteil gegen die beiden damit weiterhin nicht rechtskräftig.

Die Frau und der Mann gehörten zu einer Gruppe von Klimaaktivisten, die Mitte September auf das Gelände des Kraftwerks Jänschwalde eingedrungen waren, sich an Gleise festgekettet und Kohleförderanlagen besetzt hatten. Das Energieunternehmen Leag hat deswegen zwei Kraftwerksblöcke zeitweise herunter gefahren.

Identitäten weiterhin unbekannt

Anders als die anderen an der Aktion beteiligten Aktivisten weigerten sich der Mann und die Frau nach ihrer Festnahme, ihre Namen zu nennen. Im November waren die beiden vom Amtsgericht Cottbus zu vier Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden - wegen Nötigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Störung öffentlicher Betriebe. Die Staatsanwaltschaft legte gegen das Urteil Berufung ein, die beiden Angeklagten legten ebenfalls Rechtsmittel ein.

Das Berufungsverfahren wird nun vor dem Landgericht Cottbus verhandelt, einen Verhandlungstermin gibt es nach Aussage der Sprecherin noch nicht. Das Urteil gegen die Angeklagten ist erst rechtskräftig, wenn niemand mehr Rechtsmittel einlegt.

Sendung: Antenne Brandenburg, 14.12.2022, 13.30 Uhr

6 Kommentare

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  1. 6.

    Stimme ich zu....wie will man diese Leute vor Gericht laden bzw deren Erscheinen sicher stellen?
    Oder haben die aufs India...ähhh...Indigene-Ehrenwort geschworen...

  2. 5.

    Da die beiden in keinster Weise kooperativ waren hätten sie bei mir auch die 2.Halbzeit absitzen dürfen . aber ich möchte wetten , die sind bald wieder vor Gericht , von daher eh wurscht .

  3. 4.

    Die Untersuchungshaft ist keine Strafhaft Sie dient nur der Sicherung des Verfahrens. Da die Schuld eines Untetsuchungshäftlings noch nicht rechtskräftig festgestellt wurde. gilt er als unschuldig.

    Jedermann ist solange unschuldig, bis deine Schuld rechtskräftig festgestellt worden ist.

  4. 3.

    Die saßen schon rd. zwei Monate in U-Haft. Es war also "Halbzeit". Sollte reichen.

  5. 2.

    "Wo ist unser Rechtsstatt nur hin gekommen."

    Nazis und Rechtsextremisten lässt man seit Jahrzehnten unbehelligt aber eine Blockadeaktion wird mit der vollen Härte des Rechtsstaats und darüber hinaus bestraft.

    Aber das wundert mich bei Brandenburg schon lange nicht mehr, wo es der Innen- und die Justizministerin mit dem Gesetz nicht so genau nehmen.

    Stübgen sein verfassungswidriges Kesy und Hoffmann mißbraucht rechtswidrig die Kontaktdaten der Luca App. Wo bleiben da eigentlich die Strafverfolgungsbehörden?

  6. 1.

    Wie kann man Leute entlassen deren Identität nicht bekannt ist. Wie soll man die Benachrichtigungen oder wieder zu fassen bekommen. Wo ist unser Rechtsstatt nur hin gekommen.

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