Gerichtsbeschluss - Illegale Containerparks in Berlin-Köpenick müssen geräumt werden

Mi 22.02.23 | 20:25 Uhr
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Verwaltungsgericht verbietet Wohnparks in Berlin-Köpenick. (Quelle: rbb)
Video: rbb24 Abendschau | 23.02.2023 | Norbert Siegmund | Bild: rbb

Ein Betreiber von illegal errichteten Container-Dörfern in Berlin-Köpenick muss diese räumen. Das hat am Mittwoch das Verwaltungsgericht bestätigt. Anordnungen der Bauaufsicht im Bezirk hatten zuvor nicht gewirkt.

  • Mehrere illegal errichtete Wohnwagen-Camps in Treptow-Köpenick müssen geräumt werden
  • Das hat das Verwaltungsgericht Berlin bekräftigt
  • Laut Bezirk sind die Lebensverhältnisse in den Camps unzumutbar
  • Der Träger hatte sich gerichtlich gegen eine Räumungsanordnung wehren wollen

Der Träger von mehreren Containerparks in Berlin-Köpenick muss die dortigen Mietverträge kündigen und die Container räumen. Mit einem am Mittwoch bekanntgegebenen Beschluss bestätigte das Verwaltungsgericht Berlin eine entsprechende Anordnung des Bezirksamts Treptow-Köpenick.

Quadratmeterpreise zwischen 30 und 40 Euro

Insgesamt handele es sich um drei Containerparks, teilte Stadträtin Claudia Leistner (Grüne) dem rbb mit. Leistner sprach von unhaltbaren Zuständen auf diesen Grundstücken. Der Eigentümer habe "die Wohnwagen oder die Baracken über ebay-Kleinanzeigen zu einem Quadratmeterpreis von 30 bis 40 Euro" vermietet, sagte die Stadträtin der rbb24 Abendschau. Auch eine Schufa-Auskunft war nicht nötig.

Demnach lag in keinem Fall eine Baugenehmigung vor. "Es ist auch kein Antrag auf Baugenehmigung gestellt worden. Die Mindestanforderungen, die für die Bauten auch an ein gesundes Lebensumfeld möglich sein müssen, sind hier in keinem Fall gewahrt", sagte die Grünen-Politikerin weiter.

Die Kosten für die Bewohnerinnen und Bewohner übernahm teilweise das Jobcenter. Diese Zahlungen wurden nach Angaben der Stadträtin inzwischen eingestellt. Für die Bewohner werden nun alternative Wohnmöglichkeiten gesucht. Die Mietverhältnisse müssen bis zum Sommer beendet werden, teilte der Bezirk weiter mit.

Kosten übernahm Jobcenter

Die Container wurden den Angaben zufolge seit Ende 2021 zum Wohnen und für Sanitärzwecke genutzt. Die Bauaufsicht des Bezirksamts untersagte diese Nutzung im August 2022 und forderte die Trägerin auf, bestehende Miet- und Pachtverträge zu kündigen und die Räumung zu veranlassen.

Der hier gegen gestellte Antrag auf Eilrechtsschutz blieb nun vor dem Verwaltungsgericht Berlin ohne Erfolg. Die Nutzung der Container und teils auch Garagen zu Wohnzwecken sei illegal, so das Gericht. Eine Baugenehmigung liege nicht vor und sei zudem auch ausgeschlossen. Auch entspreche die Anlage "offensichtlich" nicht den Bauvorschriften, etwa beim Brandschutz.

"Hier sind massive Verstöße gegen das Bauordnungsrecht zu verzeichnen, also zum Beispiel Rettungswege, Fluchtwege, Brandschutz, die Anforderungen an Licht- und Luftverhältnisse, Lärmschutz (...), die hier dazu führen, dass diese Nutzung bauordnungsrechtlich auf jeden Fall rechtswidrig sein muss", erklärte Gerichtssprecher Stephan Groscurth.

Gericht: Frist von sechs Monaten angemessen

Auf sogenannten Vertrauensschutz könne sich der Träger auch nicht berufen. Auch wenn das Bezirksamt über längere Zeit nicht eingeschritten sei, habe es darauf nicht auf sein Recht verzichtet. Aus der Nutzungsuntersagung ergebe sich auch die Pflicht, die Mietverhältnisse zu beenden. Die hierfür vom Bezirksamt eingeräumte Frist von sechs Monaten sei angemessen.

Sendung: rbb24 Abendschau, 22.02.2023, 19:30 Uhr

39 Kommentare

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  1. 39.

    Da sind Sie leider im Irrtum. Das Jobcenter wendet nur geltende Rechtsprechung an. Es ist durchaus zulässig, auf einem Campingplatz dauerhaft zu wohnen und dafür die Kosten der Unterkunft in angemessener Höhe vom Jobcenter bezahlt zu bekommen. Die Frage ist hier, warum hat das Bezirksamt diesen Zustand, so er denn rechtswidrig ist, seit Ende 2021 hingenommen.

  2. 38.

    Sie haben es nicht verstanden, der Campingplatz ist illegal. Das Gericht hat entschieden und somit ist der Drops gelutscht.

  3. 37.

    Als Mieter eines Campingplatz-Stellplatzes brauche ich keinen Bauantrag. Ich brauche nur einen Mietvertrag mit dem Campingplatz-Betreiber. Ich bin als Mieter auch nicht verpflichtet, über die Zulässigkeit des Betreibers, an Dritte zu vermieten, nähere Einkünfte einzuholen, so beispielsweise, ob er baurechtlich alle Auflagen erfüllt hat.
    Ich kann allenfalls den Vermieter regresspflichtig machen, wenn er den Mietvertrag mir gegenüber nicht erfüllen kann.

  4. 36.

    Lesen hilft! "Demnach lag in keinem Fall eine Baugenehmigung vor. "Es ist auch kein Antrag auf Baugenehmigung gestellt worden. Die Mindestanforderungen, die für die Bauten auch an ein gesundes Lebensumfeld möglich sein müssen, sind hier in keinem Fall gewahrt", sagte die Grünen-Politikerin weiter.

    Die Kosten für die Bewohnerinnen und Bewohner übernahm teilweise das Jobcenter. Diese Zahlungen wurden nach Angaben der Stadträtin inzwischen eingestellt. Für die Bewohner werden nun alternative Wohnmöglichkeiten gesucht. Die Mietverhältnisse müssen bis zum Sommer beendet werden, teilte der Bezirk weiter mit."

    "Aus der Nutzungsuntersagung ergebe sich auch die Pflicht, die Mietverhältnisse zu beenden. Die hierfür vom Bezirksamt eingeräumte Frist von sechs Monaten sei angemessen."

  5. 35.

    Ich wohne seit einigen Monaten auf einen der anderen Plätze.Ich bin Berufstätig und Selbstzahler.Was aus mir wird weiss ich nicht .In nahe Zukunft werde ich meinen super Job eh kündigen müssen.keine Nachtruhe, keine Hygiene ,tägliche nutzlose Polizeieinsätze und völlig ignorante Betreiber die aktuell immer noch unter vorspielen von falschen Tatsachen bei eBay Kleinanzeigen inserieren.
    Geschrieben wie ein Träumchen wenn man in Not ist .Doch die Realität sieht ganz anders aus.
    Zitat aus der Anzeige : Jobcenter möglich / Sozialamt möglich .
    Die Massnahme ist längst überfällig !!! Jobcenter und Bezirksamt haben schlichtweg schon lange gepennt!
    Wir Mieter erfahren auch keinerlei Transparenz weder von den Betreibern noch von Behörden.
    Dieser Bericht kommt mir wie gerufen, da ich aktuell dabei bin mich an Medien und Rechtsvertreter zu wenden ,sowie den Bezirksbürgermeister und weitere zu kontaktieren.
    Das was ich zu berichten habe ist abendfüllend .Gerne darf der RBB mich kontaktieren.

  6. 34.

    Das könnte rechtlich schwierig werden, was da die grüne Bezirksrätin vorhat. Denn das Bauordnungsrecht betrifft nicht die Mieter, sie haben lediglich einen Mietvertrag mit dem Betreiber des Campingplatzes. Auch kann das Jobcenter nicht so ohne weiteres die Zahlung der Kosten der Unterkunft einstellen, auf welcher Rechtsgrundlage soll denn das Jobcenter das tun?

  7. 33.

    Das JibCenter prüft auch die Angemessenheit des Wohnraums.

    Bei 40 Euro/qm bewegen wir uns über Grunewaldverhältnisse.

    Wer hat da was genau geprüft oder unterlassen?

  8. 32.

    Nein, wenn dort kein Wohnraum vorhanden ist, darf ein Mietvertrag nicht bewilligt werden.

    Das wäre ja noch schöner.

    Clan lässt grüßen, bis zur Feststellung der nicht vorhandenen Mietfläche im Wald wäre bereits alles außer Lande geschafft.

  9. 31.

    Das ist schon klar, allerdings waren die Zustände den Behörden, insbesondere dem JobCenter und den Mietern bei Anmietung bekannt.

    Es erschließt sich daher nicht, dass für eine Räumung der Eigentümer eine Sicherheitsleistung erbringen sollte - dies gleicht einer Enteignung bis zur Feststellung eines Urteils.

    Wie wäre es, der Staat würde die Kosten übernehmen?

    Da wurde geschlafen oder billigend in Kauf genommen?

  10. 29.

    Dazu gibt es eine echt spannende Übersicht: Kaufpreise und Mieten: So viel kostet Wohnraum in Ihrem Stadtviertel

    Online bei der Wirtschaftswoche zu finden:
    https://www.wiwo.de/my/finanzen/immobilien/von-hamburg-bis-muenchen-kaufpreise-und-mieten-so-viel-kostet-wohnraum-in-ihrem-stadtviertel/20909220.html

  11. 28.

    Bei Debatten rund um steigende Mieten fällt ein wichtiges Detail unter den Tisch: Viele Mieterinnen und Mieter wohnen extrem günstig, in langlaufenden Mietverträgen. Verlässliche Zahlen dazu sind Mangelware.

    Willkommen in der fabelhaften Welt der Niedrigmieten. Ganz Deutschland diskutiert über Wohnraummangel, steigende Mieten und finanzielle Überlastung. Doch längst nicht jede und jeder ist davon wirklich betroffen. Ein bedeutender Teil der Mieter wohnt günstig, in schon vor Jahren bezogenen Wohnungen, deren Mieten selten oder nie erhöht worden sind. „Vor allem ältere Vermieter gehen das Thema nicht an“, berichtet Frank Schmitz, Makler aus Mönchengladbach.

    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/wohnungsmarkt-die-versteckte-seite-des-mietmarktes/ar-AA17QaWX?ocid=msedgntp&cvid=f0d14af2ae704d0ca66f85fac763409e

  12. 27.

    Tja dann macht euch mal Gedanke wo alle Bewohner hinkommen. Der Staat hatt es Jahre lang geduldet, also gibt den Leuten eine bezahlbare Wohnung, den entsteht sowas auch nicht.
    Die Leute haben eine Unterkunft die ihnen gefällt. Nach der Räumung sitzen alle auf der straße, was glaubt ihr was dann passiert.

  13. 26.

    Aufgefangen und nun das. Naja drüben ist der Wald es kommt der Frühling schlag ich halt nen Zelt auf. Dankeschön Politik es gibt nun mal Menschen die im Leben mal auf die Fresse fallen und wieder aufstehen. Viele von denen die hier wohnen gehen auch arbeiten und zahlen Steuern. Gesehen hab ich nie einen von da oben die sowas kurzfristig beschließen geschweige denn jemand spricht mal mit einem. Einfach so findet man nichts in Berlin. Willkommen in der Weltstadt!

  14. 25.

    Ja lieber Gott … Sollen diese Menschen besser auf der Straße und unter Brücken leben, oder was ?! … Es ist die verdammte Wohnungsnot und sicher noch andere „hässliche“ Umstände, die diese Menschen da hinein getrieben hat. Was denn sonst, bitte ?! … Und warum soll es nicht unterstützt werden, wenn da einer wenigstens SO ein festes und trockenes Dach gefunden hat ?! ... Ja, ja soll kein Dauerzustand sein … Aber Abhilfe schafft NUR bezahlbarer konventioneller Wohnraum.

  15. 24.

    Ich hoffe, dass das auch für den Platz in Karlshorst gilt. Hier hat das Bezirksamt Lichtenberg mächtig gepennt.

  16. 23.

    Eine Sicherheitsleistung ist keine Enteignung. Sollte ein Gericht dem Eigentümer Recht geben, bekommt er diese nämlich abschlagsfrei zurück. Andernfalls, also im Falle rechtssicher festgestellter Illegalität, wäre das Geld durch das Land für die Folgekosten verwendbar. Also sowohl für eine Beräumung als auch (möglicherweise) zur Errichtung oder Anmietung von offensichtlich notwendigen Ausweichquartieren.

  17. 22.

    Man sollte sich doch eher mal fragen, warum "Billig-Tagelöhner" ( woher wissen Sie, wer dort wohnte?) überhaupt so schlecht bezahlt werden und in solch schlechten Unterkünften leben müssen! Das sind Menschen, die auch gern besser leben würden! Wir wollen alles billig haben, möglichst wenig Steuern zahlen etc., aber fragen nicht, wer z.B. die Parks putzt und zu welchem Lohn!

  18. 21.

    Die Jobcenter hatten leider keine andere Wahl, als zu bezahlen. Es ist nicht deren Kompetenz, den Wohnraum zu bewerten, und solange irgendein Mietvertrag vorliegt, müssen sie die Kosten übernehmen.

  19. 20.

    Es ist die Folge von massenhafter Armutszuwanderung aus aller Welt, befördert durch die offenen Grenzen, wo stets auch eine Ministerin Faeser nur rumeiert, wenn sie danach gefragt wird.

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