Berliner Fall - Bundesgerichtshof: Wohnung darf in Teilen untervermietet werden

Di 21.11.23 | 14:09 Uhr
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Archivbild: Student vor dem "schwarzen Brett" an der Freien Universität (FU) in Berlin Dahlem. (Quelle: dpa/Lautenschlaeger)
Audio: rbb 88.8 | 21.11.2023 | Miriam Keuter | Bild: dpa/Lautenschlaeger

Wie viele halb legale Untervermietungen es tatsächlich in Berlin gibt, weiß wohl niemand. Ein Mann, der bei seinem Vermieter um eine solche Erlaubnis gebeten hatte, darf jetzt offiziell untervermieten. Allerdings erst nach längerem Rechtsweg.

Ein Mieter darf grundsätzlich Teile seine Wohnung untervermieten, um damit einen Teil seiner Kosten zu decken. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Eine solche Untervermietung sei ein berechtigtes Interesse und damit zulässig, hieß es am Dienstag zur Begründung. Dabei sei es nicht relevant, ob der Mieter die Wohnung als Haupt- oder Nebenwohnsitz nutze.

Erst Nachfrage beim Vermieter, dann Klage

Recht bekam damit ein Mieter aus Berlin. Er war mit seiner Familie in eine Doppelhaushälfte gezogen - die frühere Drei-Zimmer-Mietwohnung nutzte er beruflich weiter. Zwei der drei Zimmer vermietete er dabei unter.

Etwas nach Auszug bat er dafür den Vermieter der Berliner Wohnung um Erlaubnis, die Räume unbefristet untervermieten zu dürfen. Der Vermieter erlaubte dies zunächst befristet und lehnte die Untervermietung später ganz ab. Daraufhin zog der Mieter vor Gericht.

Das Landgericht Berlin muss nun neu über den Fall verhandeln.

Sendung: rbb 88.8, 21.11.2023, 13:30 Uhr

47 Kommentare

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  1. 47.

    Nun, ich weiß genau, was ich mit meiner Wohnung mache, Und wie andere Vermieter reagieren werden wir dann ja sehen.

  2. 46.

    Die Wohnung die ich üblicherweise vermiete steht ab 1. Januar leer und wird auch leer bleiben. Das aktuelle Urteil hat mich noch einmal darin bekräftigt nicht mehr weiter zu vermieten. Ich habe stets eine Miete UNTER der aktuellen Durchschnittsmiete verlangt und bin den Mietern gegenüber immer stets fair aufgetreten.
    Da man als Vermieter aber immer mehr in die Ecke gedrängt wird und selbst bei begründetem Eigenbedarf (Wohnung in Krankenhausesnähe und mein Vater hätte die letzten 2 Jahre seines Lebens dort würdevoller leben können) man auf den guten Willen des Mieters angewiesen ist (Kündigungfrist waren 18 Monate) habe ich mich entschlossen nicht mehr zu vermieten. Natürlich kostet mich das nun jeden Monat einiges an Geld, aber das ist mir immer noch lieber als hinterher eventuell mit größerem finanziellen Schaden dazustehen weil ein Mieter alles verwüstet hat und man ihn dennoch nichts aus der Wohnung bekommt. Ich habe gerne vermietet, aber so wie es jetzt läuft geht es nicht weiter!

  3. 45.

    Was machen die Vermieter dann mit ihren nicht mehr vermieteten Wohnungen? Ich denke, Sie bluffen.

  4. 44.

    Ich wünsche Euch von ganzen Herzen, dass Ihr mit Euren Enteignungen durchkommt und Euch das ganze dann um die Ohren fliegt. Ihr könnt ja mal Leute fragen, die es erlebt haben, wie es ist, wenn man Wohnungen nur noch mit den richtigen Beziehungen oder Schmiergeld bekommt oder mi 19 eine Familie gründet, weil die bei der Wohnungsvergabe bevorzugt werden. Solange es einen Mangel gibt, wird für Mieter nichts besser. Aber je mehr alle Vermieter über einen Kamm geschert und gegängelt werden, desto mehr Vermieter, die günstigen Wohnraum anbieten, geben auf.

  5. 43.

    Ich lese hier von der vermieter seite nur mimimi meine berliner Luxusimmobilien könnten anscheinend noch lukrativer sein die ich mal für 10000DM gekauft und nur notdürftig renoviert habe in der ich die miete bereits auf 1000€ erhöht habe. kein wunder das sich selbst 40h arbeitende leute in ihre 2zimmer wohnung noch ein untermieter reinholen nicht für Champagner und Kaviar sondern um überhaupt einen schlafplatz zu haben den sie sich leisten können.

    Deutsche wohnen und co enteignen!!!!

  6. 41.

    Die Miete wäre Einkommen und wird auf das Bürgergeld + Wohngeld angerechnet. Und das zu 100%.

  7. 40.

    Im Artikel der Tagesschau wird der Fall etwas detaillierter erläutert und ist dadurch auch verständlicher.

    https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/bgh-mieter-untervermietung-100.html

  8. 38.

    Woher wollen Sie denn wissen, ob derjenige, der ein Zimmer zur Untervermietung bei den Anzeigen anbietet, auch Bürgergeld bekommt? Er müsste schon völlig dumm sein, wenn er so etwas in die Anzeige mit reinschreiben würde.

  9. 37.

    Das Untermieten pauschal reiner Gewinn wären, der um das vielfache der eigentlichen Miete ist, ist doch Schwachsinn. Ich vermiete mein zweites Zimmer als Teilzeit arbeitender Student unter. In der Zimmermiete sind aber im Gegensatz zur regulären Wohnungsmiete alle Kosten miteinbegriffen. D. h. die anteilige Miete, Strom, Internet, Haftpflicht- und Hausratversicherung, Beiträge für den ÖRR, sowie auch ein fairer Möblierungszuschlag. Der Mitbewohner hat alle Möbel und Einrichtungsgegenstände (inklusive Küche und Bad), die gebraucht und auch genutzt werden.

    Win win: Ich bin finanziell entlastet und weiß, dass ich die Wohnung während auch nach dem Studium habe.
    Und der MB hat eine faire und im Durchschnitt günstige Miete, wo er sich um alle Formalien und sonstige Verträge nicht kümmern muss.
    Sehe also das Problem nicht.

  10. 36.

    Ein lukratives Geschäft.
    Er , Sie ,Es bekommt die Miete vom Jobcenter bezahlt und gleichzeitig vermietet er,sie,es ein Raum für das doppelte. 9m2 Zimmer für 750 €..... nachzulesen bei E... Klein....
    Gleichzeitig werden die, die Nichtstun sich mehr leisten können als die Arbeitenden.
    Das macht Hoffnung

  11. 35.

    Na wenigstens hat der Mieter um Erlaubnis gefragt. ;-)

  12. 34.

    Ja. Wir alle müssen Schwarzvermietungen, gerade auch als Untervermietung, viel öfter zur Anzeige bringen. Das ist idR Steuerhinterziehung, ist Treiber der Mietpreise und schlicht unfair.

    Reguläre -bei Vermieter und Steuer angemeldete- Untervermietung hingegen muss unkompliziert möglich bleiben. Wohnraum ist zu teuer um nicht benötigte Zimmer leerstehenzulassen.

  13. 33.

    "Ich werde jedenfalls sobald meine Mieterin auszieht nicht mehr neu vermieten."
    Solange Ihre Mieterin nicht auszieht, bleibt das hypothetisch und ob Ihre Mieterin jemals wieder vollständig auszieht oder nicht doch lieber untervermietet, ist offenbar seit heute ziemlich fraglich ;)
    Ansonsten gehe ich mal davon aus, dass Sie als Vermieter ein gewichtiges Wort bei der Untervermietung haben und nur die grundsätzliche Verneinung einer solchen Untervermietung mit dem Urteil untersagt wurde. Ganz lebensfremd sind solche Urteile ja zumeist nicht.

  14. 32.

    Na dann bleibt nur zu hoffen, dass irgendwann jemand kommt, der bei den Nachbarn den Verwalter erfragt und
    den Wucher zur Anzeige bringt.
    Vllt. sollte Ihr Sohn im Studium arbeiten gehen.
    Ich hatte zwei Jobs im Studium und hab meine Miete selbst bezahlt.

  15. 31.

    Könnte man meinen. Aber das hier ist Berlin und hier macht fast jeder was er will, ganz gleich ob im
    Straßenverkehr oder in einem Mietshaus.
    Regeln und Rücksichtnahme leider Mangelware.
    Selbstverwirklichung ist ja wichtiger.
    Achtsamkeit - aber nur noch für die eigenen Bedürfnisse.

    Versuchen Sie sich mal gegen eine nachts lärmende, mobbende und durchgeknallte Nachbarin zur Wehr zu setzen!
    Keine Chance.
    Sie müssen morgens wieder früh raus zur Arbeit und die nicht.

  16. 30.

    Mietpreisbremse bei Untervermietung?
    Ganz ehrlich, anscheinend bekommt keiner mit, wie das in Berlin aktuell läuft.
    Unser Sohn (19) hat unsere alte Wohnung behalten, 2 Zimmer, City-Lage.
    Der Vermieter hat einer Untervermietung nicht zugestimmt, aber wer sollte es kontrollieren ob jemand mit in der Wohnung wohnt? Der Vermieter war über 7 Jahre nicht da und lässt alles durch einen Verwalter organisieren.
    Wenn man ein Zimmer auf entsprechenden Portalen Online stellt, kann man fast jeden Preis verlangen und innerhalb von einer Stunde kommen 150 Anfragen. Unser Sohn gibt ein Zimmer ab und hat damit fast die gesamte Miete drin. Untermieter/ Studenten leben auch gern damit, dass eine polizeiliche Meldung nicht möglich ist, Hautpsache eine Unterkunft in Berlin bzw. in der Nähe der Uni.
    Steuerrechtlich hin oder her, aber in Berlin läuft der Hase längst unter der Hand anders, egal ob der Vermieter davon weiss oder nicht. Im Zweifel sind wir halt ein Paar in der Begründung .

  17. 29.

    Hier setzt sich niemand über Entscheidungen hinweg. Trotzdem kann man auch eine richterliche Entscheidung falsch finden. Und ich als Vermieter habe einen Vertrag mit einer bestimmten Person getroffen, die ich für vertrauenswürdig halte und der ich deswegen mein Eigentum anvertraue. Ich habe Ihr nicht das Recht damit eingeräumt, dass sie mein Eigentum an jede x beliebige Person weitergeben darf, die ich nicht kenne. Werden die Rechte des Vermieter dermaßen eingeschränkt, wird Vermietung immer unattraktiver. Und raten sie mal, wer auf dem Vermietungsmarkt übrig bleibt, die Vermieter und Unternehmen, denen die Mieter schlichtweg egal sind und die genügend Geld haben, um bestehende Rechte zu umgehen. Viel Spaß mit denen.

  18. 28.

    Natürlich darf jemand einen Teil seiner gemieteten Wohnung auch untervermieten zur Kostendeckung. Die Betonung liegt auf Kostendeckung! Wenn die qm-Miete wesentlich höher ist bei Untervermietung als die im Mietvertrag der Mietsache, liegt schon der Verdacht einer gewerblichen Nutzung der eigentlich für den privaten Gebrauch überlassen Mietsache nahe. Sg. "Fruchtziehung" wie bei gewerblicher Nutzung ist bei privaten Mietwohnungen im Mietvertrag allermeist ausdrücklich ausgeschlossen. Wenn der Eigentümer dies mitbekommt, ist das sogar ein sofortiger Kündigungsgrund.

  19. 27.

    Ich finde die Entscheidung gut, das der unmittelbare Besitzer/Mieter mit dem Gemieteten grundsätzlich selbst entscheiden darf, was damit passiert, solange der Mietgegenstand nicht beschädigt wird oder untergeht. Hier geht es nur um einen Teil der gemieteten Sache, die untervermietet werden darf!
    Manche Kommentare sind hier schon merkwürdig, insbesondere wenn man bedenkt, dass Kommentierende, die vermutlich kaum Rechtsbildung besitzen, sich über höchst richterliche Entscheidungen hinwegsetzen.

  20. 26.

    Vielleicht hat er das, vielleicht nicht. In jedem Fall werden hier dem Mieter wieder mehr Rechte eingeräumt als dem Eigentümer der Wohnung. Und das geht einfach zu weit. Ich finde die Mietpreisbremse richtig und auch Kündigungsfristen sind richtig. Aber der Mieterschutz geht langsam zu weit. Inzwischen kann man Mieter so gut wie nicht mehr kündigen und wenn sie jetzt auch noch bestimmen dürfen, wer in der Wohnung wohnen darf, haben Sie mehr Rechte als der Eigentümer. Es ist fast so, als würde man mit dem Mietvertrag alle Rechte an seinem Eigentum aufgeben. Ich werde jedenfalls sobald meine Mieterin auszieht nicht mehr neu vermieten.

  21. 25.

    Das hier geht an 22. und 23.
    Woher wollen Sie denn wissen, dass der Mieter nicht selber ein Interesse daran hat, an für ihn "seriöse" Untermieter zu vermieten? Ich denke, das hat er auf alle Fälle. Warum sollte er es auch nicht haben?

  22. 24.

    Also ich finde, man kann die Kirche auch wirklich mal im Dorf lassen und gucken, was hier passiert ist.
    Ich verstehe diesen Artikel so, dass der Mensch den einen Raum der Wohnung als Art Büro weiternutzt, was ja nicht unüblich ist. Ich finde es weiterhin gar nicht so dumm, die Wohnung nicht zu kündigen. Im Gegenteil, ich finde es sogar sehr vorausschauend, denn hier sichert sich jemand ab. Was passiert denn z.B. wenn die Familie sich trennt? Dann muss sich keiner der beiden eine neue Wohnung suchen. Und ob der Mieter durch die Untervermietung wirklich Gewinn macht, ist doch an keiner Stelle erwähnt. Das sind doch nur Vermutungen. Vielleicht macht er das gar nicht?!
    Ich bin sehr gespannt darauf, wie letztendlich entschieden wird.

  23. 23.

    Die Leute, die untervermieten können/wollen haben definitiv eine zu große Wohnung. Da sollter der Vermieter mal tätig werden!

  24. 22.

    Fließen diese neuen Zahlen in den Mietspiegel mit ein? Der kennt ja bereits jetzt nur die Kurve steil nach oben. Wer kann dazu eine Einschätzung geben?

  25. 21.

    Diese Möglichkeit wird den „bösen“ Vermietern ja immer mehr genommen. Man darf heutzutage offensichtlich nicht mehr selber entscheiden, wer das eigene, hart erarbeitete Eigentum nutzt, in dem alle Ersparnisse drin stecken. Nein, der Mieter entscheidet ab jetzt, wer drin wohnen darf. Kein Wunder, dass normale Kleinvermieter keine Lust mehr haben. Warum sollte man sich das noch antun?

  26. 20.

    Man muss sich als normale Mieterin in Berlin echt nicht mehr wundern, dass
    überall irgendwelche schräge, egozentrische Leute wohnen, die sich an keinerlei Regeln halten.
    Diese ganze Untervermieterei, Mieter auf Zeit, nervige Studi-WG, Touristenbuden, Pendlerwohnung, horizontales Gewerbe oder Zumbastudio im Wohnhaus, Wohnungstausch... das ist echt zum Kotzen!
    Ich würde persönlich nur an jemanden vermieten, der mitten im Leben steht, arbeiten geht und einen vernünftigen Eindruck macht. Aber das zählt heutzutage ja alles nicht mehr.

  27. 19.
    Antwort auf [Jörg] vom 21.11.2023 um 16:36

    AirBNB kann es nicht sein, da das eine kurzfristige Vermietung ist.
    Im Artikel wollte der Mieter die Wohnung aber unbefristet untervermieten.

    Dazu steht im Artikel, das er die Wohnung als 2. Wohnung weiter nutzt.
    Es steht nicht da, dass das Familien-Haus in der Nähe ist.
    Vielleicht nutzt er das übrig gebliebene Zimmer um sich unter der Woche das weite Pendeln zur Arbeit zu sparen.

    Btw:
    Das Urteil ist vom Bundesgerichtshof (BGH), der macht aber nur Revisionsentscheidungen zu Rechtsauslegung.
    Über die Tatsachen muss nun das Landgericht (LG) entscheiden und dabei die Entscheidung des BGH beachten.

    Das Urteil ist übrigens schon zwei Monate alt und vom 27.09.2023.

    Az.: VIII ZR 88/22

    Volltext:
    https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=135467&pos=17&anz=1138

  28. 18.

    Das stimmt schlicht nicht. Mietpreisbremse gilt generell, auch für die Untervermietung. Wenn jemand sich nicht daran hält und das rauskommt, wird man ziemliche Probleme kriegen. Und der Vermieter wird es sehr wahrscheinlich früher oder später mitbekommen (dem muss man die Untervermietung ja mitteilen), wenn der sieht dass da höher vermietet wird, dann wird der das garantiert melden (schließlich will der selbst das Geld haben). Außerdem können auch die Untermieter selbst das melden.

    Zusätzlich ist eine Untermiete eine ganz normale Vermietung steuerrechtlich. Auch da gilt, wenn man das verheimlicht und das rauskommt, wird man einige Probleme bekommen. Das ist strafbare Steuerhinterziehung. Und auch da würde es mich nicht wundern, wenn die Vermieter da dem Finanzamt einen Tipp geben. Gerade wenn der Vermieter nicht mit der Untervermietung einverstanden ist.

  29. 17.

    "beruflich nutzt" meint hier sicher, dass er aus beruflichen Gründen oft in Berlin ist und ein Zimmerchen weiterhin als Wohnung dann nutzt. So zumindest die Theorie der Nutzungsart, um nicht in Konflikt mit dem Gesetz zu geraten. Ein Zimmer abschließen, die anderen untervermieten und schon ist die Teiluntervermietung fertig. Ob das abgeschlossene Zimmer auch wirklich privat genutzt wird, prüft ja keiner. Nebenher die Untervermietung dann noch den doppelten qm-Preis als der Altmietvertrag ausmacht und schon kommt noch ein Plus bei raus, dass die Doppelhaushälfte dann teilweise mitfinanziert. Mal so eine fiktive Rechnung... ;-)

  30. 16.

    Der reguläre Vermieter wird sich aber an Grenzen halten müssen (Mietpreisspiegel) Diese Grenzen gelten soweit ich weiß nicht für die Zwischenmiete.

  31. 15.

    Sehe ich auch so. Ich dachte in Berlin gibt es Das Zweckentfremdungsverbot.

  32. 14.

    Der Mietpreis ist durch die Mietpreisbremse gedeckelt. Natürlich nur für den Vermieter, der seine Mieteinnahmen auch versteuern muss. Bei dem Mieter kräht kein Hahn danach, ob er sich an die Mietpreisbremse hält oder die Mieteinnahmen versteuert. Man kann gerne alle Vermieter abschaffen, wie es viele in Berlin fordern. Aber so lange es einen Mangel gibt wird sich an der Situation für Mieter nichts ändern. Es wird immer jemanden geben, der den Mangel ausnutzt. Ob es nun Mieter sind, die untervermieten oder Menschen, die sich bei der Wohnungsvergabe schmieren lassen.

  33. 13.

    Seltsames Urteil, wenn er eine Wohnung privat gemietet hat, umzieht und diese nun beruflich nutzt, dann nutzt er ja die Räume nicht entsprechend des Mietvertrages. Für ein gewerbliches Mietverhältnis gelten andere Regeln. Irgendwas scheint nicht zu stimmen.

  34. 12.

    "hoffe, das LAndgericht kippt das Urteil" Geht doch nicht, der Bundesgerichtshof hat entschieden. Übrigens es geht um Teiluntervermietung, eine ganze Untervermietung wurde damit nicht erlaubt.

  35. 11.

    Ist es wirklich so ein Unterschied, der Vermieter wird bei Neuvermietung auch den Aufschlag rauf machen. Sowohl der Vermieter als auch der Untervermieter werden den maximalen Preis raushandeln wollen. Man kann nur den Mietpreis deckeln oder mehr Angebot schaffen.

  36. 10.

    Genau so mache ich es dann auch. Weshalb sollte ich etwas verschenken. Zumal diese Mieteinnahmen auch noch versteuert werden. Das Hemd ist nunmal näher wie die Hose.

  37. 9.

    Solche Praktiken werden den Wohnraum weiter verknappen. Denn welcher Hauseigentümer möchte gerne sich Mieter als "Vermietungsunternehmer" in Haus holen. Um sicher zu sein, würde ich § 575 Zeitmietvertrag empfehlen.

    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__575.html

  38. 7.

    Blödsinn: wenn ich woanders meinen Lebensmittelpunkt einrichte, wollte ich im Vorfeld schon das Berufliche abgeklopft haben und nicht dann noch eine Wohnung am alten Wohnort blockieren. Das ist Egoismus unter dem Deckmantel eines vermeintlich sozialen Aspektes einer Untervermietung. Ich hoffe, das LAndgericht kippt das Urteil, denn wenn dies Schule machte, bin ich mir sicher, dass es noch mehr Wohnungen gäbe, die dem Markt entzogen würden. Und dass es mittlerweile genug asoziale Miethaie und Spekulanten in Berlin gibt, es auch immer mehr werden, dafür sorgt nicht nur die Politik sondern auch das Anwachsen des unsozialen Denkens einer wachsenden Anzahl von gewissenlosen Geldschacherern. P.S.: ich lebe in einer Genossenschaft, werde auch irgendwann hier aus dieser Stadt wegziehen, aber meine Anteile nicht aufgeben, jedoch die Wohnung für ein anderes Genossenschaftsmitglied freimachen. Und warum ich die Anteile nicht aufgebe? Ganz simpel: unsere Gen. hat Seniorenwohnungen, wer weiß......

  39. 6.

    Nach dieser Entscheidung wird wohl niemand mehr eine Mietwohnung nach Auszug kündigen, sondern die Wohnung lieber behalten unt (teurer) zur Untermiete anbieten.

  40. 5.

    Allerdings nutzen viele Mieter die Untervermietung dazu, sich selbst eine goldene Nase zu verdienen. Sie nehmen ein Vielfaches von dem, was sie selbst mit ihren Altverträgen bezahlen und versteuern die Mieteinnahmen nicht einmal. Von Wege der böse Vermieter. Ich kenne selbst zwei so ne Fälle. Schlechtes Gewissen, Fehlanzeige.
    Und ich finde auch nicht richtig, dass der Vermieter sich die Leute, die in sein Eigentum ziehen, sich nicht selber aussuchen darf. Für mich ein weitere Grund, zukünftig nicht mehr zu vermieten.

  41. 4.

    Die Konsequenz ist ihnen aber schon bewusst? Der, der untervermietet, wird oft kein edler Samariter sein, sondern wird sich einen Teil vom Kuchen abschneiden wollen. Sie haben dann also noch mal eine Ebene dazwischen, die neben dem eigentlichen Vermieter, noch mal einen Aufschlag bei der Zwischenmiete nimmt.
    Das wird dem Wohnungsmarkt definitiv nicht helfen sondern diesen nur noch mehr verschärfen, weil Leute an den alten Wohnungen festhalten und neue Mieter kriegen dann nicht mal mehr richtige Verträge sondern nur noch welche zur Zwischenmiete.

  42. 3.

    Tja, so kann man auch eine Preisspirale nochmal pushen. Hier in Stockholm ist genau das auch legal und wird überall umgesetzt. Kumpel bezahlt 1000€ für 18qm, und das nichtmal sonderlich zentral. Auf gehts Berlin!

  43. 2.

    Aha … Na, dann kann ich jetzt ja alles Sonstige auch einfach weiter-vermieten … Autos, Baumaschinen, etc. … Und die Gewinne schön an der Steuer vorbei einstreichen … Ironie aus … Sind die irre geworden ?!

  44. 1.

    Gut und richtig so. Gerade in Berlin würde ich keine Wohung mehr aufgeben.

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