Beschäftigungsquote steigt langsam - Wie schwerbehinderte Menschen in den Brandenburger Arbeitsmarkt integriert sind

So 07.04.24 | 16:15 Uhr | Von Andreas B. Hewel
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Symbolbild: Eine im Rollstuhl sitzende Frau arbeitet als Telefonserviceberater im Servicecenter. (Quelle: dpa/Waltraud Grubitzsch)
Video: rbb24 Brandenburg Aktuell | 04.04.2024 | Bild: dpa/Waltraud Grubitzsch

4.350 schwerbehinderte Menschen sind in Brandenburg arbeitslos. Mit einer Beschäftigungspflicht für größere Unternehmen sollen mehr Schwerbehinderte einen Job bekommen. In Brandenburg kaufen sich viele Unternehmen davon frei. Von Andreas B. Hewel

Jede Bestellung ist anders. Extrawünsche aber sind für Wilfried Sibert ein tägliches Geschäft. So will ein Kunde ein Lötgerät haben, das Standardmodell "Lötfreund Mini", allerdings mit Ventilen an den Gasschläuchen. Die sind beim Standardmodell nicht dabei. Also montiert Wilfried Sibert die Ventile mit dran, packt alles ein und die Ware ist auslieferbereit.

Sibert ist gelernter Dreher und hat lange als Zerspaner gearbeitet. Mit Anfang 50 aber musste der heute 63-Jährige mehrfach an der Lendenwirbelsäule operiert werden. Seither darf er keine schweren Lasten mehr heben und ist schwerbehindert. Mit dieser Einschränkung musste er sich eine neue Arbeit suchen.

Sibert aber hatte Glück. Schon nach wenigen Monaten wurde er bei dem Unternehmen Haus und Werkstatt 24 in Oranienburg eingestellt. Für den Löt- und Schweißfachmarkt hat er nach einer Fortbildung jahrelang Feuerlöscher gewartet. Jetzt ist er in der Warenabfertigung. "Der Arbeitsplatz ist für mich ideal", sagt Sibert. "Denn es geht nicht höher als 15 Kilo. Das entspricht genau dem, was ich vom Rücken her darf. Das passt."

Betrieb muss sich auf die Behinderungen gezielt einstellen

Die Firma, bei der er arbeitet, verkauft weit über 90 Prozent ihrer Ware über den Online-Handel. Der Jahresumsatz liegt bei rund 14 Millionen Euro. Knapp 50 Angestellte arbeiten hier, sieben von ihnen sind schwerbehindert. Eine beachtliche Quote. Hinzu kommen noch mehrere Schwerbehinderte, die über Behindertenwerkstätten der Caritas hier arbeiten.

Die Einschränkungen durch die Behinderungen sind sehr unterschiedlich, körperlich wie geistig. Von der Firma verlangt das vor allem eine gute Arbeitsorganisation. "Wenn man mit Behinderten arbeitet" räumt Norman Radtke, Prokurist des Unternehmens, ein, "muss man natürlich ganz anders planen und hat deutlich mehr Koordinationsaufwand". Man hat im Zuge aber auch wieder Tätigkeiten 'erschlagen', die sonst vielleicht ein Facharbeiter nicht unbedingt machen möchte."

So hat auch Stefan Geiseler hier Arbeit gefunden. Der geistig behinderte Mitarbeiter ist unter anderem damit beschäftigt, kleine Federn in Verkaufstüten zu stecken. Oder er macht "Pappe", das heißt, er zerkleinert und entsorgt den Verpackungsmüll. Eine nicht besonders abwechslungsreiche Arbeit, aber genau darin ist er gut. "Die brauchen feste Tagesabläufe", so Radtke, "feste Ansprechpartner und die müssen wir halt bieten. Wir müssen Arbeitsabläufe so gestalten, dass die immer wiederholbar sind."

Auch Flexibilität bei Arbeitszeit notwendig

Bei körperlichen Einschränkungen ist das anders. "Ein körperlich Behinderter arbeitet wie jeder andere auch", sagt Radtke, "nur dass er eben gewisse Einschränkungen hat, um die wir halt drum herum arbeiten müssen." Wilfried Sibert aber weiß, dass sein Arbeitgeber auch noch darüber hinaus Rücksicht auf ihn nimmt. "Es ist ja nicht nur dieses Nicht-mehr-als-15-Kilo-heben", räumt Sibert ein. "Man hat Arztbesuche, man fällt mal aus. Und das ist in dieser Firma eigentlich gut geregelt. Es wird abgesprochen, wie man die Zeit nachholt und das klappt alles wunderbar."

Einstellungspflicht ab 20 Angestellten

Bundesweit müssen Unternehmen ab 20 Angestellten Schwerbehinderte mit anstellen. Fünf Prozent der Arbeitsplätze müssen dann an schwerbehinderte Menschen vergeben werden. Erreichen Unternehmen diese Fünf-Prozent-Quote nicht, wird eine Ausgleichsabgabe fällig. Diese schwankt je nach Erfüllungsgrad pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz zwischen 140 Euro bis zu 720 Euro monatlich.

4.737 Betriebe in Brandenburg haben mindestens 20 Beschäftige, dennoch beschäftigen 2.724 davon keine Schwerbehinderten. Das sind 57,5 Prozent, also weit über die Hälfte aller betroffenen Unternehmen. Damit sind sie abgabepflichtig. Für das Jahr 2022 kamen in Brandenburg 19,2 Millionen Euro Ausgleichsabgabe zusammen.

Geld, das anderen Unternehmen zugutekommt, die schwerbehinderte Menschen einstellen. "Die Ausgleichsabgabe darf nur für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben verwendet werden", betont Gabriel Hesse aus dem Sozialministerium Brandenburgs. So können damit beispielsweise Arbeitsplätze schwerbehindertengerecht ausgebaut oder andere außergewöhnliche Belastungen für den Arbeitsgeber ausgeglichen werden.

Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber, die Schwerbehinderte einstellen, bieten darüber hinaus auch die Arbeitsagenturen. So kann es zeitlich begrenzt einen Eingliederungszuschuss von bis zu 50 Prozent des Gehalts geben und/oder eine vollfinanzierte Probebeschäftigung für die ersten beiden Wochen.

Beschäftigungsgrad steigt nur langsam

Doch auch wenn unter den Schwerbehinderten die Arbeitslosenquote in den vergangenen Jahren deutlich gesunken ist: Sie sank weniger stark als bei nicht behinderten Menschen. So waren Ende März 2024 in Brandenburg 4.350 schwerbehinderte Menschen arbeitslos.

Sozialministerin Ursula Nonnemacher (Bündnis90/Die Grünen) wirbt daher für mehr Offenheit in den Betrieben schwerbehinderten Menschen gegenüber. "Sie sind oftmals auch sehr gut ausgebildet", betont Nonnemacher. "Wir haben unter den arbeitslosen schwerbehinderten Menschen einen besseren Ausbildungsgrad als unter denen, die nicht schwerbehindert sind." Die Landesverwaltungen selbst, so Nonnemacher weiter, hätten knapp 3.000 schwerbehinderte Menschen eingestellt. Das ist eine Quote von 5,63 Prozent aller Beschäftigten. Ziel sei es, auf 6,5 Prozent unter den Landesbeschäftigen zu kommen. Das soll auch auf Wirtschaftsbetriebe abfärben, hofft Nonnemacher. "Wir müssen dahin kommen, dass die Beschäftigungsquote unter Menschen mit Behinderung genauso gut wird wie bei Menschen ohne Behinderung."

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

Norman Radtke von Haus und Werkstatt 24 will auch weiter auf eine gewisse Zahl von schwerbehinderten Menschen in seinem Unternehmen setzen. "Behinderte sind sehr zuverlässig, sind super motiviert", bilanziert er. "Die können wir gut ins Team integrieren. Wir haben auch keine Probleme im Team. Wir arbeiten wirklich Hand in Hand zusammen. Insgesamt passt es eben." Aus Gehaltskostengründen aber, das betont er, werden die Schwerbehinderten hier nicht eingestellt. "Bei uns bekommen die Angestellten, die die gleiche Arbeit leisten, das gleiche Gehalt, egal ob behindert oder nicht behindert."

Sendung: rbb24 Brandenburg Aktuell, 04.04.2024, 19:30 Uhr

Beitrag von Andreas B. Hewel

31 Kommentare

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  1. 31.

    Ich kenne die Beiträge ansonsten nicht, aber ich finde es auch nicht ok. Das Menschen, die woanders genau so sicher sind wie hier. Es sich aussuchen können wo sie leben. Vor allem wenn man sich so wieso alles neu aufbauen muß. Kritik an der Einreise durch geflüchtete die woanders genau so sicher sind hat nix mit Hetze zu tun. Da muß die EU enger zusammenarbeiten.

  2. 30.

    Da ich sowohl die Kommentare von Ihnen als auch von "Trine" auch zu anderen Themen kenne, wundert es mich allerdings nicht, dass Sie Ihr zur Seite springen...

  3. 29.

    "[...] Durch die vielen Menschen, die täglich in unser Land kommen, da sind viele nicht gesund- aber auch sehr viele, die das System ausnutzen und die auch Recht bekommen. Es ist leider so, für die eigenen Leute im Land wird's immer enger! [...]"

    Wie sollte dieser Absatz sonst interpretiert werden. Geflüchtete Menschen haben nichts mit dem Thema des Artikels zu tun. Und "Trine" versucht einfach einmal mehr Stimmung gegen Geflüchtete zu machen.

  4. 28.

    Ist Ihnen denn gar nichts mehr peinlich? Einer Pflegebedürftigen, mit all ihren Erfahrungen, die sie gemacht hat, hier Hetze zu unterstellen. Unfassbar! Dabei gehen Sie noch nichtmal darauf ein, was @Trine geschrieben hat. Mir fehlen selten die Worte - zu Ihnen fällt mir nichts mehr ein.

  5. 27.

    Es ist so, Ausnahmen bestimmen die Regeln. Sie besagt, dass eine Ausnahme nur für bestimmte Fälle gilt. Durch zu viele Arbeitsausfälle in der Arbeitszeit, somit oft in einem Jahr krankgemeldet, da hat wegen langer Krankengeldzahlung die Krankenkasse ein Wort mitzureden. Betriebsrat, Integrationsamt und der Arbeitgeber kommunizierten in Ihrem Fall bestimmt miteinander. Es ist somit kein Rauswurf aus der Firma. Ich nehme an, Sie bekamen eine Erwerbsunfähigkeitsrente bzw. die jetzige Erwerbsminderungsrente. Ob 50% oder 100% behindert, dass spielt in diesen Fall keine Rolle. Der Gedanke dabei ist, wer so oft krank ist, kann mit seinen Problem nicht mehr arbeiten. Zu viele Ausfälle von Arbeiter in einer Firma, da kann ein Arbeitgeber schlecht seine Produktion planen. Glauben Sie mir, in meiner Verwandtschaft gibt es einen Amputieren mit100%, der ihren Fall ähnlich ist. Sie dürfen die Trennung vom Arbeitsplatz nicht so sehen, wie bei Nichtbehinderte. Alles Gute für Sie!


  6. 26.

    Ihr Versuch, Minderheiten gegeneinander auszuspielen, ist ebenso geschmacklos wie durchschaubar...

    Gibt es nicht irgendein Thema, das Sie nicht nutzen, um gegen geflüchtete Menschen zu hetzen?

  7. 25.

    Hat übrigens auch nix mit negativ zu tun, sondern einfach damit, ob es eine männliche und eine weibliche Form genannt. Den Begriff "die Schwerbehindertin" gibt es aber nicht und es gab ihn auch nie.

  8. 24.

    Inklusion gelingt nur wenn alle Menschen mitmachen. Jeder Mensch muss die Chance bekommen arbeiten zu können. Da spielt die körperliche Einschränkung von Behinderten keine Rolle, wenn einer fit im Kopf ist und arbeiten kann. Menschen die keine Behinderung haben, sie können ebenfalls nicht alle Arbeiten qualitativ ausführen wegen Fach- Unkenntnisse. Lernen wollen auch Behinderte im Leben, sie sind motiviert.Für eine verbesserte Inklusion setzen sich viele Unternehmer ein. Auffällig ist in DE, dass Familienunternehmer eher dazu bereit sind Behinderte einzustellen. Firmen die Gründe suchen, Behinderte abzulehnen, die haben leider noch diese Vorurteile: „Schwerbehindert ist gleich leistungsgemindert“. Eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Berufsleben wäre eine gesellschaftliche, soziale Pflicht. Für was lernen Behinderte einen Beruf, wenn ihnen die Teilhabe verweigert wird? Firmen haben Büros, da braucht man den Einsatz von Körperkraft nicht.



  9. 23.

    Fortsetzung!( warum eigentlich gibt's für manche User mehr als 500 Buchstaben)??? In der heutigen Zeit ist noch viel schwieriger, Anerkennung für die Schwerbehinderung zu bekommen. Durch die vielen Menschen, die täglich in unser Land kommen, da sind viele nicht gesund- aber auch sehr viele, die das System ausnutzen und die auch Recht bekommen. Es ist leider so, für die eigenen Leute im Land wird's immer enger!

  10. 22.

    Klipp und klar, es gibt KEINEN KÜNDIGUNGSSCHUTZ für schwerbehinderte Menschen! Ich habe das selbst erlebt. Bin im Laufe des Lebens chronisch erkrankt und es wurde mir die Schwerbehinderung 50% gegeben. Durch immer wieder Arbeitsausfälle wurde mir gekündigt: Betriebsrat und Integrationsamt erteilten auf Druck durch den Arbeitgeber die Kündigung. Heute bin ich pflegebedürftig und schwer krank. Nur soviel dazu. Übrigens war ich 19 Jahre lang für die Firma da! Und gerade in der heutigen Zeit

  11. 21.

    "P.S. „Natürlich ist das absurd von Ihnen. Finden Sie das nicht etwas albern und auch pietätlos?“
    Genau deshalb habe ich es benutzt. Auch ich bin beleidigt, wenn generell gegendert wird, aber ausgerechnet Negatives oder Unangenhmes ausgerechnet nicht...Länger darüber nachgedacht warum es keine Genderregel geben kann? Weil dann die Diskriminierung offensichtlich werden würde."

    Mit Verlaub, das ist völliger Quatsch. Ich glaube, Sie wissen ganz genau, wann gegendert werden kann und wann nicht. Sie können das Gendern ja ablehnen, Albernheiten wie in der von Ihnen dargebotenen Form sind aber einfach nur geschmacklos.

  12. 20.

    Es gibt keine "EU-Urteile". Das wohl gemeinte Urteil beschreibt, in deutsches Recht übersetzt, dass bei einer Kündigung auch in der Probezeit ein Präventionsverfahren einzuleiten ist. Das bedeutet nicht, dass es keine Probezeit gibt, sondern das der oft ziemlich unwissende Arbeitgeber über Hilfen beraten wird. Kann dadurch das Problem nicht gelöst werden, bleibt es bei der Kündigung. Übrigens weiß hier jemand wie viele Kündigungen beim Inklusionsamt abgelehnt werden? Deutlich weniger als 10%.

  13. 19.

    „Schwerbehinderte:innen“ finde ich gar nicht pietätlos. Im Gegenteil, es ist ein sehr guter Hinweis, dass es besser ist immer das richtige Deutsch in der Mehrzahl zu verwenden. Es zeigt auch, dass sich „Chronisch krank“ zu recht getroffen fühlt. Nur war das nicht die Absicht. Eher das Gegenteil, mit einem „Augenzwinkern“ an alle die nicht verstehen, dass nur positiv Gegendertes beleidigend wirken kann.

  14. 18.

    Schwerbehinderte müssen sich unentbehrlich machen können. Dabei muss der Staat helfen und sich mehr Mühe geben als eine Pflicht einzuführen...“man lässt.....machen“ sollte überholt sein.


    P.S. „Natürlich ist das absurd von Ihnen. Finden Sie das nicht etwas albern und auch pietätlos?“
    Genau deshalb habe ich es benutzt. Auch ich bin beleidigt, wenn generell gegendert wird, aber ausgerechnet Negatives oder Unangenhmes ausgerechnet nicht...Länger darüber nachgedacht warum es keine Genderregel geben kann? Weil dann die Diskriminierung offensichtlich werden würde.

  15. 17.

    Ihre ganze ANtwort hat eigentlich nichts mit dem Thema und meinem Beitrag zu tun.
    „Kollegen anschreien / Sperre beim Jobcenter / Umstrukturierung / Dienste müssen gerecht verteilt werden“

  16. 16.

    Probezeit gibt es für alle anderen Arbeitnehmer, für Behinderte gibt es keine Probezeit nach dem EU Urteil. Und vielleicht würde die eine oder andere Firma schon sagen „probieren wir es mal ob es funktioniert“
    Ich glaube nicht dass man den Behinderten damit einen Gefallen getan hat.
    Wer wie hoch motiviert ist erlaube ich mir nicht zu beurteilen und es ist auch nicht das worum es mir geht.
    Und der Superschnäppchenpreis wurde per 01.01.24 verdoppelt.
    Auch wenn das Jobcenter eine richtig gute Arbeit leistet, es Hilfen gibt usw. sollte akzeptiert werden, wenn eine Firma nicht möchte.
    Aber wir werden den Firmen schon zeigen wie sie sich gefälligst zu verhalten haben … gelle.

  17. 15.

    Ihr ganzer Beitrag ist eine Aufzählung was es für Hilfen gibt, dass sie Firmen verurteilen, die keinen Behinderten einstellen wollen und dafür lieber die Abgabe zahlen.
    Ich habe ihnen nur mal ein klein wenig gezeigt was es bedeutet einen Behinderten einzustellen.

  18. 14.

    Völlig Problemlos. Man nimmt einfach einen verhaltensbedingten Grund. Wo vorher nichts war schreist einfach den Kollegen an. Funktioniert auch wunderbar um nicht behinderte loszu werden.Was ich bei integrierten Menschen und nicht behinderten etwas absurd finde und es zu einer Sperrzeit beim Arbeitsamt führt.Krank sind alle mal. Auch jedes Jahr, aber dann schimpfen, wenn man schniefend zur Arbeit kommt.Mal ganz abgesehen davon dass manche behinderte wesentlich weniger Probleme mit Arzterminen und Telefonaten auf Arbeit, krank usw machen als manche Nichtbehinderte. Reicht bei manchen Betrieben schon, wenn man vorher nicht anerkannt ist. Deswegen muss sich die Leistung des behinderten Menschen nicht unbedingt ändern. Kommt immer auf die Tätigkeit drauf an und ob Sie in dem Beruf gut integriert werden können. Manchmal reicht eine Umstrukturierung um Ärger zu kriegen, Dienste müssen gerecht verteilt werden.

  19. 13.

    Alle reden vom Fachkräftemangel und hier kann man mal wieder sehen dass dieser von den Firmen teilweise hausgemacht ist, es betrifft nicht nur Behinderte.
    Dieser Personenkreis arbeitet oft wesentlich motivierter als "normale" Arbeitskräfte. In meiner Familie kenne ich über die Generationen hinweg allein vier Menschen.
    Der Kündigungsschutz ist doch wohl eher vorgeschoben. Ist eine Firma insolvent nutzt auch der besondere Kündigungsschutz nichts. Für die Eignung im Team bzw. fachlich gibt es doch die Probezeit.
    Aber wie schon gesagt wurde, solange Firmen sich zum Superschnäppchenpreis rauskaufen können wird sich nichts ändern. Übrigens ist die Arbeitgeberbetreuung des Jobcenters wirklich gut. Die stehen den Firmen engagiert zur Seite. Da können Unsicherheiten schon im Vorfeld geklärt werden.

  20. 12.

    Andreas, vergleichen Sie bitte Ihre Antwort mit meinen Kommentar, ich finde nichts darin wo Ihre Antwort dazu passt. Brauche ich eine Brille um was zu finden, was nicht vorhanden ist? Oder sollte es nur zur Ergänzung dienen? Mittlerweile wurde die vierte Stufe eingeführt beim Ausgleichgesetz 2024.

    (Sie konnten nach Qualifizierung .......) Damit habe ich Behinderte selbst gemeint.
    Vielleicht hat es das "Sie" in eine andere Richtung gebracht? Nobody is perfect! For me, no Problem!

  21. 11.

    Und jetzt schauen wir mal die Seite des AG an
    Ab Januar 2017 muss der Arbeitgeber nun nach § 178 Abs. 2 SGB IX die Schwerbehindertenvertretung unverzüglich vor einer Entscheidung umfassend unterrichten und anhören sowie eine getroffene Entscheidung unverzüglich mitteilen. Wird die Beteiligung unterlassen, ist die Kündigung selbst bei Zustimmung des I-Amtes und ggf. des Betriebsrates unwirksam.

    Der Sonderkündigungsschutz gilt unabhängig von der Betriebsgröße. Daher muss auch in Kleinbetrieben, in denen das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar ist, vor der Kündigung eines Schwerbehinderten die Zustimmung des Integrationsamts eingeholt werden.

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 10.02.2022 entschieden, dass die Kündigung eines Arbeitnehmers mit Schwerbehinderung auch in der Probezeit nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist.

    Und da wundert man sich das Firmen lieber die Abgabe zahlen ?

  22. 10.

    Ich bin überzeugt, dass man körperlich Behinderte den Einstieg ins Berufsleben gut begleitet, wie z. B die IFD und andere Organisationen die sich für die Integration für Behinderte einsetzen. 1958/1960 gab es schon Behindertenwerkstätten in Städten wo Behinderte nach 3 jähriger Lehre ihren Abschluss bei der Innung machten konnten. Ihnen wurde ein Arbeitsplatz in einer Firma vermittelt vom Sozial/ Versorgungsamt so nahe wie möglich bei ihrem Zuhause. Sie konnten nach Qualifizierung selbstständig kündigen, wenn sie eine andere Firma kannten, die einen höheren Lohn bezahlt und die neue Stelle sicher war. Ich verurteile die Firmen, die Geschäfte, die absolut keine Behinderten einstellen wollen, dafür lieber Geld zahlen. Alle Behinderte sind oft krank? Falls der Behinderte mehr Barrierefreiheit bedarf in der Firma, da hilft der Staat, die Firma kassiert noch Vorzüge davon. Ich verurteile süffisante Meinungen von Menschen, die über Behindertensein keine Ahnung haben.

  23. 9.

    Die Abgabe sind Peanuts, erst wenn diese Abgabe dem Bruttomindestlohn entspricht und dem Arbeitgeber klar ist, dass er für null Leistung bezahlen muss, obwohl er etwas bekommen könnte, wird es fruchten. Ausnahmen davon darf es nur geben, wenn es sich um Arbeiten handelt, die ein hohes Unfallrisiko haben. Vielleicht würde es auch helfen, wenn der Arbeitgeber besser gefördert wird, der die Quote übererfüllt.

  24. 8.

    "@"Kennste": "[...] Schwerbehinterte*innen [...]""

    "Natürlich ist das absurd von Ihnen. Finden Sie das nicht etwas albern und auch pietätlos?"

    Ich Danke Ihnen für diese Worte.

  25. 7.

    "Was kann gemacht werden, damit die Firmen Schwerbehinterte*innen (schön absurd) gerne nehmen"

    Können Sie bitte, bitte einfach mal nichts schreiben, ehe Sie so etwas schreiben? Ich bin übrigens schwerbehindert und dieses Wort braucht von Ihnen nicht für irgendwelche Genderexperimente benutzt werden.

  26. 6.

    Zum Thema Behinderung/Inklusion fehlt meines Erachtens eine ausreichende Differenzierung. Für einen Betrieb ist es wohl ein gravierender Unterschied, ob ich ein rollstuhlfahrenden Mitarbeiter mit 1er-Abitur in der Buchhaltung beschäftige oder jemanden mit Down-Syndrom o.ä..

  27. 5.

    Das System der Werkstätten ist aktuell das Gegenteil von Inklusion und bedarf dringend einer Reform.

    @"Kennste": "[...] Schwerbehinterte*innen [...]"

    Natürlich ist das absurd von Ihnen. Finden Sie das nicht etwas albern und auch pietätlos?

  28. 4.

    "In Brandenburg kaufen sich viele Unternehmen davon frei".
    Das ist ein Problem was in ganz Deutschland noch stattfinden darf mit Erlaubnis der Politik?
    Körperlich behindert zu sein, bedeutet nicht, dass sie im Kopf nichts haben. Es ist ein trauriges Kapitel, dass noch im 21. Jahrhundert die Behinderten anders bewertet werden. Firmen können sich freikaufen von Solidarität bei Behinderte. Was für eine Trauerspiel im Land.

  29. 3.

    Beschäftigungspflicht kann nicht erfolgreich sein. Der Beweis: Der Freikauf. Und der ist eine Kalkulationsgröße und damit Preiswirksam und steuermindernd.
    Die richtigere Frage lautet so: Was kann gemacht werden, damit die Firmen Schwerbehinterte*innen (schön absurd) gerne nehmen? Also wer muss was machen?

  30. 2.

    Wenn ich lese wie hoch die Ausgleichszahlung ist, ist es kein Wunder, dass die Betriebe max. 720 € freiwillig zahlen. So werden aber auch Menschen ins Bürgergeld getrieben obwohl sie noch eine Arbeit nachgehen möchten.

  31. 1.

    Nach einem recht neuen EU Urteil, gibt es für Schwerbehinderte, anders als bei nicht Behinderten, keine Probezeit.
    Ob man sich damit einem Gefallen getan hat ? Das dürfte die Unternehmen eher davon abhalten mal zu probieren ob ein Arbeitsplatz auch mit einem Behinderten besetzt werden kann.
    Zur Kündigung benötigt man die Zustimmung des Inklusionsamtes.
    Ich vermute mal je komplizierter man das alles gestaltet umso weniger werden Behinderte Menschen beschäftigen.

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