2.500 Euro für HIV-positiven Bewerber - Diskriminierungsklage gegen Berliner Feuerwehr erfolgreich

Mi 19.10.22 | 14:00 Uhr
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Symbolbild:Ein Feuerwehrmann mit Sicherheitshelm und dem Aufdruck Feuerwehr auf seiner Einsatzkleidung.(Quelle:dpa/Fotostand)
Bild: dpa/Fotostand

Weil er nach einem positiven HIV-Test von der Berliner Feuerwehr abgelehnt worden ist, hat das Verwaltungsgericht einem Mann eine Entschädigung zugesprochen. Der Kläger sei diskriminiert worden, hieß es am Mittwoch in einer Mitteilung des Berliner Gerichts.

Die Benachteiligung sei nicht aus beruflichen Gründen gerechtfertigt. Ein negativer HIV-Status sei nicht in jedem Fall notwendig, um ein Infektionsrisiko für Patienten oder Kollegen auszuschließen.

Entschädigung von 2.500 Euro zugesprochen

Die 5. Kammer habe dem Mann eine Entschädigung von 2.500 Euro nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zugesprochen, teilte eine Sprecherin mit.

Den Angaben zufolge hatte sich der 1994 geborene Kläger im Frühjahr 2018 als Beamter für den feuerwehrtechnischen Dienst des Landes Berlin beworben. Wie generell üblich, sei bei ihm ein HIV-Test durchgeführt worden. Der Mann hatte kurz zuvor erfahren, dass er HIV-positiv ist. Mit der Begründung, er sei dauerhaft feuerwehrdienstuntauglich, wurde seine Bewerbung angelehnt. Daraufhin forderte der Mann laut Gericht ein Schmerzensgeld von mindestens 5.000 Euro.

Leistungsfähigkeit durch HIV nicht eingeschränkt

Im Verfahren wurde nach Gerichtsangaben ein Sachverständiger gehört zu den Gefahren der Erkrankung. Dieser habe überzeugend dargelegt, dass HIV-positive Menschen, die sich in einer funktionierenden Therapie befänden, das Virus praktisch nicht übertragen könnten, hieß es. In ihrer Leistungsfähigkeit seien sie zudem grundsätzlich nicht eingeschränkt.

Die Höhe der Entschädigung für den Kläger fiel jedoch geringer aus als gefordert. Als einen Grund nannte das Gericht, dass die Feuerwehr zwischenzeitlich ihre Praxis geändert habe und ein positiver HIV-Status nicht mehr ein absoluter Ausschlussgrund bei Bewerbungen sei. Gegen das Urteil kann Antrag auf Zulassung der Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden.

Sendung: rbb24 Abendschau, 19.10.2022, 19:30 Uhr

11 Kommentare

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  1. 11.

    @rbb
    Mal danke an den rbb, daß auch solche kleinen Chats zulässig sind

  2. 10.

    "An F 22 war ich von 1997 bis 2002 Wachführer."
    Da müßte es ja noch Erinnerungen an die die Feuerwache Buckow geben.
    Auf der Wache Buckow gibt es noch welche.

  3. 9.

    "An F 22 war ich von 1997 bis 2002 Wachführer."
    Könnten wir uns kennen. Ich war ca. 1990 - 2000 dort.
    Unser Schlafplatz war gleich am Tresen.....lol.
    Sind schöne Erinnerungen.
    Nur Eure Alarme gingen durch alle Räume, anders wie in Berlin.
    Gruß

  4. 8.

    Danke für die lieben Grüße aus Berlin.
    An F 22 war ich von 1997 bis 2002 Wachführer.
    Wenn die Hamburger vom Fußball aus Berlin zurückkamen, hatten die meisten Kollegen ein Schlafdefizit.
    Weiterhin Daumen hoch für Euch , nicht von der Politik auf die Schippe nehmen lassen.

  5. 7.

    "Feuerwehrbeamte werden nach der Feuerwehrdienstvorschrift 100 ( FwDV100) untersucht. Dort sind die Ausschlüsse aufgelistet, bzw. auch die Einschränkungen."
    Gruß nach Hamburg - als HBMz nach 33 Jahren pensioniert.
    Wir hatten lange eine tolle Partnerschaft der FW Buckow zur Wache Berliner Tor. Meist feucht fröhlich mit Fussballspielen.

  6. 6.

    Entschuldigung, ich hatte einen Tippfehler, die Einstellungkriterien für Feuerwehrbeamte sind in der FwDV 300 festgelegt.

  7. 5.

    Feuerwehrbeamte werden nach der Feuerwehrdienstvorschrift 100 ( FwDV100) untersucht. Dort sind die Ausschlüsse aufgelistet, bzw. auch die Einschränkungen.
    Die Einschränkungen kommen bei den aktiven F- Beamten zum Tragen, z.B. nicht mehr Atemschutztauglich oder kein schweres Heben und Tragen (RTW,).
    Während meiner Laufbahn im geh.Dienst war ich u.a.5 Jahre in der Personalabteilung tätig , musste div. Bewerbern nach der ärztlichen Untersuchung eine Absage erteilen. Da es damit zu einem
    Verwaltungsakt wurde, bestand die Möglichkeit des Widerspruchs vor dem Verwaltungsgericht. Dort gab es die Möglichkeit eine sog. Kommissionsuntersuchung von mehreren Ärzten durchführen zu lassen. In wenigen Fällen durfte der abgelehnte Bewerber dann eingestellt.

  8. 3.

    Man müsste ihn einstellen, und bei vollen Bezügen zu Hause bleiben lassen. Dann wäre er Feuerwehrmann, könnte aber nicht nur praktisch sondern auch theoretisch niemand anstecken.

  9. 2.

    Von der Feuerwehr alles sehr unschlau angestellt!

    Wenn einige gesundheitliche Bedenken nicht zum Anforderungsprofil passen, gibt es bestimmt andere Wege einen Bewerber abzulehnen.
    Das Feuerwehrleben ist meist über 30 Jahre im Beamtenstatus. Da kommen schon im Laufe der Jahre genug andere Einschränkungen zu.
    Es bleibt auch im Sinne des Steuerzahler nur frühzeitig die Gesundheit bei solch einem Beruf einzuschätzen.
    Schulbildung usw. wird ja auch noch etwas erwartet.....

  10. 1.

    Ein sehr gutes, wichtiges und richtiges Urteil. Die Diskriminierung und Stigmatisierung von HIV-positiven Menschen unter der Nachweisgrenze und in erfolgreicher antiretroviraler Therapie muss aufhören. Es gibt keinen medizinischen Grund, nichtinfektiöse HIV-positive Menschen abzulehnen und zu diskriminieren. Es bleibt zu hoffen, dass insbesondere die Berliner Feuerwehr und die Berliner Polizei sich mit der Thematik auf dem aktuellen wissenschaftlichen Stand beschäftigen - und in die Umsetzung der vom Land Berlin unterzeichneten Arbeitgeberdeklaration #positivarbeiten für ein diskriminierungsfreies Arbeitsleben von Menschen mit HIV gehen: https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1244574.php

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