Feld in Niederfinow - Google Maps löscht Hakenkreuz-Aufnahme monatelang nicht

Fr 10.02.23 | 14:55 Uhr
  34
Kartenaufnahme - Feld in Niederfinow, Brandenburg. (Quelle: Google Maps / GeoBasis-DE/ BKG, GeoContent. Maxar Technologies, Kartendaten)
Bild: Google Maps/ GeoBasis-DE/ BKG, GeoContent. Maxar Technologies, Kartendaten

Im Juli vergangenen Jahres ist ein Hakenkreuz auf ein Feld in Niederfinow gemäht worden. Nachdem die Polizei das verbotene Symbol per Hubschrauber registrierte und den Täter fand, wurde es entfernt. Doch Google Maps zeigte es Anfang Februar immer noch.

Update: Das ins Feld gemähte Hakenkreuz ist inzwischen nicht mehr auf Google Maps zu sehen. Das ergab eine Stichprobe von rbb|24 am Freitagnachmittag.

Ein halbes Jahr, nachdem eine Luftaufnahme von einem Hakenkreuz in einer Rasenfläche in Niederfinow (Barnim) zu polizeilichen Ermittlungen geführt hat, ist die Aufnahme noch immer bei Google Maps zu finden. Auf Anfrage von rbb|24 teilte ein Sprecher des Suchmaschinendienstleisters am Dienstag mit: "Wir sind uns der Situation bewusst und haben entsprechende Maßnahmen ergriffen, um den Inhalt zu entfernen." Die Aufnahme solle innerhalb einer Woche entfernt werden, hieß es weiter.

Google beziehe seine Daten von Drittanbietern und sei daher bei derartigen Vorfällen auf Hinweise von Nutzerinnen und Nutzern angewiesen, hieß es. Wann eine aktualisierte Aufnahme der betreffenden Fläche bei Google Maps zu finden sein wird, konnte der Unternehmenssprecher nicht sagen.

Nur per Hubschraubereinsatz zu erkennen

Im Juli 2022 war die Brandenburger Polizei auf das verbotene Symbol neben einem Feld hingewiesen worden. Das Hakenkreuz war am Boden nur schwer als solches auszumachen. Die Beamten konnten das 360 Quadratmeter große verbotene Symbol deshalb nur per Hubschraubereinsatz ausfindig machen. Wenig später wurde es abgemäht. Zudem konnte die Polizeidirektion Ost den mutmaßlichen Verursacher identifizieren.

Das Symbol der Nationalsozialisten gilt laut Artikel 86a des Strafgesetzbuches als "Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen". Die Verwendung kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

Google betonte am Mittwoch, das Unternehmen sei erst jetzt durch die Anfrage von rbb|24 auf die Aufnahme aufmerksam gemacht geworden. Zuvor habe niemand dieses Bild als Verstoß gemeldet.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Beitrags hieß es, Google sei bereits vor einem halben Jahr auf die Aufnahme des Hakenkreuzes aufmerksam gemacht worden. Ein Google-Sprecher verneinte das am Donnerstag im Gespräch mit rbb|24. Man sei erst jetzt durch die Anfrage von rbb|24 darauf aufmerksam gemacht geworden. Zuvor habe niemand dieses Bild als Verstoß gemeldet. Wir haben die Stelle im Beitrag entsprechend präzisiert.

34 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 34.

    Wie schlau diese meist amerikanischen Maschinen sind kann man hier im Grenzgebiet regelmäßig erleben. Wetter bekomme ich manchmal von Slubice, Werbung auf Polnisch. Obwohl ich so gut wie nie im polnischen Netz eingebucht bin und mich hinreichend weit weg von der Oder bewege. Und auch kaum die Einkaufsmöglichkeiten auf der anderen Seite des Flusses nutze.

  2. 33.

    Ein Straftatbestand dürfte nicht gegeben sein. Beachten sie bitte den Abs. 4 des § 86a StGB.

  3. 32.

    Das ist im Netz gang und gäbe - auch bei der allseits beliebten Suchmaschine. Sie rufen z.B. "Gockel.komm" auf und landen bei "...de". Man kann diese Maschine in der Hauptadresse aber auch mit Schalter "ncr" (no country redirect) in der URL aufrufen. Ist völlig legal. Ebenso wie die Wahl des Proxys im Browser oder im Router. Im letzteren Fall spielen aber nicht alle ISP mit.

  4. 31.

    Wenn es keiner meldet, wird es nicht gelöscht. Ich habe öfter Nazisymbole angezeigt, zum Beispiel bei youtube, und sie sind immer korrekt gelöscht worden. Also, Schlafnasen, jetzt groß rummeckern, ist blöd, gut, dass RBB24 das letztendlich gemeldet hat. Danke.

  5. 30.

    Freitag, den 10.2.2023 um 20:35 wurde das Hakenkreuz in Google nachweislich gelöscht. Es ist ein Armutszeugnis für diesen Rechtsstaat, dass dieser Straftatbestand über ein halbes Jahr sichtbar im Netz kursiert, ohne das die Strafanzeige Wirkung zeigt.

  6. 29.

    Schon mal gehört als Begriff. Damit wären dann aber die Karten grundsätzlich als unzuverlässig anzusehen, da man ja beliebige Inhalte so ausblenden oder auch durch andere ersetzen kann für ein bistimmtes Zielpublikum. Keine sehr vertrauensfördernde Idee für einen Kartendienst wie Google Maps.

  7. 27.

    Ich gehe mal davon aus, dass, wenn google von offizieller Stelle dazu aufgefordert wird Straftatbestände unkenntlich zu machen, sie sich dem nicht verweigern werden. Ob das bei Beschwerden von Privatnutzern ebenso ist, liegt wohl im Ermessen des Anbieters.
    Und warum sollte google die Unkenntlichmachung nur für Benutzer aus bsw. Deutschland oder Österreich anzeigen? Der 'Rest der Welt' hat doch szn. kein "Recht" darauf, das Hakenkreuz in Niederfinow angezeigt zu bekommen. Bei der nächsten Kartenaktualisierung würde sich das sowieso erledigen, da "86a" inzwischen beseitigt wurde.

  8. 26.

    Nein, das ist nicht sehr aufwändig, sondern Aufgabe eines sog. Geofencing. Es ist durchaus üblich, dass Internetseiten unterschiedliche Inhalte anzeigen, je nachdem, von wo aus sie aufgerufen werden. Das kann man wiederum umgehen, wenn man "dem Internet" mithilfe weiterer technischer Maßnahmen vorgaukelt, man sitze ganz woanders, als man es tatsächlich tut.

  9. 25.

    Das Glückssymbol in Indien, wie auch das Sonnensymbol in Japan, sind dann eine seitenverkehrte Darstellung, des in der Bergstraße/Niederfinow gemähten Kreuzes und hat mit den Greul des Hakenkreuzes nichts zutun.

  10. 24.

    Es dreht sich nicht um das "Bild", vielmehr um die Darstellung der Swastika in örtlichem und/oder geschichtlichem Zusammenhang. Auch ist eine Verpixelung nicht nötig. Auf aktuellen Luftbildaufnahmen ist dieses Symbol nicht mehr zu sehen. Google braucht also nicht irgendwelche Karten länderspezifisch zu gestalten, sondern nur eine Ansicht für alle zu aktualisieren. Ich frage mich ernsthaft ob das so schwer zu begreifen ist, das es sich nur um ein Aktualisierung der Daten handelt.

  11. 23.

    "Das Symbol der Nationalsozialisten gilt laut Artikel 86a des Strafgesetzbuches als "Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen"." Ja, aber das Gesetz gilt nur in Deutschland. Bekommen jetzt nur Deutsche deshalb ein retuschiertes Bild ausgeliefert? Läuft das dann bei anderen Bildern auch so, wenn der Ihnalt gegen ein nationales Gesetz verstößt und man ihn deshalb auf Karten nicht darstellen darf? Ich stelle mir das sehr aufwändig für Google vor, da für jeden Staat extra retuschierte Bilderkacheln vorzuhalten, so wie sie bei Aufrufen aus diesem Staat nur sichtbar sein dürfen.

  12. 21.

    "Doch im Rest der Welt geht man damit anders um (mit Ausnahme von Israel sicherlich)."
    Nicht nur. Die finnische Luftwaffe entfernte dieses Signum und ersetzte es durch einen goldenen Adler.

  13. 20.

    Ich VERBITTE mir solche unqualifizierten Anschuldigungen!
    Ich habe an KEINER Stelle die Darstellung von Hakenkreuzen in Verbindung mit Nazis befürwortet!
    Wenn Sie nicht in der Lage sind, hypothetischen Diskussionen zu folgen, dann sollten Sie nicht daran teilnehmen!

  14. 19.

    Ich kann Ihnen nachweisen dass die Information schon vor Weihnachten an Google gesendet wurde.

  15. 18.

    "Google beziehe seine Daten von Drittanbietern und sei daher bei derartigen Vorfällen auf Hinweise von Nutzerinnen und Nutzern angewiesen."
    Das sagt ein Konzern der quasi sein gesamtes Geschäftsmodell auf Daten dritter (Nutzer) aufbaut und dort mit angeblich hochintelligenten oder sogar KI Algorithmen insbesondere was Bilderkennung und Auswertung angeht, prahlt?
    Das passt doch irgendwie nicht zusammen.
    Eigene Erfahrung das Entfernen einer Straße durch unseren Hinterhof in deren Karten hat Monate und mehrere Hinweise gedauert. Obwohl da nie eine Straße gewesen ist oder gewesen sein kann.
    Die Kochen wahrscheinlich auch bloß mit Wasser.

  16. 17.

    Zweiter Versuch: Ihr Vergleich geht fehl. Richtig wäre die Analogie, ein Video der Schlachtung einer Kuh hierzulande ins Internet zu stellen. Ein Inder, der sich davon selbstverständlich diskriminiert fühlt, hat deswegen aber trotzdem keinen Löschungsanspruch.

  17. 16.

    Sie erkennen den Unterschied, dass sich Blitzerwarnungen explizit an den deutschen Verbrauchermarkt richten und Satellitenbilder nicht? Wenn Internetrecht so einfach wäre, wäre das Bild auch früher unkenntlich gemacht worden.

  18. 15.

    Ihr Beispiel ist arg konstuiert und die Absicht dahinter erkennbar. Hier scheint es ja einige Fans zu geben die wollen dass man das Hakenkreuz wieder zeigen darf.

Nächster Artikel