Grenze zu Polen - Gewerkschaft der Polizei kritisiert Forderungen nach stationären Grenzkontrollen
Polizei und Politikexperten kritisieren die Forderung von Brandenburgs Innenminister Stübgen nach stationären Kontrollen an der deutsch-polnischen Grenze. Materiell seien diese nicht schnell umzusetzen - und rechtlich nicht wasserfest. Von Nico Hecht
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat sich im Konflikt um stationäre Grenzkontrollen geäußert - und zeigt sich skeptisch, was deren Einrichtung betreffen würde. Der Vorsitzende der GdP in Berlin-Brandenburg Lars Wendland bezweifelt nach eigener Aussage, dass die Bundespolizei in Brandenburg in der Lage wäre, Grenzposten schnell einzurichten. Dafür würde es an Containern fehlen sowie an IT-Infrastruktur.
Die CDU-Innenminister in Brandenburg und Sachsen, Michael Stübgen und Armin Schuster, fordern, wieder stationäre Grenzkontrollen einzuführen. Auch der Brandenburger Ministerpräsident Dietmar Woidke hatte sich dafür ausgesprochen. Brandenburg und Sachsen grenzen neben Mecklenburg-Vorpommern an Polen. Bundesinnenmininsterin Nancy Faeser (SPD) hatte die Einrichtung von stationären Grenzkontrollen zuletzt abgelehnt.
Zahl illegal Einreisender gestiegen
Die Bundespolizei stellte an den Grenzen zu Polen und Tschechien in diesem Jahr Monat für Monat mehr illegale Einreisen fest. Waren es im Januar noch 1.478 lag die Zahl im April schon bei 2.861. Bis Ende Mai zählte die Polizei weit mehr als doppelt so viele illegale Einreisen wie im Vergleichszeitraum im letzten Jahr; die Steigerung liegt bei 133 Prozent.
Der Schwerpunkt der illegalen Einreisen in die Bundesrepublik hat sich damit verschoben. Aus einer Anfrage des rbb geht hervor, dass die Bundespolizei dieses Jahr an Grenzen der Ostbundesländer deutlich mehr illegal Eingereiste aufgegriffen hat als an der bayerisch-österreichischen Grenze. An den Ostgrenzen sind es bisher 9.662 Aufgriffe, in Bayern 6.057. Deutschlandweit registrierte die Bundespolizei in diesem Jahr bislang 27.345 unerlaubte Einreisen.
Er fordere keine Vollkontrollen – bekräftigt Sachsens Innenminister Schuster immer wieder, zuletzt Anfang der Woche bei einem Treffen Faeser am deutsch-polnischen Polizeizentrum an der Grenze bei Swiecko. "Das, was die Bundespolizei seit acht Jahren an der bayerischen Grenze wunderbar beherrscht, Kontrollen aus dem laufenden Verkehr, in dem man stichpunktartig die rauszieht, die unter Schleusungsverdacht stehen oder dem der illegalen Einreise, darum geht es", so Schuster.
Nur mit stationären Kontrollen könnten illegale Einreisen verhindert werden. Denn nur direkt an der Grenze könnten illegal Einreisende zurückgewiesen werden. Davon sind die Innenminister überzeugt. Das sei auch deswegen wichtig, so der Brandenburger Innenstaatssekretär Markus Grünewald in Swiecko, weil die Landkreise kaum mehr weitere Geflüchtete angemessen unterbringen könnten. An der bayerischen Grenze hat die Bundespolizei letztes Jahr fast 15.000 Personen zurückgewiesen.
Direkte Zurückweisung laut GdP kaum umsetzbar
Wendland von der GdP meint, dass mit dem Begriff "direkte Zurückweisung" ein falsches Bild produziert würde; dass die Polizisten mal eben schnell feststellen könnten, ob jemand einreisen dürfe. Und wenn nicht, könne er dann auch gleich wieder zurückgeschickt werden.
Das würde aber auch mit stationären Grenzkontrollen an Brandenburgs Grenzen zu Polen nicht die Praxis werden, so Wendland. Die vielen Zurückweisungen an der bayerischen Grenze würde dadurch möglich werden, dass viele Kontrollierte sich schon in Österreich als Asylbewerber registrieren lassen würden, also in einem sicheren Drittland.
Dann liege die Zuständigkeit dort. "Wir haben aber fast niemanden, der bei uns Asyl beantragt, der in Polen schon registriert wurde", sagt Bundespolizist Wendland. Das heißt, jeden, der bei einer Kontrolle um Schutz bittet, müssten die Polizisten an das Bundesamt für Anerkennung ausländischer Flüchtlinge übergeben - in Brandenburg in der zentralen Erstaufnahme in Eisenhüttenstadt.
Zurückweisungen nach EU-Recht komplex
Raphael Bossong, EU-Innenpolitik-Experte der Stiftung Wissenschaft und Politik mit Sitz in Berlin, zweifelt außerdem, ob Rückführungen, wie sie in etwa Bayern praktiziert werden, rechtlich wasserfest sind. Die Gesetzeslage sei komplex und unübersichtlich, sagt Bossong. Er fasst aber zusammen: Deutsches Recht lasse zwar Zurückweisungen zu, ausschlaggebend sei aber europäisches Recht.
Und das verlangt: Bittet jemand um Asyl, müsse geprüft werden, wer zuständig ist. Dies sei aber ein so umfangreiches Verfahren, dass das direkt an der Grenze kaum möglich sei. "Da muss in Datenbanken nachgeschaut werden, wo kommt die Person her, wie ist sie eingereist, hat sie schon mal einen Asylantrag gestellt", sagt Bossong. Damit sei dann eine unmittelbare Zurückweisung an der Grenze europarechtlich nicht mehr möglich.
30-40 Versuche bei der Einreise
Wenn man illegale Einreisen verhindern möchte, müsse man zudem prüfen, wie effektiv Zurückweisungen seien, sagt Bossong. Er zieht in Zweifel, dass dann weniger Geflüchtete in Brandenburg untergebracht werden müssten. "Das ist eher ein Signal, ein politisches Signal", sagt er. Man wolle vielleicht auch gewisse Leute abschrecken oder Nachbarländern aufzeigen, "ihr könnt nicht einfach so die Leute durchwinken."
Die Erfahrung würde zeigen, dass Zurückgewiesene immer wieder versuchen, illegal einzureisen, so Raphael Bossong. Und wenn es 30 bis 40 Versuche brauche. Irgendwann würden sie es meist doch schaffen.
Unter den Gewerkschaften für Polizistinnen und Polizisten ist man sich aber nicht einig, was für die Grenzüberwachung wirklich sinnvoll wäre. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) würde stationäre Kontrollen begrüßen, die Gewerkschaft der Polizei (GdP) nicht.
Sendung: rbb24 Antenne Brandenburg, 04.06.2023, 13:00 Uhr