Störung des Flugverkehrs - Deutsche Flugsicherung zählt die meisten Vorfälle mit Drohnen am BER

Di 03.12.24 | 14:58 Uhr
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Eine Drohne auf dem Vorfeld des Flughafens (Quelle: dpa/Ardan Fuessman)
dpa/Ardan Fuessman
Audio: rbb 88.8 | 03.12.2024 | Bild: dpa/Ardan Fuessman

Sie behindern Piloten und Fluglotsen: Private Drohnen bringen den Flugverkehr in Deutschland häufig durcheinander. Besonders oft war das in diesem Jahr am Flughafen BER der Fall. Dabei drohen den Drohnenpiloten saftige Strafen.

Private Drohnen haben den Flugverkehr in Deutschland auch in diesem Jahr gefährdet. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) hat bis einschließlich November 149 Fälle registriert, in denen die unbemannten Flugobjekte zivilen Flugzeugen oder Luftverkehrseinrichtungen gefährlich nahe gekommen sind. Deutlich mehr als die Hälfte (61 Prozent) der Drohnen wurden in der Nähe größerer Flughäfen gesichtet, wie die DFS auf Anfrage berichtet.

Die meisten Zwischenfälle gab es in diesem Jahr bislang am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) mit 19 Meldungen (2023: 15). Es folgen Frankfurt am Main mit 17 und Hamburg mit 13 Fällen. An insgesamt 14 von 15 registrierten Flughäfen kam es demnach zu Vorkommnissen mit den privaten Drohnen. Keinerlei Vorkommnisse wurden vom Flughafen Saarbrücken berichtet.

Mindestabstand von 1,5 Kilometern zu Flughäfen

Einschließlich möglicherweise noch ausstehender Zwischenfälle aus dem Dezember dürfte damit erneut das hohe Niveau der Vorjahre erreicht werden. 2023 hatte es 151 Fälle gegeben und im Rekordjahr 2018 waren es 158 Ereignisse. In der Corona-Zeit waren die Fallzahlen vorübergehend zurückgegangen. Im Dezember sind in den Vorjahren jeweils nur noch wenige Fälle hinzugekommen.

Die Flugsicherung geht bereits bei Sichtung einer Drohne davon aus, dass der reguläre Flugverkehr behindert wird, weil Lotsen und Piloten abgelenkt werden könnten. Von ihnen kommt die Masse der Meldungen.

In Deutschland sind Drohnenflüge in der Nähe von Start- und Landebereichen von Flughäfen verboten - es muss mindestens ein Abstand von 1,5 Kilometer eingehalten werden. Drohnenflüge an Flughäfen gelten strafrechtlich als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr und können mit Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren geahndet werden.

Sendung: rbb 88.8, 03.12.2024, 17:20 Uhr

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12 Kommentare

  1. 12.

    8/ Ob Sie Beeinträchtigungen gut finden oder hinnehmen müssen ist mir eigentlich egal. Keine Ahnung seit wann Sie dort wohnen. Es kann aber nicht angehen, dass manche ihre Frust mit Drohnen auf den Flugverkehr versuchen Luft zu machen.

  2. 11.

    Was soll das jetzt? Wir haben ja ein "nichtdemokratisches Beispiel" mit autoritärem Präsidenten im Osten, das ja wohl ein viel größeres, selbst verursachtes Problem mit fremden Drohnen hat.

  3. 10.

    Wie man sich für Standortfehler disposinieren kann , verstehe ich nicht. Das sind wohl eindeutig Straftaten, die es nicht zu bagatellisieren gibt.

  4. 9.

    Ich hoffe nur das mein Kommentar durch die Zensur geht........
    Ein Hoch auf die Demokratie !!!!

  5. 8.

    Haben Sie meine Gedanken gelesen und verstanden? Offensichtlich nicht.
    Was meinen Sie zu der Häufigkeit solcher Drohnen an verschiedensten Standorten? Die Streuung der Wahrscheinlichkeit ist extrem. In Sperenberg, von Fachleuten favorisiert gewesen, ist die wahrscheinliche Häufigkeit ohne große Untersuchungen viel geringer zu erwarten.

    P.S. Warum ich Beeinträchtigungen „ganz in Ordnung finden sollte“ bleibt wohl Ihr Geheimnis. Auch das haben Sie nicht richtig gelesen.

  6. 6.

    Da muss man sich hier echt nicht wundern. Wo man anderswo für 5 Jahre in Haft kommt, da gibts in Berlin nen innovationspreis !

    Gewalt ist hier hoffähig, Luftraum juckt anscheinend niemanden, ausser wenns mal Schlangen bei der Abfertigung gibt.

    Ungenehmigter Überflug=1000 Stunden fürs Land leisten ? da wäre das Thema ruckzuck keins mehr.

  7. 4.

    3/ Haben Sie den Beitrag überhaupt gelesen? Verstanden jedenfalls nicht. Es geht darum das einige Irre den Flugbetrieb und damit Menschenleben gefährden. Das Ganze geschieht nicht nur in Berlin sondern auch auf anderen Flughäfen. Sie finden das offensichtlich ganz in Ordnung.

  8. 3.

    So kann sich auch Jahre später eine Standortfehlentscheidung auswirken. Als der Standortfehler begangen wurde, war dies noch gar kein Thema. Aber weil man nicht in die Zukunft vorausschauen kann, bestätigen sich unheilbare Standortfehler immer wieder neu und beweisen damit ein Entwicklungshemmnis, welches an passender Stelle so nicht eingetreten wäre. Diese Saat der Verantwortlichen, für die vielen Entwicklungsfehler, sind heute allgegenwärtig. In den (rechtfertigenden) Einstellungen in den Köpfen.

  9. 2.

    Diejenigen die mit ihren Drohnen an den Flughäfen „spielen“ sind nach meiner Auffassung nicht ganz richtig im Kopf. Die Strafen, die diese Personen bekommen müssten, sind in Deutschland leider nicht möglich. Vielleicht doch, wenn es die ersten Menschenleben zu beklagen gibt.

  10. 1.

    Die Menschen werden immer rücksichtsloser und gefährden andere ohne nachzudenken!
    Zumeist sind es Mutbroben, um den Freunden zu zeigen, ich bin der Held!
    Ich bin auch dafür, dass diese Verbrecher schwer bestraft werden!

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