Brandenburger Landtag -
Der neue rbb-Staatsvertrag ist nach Ansicht der Führungsspitze des Senders in Teilen ein Schritt in die falsche Richtung. Bei einer Anhörung vor dem Hauptausschuss des Landtages sagte die Intendantin des Senders, Ulrike Demmer, man begrüße zwar etliche Neuregelungen, die zu mehr Kontrolle und Transparenz führen. Im TV-Programm mache man aber einen "Schritt in die mediale Vergangenheit".
Der neue Vertrag sei aus ihrer Sicht in Teilen ein Eingriff in die Rundfunkfreiheit und Selbstverwaltung des Senders. Durch Mehrkosten im linearen Bereich fehle Geld für Investitionen in Inhalte für jüngere Menschen. Der Staatsvertrag mache den rbb nicht schlanker, sondern teurer.
Weniger Geld für Personal, mehr Ausgaben für feste Strukturen
Der Vertrag sieht unter anderem eine Ausweitung der TV-Programme aus Brandenburg und Berlin vor, zudem Landesbeauftragte, die auf die regionale Ausgewogenheit achten sollen, sowie ein neues Regionalbüro in Brandenburg an der Havel. Man hätte künftig lieber mehr Geld in Personal investiert, das aus der Region berichtet, statt in feste Strukturen wie Büros, so Demmer.
Zudem ist im Vertrag eine Stärkung von Kontroll- und Arbeitnehmerrechten vorgesehen. Der Präsident des Landesrechnungshofes, Christoph Weiser, kündigte in der Anhörung eine verstärkte Kontrolle seines Hauses an. Er befürworte zusätzliches Personal für ein eigenes "Prüfungsgebiet Medien" geben.
3 Millionen Euro zusätzlich für TV-Angebot
Der Verwaltungsratsvorsitzende des rbb, Benjamin Ehlers, schätzte die Höhe der Mehrkosten durch die Ausweitung des TV-Angebotes auf etwa 10.000 Euro pro Tag. Im Jahr ergäben sich dadurch zusätzliche Kosten von über drei Millionen Euro. Auch zusätzliche Posten, wie sie der Staatsvertrag vorsieht, würden zusätzliches Geld kosten. Wie Ehlers und Demmer kritisierten auch weitere geladene Vertreter von rbb-Gremien und Mitarbeitervertretungen, unter anderem die stellvertretende Vorsitzende des Rundfunkrats, Elisabeth von der Heide, und der Sprecher der freien rbb-Mitarbeiter, Christoph Hölscher, Teile des Staatsvertrages.
Unter den Mitgliedern des Hauptausschusses stieß die Kritik der Sender-Spitze auf Unverständnis. Der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Jan Redmann, nannte die Argumente "hanebüchen" und "abenteuerlich". Er könne keinen Eingriff in die Rundfunkfreiheit erkennen.
"Ich hätte mir gewünscht, dass der rbb verstanden hat und von seinem hohen Ross runterkommt", so Redmann. Der neue Staatsvertrag schreibe weder Inhalte noch Kosten für Gremienvertreter vor. Man sitze hier zusammen, weil der rbb durch Gebührenverschwendung aufgefallen sei. Der Sender habe "keinen Schuss mehr frei."
Mehr Berichterstattung aus Brandenburg
Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Ludwig Scheetz, nannte die Tonalität von Vertretern des rbb "befremdlich". Péter Vida (BVB/Freie Wähler) sprach von "barocker Verschwendungssucht" beim rbb. Er habe die Befürchtung, dass es sich jetzt nur um "Lippenbekenntnisse" der Senderverantwortlichen handele. Die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/ Die Grünen, Petra Budke, verteidigte den Staatsvertrag. "Wer das hier ablehnt, der hat nicht verstanden, wie Brandenburg tickt."
Die Berichterstattung müsse aus Brandenburg heraus geplant werden, nicht aus Berlin. Der Eingriff in die Rundfunkfreiheit werde herbeigeredet. Dabei gerate man in "gefährliches Fahrwasser." Der Fraktionsvorsitzende der AfD, Christoph Berndt, befürwortete grundlegende Änderungen und fordert einen kompletten Verzicht des rbb auf Werbeeinnahmen. Der neue Staatsvertrag sieht weniger Werbeeinahmen vor, aber keinen Verzicht.
rbb-Intendantin Demmer wies den teils harschen Tonfall von Abgeordneten zurück. "Wir haben die Krise nicht vergessen", so Demmer. Transparenz und Kontrolle würden helfen, den Sender besser zu machen. "Die Änderungen, die wir kritisieren, finden Sie im programmlichen Bereich". Die Verteilung von Berichterstattung über Berlin und Brandenburg sei nicht so ungerecht wie es aussähe. Im Hörfunk komme Brandenburg teils sogar besser weg als Berlin, so die Intendantin.
Der Staatsvertrag ist in den beiden Staatskanzleien Berlins und Brandenburgs erarbeitet und von den Landesregierungen verabschiedet worden. Landtag und Abgeordnetenhaus wurden zwar einbezogen, haben aber keine Änderungsmöglichkeiten mehr. Sie können dem Vertrag nur komplett zustimmen oder ihn ablehnen.
Sendung: rbb24 Abendschau, 01.12.2023, 19:30 Uhr