Regeländerung gefordert -
Kinderärzte fordern, Arztpraxen zu entlasten und die Regelungen für die Krankschreibung von Kindern zu ändern. Es komme einem "unnötigen Einsatz von pädiatrischen Ressourcen" gleich, wenn Kinderärzte harmlose Krankheiten bescheinigen müssten, sagte der Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), Michael Hubmann, der "Ärzte Zeitung".
Eltern könnten harmlose Erkrankungen selbst managen. "Vor allem aber können wir schlichtweg nicht beurteilen, ob zur Betreuung eines Kindes ein Elternteil zu Hause bleiben muss oder ob das innerfamiliär anders geregelt werden könnte. Absurderweise wird aber genau das von uns gesetzlich verlangt", so Hubmann. Arztpraxen seien als "Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet".
Job-Freistellung für Kinder bis zwölf Jahren
Als unnötige Arbeit wertete Hubmann auch Atteste, die notwendig seien, damit Kinder bei kleineren gesundheitlichen Leiden wieder zurück in die Kita oder die Schule könnten. Er führte das Beispiel eines Mückenstichs an, der von einer Kita als Hautausschlag gewertet werde. Dafür würde dann ein Elternteil aus seiner Arbeit gerissen, um das Kind abzuholen und in die Praxis zu kommen. Ein solches Szenario sei "kein Witz, das ist Alltag und ein gesellschaftlicher Schaden", so Hubmann.
Wenn ein Kind unter zwölf Jahren krank wird, können sich Eltern von der Arbeit freistellen lassen. Voraussetzung ist in der Regel ein ärztliches Attest, das die Erkrankung, aber auch das Fehlen alternativer Betreuungsmöglichkeiten bestätigt. Die Kinderkrankschreibung kann jeweils für bis zu fünf Tage erfolgen - bei längerem Ausfall müssen also Folgebescheinigungen ausgestellt werden. Die Kasse übernimmt dann einen Großteil des Verdienstausfalls und zahlt Kinderkrankengeld - in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettolohns. Dazu brauchen Eltern eine ärztliche Bescheinigung.
Gesundheitsminister will unnötige Bürokratie reduzieren
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat bereits angekündigt, unnötige bürokratische Lasten in Arztpraxen zu reduzieren. Generell gilt seit dem 7. Dezember bereits, dass sich Patientinnen und Patienten bei leichteren Erkrankungen nicht mehr in Praxen begeben müssen, um eine Krankschreibung für den Job zu erhalten. Bedingung ist, dass man in der Praxis bekannt ist und keine schweren Symptome hat. Auch die Krankschreibung zur Betreuung können Eltern seit Dezember wieder telefonisch und ohne Praxisbesuch beantragen.
Eine ähnliche, mehrfach verlängerte Sonderregelung während der Corona-Krise war zuvor im Frühjahr 2023 ausgelaufen.
Sendung: rbb24 Inforadio, 28.03.2024, 10:43 Uhr