Blitzermarathon - Polizei blitzt verstärkt in elf Bundesländern

Di 16.04.24 | 10:50 Uhr
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Symbolbild:Ein Polizeikommissar kontrolliert bei einer Verkehrskontrolle mit einem Lasermessgerät die Geschwindigkeit des Autoverkehrs.(Quelle:picture alliance/dpa/C.Soeder)
Audio: rbb24 Inforadio | 15.04.2024 | Mischa Frinke | Bild: picture alliance/dpa/C.Soeder
  • An deutschlandweiter Aktionswoche gegen Rasende nehmen elf Bundesländer teil
  • Brandenburg beteiligt sich an Aktionstag am Freitag, den 19. April
  • Berlin unterlässt verstärkte Geschwindigkleitskontrollen und kritisiert Verfahren
  • ADAC und Polizeigewerkschaft sprechen von Sensiblisierung und positivem Effekt

Nur elf Bundesländer beteiligen sich am diesjährigen Blitzermarathon ist Deutschland in unterschiedlicher Form – darunter Brandenburg. Die Aktionswoche gegen überhöhte Geschwindigkeit beginnt am Montag und gipfelt am Freitag, 19. April, mit besonders intensiven Kontrollen. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei Innenbehörden und Landespolizeien.

Berlin, das Saarland und Sachsen verzichten auf eine Teilnahme. Thüringen, Bayern und Brandenburg beteiligen sich nur am Blitzermarathon am 19. April; Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein nur an der sogenannten Speedweek ohne Höhepunkt am Freitag. Mecklenburg-Vorpommern dehnt die Aktion sogar auf einen ganzen Monat aus. Die komplette Woche wird in Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, Hessen, Hamburg und Baden-Württemberg verstärkt gegen Geschwindigkeitsübertretungen vorgegangen.

Berlin kritisiert kaum messbare Effekte

Mit der Aktion, die auch in anderen europäischen Ländern stattfindet, will die Polizei einerseits Aufmerksamkeit auf das Problem überhöhter Geschwindigkeit lenken, andererseits durch zusätzliche Kontrollen Druck auf Raser ausüben.

Doch obwohl man sich einig darüber ist, dass große Gefahren von Rasern ausgehen - überhöhte Geschwindigkeit ist eine der häufigsten Unfallursachen - sind die Aktionen nicht unumstritten, wie schon die stark unterschiedliche Beteiligung der einzelnen Bundesländer zeigt. So argumentiert man beispielsweise in Berlin, dass die Effekte früherer Aktionen kaum messbar gewesen seien und sich auf die Aktionstage beschränkt hätten. Daher setze man lieber auf Kontrolldruck das ganze Jahr über. Ähnlich klingt das beispielsweise auch im Saarland.

ADAC und Polizeigewerkschaft befürworten Aktion

Befürworter setzen dagegen auf die durch die Aktion erzeugte Aufmerksamkeit und den erzieherischen Effekt der Kontrollen auf Raser. Selbst der Verkehrsclub ADAC äußert sich positiv: Aktionen wie der Blitzermarathon leisteten "einen Beitrag zur Verkehrssicherheit, da sie den Verkehrsteilnehmenden die Gefahren zu schnellen Fahrens bewusst machen und entsprechend sensibilisieren können", heißt es dort.

Auch Michael Mertens von der Gewerkschaft der Polizei äußert sich eher positiv. Der Aufwand sei durchaus gerechtfertigt, sagt er. Wenn am Tag des Blitzermarathons über das Thema gesprochen werde und es so in die Köpfe komme, dann sei das ein guter Tag für die Verkehrssicherheit. Allerdings dürfe man nicht alle Ressourcen an diesem einen Tag verbrauchen, denn eigentlich brauche es das ganze Jahr über mehr Kontrollen. Wenn die Verkehrsteilnehmer wüssten, dass sie nicht erwischt würden, leide die Disziplin.

Sendung: Fritz, 15.04.2024, 05:30 Uhr

Korrekturhinweis: In einer früheren Version des Textes hieß es, Bremen und Niedersachsen verzichteten auf eine Teilnahme an der Speedweek. Das war nicht korrekt, beide Bundesländer nehmen an der Aktion ohne aber Höhepunkt am Freitag teil.

47 Kommentare

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  1. 47.

    Natürlich kann man für 0,0 im Straßenverkehr plädieren. Nur ist es eben so, dass jemand, der sich gestern Abend mehr als 2 Promille installiert hat und damit absolut volltrunken war, heute Abend schon wieder Auto fahren darf, da der messbare Wert unterhalb der Zulässigkeit oder sogar bei Null liegen könnte. Also selbst wenn nichts mehr nachweisbar ist, dürfte dieser auch wenn er sich noch hundeelend fühlt am Verkehr teilnehmen. Dagegen ist THC viel länger nachweisbar und jemandem, der vorgestern einen gekifft hat, droht trotz objektiver Nüchternheit u. U. der Führerscheinentzug. Da stimmt m. E. die Balance beim Testverfahren einfach nicht mehr.

    Dass man sich drogenfrei im Straßenverkehr bewegen sollte, ist nat. richtig. Das sehe ich ebenso wie Sie.

  2. 46.

    na klar. Dafür gibt es eine Dienstwagenregelung, die festlegt, welcher Personenkreis neben mir berechtigt ist, den Wagen ohne mein Beisein zu nutzen. Wenn ich mit im Wagen sitze, kann jeder andere den Wagen fahren. Keine Dokumentationspflicht, z.B. per Fahrtenbuch. War bisher bei jedem AG bzw. in jeder DW-Regelung und ist m.W. Standard.

    Das Thema Halterhaftung wird also mächtig schwierig und mit erheblichem bürokratischem Aufwand, unter dem unsere Wirtschaft eh schon übermäßig leidet, umzusetzen sein.

    Und noch ein Aspekt zum Thema Halterhaftung: Viele junge Menschen haben ihre Fahrzeuge auf Großeltern oder Eltern angemeldet und versichert. War bei mir in jungen Jahren auch so. Weiß gar nicht mehr, wie viele Punkte meine Oma hatte ;-)

  3. 45.

    Und das lässt/ließ ihr AG ohne Nachweisführung zu?

  4. 44.

    "Nennt sich Fuhrparkleiter "
    ach was? ;-)

    "Der weiss wer mit seinen Schäfchen auf Achse ist."
    Wie kommen Sie zu dieser gewagten Einschätzung? Er weiß maximal, wem ein Wagen zugeordnet ist, jedoch nicht, wer ihn fährt. Meine bisherigen Firmenwagen waren immer auch für nahe Verwandte, sowie andere Firmenmitarbeitende in der Nutzung freigegeben.

    und Ihre Vorgehensweise entspricht heutiger Praxis und hat nichts mit Halterhaftung zu tun.

  5. 43.

    "Nennt sich Fuhrparkleiter "
    ach was? ;-)

    "Der weiss wer mit seinen Schäfchen auf Achse ist."
    Wie kommen Sie zu dieser gewagten Einschätzung? Er weiß maximal, wem ein Wagen zugeordnet ist, jedoch nicht, wer ihn fährt. Meine bisherigen Firmenwagen waren immer auch für nahe Verwandte, sowie andere Firmenmitarbeitende in der Nutzung freigegeben.

    und Ihre Vorgehensweise entspricht heutiger Praxis und hat nichts mit Halterhaftung zu tun.

  6. 41.

    Es ist im Prinzip ganz einfach, wer kiffen oder Alkohol trinken möchte soll das Fahrzeug stehen lassen. Alles was es gibt mit Höchstpromille und Maximalwerten ist aus meiner Sicht Schwachsinn. Entweder- oder, geht in anderen Ländern auch.

  7. 40.

    Ihnen ist schon bewusst, dass man mit bis zu 0,5 Promille Alkohol im Blut Auto fahren, aber nicht mal etwa zwei Tage vor Fahrtantritt einen gekifft haben darf? Denn so lange ist THC mit den Tests nachweisbar und strafbewährt, auch wenn es dann keinerlei Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit mehr hat.

  8. 39.

    Zitat: "Laßt es uns doch so machen wie Herr Lauterbach..."

    Ihre Argumentation ist nicht weniger absurd, als wenn Sie die Abschaffung des Straftatbestandes für bspw. Mord und Totschlag anführen würden. Denn ob jemand kifft oder ein anderer mit 180 durch die Innenstadt brettert, ist schon ein erheblicher Unterschied, Bert.

  9. 38.

    Offenbar wollen die Polizei nicht zu viele Autokriminelle erwischen, deshalb wird vorher gewarnt.

    Eigentlich geht es hier wohl um "illegalen Autorennen", das wäre eine passende Ausdruck.

  10. 37.

    Im nördlichen Dahme-Sprewaldkreis ist "bei uns". Natürlich bin ich gegen die Canabisfreigabe, denn bei den Kontrollen war neben einigen anderen Drogen, eban auch Canabis dabei. Ist ja auch "verständlich", daes ja keine Kontrollwete gibt und es ja zum "normalen Leben" gehört zugedröhnt zu fahren. Ich kann gar nicht verstehen worüber sie sich erregen.

  11. 36.

    "und dann bin ich mal gespannt, wie du eine Halterhaftung für Millionen Dienst- /Firmenwagen durchsetzen möchtest ;-) "
    Nennt sich Fuhrparkleiter und ist ein recht verantwortungsvoller Job und wird so zwischen 40 - 60.000 Euro entlohnt. Neudeutsch auch Mobilitätsmanager genannt. Der weiss wer mit seinen Schäfchen auf Achse ist.

  12. 35.

    "Die Haltenden brauchen nur behaupten, sie wären es nicht, und brauchen auch nicht nachzuweisen, wer es tatsächlich war"

    Natürlich brauchen sie nicht nachzuweisen, wer es tatsächlich war. Das müssen nämlich ausschliesslich die, die anzeigen. Schon doof so ein Rechtsstaat, gelle?!

  13. 34.

    "Eine Verweigerung zu sagen wer gefahren ist, gibt es nur bei Angehörigen"

    Das ist schlichtweg falsch. Sie verweigern die Aussage und die Polizei muss den Fahrer ermitteln. Kann die Polizei das nicht, wird das Fahrtenbuch fällig.

  14. 33.

    Wo genau ist dieses "bei uns"? Und warum schreiben sie explizit von Drogen, wenn sie doch nur ihren Unmut gegen die Cannabisfreigabe kund tun möchten?

  15. 32.

    Es wäre doch schon die wirklichen Raser gezielt durch eine spezielle Polizeitruppe zu jagen.
    Die Herrschaften können sich auch gleich um die ungezügelte Tuningsmeute mit ihren Radautüten kümmern. Andere Städte fahren damit schon lange mit gutem Erfolg.

  16. 31.

    Die ersten "Erfolge" der Canabisfreigabe zeigen sich bereits. Bei uns wurden über 40 Fahrer unter Drogen angetroffen und aus dem Verkehr gezogen. Da kann doch unsere Ampelregierung richtig stolz drauf sein, solch ein Erfolg in so kurzer Zeit.(Ende der Ironie)

  17. 30.

    " Ich verstehe das Problem nicht."
    Das stimmt leider.
    Das Problem ist, dass diese Marketingaktion "Blitzermarathon" keine nachhaltige, dauerhafte Wirkung erzeugt.
    Nötig ist ein flächendeckender, permanent spürbarer Verfolgungsdruck an wirklich relevanten Gefahrenpunkten und Unfallschwerpunkten.
    Die heutige Praxis wird eben von den meisten Autofahrenden als das empfunden, was "MD" schreibt.

  18. 29.

    Haltet euch doch alle einfach an die Geschwindigkeitsbegrenzungen. Dann habt ihr doch garnichst zu befürchten. Ich verstehe das Problem nicht.

  19. 28.

    "brauchst Du diese Leute nicht anzeigen."
    Daran wird auch eine Halterhaftung nichts ändern. Denn unser Rechtssystem setzt zunächst voraus, dass geprüft werden muss, ob überhaupt ein strafbares Verhalten vorliegt. Dazu reicht es eben zum Glück nicht, ob du dich beschnitten, ausgebremst, genötigt oder mehr fühlst (!), sondern ob objektive Straftatsmerkmale (z.B. nach §240 StGB)erfüllt sind. Dies nachzuweisen obliegt dem selbsternannten Hilfssheriff.

    und dann bin ich mal gespannt, wie du eine Halterhaftung für Millionen Dienst- /Firmenwagen durchsetzen möchtest ;-)

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