Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg - Apotheker darf Abgabe der "Pille danach" nicht verweigern

Do 27.06.24 | 20:10 Uhr
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Eine Frau hält in einer Apotheke die Pille danach in der Hand. (Quelle: dpa/Benjamin Nolte)
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Audio: Fritz vom rbb | 27.06.2024 | Marie Boll | Bild: dp/Benjamin Nolte

Ein selbstständiger Apotheker darf die Abgabe der "Pille danach" nicht aus Gewissensgründen verweigern. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Mittwoch entschieden (OVG 90 H 1/20).

Der Apotheker hatte das Arzneimittel nicht vorrätig, weil er sich eigenen Angaben zufolge nicht an einer Tötung bereits entstandenen Lebens beteiligen wolle, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Der Mann habe die Abgabe des Medikaments deswegen wiederholt verweigert. Die Apothekerkammer Berlin hatte daraufhin ein Verfahren gegen den Mann eingeleitet.

Die "Pille danach" sei ein apothekenpflichtiges Medikament, dessen Abgabe nicht aus Gewissensgründen verweigert werden dürfe, urteilte das Gericht. Wer sich zur Führung einer öffentlichen Apotheke entschließe, müsse die umfassende Versorgung gewährleisten. Das Urteil hat nach Angaben einer Gerichtssprecherin keine Konsequenzen für den Mann.

Sendung: Fritz vom rbb, 27.06.2024, 17:30 Uhr

27 Kommentare

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  1. 27.

    Die Pille danach verschiebt den Eisprung. Das sollte man als Apotheker eigentlich wissen.

  2. 26.

    Da haben wir wieder das mittelalterliche Denken und Handeln im 21. Jahrhundert. Liebe Innen, wann begreift Ihr endlich, dass Eure vier Buchstaben keine Gleichberechtigung schaffen, sondern nur ein lächerliches Ablenkungsmanöver von den eigentlichen weiter existierenden Problemen sind?
    Es ab übrigens mal ein deutsches Land, das den frauenverachtenden § 218 schon 1949 und den abscheulichen § 175 bereits 1968 abgeschafft hatte!

  3. 24.

    Ja, die Grenze ist schleichend, wann aus einem Zellhaufen eigenständiges Leben wird. Unsere Rechtsprechung hat da aber einen guten Kompromiss gefunden, der wissenschaftlich fundiert ist. Zwar entwickeln sich nach und nach alle Organe langsam aus, aber von eigenständigem Leben ist das noch weit entfernt. Gerade in den ersten drei Monaten ist auch biologisch noch längst nicht sicher, dass die Schwangerschaft bestehen bleibt und der Körper der Frau den Embryo nicht abstößt. Nur in dieser Phase sind dann, bis auf absolute Ausnahmen, auch Abtreibungen rechtlich möglich. Wenn man Embryonen tatsächlich vollständig und von Anfang an schützen wollen würde, dann dürfte man auch konsequent keine Tumorerkrankungen behandeln, denn auch die sind Leben.

  4. 23.

    Dann sollte er auch keine Anti-Babypille verkaufen. Das verhindert ja auch eine Einnistung. Oder Kondome, denn bei Nichtverwendung könnte ja auch Leben entstehen und das würde er mit dem Verkauf ja auch indirekt unterbinden. So einen Schwachsinn alles wieder

  5. 22.

    Wenn es ein "Abtöten" ist, dann darf ich mich niemals verletzen, da ich dann immer Zellen dabei " töte". Ist doch unlogisch, Ihre "Erklärung".

  6. 20.

    Die "Pille danach" ist nicht verschreibungs-, sondern nur apothekenpflichtig.

  7. 19.

    Nein - und nochmals nein! Das ist falsch. Ein Hormon, das den Eisprung verschiebt, ist nicht fähig, eine befruchtete Eizelle abzutöten. Fertig. Auch mehrfaches (falsches) Wiederholen ändert das nicht. Die FREI VERKÄUFLICHE Pille danach verschiebt nur den Eisprung (nach hinten).

    Kurze Erklärung:
    Eizellen sind recht kurzlebig, max. 24 Std. Spermien überleben locker 5 Tage im passenden Milieu. Das heißt, ich kann verhindern, dass eine Befruchtung JETZT oder in den nächsten Tagen stattfindet, wenn ich es schaffe, den Eisprung zu verschieben. Auch hier gibt es einen point of no return. Einen Tag VOR dem Eisprung ist Schluss (Ulipristal), danach ist nichts mehr auszubremsen. Denn jede (intakte) gesprungene Eizelle kann dann von (intakten) Spermien befruchtet werden.
    Auf dem Weg vom Ort der Befruchtung (Eileiter) bis zur faktischen Einnistung in der GM Schleimhaut vergehen Tage, in dieser Zeit kann eine Spirale die Einnistung verhindern. Die gibts nur mit Arztbesuch.

  8. 18.

    Antwort auf "BerlinGuy" vom Freitag, 28.06.2024 | 06:52 Uhr
    "Ich kann als selbständiger Apotheker nicht entscheiden welche Medikamente ich in meiner Apotheke verkaufe und welche nicht?? " Es geht um VERSCHREIBUNGSPFLICHTIGE Medikamente; die müssen Sie vorrätig haben oder bestellen können.

  9. 17.

    Ein Apotheker HAT die Versorgung mit zuglassenen Medikamenten sicherzustellen. Das ist der wichtige Satz.

    Das das Urteil keine Konsequenzen nach sich zieht ist nicht nschvollziehbar. Als betroffene sollte sich die Kundin mal überlegen auf Schadensersatz zu klagen .

    Auch in diesem Fall wird wieder Religion über Menschenrecht gestanden haben.

    90 Prozent der sogenannten Lebensschützer sind religiöse Fundermentalisten oder vereinzelt völkische Rassisten ( wie damals beim WSL u.a. mit Frau Haverbeck ).

  10. 16.

    Dann kann der Apotheker seine Apotheke gleich dicht machen, da fast alle Medikamente (die er da anbietet) negative Nebenwirkungen haben, deswegen sind ja auch die Beipackzettel so lang uns sollten auch gelesen werden.
    Und Die Frau, die die Pille danach haben möchte wird schon wissen, was sie da tut.

  11. 15.

    Dieser Apotheker sollte wegen Diskriminierung juristisch zur Verantwortung gezogen werden. Natürlich weiß er, wie dieses Präparat wirkt. Davon ist doch anbetrachts seines Berufsstandes auszugehen. Solche Männer sollten sich darüber klar werden, was sie mit ihrem destruktivem Verhalten anrichten. Eine Anzeige kann hierbei helfen oder aber eine angemessene Strafe verhängen, wenn diese Handlung im vollen Bewusstsein über die möglicherweise schwerwiegenden Folgen ihres Verhaltens waren. Das wäre pure Unterdrückung, der Versuch, das Recht auf Selbstbestimmung aushebeln zu wollen.

  12. 13.

    Na wenn es keine Konsequenzen hat wird der Mann sein Verhalten sicher ändern…

  13. 12.

    Müsste man wegen Thrombosegefahr nicht von ganz anderen Medikamenten abraten?

  14. 11.

    Im hier berichteten Fall stimme ich Dir zu. Da geht es darum, ob eine Frau überhaupt schwanger wird oder nicht.

    Je weiter entwickelt der heranreifende Nachwuchs aber ist, desto schwieriger wird mE Deine von vielen Menschen geteilte Einstellung. Klar, es passiert IM Körper der Frau und betrifft diese somit weit unmittelbarer als jeden anderen Menschen. Aber es ist zugleich sachlich unbestreitbar ein eigener Mensch/Körper, der da Entwicklungsstufe für Entwicklungsstufe heranwächst, zunehmend eine eigene Wahrnehmung entwickelt, Emotionen fühlen kann usw. Soll dieser Mensch keinerlei Rechte besitzen? Und falls nicht: mit welcher Begründung? Und bis zu welchem Entwicklungsstadium soll das kompromisslos so gelten?

    Was MIT dem Körper einer Frau passiert, sollte nur diese angehen. Was IN dem Körper einer Frau passiert, ist mE irgendwann mehr als reine Privatsache. Im eigenen Haus darf man auch nicht alles tun.

  15. 9.

    Ich kann als selbständiger Apotheker nicht entscheiden welche Medikamente ich in meiner Apotheke verkaufe und welche nicht?? Darf doch wohl nicht wahr sein

  16. 8.

    Neben der Wirkung dieser Pille gibt es eine erhöhte Thrombosegefahr.
    Deshalb raten manche Apotheker davon ab...

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