Solarenergie -
Wohneigentümern und Mietern wird die Installation von Balkonkraftwerken erleichtert. Das geht aus Angaben des Bundestags am Freitag hervor. Die Abgeordneten haben am Donnerstagabend Änderungen im Miet- und Wohneigentümerrecht beschlossen.
Damit werden Module, die Solarstrom erzeugen, in den Katalog baulicher Veränderungen aufgenommen, die die Bewohner einfach durchführen dürfen. Eigentümer oder Vermieter müssen demnach nicht mehr zustimmen. Der Anbau der Steckersolargeräte kann nicht mehr ohne triftigen Grund verweigert werden. Ausnahmen gibt es aber zum Beispiel beim Denkmalschutz.
Die Regelungen gelten für Anlagen mit einer Leistung von bis zu zwei Kilowatt. Die Balkonkraftwerke zur eigenen Stromversorgung werden immer beliebter, im vergangenen Quartal gingen über 150.000 dieser Geräte neu ans Netz.
Bereits Ende Mai erleichterte Berlin die Erzeugung von Solarenergie auf dem eigenen Balkon und deren Förderung. Förderfähig sind demnach bis zu 500 Euro auch Steckersolargeräte mit einer Leistung von bis zu 800 Watt. Zuvor lag die Grenze bei 600 Watt. Zudem müssen die Geräte nicht mehr bei Stromnetz Berlin angemeldet werden.
Sendung: rbb24 Inforadio, 05.07.2024, 8:00 Uhr