Solarenergie - Geringere Hürden bei Installation von Balkonkraftwerken beschlossen

Fr 05.07.24 | 11:09 Uhr
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Einfamilienhaus mit Photovoltaikanlage (Quelle: dpa/Frank Hoermann)
Video: rbb24 | 05.07.2024 | Nachrichten | Bild: dpa/Frank Hoermann

Wohneigentümern und Mietern wird die Installation von Balkonkraftwerken erleichtert. Das geht aus Angaben des Bundestags am Freitag hervor. Die Abgeordneten haben am Donnerstagabend Änderungen im Miet- und Wohneigentümerrecht beschlossen.

Damit werden Module, die Solarstrom erzeugen, in den Katalog baulicher Veränderungen aufgenommen, die die Bewohner einfach durchführen dürfen. Eigentümer oder Vermieter müssen demnach nicht mehr zustimmen. Der Anbau der Steckersolargeräte kann nicht mehr ohne triftigen Grund verweigert werden. Ausnahmen gibt es aber zum Beispiel beim Denkmalschutz.

Die Regelungen gelten für Anlagen mit einer Leistung von bis zu zwei Kilowatt. Die Balkonkraftwerke zur eigenen Stromversorgung werden immer beliebter, im vergangenen Quartal gingen über 150.000 dieser Geräte neu ans Netz.

Bereits Ende Mai erleichterte Berlin die Erzeugung von Solarenergie auf dem eigenen Balkon und deren Förderung. Förderfähig sind demnach bis zu 500 Euro auch Steckersolargeräte mit einer Leistung von bis zu 800 Watt. Zuvor lag die Grenze bei 600 Watt. Zudem müssen die Geräte nicht mehr bei Stromnetz Berlin angemeldet werden.

Sendung: rbb24 Inforadio, 05.07.2024, 8:00 Uhr

26 Kommentare

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  1. 26.

    Es geht doch nicht darum, ob PV-Anlage ja oder nein.
    Es ging darum, dass dem Hauseigentümer so langsam jegliches Mitspracherecht über sein Eigentum von staatlichen Stellen ,entzogen' wird.

  2. 24.

    Gesetz außer Kraft gesetzt...genau welche Klagemöglichkeiten gibt es da.?
    Hört endlich mit dem rumjaulen auf, es war höchste Zeit allen den Zugang zu preiswerter Energie zu ermöglichen.
    Der massive Ausbau in 23 spricht Bände und das ist gut so.
    @Matze, von der jahrelangen Miete wäre sicher längst eine PV Anlage auch für Ihre Mieter drin.
    Ich habs gemacht, beste Entscheidung ever zumal es auch noch Förderung gibt.
    Sind Sie Vermieter? Wohl eher nicht.

  3. 23.

    Ja, über das, was die Abgeordneten des Bundestages beschlossen haben kann ich nur staunen.
    Beispielsweise, es gibt in Deutscland ca 2 Millionen Wohnungseigentümergemeinschaften (gesamt ca.. 10 Millionen Wohnungen), für diese Gemeinschaften wurde vom Gesetzgeber das umfangreiche WEG geschaffen, wobei das wichtigste Regelwerk die Teilungserklärung ist.
    In dieser verbindlicher Teilungserkärung ist festgeschrieben, dass Alles außerhalb der eigener Wohnung samt Kellerverschag gesetzlich als Gemeinschaftseigentum gilt, und jede Veränderung am aussehen etc.einer Zustimmung der Miteigentümer bedarft.
    Hier hat der Bundestag dieses Gesetz, dass für die Miteigentümer verbindlich ist, einfach außer Kraft gesetzt, und hat die Rolle der Miteigentümer übernommen.
    Mal schauen wie viele Kläger es geben wird, bis dahin gilt, wo kein Kläger, da kein Richter.

  4. 22.

    Und Nein.
    SIE leben in der verdrehten Welt, die Ihnen lange schon als Normalität vorgaukelt, was gar nicht selbstverständlich ist.
    Selbstverständlich dürfen und müssen Sie dankbar sein, dass Ihnen Miete für eine -meist- Gebrauchtware bezahlt wird. Ausser bei Kunst, Antiquitäten, Oldtimern steigen die Preise für Gebrauchtwaren nämlich nirgends. Die steigen bei Wohnungen deshalb, weil sie eine existenzielle Grundlage für Leben ist, Menschen auf sie angewiesen sind.
    Sie dürfen in diesem Verhältnis Ihren Lebensunterhalt verdienen. Nicht wenige Vermieter tun das mit einer Gebrauchtware, die Generationen vor ihnen erstellten und finanzierten. Was unterm Strich heisst: Der Kaufpreis einer Immobilie spiegelt die gesellschaftliche Gemeinschaftsanstrengung gar nicht wider, noch steht sie Einzelpersonen als Eigentum zu.
    Volkswirtschaft ist halt viel differenzierter, als Betriebswirtschaftler das zum nur eigenen Vorteil gerne verbreiten.

  5. 21.

    Wer zwingt Sie zum vermieten? Lassen Sie es...Problem gelöst.
    Diese Krümelkackerei nervt nur noch.

  6. 20.

    Eine "Frechheit" ist Ihr rudimentärer Begriff von Eigentum.
    Das liegt an der Absurdität zu glauben, man könne als Einzelperson /Individuum Eigentum an der (nicht vermehrbaren)Erdkruste erwerben und fortan auf Grund und Boden schalten und walten wie man will. Da scheint Ihnen jede Demut zu fehlen, dass der Erwerb von Eigentum ein vom Gemeinwesen an Sie verliehenes Privileg ohne Ewigkeitsrecht ist. Das keineswegs beinhaltet, fortan Interessen des Gemeinwesens zu ignorieren oder unangemessen, ohne sachlichen Grund gemeinnützige, gesellschaftliche Ziele zu verhindern.
    Selbstverständlich hat auch kein Wohnungsbesitzer - also Mieterin /Mieter - das Recht, irgendwas nach Gutdünken, oder womöglich sicherheitsrelevant fragwürdig zu installieren.
    In der Sache geht es um das gesellschaftliche Ziel, Flächen zur Energieproduktion zu aktivieren, die heute noch brach liegen. Und wie das sach- und fachgerecht Geschwindigkeit aufnehmen kann.

  7. 19.

    16. Jan/ Und dafür, dass die Mieter ihre Mieten bezahlen, muss ich als Hauseigentümer dankbar sein??? Ich glaube sie verdrehen die Welt ein bisschen.

  8. 17.

    Und wenn der Vermieter YouTube Handwerker ist? War ein blödes Beispiel, siehst du ein. Die Dinger sind zur Selbstinstallation freigegeben, von daher muss nach der Installation keiner irgendwas abnehmen. Die einzige Frage die sich stellt, wer braucht so was und warum?

  9. 16.

    Genau das machst du eben jetzt als Hauseigentümer nicht mehr, ist doch ganz einfach.

  10. 15.

    Volle Zustimmung!
    Die Politik verscherzt es sich immer mehr mit den Hauseigentümern.

  11. 14.

    Es ist an Frechheit und Unverschämtheit nicht mehr zu übertreffen, wie hier über fremdes Eigentum entschieden wird. Bald haben wir ein ebensolches Chaos mit den Balkonkraftwerken wie bei den Satellitenschüssen. Als Hauseigentümer entscheide immer noch ich wer, wo etwas anbauen darf.

  12. 13.

    Es haftet immer derjenige, der eine Anlage betreibt. Und wer die als Laie installiert und es passiert was, dann ist der Verursachende in der Pflicht. Anders sieht es bei gerätebedingten Defekten bzw. Havarien aus. Man sollte vorm Betreiben einer solchen Anlage auch die Versicherung klären.

  13. 12.

    Haar in der Suppe zu suchen scheint deutsche Mentalität geworden zu sein.
    Das ist ja fast schon schlimmer wie die Fake News der AfD zur Energiewende.

  14. 11.

    Solange nicht irgendwer Youtube-Handwerker voller Inbrunst die Solartechnik selbst installiert und nach Kasten Bier auch jeder Elektriker ist....gern. Kontrolle und Prüfung sollten durch Vermieter selbstverständlich sein.

  15. 10.

    Hoffentlich bleibt die Qualität gesichert, das macht schon Sorgen. À la Marke Eigenanbau, Elektro-Selbstmontage. Bei Sturm? Bei Netzüberlastung? Bei alten Hausleitungen?

  16. 9.

    Wer ein Südlich ausgerichteten Balkon hat sollte unbedingt das nutzen bei Ostausrichtung wird es sich wahrscheinlich nicht lohnen eher dann noch an ein westlich ausgerichteten Balkon.

  17. 8.

    Keine Ahnung vom Thema aber wenigstens seinen Senf dazu gegeben...
    Die Gebühren für einen digitalen Zähler entsprechen denen eines analogen. Einbaukosten übernimmt der Netz Betreiber.
    Smartmeter ist erst ab 6000 kwh Pflicht.

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