Nationales Waffenregister - Zahl der Kleinen Waffenscheine in Brandenburg deutlich gestiegen

Di 06.08.24 | 06:42 Uhr
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Ein Mann hält eine PTB Schreckschusswaffe an Silvester mit Magazin und Platzpatronen in der Hand, 31.12.2023 (Quelle: dpa / CHROMORANGE / Michael Bihlmayer).
Audio: Antenne Brandenburg | 06.08.2024 | Yvonne Krause | Bild: CHROMORANGE

Bei der Polizei in Brandenburg sind deutlich mehr Kleine Waffenscheine registriert, als noch vor einigen Jahren. Mitte dieses Jahres hatten 25.682 Brandenburgerinnen oder Brandenburger einen solchen Waffenschein. Das waren 4.260 mehr als Ende des Jahres 2021, wie das Innenministerium in Potsdam auf eine Anfrage der AfD-Landtagsabgeordneten Wilko Möller und Daniela Oeynhausen mitteilte. Damit hat sich diese Zahl in den vergangenen zehn Jahren laut früheren Angaben des Ministeriums nahezu vervierfacht. Ende 2014 waren bei der Brandenburger Waffenbehörde rund 6.500 Kleine Waffenscheine registriert.

20 Prozent mehr Waffen und Waffenteile als 2014

Besitzer eines Kleinen Waffenscheins dürfen Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen führen. Für Luft- und Federdruckwaffen sowie CO2-Waffen gilt der Kleine Waffenschein nicht. Um ihn zu bekommen, muss man mindestens 18 Jahre alt sein, aus Sicht der Behörde zuverlässig und persönlich geeignet sein, man muss die vergangenen fünf Jahre in Deutschland gelebt haben und darf keine relevanten Vorstrafen haben. Wer seine Waffe bei sich hat, muss auch den Waffenschein und seinen Personalausweis immer bei sich tragen. Wird er einmal erteilt, gilt er unbefristet.

Laut dem Nationalen Waffenregister waren Ende Juni dieses Jahres in Brandenburg fast 151.000 Waffen- und Waffenteile behördlich registriert. Das waren fast 30.000 mehr als im Jahr 2014, ein Zuwachs von fast 20 Prozent, wie aus den früheren Angaben des Brandenburger Innenministeriums hervorgeht. Laut den Bestimmungen müssen diese Waffen bei Besitzern eines Kleinen Waffenscheins immer so gesichert aufbewahrt werden, dass Andere keinen Zugriff darauf haben.

Sendung: Antenne Brandenburg, 06.08.2024, 11:30 Uhr

11 Kommentare

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  1. 10.

    Das ist das Narrativ der Waffenlobby. Ich brauche eine Waffe falls jemand auf mich schießt? Derjenige der zuerst schießt, hat dann schon getroffen bis man seine Schreckschusswaffe zieht. Da gibt es keine "Selbstverteidigung" . Alles andere ist Machogehabe..da hat Heidekind schon recht. Und warum haben sowenige Frauen Waffen, obwohl sie sich öfter als Männer bei Belästigungen selbst verteidigen müssten? Was ist Ihre Antwort darauf?

  2. 9.

    Wenn man schon keine Ahnung hat muss man das doch nicht so demonstrativ zur Schau stellen.

  3. 8.

    Wohl eher zur Selbstdarstellung. Wer "verteidigt" sich denn mit Platzpatronen oder steht im Dunste seiner eigenen Gaspistole?

  4. 5.

    meine Kenntnis:
    Luftdruckwaffen oder CO2 oder Softair (alles mit Geschossen ab 0,5 Joule Schussenergie) darf man nur mit großem Waffenschein in der Öffentlichkeit führen. Zu Hause braucht man keinen Waffenschein.
    Unter 0,5 Joule Schussenergie gelten sie als Spielzeug.
    Über 7,5 Joule Schussenergie braucht man zusätzlich eine Waffenbesitzkarte; auch zu Hause.

  5. 4.

    Einfache Fragen: Wozu braucht ein Mensch eine Schreckschusswaffe? Wofür will derjenige die Waffe benutzen? Welchen Plan hat er? Wer nicht bedrohen,rauben, töten will,der braucht überhaupt keine Waffe.

  6. 3.

    Welchen Waffenschein benötigt man für Luftdruckwaffen? Gar keinen?

  7. 2.

    Dann halten Sie sich mal eine solche Schreckschuss- oder Reizgaspistole vors Gesicht oder an die Schläfe. Sie werden die suggerierte "Harmlosigkeit" schnell überdenken.
    Mal abgesehen davon, dass sie äußerlich kaum von echten Handfeuerwaffen zu unterscheiden sind.

  8. 1.

    Dieser kleine Waffenschein ist doch lächerlich. Es sind Schreckscchusspistolen...damit kann man illegal zu Sylvester Vogelschreck abschießen aber mehr auch nicht.

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