Obdachlose Menschen - Mehr als 700 Notübernachtungsplätze zum Start der Berliner Kältehilfe

So 29.09.24 | 10:06 Uhr
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Archivbild: Betten stehen in einem Schlafsaal für Frauen in der Kältehilfe-Notübernachtung in der Bergstraße im Bezirk Steglitz-Zehlendorf (Quelle: dpa / Monika Skolimowska).
Audio: Fritz vom rbb | 29.09.2024 | Timo Mascheski | Bild: dpa

Mit Beginn der kälteren Jahreszeit stehen in Berlin Hunderte Notübernachtungsplätze bereit. Ab dem 1. Oktober werde es 735 Plätze der Kältehilfe geben, ab November kämen weitere hinzu, sodass die Zahl bis Ende März bei 1.010 liege, teilte die Senatsverwaltung für Soziales der Deutschen Presse-Agentur mit. Das sind etwas mehr Plätze als im vergangenen Jahr, zum 1. Oktober 2023 waren es 677 Plätze.

In diesem Jahr gibt es laut der Senatsverwaltung 460 ganzjährige Notübernachtungsplätze, ab Oktober gebe es weitere 255 Plätze der Kältehilfe, die zum Winter auf 487 ausgebaut würden. Dazu kämen zunächst 20 Plätze in Kältehilfe-Nachtcafés, im Winter seien es 63.

Sozialsenatorin: "Immer schwieriger, geeignete Immobilien zu finden"

Fünf weitere Objekte befänden sich derzeit in Prüfung, hieß es. Möglicherweise kämen mehr als 300 Plätze hinzu. "Es wird immer schwieriger, geeignete Immobilien für die Kältehilfe zu finden", sagte Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe (SPD). Sie rief Immobilienbesitzer zur Unterstützung auf. "Nur gemeinsam können wir sicherstellen, dass niemand in unserer Stadt in der Kälte übernachten muss."

Nachtcafés werden überwiegend von Kirchengemeinden oder sozial engagierten Vereinen angeboten. Im Gegensatz zu Notübernachtungen, die in der Regel professionell von Trägern der Wohnungsnotfallhilfe betrieben werden, sind Nachtcafés kurzfristig zu Notschlafstätten umfunktionierte Räume, die nicht zwangsläufig an sieben Tage pro Woche geöffnet sind.

Die Kältehilfe wurde 1989 von Kirchengemeinden, Wohlfahrtsverbänden und der Senatsverwaltung für Soziales ins Leben gerufen. Die Angebote können anonym genutzt werden. Das Ziel bei der Gründung war es, obdachlosen Menschen während der kalten Jahreszeit unbürokratisch Übernachtungsmöglichkeiten anzubieten und sie vor dem Erfrieren zu schützen. Seitdem hat sich die Berliner Kältehilfe zu einem Netzwerk entwickelt, an dem sich zahlreiche Organisationen beteiligen, darunter: Caritas, Diakonie und Deutsches Rotes Kreuz. Die Kältehilfe bietet neben Notübernachtungsplätzen unter anderem Suppenküchen, Kältebusse und andere Anlaufstellen für obdachlose Menschen in Berlin während der Wintermonate. Finanziert wird das alles durch das Land Berlin, Bezirksämter, Wohlfahrtsverbände sowie durch Spenden.

Sendung: Fritz, 29.09.2024, 12:30 Uhr

18 Kommentare

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  1. 18.

    Wer hier auf große Klappe macht war sicher noch nie obdachlos und weiß gar nicht, daß man da kaum wieder rauskommt.

  2. 17.

    Selbst ohne Abschluss finde ich Stellen ab 15 Euro die h bis 12 Euro. Wer suchet der findet. Auch wenns länger dauert und bei dem einen oder anderen schwieriger wird, der aber wenn eine Ausbildung vorhanden ist durch einen Betriebsarzt
    "durchgewunken" wurde. Sehr viele Stellen sind gerade wieder im Hotel und Callcentern frei und viele Zeitarbeitsfirmen suchen.

  3. 16.

    Blubb/ was soll denn dieser Unfug?? Wer ernsthaft arbeiten möchte kann das auch. Überall werden händeringend Leute gesucht. Vielleicht muss bei dem einen oder anderen Job aufgestockt werden, aber Arbeit ist reichlich vorhanden.

  4. 15.

    Ne, einfach wbs ausfüllen und WBs fähige Wohnungen mit diesen Menschen besetzen. Muß die ja keinem geben der eine hat. Es sei denn man zieht aus, nach Berlin oder trennt sich oder braucht ne kleinere. Die sich bei den Preisen kaum einer suchen wird. Wenn man nicht so leben wollte, hätte man schon längst Zeitfenster nutzen können, wo der Wohnungsmarkt entspannter war. Statt bei 42 qm da zu machen und selber als Paar 3 Raum oder mit Arbeitszimmer zu suchen. Aber da machen war schon immer einfacher als seinen Arsch zu bewegen.

  5. 14.

    Aber haben Sie sich auch Gedanken gemacht, was Bedingungslos bedeutet.
    Jeder Deutsche oder Einwohner, vom Säugling bis zum Greis, egal ob Bettler oder Milliardär hätte darauf Anspruch.
    Alles andere wäre nicht Bedingungslos.
    Na ja, und über 1000 bis 1500 Euro zu meiner Rente dazu, würde ich sicherlich nicht ablehnen.

  6. 13.

    Berufe kommen und gehen, das war schon immer so. Der Mensch sollte dann wie in den Jahrhunderten davor einfach kreativ sein und neue Sachen erfinden. Man kann doch nicht Fortschritt bzw Wandel mit BGE eindämmen zumal sich mir die Logik auch nicht erschließt.

  7. 12.

    "Es wird immer schwieriger, geeignete Immobilien für die Kältehilfe zu finden"

    Wenn ihr nichts "findet", dann beschlagnahmt "geeignete Immobilien". Ich kann diese jährlichen Winter-Ausreden nicht mehr hören, die staatliche Organe als hilfloser erscheinen lassen, als die obdachlosen Menschen selbst es sind. Klingt wie, wir würden ja, aber wir können nicht. Wenn ihr unfähig seid, dann stellt euch nicht zur Wahl.

  8. 11.

    An ein Grundeinkommen führt kein Weg vorbei, wenn wir eine friedlebende Gesellschaft bleiben wollen. Der Mensch wird in der Menge nicht mehr gebraucht. Automatisierung und Digitalisiering übernehmen die Industrie(n). Es gibt wenige Fachrichtungen wo groß nach Menschen geschriehen wird, auf der anderen Seite ist das Studenetenleben auch nicht attraktiv. Kostet viel Geld, Wohnungsmangel hilft auch nicht der Flexibilität von Menschen. Und der Wegfall von Berufen, wo sich gemachte Menschen befanden, ist nicht gleichbedeutend das jeder die Energie und Lust dazu hat nochmal von vorne anzufangen.
    Wenn da nicht ein großes Umdenken statt findet, wird es absehbar sehr unangenehm.

  9. 10.

    Ich wollte das aber vom User BGE wissen, weil das in seinen Kommentaren oft vorkommt.
    Und, mal nachdenken für was BGE steht.

  10. 9.

    Antwort auf "Cornelia w." vom Sonntag, 29.09.2024 | 13:49 Uhr
    "Es sind mehr da draußen als unsereins denkt..." Genau! Und da die sich weder anmelden, noch registrieren lassen, hat man keine zuverlässigen Zahlen und kann nicht bedarfsgerecht agieren.

  11. 8.

    Antwort auf "Eiskalle " vom Sonntag, 29.09.2024 | 14:30 Uhr
    "Ist es nicht eine Schande für dieses Land das Menschen auf der Straße leben müssen" Nein, ist es nicht! Wer sich in Deutschland anmeldet und Hilfe will, der bekommt Hilfe. Die vielen anderen, die sich vor wem-auch-immer in der Anonymität verstecken, mögen gern weiterziehen

  12. 7.

    Zum Thema BGE gibt es unzählige Veröffentlichungen. Kann man alles im Netz finden. Wenn man denn wirklich Interesse hat.

  13. 6.

    Ist es nicht eine Schande für dieses Land das Menschen auf der Straße leben müssen und andersrum Menschen mit Geld um sich schmeißen können.

  14. 5.

    Teilen Sie uns doch mal mit wie hoch das BGE Ihrer Meinung nach sein soll und was es alles abdecken soll.

  15. 4.

    Vielleicht werden, wenn ein besonders übler Winter mit Kälte, Schnee usw. kommt, Kältezelte aufgebaut? Es sind mehr da draußen als unsereins denkt...

  16. 3.

    Hauptsache, man wiederholt "BGE, wer soll das bezahlen". Es gibt mehrere durchgerechnete Modelle. Aber ein freier Bürger ist nur in Festreden erwünscht und auf Papier. Nicht in Wirklichkeit.

    Für Verwaltungen (gerade wieder Riesen-Einstellungswelle), Beamtenapparate, Bürokratien sind scheinbar endlose Milliardenbeträge immer neu vorhanden. Um die Kontrolle der Bürger durch Bürokratie zu sichern. Den Bürgern wird dann einer vom Sparzwang erzählt, und die wiederholen es brav. "Wir müssen den Gürtel enger schnallen. Wer soll das bezahlen?"
    BGE würde vieles davon abschaffen und lösen.

  17. 2.

    Eine Schande für die Regierungen, welche Menschen so am langen Arm hängen lässt und im Gegenzug aber Milliarden Euro in die Welt schleudert für zum Teil sehr fragwürdige Projekte, die nicht mal einer Kontrolle unterliegen.

  18. 1.

    Unfassbar! Das soll die Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben sein? Ist Überleben=Leben? Der Staat sollte das Mindestmaß unaufgefordert zur Verfügung stellen, BGE als Mindeststeuerfreibetrag bzw. aufs Kto. In Estland genau so für Neugeborene.

    BVerfG-Urteil vom 09. Februar 2010 - 1 BvL 1/09
    1. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.
    2. Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden

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