Neues Fimförderungsgesetz - "Ein erster Schritt in die richtige Richtung"
Tiefes Durchschnaufen bei Filmschaffenden im Land: Der Bund hat kurz vor Ultimo ein neues Gesetz zur Filmförderung auf den Weg gebracht. Seit Jahresbeginn ist es nun in Kraft. Von Antje Bonhage
Die Erleichterung für Filmschaffende war groß: Noch kurz vor Jahresende hatten Bundestag und Bundesrat das neue Filmförderungsgesetz beschlossen und damit in letzter Minute einen umfangreichen Förderstopp für Filmproduktionen und Drehbücher verhindert. Es sei "ein kleines Wunder" geschehen, sagte der Regisseur Volker Schlöndorff.
Das neue Filmförderungsgesetz gilt nun seit dem 1. Januar. Ab sofort ist die Filmförderanstalt (FFA) die zentrale Förderstelle des Bundes.
Unkomplizierter und weniger bürokratisch soll die Filmförderung in Deutschland werden. Die Filmförderungen auf Bundesebene komplett in die Hand der FFA zu geben, ist dazu ein erster Schritt. Bislang lag die jurybasierte kulturelle Filmförderung weitgehend bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Claudia Roth (Grüne).
Die komplette Förderung des Bundes unter einem Dach
Peter Dinges, der Vorstand der FFA begrüßt das neue Gesetz. Als "Fusionsgesetz" bringe es zwei große Bundesförderungen für den Film unter einem Dach zusammen. "Das ist ein Aufschlag für die Filmschaffenden in diesem Land, für die Produzenten, Verleiher und Kinoschaffenden, worüber ich mich freue", so Dinges.
Automatisiertes Referenzsystem statt langwieriges Antragsverfahren
Darüber hinaus wird ein Großteil der Förderung ab sofort überwiegend nach dem sogenannten Referenzprinzip vergeben. Hierbei kann jeder Film nach bestimmten Kriterien, darunter kommerzielle Erfolge oder Auszeichnungen bei Festivals, Referenzpunkte sammeln. Diese sind Geld wert, denn Filmproduzenten und -verleiher und neuerdings auch Filmregisseure und Drehbuchautoren können die Referenzpunkte automatisiert als Fördermittel abrufen.
Dieses Vorgehen komme einem automatisches Belohnungssystem gleich. "Die Automatik schafft für Produzenten, Autoren und Regisseure die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, wie sie diese Mittel einsetzen", sagt FFA-Vorstand Peter Dinges.
Höhere Förderquote
Eine schon jetzt sichtbare Folge des Referenzprinzips sei die Liste der Festivals, einsehbar auf der Website der FFA. Sie habe sich verlängert und bilde die Vielfalt des deutschen Films nun noch deutlicher ab als zuvor.
Im Zuge des Referenzsystems werden auch einige Filmpreise, darunter der bislang mit insgesamt fast drei Millionen Euro dotierte Deutsche Filmpreis, nicht mehr mit Preisgeldern ausgestattet. Damit gleicht er sich anderen internationalen Filmpreisen an. Statt Preisgeldern werden künftig Referenzpunkte vergeben, die in Förderungen umgewandelt werden können.
Ein weiteres Plus des neuen Gesetzes ist laut FFA-Vorstand Dinges die künftig erhöhte Förderquote. Ab Februar wird sie von bisher etwa 20 auf einheitlich 30 Prozent der deutschen Herstellungskosten angehoben.
Auswirkungen auch auf Berlin und Brandenburg
Indirekt hat das neue Filmfördergesetz auch auf Landesebene in Berlin und Brandenburg Auswirkung. Zwar sind auf Landesebene die jeweiligen regionalen Filmförderungseinrichtungen zuständig. In Berlin und Brandenburg ist es das Medienboard Berlin-Brandenburg mit Sitz in Potsdam. Doch werden Filme in der Regel gemeinschaftlich von Bund und Ländern gefördert.
Kirsten Niehuus, die Geschäftsführerin der Filmförderung im Medienboard, hält das neue Filmförderungsgesetz für einen, so wörtlich, "Schritt, der in die richtige Richtung weist."
Ein für Berlin und Brandenburg dringlicherer Schritt wäre jedoch die Einführung eines Zulagenmodells für Filme, die in der Region gedreht werden. Anders als in Deutschland sei Entsprechendes in Tschechien und Ungarn längst bewährte Praxis. Zum Beispiel habe das dazu geführt, "dass die zweite Staffel des Films 'Friedrichsstadtpalast' zu großen Teilen im Ausland gedreht wurde - obwohl er doch in Berlin spielt", beklagt Niehuus.
Nur eine von drei Säulen
Das neue Filmförderungsgesetz ist nur eine von drei Säulen der von Claudia Roth ursprünglich angekündigten umfassenden Filmförderungsreform. Um den Filmproduktionsstandort Deutschland aus seiner aktuellen Krise zu holen und auch, um Drehorte wie das derzeit schlecht ausgelastete Filmstudio Babelsberg wieder international konkurrenzfähig zu machen, wäre – so ist man sich in einschlägigen Kreisen einig - auch die Umsetzung der beiden anderen Säulen notwendig: das erwähnte Anreizmodell für Produzenten, die in Deutschland drehen. Wie auch eine Investitionsverpflichtung für Streamingdienste, wie sie bereits in anderen Ländern, darunter Frankreich, üblich ist.
Sendung: rbb24 Inforadio, 10.01.2025, 16:55 Uhr
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