AfD-Abgeordneter -
In der Verhandlung gegen den Brandenburger AfD-Abgeordneten Dennis Hohloch vor dem Landgericht Potsdam wegen mehrerer Posts in den sozialen Medien soll am 27. November eine Entscheidung verkündet werden.
Das teilte ein Gerichtssprecher am Mittwoch in Potsdam im Anschluss an den ersten Verhandlungstag mit. Antragstellerin ist eine Frau, die Hohloch per einstweiliger Verfügung untersagen lassen will, ihren Namen in seinen Social-Media-Posts zu nennen.
Ein weiterer entsprechender Antrag richtete sich auch gegen die AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag. Hier habe die Klägerin die Anträge auf einstweilige Verfügung für erledigt erklärt, sodass das Verfahren am Mittwoch beendet wurde, erklärte der Gerichtssprecher.
Hohloch, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag, soll im Sommer in einer Gesprächsrunde im Landtag mit Grundschulkindern zwischen neun und zwölf Jahren über Gruppenvergewaltigungen und Migration gesprochen haben.
Die Mutter eines der Kinder beschwerte sich darüber und forderte eine Aufarbeitung der Vorkommnisse. Hohloch und die AfD kritisierten daraufhin die Frau in den sozialen Medien und nannten ihren Namen. Dagegen wehrt sie sich vor Gericht. Ursprünglich sollte die Verhandlung am 16. Oktober beginnen.
Hohloch verteidigt seine Äußerungen
Hohloch hatte im Sommer zu seinen Äußerungen bei dem Schülerbesuch im Landtag erklärt, dass diese Formate zumindest für Grundschüler keinen Sinn ergeben würden, weil sie dafür noch zu jung seien. Dennoch bereue er nicht, dass er Gruppenvergewaltigungen thematisiert habe, weil die Abgeordneten anderer Parteien versuchten hätten, die Kinder zu vereinnahmen.
Auf Tiktok sagte Hohloch nach dem Besuch der Grundschüler im Landtag, er wolle weiter über die Sicherheitslage im Land "aufklären". Bei einer Pressekonferenz im Landtag hatte Hohloch am Dienstag gesagt: "Ich habe mir kein Fehlverhalten vorzuwerfen."
Sendung: Brandenburg aktuell, 06.11.2024, 19:30 Uhr