Besitz, Konsum, Bezug - Das sind die wichtigsten Punkte im Cannabis-Gesetz
Konsumieren in der Nähe von Schulen, mehr Cannabis-Besitz erlaubt als bisher, Bezug von Pflanzen über nicht-kommerzielle Clubs: Die Ampel-Regierung hat sich in Sachen Cannabis-Legalisierung auf neue Details geeinigt. Ein Überblick.
Die Fraktionen der Ampel-Koalition haben sich auf ein Gesetz geeinigt, das Cannabis unter bestimmten Bedingungen legalisieren soll.
Die künftigen Regeln für den Besitz und Konsum von Cannabis werden nach Angaben der Grünen weniger streng ausfallen als bisher geplant. "Wir machen Schluss mit der schädlichen Prohibition von Cannabis", erklärte dazu am Montag die amtierende Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Bundestag, Kirsten Kappert-Gonther (Grüne). Es solle künftig niemand mehr wegen des Konsums von Cannabis kriminalisiert werden, so die Politikerin weiter. Geeinigt haben sich die Parteien auf folgende Punkte.
Konsum in Schulnähe:
In der nun abschließenden Fassung des Cannabis-Gesetz soll das Konsumverbot in der Nähe von Schulen und ähnlichen Kinder- und Jugend-Einrichtungen nicht mehr in 200, sondern nur noch in 100 Meter Entfernung gelten.
Eigenanbau und Besitz:
Hier wurde ebenfalls entschärft: Bis zu 50 Gramm getrocknetes, selbst angebautes Cannabis im Besitz werden nun erlaubt. Bisher war von der Hälfte, also 25 Gramm, die Rede.
Strafen und Bußgelder:
Strafbar soll der Besitz von Cannabis im privaten Raum erst ab 60 Gramm sein, im öffentlichen Raum ab 30 Gramm. Darunter gilt der Besitz als Ordnungswidrigkeit. Im Eigenanbau sollen bis zu drei Pflanzen erlaubt sein. Zudem sollen laut Kappert-Gonther Strafvorschriften und Bußgelder auf "angemessene Größenordnungen" von maximal 100.000 Euro auf maximal 30.000 Euro reduziert werden.
In einem ersten Schritt soll die Droge im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen werden.
Einen THC-Grenzwert für den Straßenverkehr sollen Experten des Bundesverkehrsministeriums bis Ende März vorschlagen.
Bezug von Cannabis:
Die Ampel-Koalition will den Bezug von Cannabis in begrenztem Umfang - maximal 25 Gramm pro Tag – im Rahmen nicht kommerzieller Vereine oder Cannabis-Clubs ermöglichen. Hier sollen die Vereinsmitglieder die Droge gemeinschaftlich anbauen und abgeben dürfen. Der ursprüngliche Plan der Ampel, Cannabis auch in lizenzierten Geschäften zum Verkauf anzubieten, wird zunächst nicht umgesetzt.
Minderjährigen bleibt der Besitz und Konsum von Cannabis den Plänen zufolge weiterhin verboten.
Ampel will so "gesellschaftliche Realität" anerkennen
Die Cannabis-Legalisierung ist ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition. Damit werde die gesellschaftliche Realität anerkannt, sagten die gesundheitspolitischen Sprecher der drei Ampel-Parteien, Janosch Dahmen (Grüne), Heike Baehrens (SPD) und Andrew Ullmann (FDP). Nach dem Scheitern der "Verbostpolitik" wolle man nun Gesundheitsschutz zum Maßstab machen.
Unter anderem Ärzteverbände lehnen die Teillegalisierung von Cannabis zu Genusszwecken ab. Bei einer Anhörung im Bundestag kritisierten sie Anfang November vor allem eine Gesundheitsgefährdung für Kinder und Jugendliche.
Über den Gesetzentwurf muss nun noch der Bundestag entscheiden. Das könnte dann im kommenden Frühjahr in Kraft treten. Ursprünglich war ein Gesetz zum Jahresbeginn geplant.
Sendung: Antenne Brandenburg, 28.11.2023, 18 Uhr