Bundestagswahl 2021 - So könnte Karlsruhe über eine Wahlwiederholung in Berlin entscheiden

So 17.12.23 | 08:08 Uhr | Von Thorsten Gabriel
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Symbolbild: Tagung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. (Quelle: dpa/Uli Deck)
Video: rbb24 Abendschau | 18.12.2023 | L. Schwarzer | Bild: dpa/Uli Deck

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verkündet am Dienstag, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang die Bundestagswahl 2021 in Berlin wiederholt werden muss. Ein Überblick über die möglichen Folgen. Von Thorsten Gabriel

  • Der Bundestag hatte beschlossen, dass in allen Berliner Wahlkreisen, aber dort nur in einzelnen Wahlbezirken erneut gewählt werden muss – insgesamt in 431 der 2.257 Wahllokalen
  • Die Unionsfraktion war dagegen vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, weil sie den Beschluss für juristisch und politisch fehlerhaft hält.
  • Nach der Entscheidung des Gerichts bleiben Berlin 60 Tage, um die Wahl ganz oder teilweise zu wiederholen.
  • Als möglich, aber unwahrscheinlich gilt, dass es keine Wahlwiederholung geben wird

Ein bisschen sei es wie vor Weihnachten, sagt Landeswahlleiter Stephan Bröchler. "Wir wissen, dass es Geschenke geben wird, aber nicht welche." So kann man es natürlich auch sehen: die Entscheidung des obersten deutschen Gerichts als gute Gabe ans Land Berlin. Vielleicht aber passt das überkommene Bild des gefürchteten Weihnachtsmannes, der statt Geschenken die Rute hervorholen könnte, noch ein bisschen besser.

Fest steht: Berlin hat die Wahlen 2021 vergeigt. Das hatte das Berliner Landesverfassungsgericht bereits vor einem Jahr machtvoll für die Abgeordnetenhauswahl festgestellt – mit der bekannten Folge, dass Berlin seit Ende April eine neue Landesregierung hat. Eine solche drastische Konsequenz lässt sich mit Blick auf die am gleichen Tag stattgefundene Bundestagswahl zwar nahezu ausschließen, trotzdem dürfte das erwartete "Geschenk" des Bundesverfassungsgerichts zumindest logistisch für Berlin ein harter Brocken werden.

Folgen die Karlsruher Richterinnen und Richter der Linie des Berliner Verfassungsgerichts?

Was die Abgeordnetenhauswahl angeht, hatten die Berliner Richterinnen und Richter festgestellt, dass die Zahl der Pannen am Wahltag, dem 26. September 2021, so hoch war, dass ein bloßes Nachwählen in einzelnen Stimmbezirken nicht ausgereicht hätte, um den entstandenen Schaden zu heilen. In zu vielen Wahllokalen wurde noch bis weit nach 18 Uhr gewählt, in zu vielen Wahllokalen gab es fehlende oder falsche Stimmzettel.

All diese Fragen spielen auch in Karlsruhe eine Rolle – aber weil Berlin im Bundestag nur ein Bundesland unter vielen ist, stellt sich die Frage nach den Konsequenzen anders. Unterm Strich aber gibt es drei mögliche Szenarien, wie das Bundesverfassungsgericht entscheiden könnte, wobei ein Szenario am unwahrscheinlichsten ist, nämlich dass nicht neu gewählt werden muss in Berlin.

Szenario 1: Eine Teilwiederholung der Bundestagswahl

Eine Wiederholung der Bundestagswahl in allen zwölf Berliner Wahlkreisen, aber dort jeweils nur in einzelnen Wahlbezirken – so sieht es der Beschluss des Bundestags auf Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses vom 7. November vergangenen Jahres vor.

Die Entscheidung war nach langem Ringen zustande gekommen. Die oppositionelle CDU/CSU-Fraktion hatte gegen den Beschluss gestimmt. Sie kritisierte, der Vorschlag der Ampel-Koalition sei weder juristisch noch politisch überzeugend und zog vor das Bundesverfassungsgericht.

Die Frage ist nun, ob das Gericht den Bundestagsbeschluss, wie von der Unionsfraktion gefordert, für rechtswidrig erklärt. Denkbar wäre, dass dieses Begehren zurückwiesen wird. Dann käme es zu einer Wahlwiederholung, wie vom Bundestag beschlossen. Genauso möglich wäre es aber auch, dass das Gericht im Detail Veränderungen vornimmt und beispielsweise die Zahl der Wahlbezirke, in denen erneut gewählt werden muss, verringert oder erhöht.

Bei der mündlichen Verhandlung im Juli habe das Gericht sich nicht in die Karten blicken lassen, wohin es tendiert, sagt der Berliner Landeswahlleiter. "Die Richterinnen und Richter des Zweiten Senats haben in alle Richtungen gefragt“, erinnert er sich. Käme es zu einer teilweisen Wiederholungswahl, entstünde zwar so etwas wie ein Wahlflickenteppich über die Stadt, trotzdem sagt Bröchler: Dies sei organisatorisch weniger aufwendig als eine Komplettwiederholung.

Drastische Folgen für Linke im Bundestag möglich

Dass sich bei einer Teilwiederholung der Wahl an den grundsätzlichen Machtverhältnissen im Bundestag etwas ändert, gilt rechnerisch als quasi ausgeschlossen. Einzelne Direktkandidatinnen oder -kandidaten, die 2021 gewählt wurden und sich nun erneut der Wahl stellen müssten, könnten aber ihr Mandat verlieren. Verlierer von 2021 könnten dagegen doch noch einen Sitz im Bundestag ergattern. Weil aber die Sitzverteilung nach einer Wahlwiederholung für den gesamten Bundestag neu berechnet werden muss, kann es auch passieren, dass für ausscheidende Berliner Abgeordnete Kandidaten aus anderen Bundesländern nachrücken.

Drastische Folgen könnte eine Wahlwiederholung aber vor allem für die Linke im Bundestag haben. Sie hat nach dem Austritt von Sahra Wagenknecht und ihrer Sympathisanten bereits ihren Fraktionsstatus aufgeben müssen. Sollte sie jetzt auch nur eines ihrer zwei Direktmandate in Berlin verlieren, hieße das in der gesetzlich geregelten Konsequenz, dass sämtliche über Listen gewählte Linken-Abgeordneten ihre Sitze im Bundestag räumen müssten. Auch Wagenknecht und ihre Anhängerinnen und Anhänger wären dann ihre Mandate los. Aus Berlin sind derzeit Gesine Lötzsch und Gregor Gysi direkt gewählt. Ein drittes Direktmandat errang 2021 Sören Pellmann aus Leipzig.

Szenario 2: Die Komplettwiederholung der Bundestagswahl in Berlin

Folgt das Gericht der Ansicht der Unionsfraktion, würde es – zumindest bei den Zweitstimmen – zu einer vollständigen Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin kommen. Aber auch hier sagt Bröchler: "An den politischen Machtverhältnissen in Berlin, der Ampelregierung, wird sich höchstwahrscheinlich nichts ändern, davon können wir ausgehen." Deutlich wird das auch, wenn man sich die Zahl der Berliner Mandate insgesamt anschaut: Derzeit kommen nur 29 der 736 Abgeordneten aus Berlin.

Bei einer Komplettwiederholung könnte es allerdings auch dazu kommen, dass Berlin insgesamt Sitze verliert. Das hängt maßgeblich mit der Höhe der Wahlbeteiligung zusammen. Man könne zwar keine Schwellenwerte benennen, bei deren Unterschreitung Berlin Sitze an andere Bundesländer abgeben müsste, sagt Bröchler, aber "das Gesamtergebnis der Bundestagswahl von 2021 muss durch die Wiederholungswahl für das gesamte Bundesgebiet neu festgestellt werden." Anders gesagt: Die komplette Sitzverteilung wird neu berechnet.

Dass die Wahlbeteiligung bei einer Wiederholungswahl – ob nun teilweise oder komplett – eher gering ausfallen könnte, ist nicht unwahrscheinlich. Denn nach der Entscheidungsverkündung am Dienstag hat Berlin genau 60 Tage Zeit, die Wahl zu wiederholen. Der spätestmögliche und damit auch wahrscheinliche Termin wäre der 11. Februar 2024 – der letzte Tag der Berliner Winterferien. "Wir müssen aufpassen, dass genug Berlinerinnen und Berliner tatsächlich zur Wahl gehen", zeigt sich Bröchler besorgt.

Szenario 3: Alles bleibt, wie es ist – keine Wahlwiederholung

In den Zentralen der Berliner Parteien hält sich die Lust auf eine Wahlwiederholung deutlich in Grenzen. Jeder Wahlkampf kostet nicht nur Geld, sondern auch Kraft. Schon die Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl im Februar dieses Jahres hat viele Ehrenamtliche in den Parteien an ihre Belastungsgrenzen gebracht.

Vor allem kommt hier dazu: Der Wahlkampf müsste binnen kürzester Zeit vorbereitet werden, über die Weihnachtstage und den Jahreswechsel, damit im Januar eilig Plakate geklebt werden können. Die Verwaltung von Umweltsenatorin Manja Schreiner (CDU) schrieb bereits Mitte Oktober einen Bittbrief an alle bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter.

In dem Schreiben, das dem rbb vorliegt, bittet die Senatsverwaltung, die Aufstellung und Aufhängung von Wahlplakaten unbürokratisch zu genehmigen, auf der Basis eingereichter Unterlagen von 2021. Normalerweise nämlich, sagen erfahrene Wahlkämpfer in den Parteien, dauerten solche Genehmigungen gerne mal ein Vierteljahr – dann kämen sie für diesen Wahlkampf zu spät.

Auch deshalb hoffen manche darauf, dass das Gericht es nicht zu einer kompletten oder teilweisen Wahlwiederholung kommen lässt. Denkbar wäre ja auch, dass das Gericht den Beschluss für rechtswidrig erklärt und ihn zur Nachbesserung an den Bundestag zurückverweist. Doch das wird im Umfeld des Bundesverfassungsgerichts eher für unwahrscheinlich gehalten.

Auch Landeswahlleiter Stephan Bröchler macht sich da keine Hoffnungen. "Wenn das Ganze zur Entscheidung an den Deutschen Bundestag zurückgespielt würde, würde das bedeuten, dass sich der Entscheidungszeitraum, ob es doch noch zu einer Wiederholung kommt, noch mal weiter nach hinten verschiebt. Wir haben 2025 die nächsten regulären Bundestagswahlen, das heißt, wir kämen immer näher an den regulären Wahltermin heran. Deshalb halte ich persönlich das für eine unwahrscheinliche Variante."

Sendung: rbb24 Abendschau, 18.12.2023, 19:30 Uhr

Beitrag von Thorsten Gabriel

27 Kommentare

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  1. 27.

    Ganz ehrlich, Neuwahlen zu diesem Zeitpunkt machen keinen Sinn mehr. Es kostet nur den Steuerzahler Geld.
    Sollte das Gericht für Neuwahlen entscheiden,dann ist das für mich nur ein weiterer Punkt für die Unglaubwürdigkeit dieses Gerichtes.

  2. 26.

    Nur mal so zur Juristerei… Es hat der Verfassungsgerichtshof Berlin für die AGH- und BVV-Wahlen entschieden und das BVerfG tut dies für die Bundestagswahl. Und in der „Juristerei“ gibt es mitunter kein richtig oder falsch, die Entscheidung muss rechtlich vertretbar sein. Und für Sie, ganz wichtig, letzteres Gericht wird sich in seinem Ergebnis mit Sicherheit nicht an der Entscheidung aus Berlin orientieren. Das Ergebnis kann also so oder ganz anders aussehen. Wissen werden wir es morgen.

  3. 25.

    Wat soll denn bei der Wiederholung der BTW in Berlin bei rauskommen? Ick hab die Zahl der Wahlberechtigten jetzt zwar nicht auf'm Schirm, aber bei der Relation der Einwohnerzahlen von 83:<4 Mio. absolut irrelevant. Wenn wg. 4,5% der BT neu aufgestellt wird, wäre das "Wahlergebnismanipulation"!

  4. 24.

    Und diese Art der „Relevanz“ durchblicken sie bzw. irgendein Gericht bei den Wahllisten, Überhang- und Direktmandaten der einzelnen Parteien. Also bei der Anwendung des zur Bundestagswahl gültigen Wahlrechts?!
    Ich würde mal sagen, dass kann in Gänze nicht mal ein Mathematiker herleiten, denn keine Relevanz muß ja im Umkehrschluss bedeuten, dass das Wahlergebnis im Raum aller Möglichkeiten ÜBERHAUPT KEINEN Einfluss auf die personelle Besetzung des Bundestags haben darf.

  5. 23.

    "Welche Relevanz?"

    Hab ich doch geschrieben: ändert sich durch die "paar" Stimmen etwas an der Zusammensetzung des Parlaments bzw. erhielte möglicherweise ein anderer Politiker das Mandat. Und da spielen die "paar" bei der Landtagswahl mit 2,4 Mio Wahlberechtigten eine andere Rolle als bei der Bundestagswahl mit 61 Mio. Diese Relevanz wird berücksichtigt.

  6. 22.

    Franzi:
    "Nach allem politischen Desaster bleibt nur noch eine Alternative die nichts verschuldet hat"

    Mit "politischem Desaster" meinen Sie hoffentlich die erwiesen rechtsextremistische AfD und mit der "Alternative die nichts verschuldet hat" hoffentlich nicht die Alternative gegen Deutschland "AfD", die viel Hass und Hetze verschuldet hat und immer noch verschuldet.

  7. 21.

    Welche Relevanz? Beispiel ein Wahlbezirk gingen die Stimmzettel aus oder aufgrund von nicht vorhandenen Urnen konnten die Stimmen nicht abgegeben werden.
    Beides hätte Auswirkungen auf Ergebnisse zur Senats- als auch Bundestagswahl. Aber viel wichtiger, beides wäre ein unzulässiger Grundrechtseingriff durch Hemmnis der Ausübung des verbrieften Wahlrechts.
    Es stellt sich nur die Frage, waren die Verstöße so flächendeckend, dass eine komplette Neuwahl geboten wäre?
    Das Berliner VerfG hat die Frage mit Billigung des BVerfG beantwortet. Das „Chaos“ war so erheblich, dass komplett neu gewählt werden musste.
    Die Bedingungen für die Bundestagswahlen führten in Berlin exakt zu denselben Grundrechtsverstößen.
    Also warum sollen nun ausgerechnet zur Bundestagswahl partielle Neuwahlen oder überhaupt keine Neuwahlen angezeigt sein??

  8. 20.

    "Dann lassen sie uns alle teilhaben, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der inneren Logik."

    Bei der rechtlichen Beurteilung geht es nicht ausschließlich darum, ob / welche Fehler gemacht wurden; ob Wähler gar nicht oder zu lang wählen könnten; usw. Sondern es spielt auch die Relevanz; die Auswirkung auf das Ergebnis bzw. die Mandate eine Rolle.
    Und die ist - ob nun innere oder äußerer Logik folgend - bei einer Landtagswahl natürlich eine andere als bei einer Landtagswahl.

    Wurde "monatelang" in den Medien bei dem Thema wiedergegeben.

  9. 19.

    Nach allem politischen Desaster bleibt nur noch eine Alternative die nichts verschuldet hat

  10. 18.

    Zicke:
    "Man sollte KEINESFALLS die Wahlen wiederholen, es kostet nur SEHR VIEL GELD und ändert nichts, sondern führt nur zu Kuddelmuddel und Stillstand."

    Das ist NICHT mit einer Demokratie vereinbar! Demokratie kostet auch Geld, aber das sollte sie uns auch wert sein! Die Demokratie darf nicht abgeschafft werden, nur weil sie Geld kostet!

  11. 17.

    Ich habe mich schon über die Wahlwiederholung der Berliner Wahl in allen Wahlkreisen gewundert, denn in meinem Wahlkreis ist alles normal gelaufen. Noch mehr würde es mich wundern, wenn die Bundestagswahl jetzt auch in ganz Berlin wiederholt werden würde.

  12. 16.

    "Denn dann gibt es einen legalen Weg zur Demokratieabschaffung. Wenn nichts zu befürchten ist."
    Das haben Sie gestern schon geschrieben. Könnten Sie vielleicht etwas genauer erklären, was Sie damit meinen?

  13. 15.

    Auf mehr Genauigkeit achten?
    Das reicht nicht aus. Das ist naiv.
    Denn dann gibt es einen legalen Weg zur Demokratieabschaffung. Wenn nichts zu befürchten ist.

  14. 14.

    Interessante Frage. Die AfD hatte ja eine weiterreichende Klage eingereicht. Danach muss die Bundestagswahl vollständig wiederholt werden. Während die CDU mit ihrer Klage nur eine Wiederholung "in deutlich mehr Wahlbezirken" forderte.


    https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2022/12/berlin-bundestagswahl-wahlpanne-cdu-afd-bundesverfassungsgericht.html

  15. 13.

    Man sollte KEINESFALLS die Wahlen wiederholen, es kostet nur SEHR VIEL GELD und ändert nichts, sondern führt nur zu Kuddelmuddel und Stillstand.

    Es stehen doch bald wieder Wahlen an und man
    SOLLTE AUF JEDEN FALL

    auf mehr Sorgfalt und Genauigkeit bei künftigen Urnengängen achten, damit ein solches Dilemma nicht noch einmal passiert.

  16. 12.

    Da Sie so ein Experte in Sachen Jura zu sein scheinen, sollte Ihnen aber bekannt sein, dass "verfassungswidrig" nicht automatisch "strafrechtlich relevant" bedeutet.

    Ihre Abneigung gegen die derzeitige Regierung in Ehren, aber von diesem Unterschied haben so ziemlich alle Bundesregierungen der letzten siebzig Jahre profitiert.

  17. 11.

    Was passiert denn mit den anderen anhängigen Klagen zur Bundestagswahl, wenn diese als Musterverfahren gewählte Klage der CDU mit den geringsten Forderungen entschieden ist?

  18. 10.

    Immerhin hat dieser 2. Senat auch die Buchführung der Regierung als verfassungswidrig eingestuft. Im richtigen Leben wären Scholz & Co längst untergetaucht oder in U-Haft. Im Politbetrieb muss man sich darüber keine Gedanken machen. Da sitzt der Hauptverantwortliche dieses Wahlversagens, Michael Müller, im Bundestag und kassiert das Gekd der Anderen.

  19. 9.

    Ich rechne damit, dass es zu einer Wiederholung der Bundestagswahl in ganz Berlin kommt.

  20. 8.

    Man kann vielleicht keine Gerechtigkeit für die Vergangenheit mehr herstellen aber Unrecht für die Zukunft verhindern. Diese Länge der ungerechte Vergangenheit ist auch der Lahmheit des BVerfG in dieser besonders wichtigen Frage zuzuschreiben. Wahlen sind die grundlegendsten Parameter der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Wie lachs das BVerfG damit umgeht ist beängstigend.

  21. 7.

    Alle Gründe, die für die Berlinwahl zurtreffen, treffen auch für die Bundestagswahl in Berlin Zu. Auch die fanden nach 18 Uhr statt, auch die haben Leute weggeschickt.. es waren ja die selben Locations und die selben Leute oder blieb ein halber Mensch da und wählte trotzdem oder ein halber Mensch kam vor 18 Uhr? Hört doch auf, mittlerweile ist die Wahlperriode fast rum und die Ampel regiert das Land in Grund und Boden.
    Ich möchte nocheinmal daran erinnern, dass am 08. November das jährliche Essen der Regierung mit dem BVerfG stattfand. Also der regelmäßig Beklagte mit dem Gericht essen geht. Also ich wusste ja bisher, dass diese Richter vom regelmäßig Beklagten ausgewählt werden aber das mit dem Essen war mir bis dieses Jahr neu.

  22. 6.

    Am ungerechtesten, wenn schon keine Gerechtigkeit mehr hergestellt werden kann, ist es, dass wir denjenigen zeigen müssen, welche Konsequenzen es für die Verursacher haben muss, damit es abschreckend wirkt, statt „es passiert nichts“... Denn dann gibt es einen legalen Weg zur Demokratieabschaffung.

  23. 5.

    Nur fürs Protokoll; sie verstehen also warum die Berliner Senatswahlen vollständig wiederholt werden musste und die Bundestagswahl nur in einigen Wahlbezirken Berlins wiederholt werden sollte?
    Dann lassen sie uns alle teilhaben, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der inneren Logik. Denn die Juristerei wird sich hoffentlich nicht eines Würfels bedienen oder von sowas wie „Gnade vor Recht“ leiten lassen?!

  24. 4.

    "Alles andere wäre inkonsistent und dem Laien nicht zu erklären."

    Damals, als (hier) ausgiebig das Thema diskutiert wurde, konnte man es mir Laien gut erklären. Ich kann die Gesetzeslage (!) nachvollziehen; es ist nicht Inkonsistent.

  25. 3.

    Wie kann ein und das gleiche Wahlverfahren am selben Ort und zur selben Zeit einen erheblichen Mangel in Senatsfragen, der bis zum BVerfG, gerichtsfest komplette Neuwahlen anzeigte, besitzen aber in Bundestagsfragen nur noch partielle Mängel besitzen??!
    Im Ergebnis müssen natürlich auch die Bundestagswahlen in Berlin komplett wiederholt werden. Alles andere wäre inkonsistent und dem Laien nicht zu erklären.

  26. 2.

    Gnade vor Recht kann in einigen Fällen eine lobenswerte und manchmal auch sinnvolle Entscheidung sein, aber nicht wenn es um die einzige Möglichkeit geht, dass der Souverän entscheiden kann, wer für ihn das Land führen soll.

  27. 1.

    Dann will ich mal hoffen, dass das BVerfG Gnade vor Recht walten lässt und keine Neuwahlen anordnet.

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