Geplante Flüchtlingsunterkunft -
Im Streit um eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Berlin-Pankow hat das Verwaltungsgericht Berlin ein durch den Bezirk verhängtes Baumfällverbot zurückgewiesen.
Das Bezirksamt Pankow hatte der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Gesobau verboten, Bäume und Sträucher im Innenhof einer Wohnsiedlung zu roden. Der Bezirk hatte das mit der Gefährdung geschützter Tierarten begründet. Die Gesobau hatte dies per Eilantrag angefochten.
Baumfällverbot sei "offensichtlich rechtswidrig"
Das Fällverbot sei "offensichtlich rechtswidrig", erklärte das Verwaltungsgericht am Mittwoch. Eine Gefahr für geschützte Tierarten sei nicht ersichtlich.
Um die sogenannte Nachverdichtung in einer Wohnsiedlung in der Kavalierstraße wird schon lange gestritten. Ursprünglich wollte die Gesobau dort regulär Wohnungen bauen. Schon damals hatten sich Anwohner dagegen gewehrt. Nun sollen nach Sonderbaurecht und damit schneller als üblich Wohnungen für 422 Geflüchtete entstehen.
Der Berliner Bausenator Christian Gaebler (SPD) hatte Anfang Oktober 2023 den geplanten Bau von Wohnungen für rund 400 Geflüchtete in Pankow verteidigt.
Zuvor hatten Anwohner das Projekt abgelehnt. Grundsätzlich sei verständlich, dass Menschen bei "Veränderungen in ihrem Wohnumfeld" nicht begeistert seien, sagte Gaebler. Klar sei aber auch, dass angesichts des Wohnungsmangels in Berlin landeseigene Grundstücke bebaut werden müssten.
Sendung: rbb24 Inforadio, 07.02.2024, 12:32 Uhr