Berlin - Zukunft von Dozenten an Musik- und Volkshochschulen weiter ungewiss

Do 06.06.24 | 16:09 Uhr
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Ein junger Mann spielt an der Musikschule mit einem Fachlehrer Jazz-Klavier. (Quelle: dpa/Thomas Frey)
Audio: rbb24 Inforadio | 06.06.2024 | Jan Menzel | Bild: dpa/Thomas Frey

Für Vertragsverlängerungen tausender Honorarkräfte an Musik- und Volkshochschulen gibt es nach wie vor keine Lösung. Kultursenator Joe Chialo (CDU) kündigte am Donnerstag im Abgeordnetenhaus ein Gespräch mehrerer Senatsverwaltungen mit der Rentenversicherung am 26. Juni an.

Der Hintergrund ist, dass Dozenten jahrelang ohne ausreichende Sozialversicherung beschäftigt wurden. Diese Praxis war vom Bundessozialgericht vor zwei Jahren als unzulässig eingestuft worden. Den Kommunen entstehen durch die Umsetzung des Urteils hohe zusätzliche Personalkosten.

Chialo will ausgereifte Lösung - aber die Zeit drängt

Kultursenator Chialo erklärte, seine Verwaltung arbeite derzeit an einer langfristigen Lösung. Er verwies erneut auf ein Drei-Säulen-Modell. Dabei gehe es um die drei Elemente Festanstellung, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und Arbeit auf Honorarbasis. Zunächst müssten aber die Gespräche mit der Rentenversicherung abgewartet werden.

Grünen-Kulturpolitiker Daniel Wesener hielt dem Kultursenator vor, er habe "offenbar den Ernst der Lage" nicht erkannt. Etliche Bezirke würden derzeit keine neuen Honorarverträge mit Dozenten Musik- und Volkshochschulen machen. Ende Juli liefen zudem über 2000 Verträge mit Honorarkräften an Musikschulen aus. Diese könnten - Stand jetzt - nicht verlängert werden.

Chialo, CDU, zeigte sich hingegen "optimistisch", dass es gelingen werde, eine "große Lösung" für die Honorarkräfte an Musik-, Kunst- und Volkshochschulen zu finden.

Sendung: rbb24 Inforadio, 06.06.2024, 14:20 Uhr

9 Kommentare

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  1. 9.

    Musik ist das Wichtigste nach S.x. Deshalb: Macht hinne!

  2. 8.

    Die MusikschuhllerhrerInnen waren als Lehrende schon lange pflichtversichert in der R. Die meisten sind in der Künstlersozialkasse und insgesamt gut abgesichert. Es ist daher recht unklar, wer hier Kosten der Familien "gerettet" werden soll. Im Gespräch geht es hier immer um die kommunalen Schulen und das Nachschießen von Geld im Katastrophenfällen. Für die viele kleinen privaten Musikschulen geht es hier um eine Haftung mit dem Privatvermögen in Größenordnungen, die kaum vorstellbar sind.

  3. 7.

    Ich kann sehr wohl als freier Mitarbeiter auch mehrere Jahre für einen Bildungsträger als Lehrender auf Honorarbasis tätig sein, wenn ich gesetzlich Rentenversichert bin.
    Einige Kollegen haben das nicht gemacht und haben dicke Nachzahlungen aufgebrummt bekommen.

  4. 6.

    Immobilien waren vor 10 Jahren eine gute Anlage. Bei den aktuellen Preisen, dem Leerstand an Büroimmobilien und den Restriktionen auf dem Wohnungsmarkt nicht mehr. So hoch sind die Honorarsätze von freiberuflichen Lehrern auch nicht.
    Die gesetzliche Versicherung kann ich an mein Einkommen anpassen und steuerlich absetzen, Einnahmen aus Immobilien nicht.
    Dank gesetzlicher Versicherung hatte ich bei Corona keine Probleme.

  5. 5.

    Das Urteil ist schon fast zwei Jahre her. Andere Städte mit Musikschulen sind schon viel weiter.
    Und: Wer ein bisschen nachgedacht hätte bzw. Sozialrechtler gefragt hätte, hätte das Urteil auch schon längst ahnen können. Das sind Kriterien, die immer die gleichen sind.

  6. 4.

    ...weil eine Beschäftigung als freie Mitarbeiter, die der eines Festangestellten entspricht, nach dem "Herrenberg-Urteil" als unzulässig eingestuft ist.
    Bitte informieren Sie sich.

  7. 3.

    Bei der Freiwilligkeit der Rentenbeiträge würde ich das nicht zahlen. Es ist bereits schlimm genug das die Steuern dafür zweckentfremdet werden. Wenn ich den Rentenbeitrag monatlich sparen könnte dann wäre das Geld in Immobilien besser und nachhaltiger und gewinnbringender gewinnbringender. Wer freiwillig in die Rentenkasse einzahlt wirft freiwillig Geld weg.

  8. 2.

    Warum löst man das nicht so wie es bei Bildungsträgern für Schulungsmaßnahmen der Arbeitsagentur üblich ist. Wenn eine Festanstellung wirtschaftlich nicht möglich ist, erfolgt eine Anstellung auf Honorarbasis. Dort ist der Lehrer auf freiberuflicher Basis gesetzlich Rentenversichert. Nachteil, er hat auch den Arbeitgeberanteil zu zahlen. Entsprechend muss in den Vertragsverhandlungen der Honorarsatz angehoben werden.
    Ich bin als Freiberufler seit über 20 Jahren in der gesetzlichen Renten-, Gesundheits- und Arbeitslosenversicherung und habe es besonders in der Coronazeit nicht bereut.

  9. 1.

    Die "große Lösung" muß vor Gerichten Bestand haben.
    Darum geht es!
    Das Problem ist verschiedenen Berliner Regierungen seit mehr als 20 Jahren bekannt. Trotzdem wurde nicht an einer Lösung gearbeitet.
    Ich finde das fahrlässig und für die betroffenen Lehrkräfte sehr enttäuschend.
    Wertschätzung sieht anders aus!

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