Landgericht Cottbus - Gericht verhandelt über Unterlassungsklage gegen Kohlegegner

Di 02.07.24 | 14:06 Uhr
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Braunkohletagebau Jänschwalde © IMAGO / Andreas Franke
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Video: rbb24 | 02.07.2024 | Nachrichten | Bild: IMAGO / Andreas Franke

Kohlegegner besetzen aus Protest riesige Bagger und stören den Tagebau-Betrieb. Das Energieunternehmen Leag geht mit einer Unterlassungsklage dagegen vor. Am Dienstag war der erste Prozesstag. Eine schnelle Einigung ist nicht in Sicht.

Der Braunkohlekonzern Leag streitet sich mit Klimaaktivisten am Landgericht Cottbus wegen der Besetzung von Braunkohlebaggern vor mehr als fünf Jahren. Am Dienstag hat ein Zivilprozess begonnen, in dem über eine Unterlassungsklage verhandelt wird, die der Tagebau-Betreiber gegen zwei Kohlegegner der Klimaschutzbewegung "Ende Gelände" eingereicht hatte. Damit will die Leag nach eigenen Angaben ihre Kraftwerks- und Tagebaugelände schützen.

Am 4. Februar 2019 hatten Umweltaktivisten von "Ende Gelände" und "Robin Wood" in der Lausitz Fördereinrichtungen in den Tagebauen Welzow-Süd und Jänschwalde (beide Spree-Neiße) besetzt. Sie waren auf Braunkohlebagger geklettert und hielten sie besetzt.

Das Energieunternehmen Leag teilte mit, die Unterlassungsklage beziehe sich auf das unbefugte Betreten der Tagebau- und Kraftwerksgelände sowie auf die Störung des Betriebs der Anlagen. "Mit der Unterlassungserklärung verpflichten sich die Betroffenen, im Falle einer Zuwiderhandlung eine festgesetzte Vertragsstrafe zu zahlen."

Wenn sie zu einer Unterlassung verurteilt würden, könnte bei einem Verstoß ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro fällig werden, so ein Sprecher des Landgerichts Cottbus.

Die Aktivisten hatten bereits eine Erklärung unterschrieben, allerdings ist sie der Leag nicht eindeutig genug, weil die Aktivisten einige Stellen gestrichen hatten.

Klimaaktivisten: Unterlassungsklage unbegründet

Die beiden Klimaaktivisten wollen sich in dem Prozess gegen die Unterlassungsklage wehren, wie die Umweltgruppen Robin Wood und Ende Gelände mitteilten. Die Forderungen der Leag seien unbegründet und dienten dazu, Klimaaktivisten mit Kostendrohungen von weiteren Protesten abzuhalten, argumentieren sie.

Rund 20 Personen demonstrieren mit Bannern in der Nähe des Landgerichts Cottbus (Foto: rbb/Ludwig)
Demo am Rande des Prozesstages | Bild: rbb/Ludwig

Rund 20 Vertreter von "Ende Gelände" zogen im Zuge des Gerichtstermins bei einer Solidaritätsdemonstration mit Sprüchebannern und Megafon vom Cottbuser Hauptbahnhof zum Landgericht. Viele von ihnen gingen nach Angaben eines rbb-Reporters auch in den Gerichtssaal. Dort war allerdings nicht ausreichend Platz für alle.

Während der Verhandlung blieb es größtenteils ruhig. Es gab höhnische Lacker über Erklärungen der Leag-Anwältin und in einem Fall musste der Richter zur Ruhe rufen.

Keine schnelle Einigung in Sicht

Der Prozess könnte sich bis Ende des Jahres ziehen. Die Leag klagt einmal als Vertreter des Tagebaus Welzow Süd, wo die Aktivisten den Bagger besetzt hatten, und als Vertreter des Kraftwerks Jänschwalde, wo laut Leag wegen der Besetzung keine Kohle mehr angekommen war.

Die Aktivisten von "Ende Gelände" sind bereit, keine Aktionen mehr in Welzow zu starten. Beim Kraftwerk wollen sie diese Erklärung aber nicht abgeben. So eine vorbeugende Unterlassungserklärung, wie sie die Leag auch für das Kraftwerk fordert, muss gut begründet sein. Aus Sicht des Richters hat das die Leag noch nicht gemacht. Bis Ende August können jetzt beide Seiten Erklärungen und Ergänzungen abgeben.

Linksextremistischer Verdachtsfall

Die Klimaschutzbewegung "Ende Gelände" wird mitterweile vom Verfassungsschutz als linksextremistischer Verdachtsfall eingstuft. Damit kann der Inlandsgeheimdienst zur Beurteilung der Aktivitäten nun auch nachrichtendienstliche Mittel nutzen, wie zum Beispiel Observation oder Informanten.

Im Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2023 ist von einer "Verschärfung von Aktionsformen bis hin zur Sabotage" die Rede. Grundsatzpapiere von "Ende Gelände" lassen nach Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz zudem "deutlich eine Radikalisierung im Hinblick auf die vorherrschenden ideologischen Positionen der Gruppierung erkennen".

2020 war der Kohleausstieg per Gesetz beschlossen worden. Bis spätestens 2038 soll dann in der Lausitz mit der Kohleverstromung Schluss sein. Braunkohle gilt als besonders klimaschädlich. Ihre Verbrennung setzt große Mengen des Klimagases CO2 (Kohlendioxid) frei - neben Feinstaub-Partikeln und Schadstoffen.

Sendung: Antenne Brandenburg, 02.07.2024, 09:00 Uhr

11 Kommentare

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  1. 11.

    Dieser Prozess mir der Unterlassungsklage soll künftige Straftaten verhindern.
    Da ist eine Urteils-Tendenz aus demokratsicher Sicht nicht abzustreiten.

  2. 10.

    Sie haben sich bereits mit "Ist aber Arbeit und anscheinend ist das das Problem. " diskreditiert, weshalb sie mir das in kindlicher Manier unbegründet im Gegenzug vorwerfen.

    Hier geht es nicht um angebliche oder tatsächliche Straftaten, sondern darum ob ein fairer Prozess gewährleistet ist. Das Urteil steht bereits vor Verhandlungsbeginn fest.

    "Leag verklagt Kohlegegner – Hinweise vom Richter mit klarer Tendenz" titelt die Lausitze Rundschau.

  3. 9.

    Das ist ja das Problem bei den Umweltaktivisten. Die fragen sich, wozu wir diese schmutzigen und umweltschädlichen Kohlegruben brauchen, wo doch der Strom aus der Steckdose kommt. Man kann sofort aus der Verbrennung sämtlicher fossiler Rohstoffe aussteigen, wenn mehr Steckdosen und Ladestationen installiert würden. : )
    Anders lassen sich jedenfalls die Aktionen dieser Klimaschützer nicht erklären.

  4. 8.

    Sie diskreditieren sich selbst und werfen der Justiz Voreingenommenheit vor.
    Wenn ich meine Zeit damit vertrödeln würde, unbefugt auf fremden Grundstücken Bagger und Kräne zu besetzen, gäbe es in meinem Umfeld niemanden, der sich erbarmt die jungen Bäume an der Straße zu wässern und per 250m² großer Blühwiese und vielen Nisthilfen auf dem eigenen Grundstück den toten Schottergärten in der Nachbarschaft Paroli zu bieten. Das ist Arbeit, die ich neben meiner beruflichen Tätigkeit erledige und mein Beitrag zum Klima- und Umweltschutz und die restlichen 800 m² des Grundstücks sind der Erholung, sowie dem Gemüse- und Obstanbau vorbehalten, alles bio. Nix da mit diskreditiert. Und was tun Sie so, außer Lanzen für Kriminelle brechen?

  5. 7.

    " Deuten Sie hier etwa an, dass den Beklagten in Cottbus Unrecht widerfahren könnte? "

    Ich deute nicht an, ich bin überzeugt dass den Beklagten kein fairer Prozess in Cottbus erwartet.

    " Ist aber Arbeit und anscheinend ist das das Problem. " Und schon haben sie sich selbst diskreditiert.

  6. 6.

    Welches Gericht sollte Ihrer Meinung zuständig sein, wenn nicht das Cottbuser Landgericht? Deuten Sie hier etwa an, dass den Beklagten in Cottbus Unrecht widerfahren könnte?
    Nun, den Beklagten stand doch der ganz normale Rechtsweg offen sich mit einer Klage gegen die LEAG zu wehren. Das taten sie nicht, sondern versuchten mit Gewalt ihre Ziele zu erreichen und auch mit dem Wissen, dass es Folgen haben würde, sich so zu verhalten. Deshalb stehen sie jetzt vor dem zuständigen Gericht und das ist ein ganz normaler Vorgang in einem Land, das per Gesetzen das Miteinander regelt. Sollte ihnen das Ergebnis nicht zusagen, können sie die nächste Instanz bemühen.
    Wenn es tatsächlich um Eindämmung von Umweltzerstörung ginge, bieten sich unzählige Projekte zur Arbeit im Umweltschutz an, die sind schweißtreibend und wenig von Medien beachtet, doch effektiver als sich auf Kränen festzusetzen. Ist aber Arbeit und anscheinend ist das das Problem.

  7. 4.

    Klimaaktivisten werden kriminalisiert, Konzerne und deren Vertreter die die Umwelt zerstören aber bekommen vom Bund Steuergelder.

    Was für eine verkehrte Welt. Und ein Gericht in Cottbus? Den Schauprozess kann man sich sparen.

  8. 3.

    Man kann die Natur nicht schützen, indem man Kraftwerke stürmt, sich der Sachbeschädigung schuldig macht und sich selbst oder andere in Gefahr bringt. Die Leute haben sich an Bandanlagen starr befestigt (einbetoniert)ohne Freischaltung der Anlagen. Wäre die Anlage per Automatik angefahren, hätten die Betroffenen ihre Arme verloren. Das soll Naturschutz sein?

  9. 2.

    "Die Klimaschutzbewegung "Ende Gelände" wird mitterweile vom Verfassungsschutz als linksextremistischer Verdachtsfall eingstuft."
    Schade, Naturschutz sollte ein Anliegen aller Menschen sein, nicht nur linker Gruppierungen.

  10. 1.

    Solidarität mit den Klimaaktivisten!

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