In eigener Sache -
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) muss über eine Teilnahme von BVB/Freie Wähler an der geplanten "Wahlarena" noch einmal neu entscheiden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
BVB/Freie Wähler hatten beim Berliner Verwaltungsgericht den Antrag gestellt, es solle den rbb verpflichten, einen Vertreter der Freien Wähler zur Sendung "Wahlarena" einzuladen. Dem entsprach das Verwaltungsgericht nicht.
Es verpflichtete den rbb allerdings, über den Antrag auf Teilnahme an der "Wahlarena" noch einmal zu entscheiden. Das Konzept, auf dessen Basis die Entscheidung erging, BVB/Freie Wähler nicht einzuladen, sei bislang nicht kohärent, so das Gericht. Es stehe dem rbb mit Blick auf die Rundfunkfreiheit aber frei, nun ein schlüssiges und nachvollziehbares Konzept mit tragfähigen Differenzierungskriterien für die Einladung zur "Wahlarena" auszugestalten und auf dieser Grundlage erneut über eine Einladung von BVB/Freie Wähler zu entscheiden.
Kriterium Fünf-Prozent-Hürde nicht ausreichend begründet
Hintergrund ist, dass der rbb nur jene Parteien in die "Wahlarena" eingeladen hatte, die voraussichtlich in den Brandenburger Landtag einziehen werden, weil sie die Fünf-Prozent-Hürde überspringen. Diese Begründung hat das Gericht zwar nicht in Abrede gestellt, sah das Kriterium aber im Konzept als noch nicht hinreichend deutlich erkennbar und begründet an.
Der rbb wird das Konzept für die Einladung nun neu ausgestalten und wie vom Gericht gefordert, bis zum Freitag neu über die Teilnahme der Freien Wähler entscheiden.