Fragen und Antworten - Was Sie zur Stimmabgabe am Sonntag in Berlin jetzt noch wissen müssen
Am Sonntag wird in Berlin erneut gewählt. Doch was mache ich, wenn die Wahlbenachrichtigung weg ist? Wer darf mit in die Wahlkabine? Und was passiert, wenn ich um 18 Uhr noch anstehe? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie hier.
Was kann ich machen, wenn ich meine Wahlbenachrichtigung verloren habe?
Alle Wahlberechtigten können auch ohne Wahlbenachrichtigung ihre Stimme abgeben. Es reicht aus, den Personalausweis oder Reisepass ins Wahllokal mitzubringen. Wahlberechtigt ist, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wer unsicher ist, ob er oder sie im Wählerverzeichnis steht, fragt in der zuständigen Bezirksverwaltung nach.
Das zuständige Wahllokal können Wahlberechtigte über die Wahllokalsuche [wahlen-berlin.de] des Amts für Statistik Berlin-Brandenburg finden.
Was mache ich, wenn ich meine Briefwahlunterlagen nicht erhalten habe?
Wer Briefwahlunterlagen beantragt, aber nicht erhalten hat, sollte sich umgehend beim zuständigen Bezirkswahlamt melden. Betroffene müssten glaubhaft versichern, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen sei. Sollte noch genug Zeit bis zur Wahl sein, werden Ihnen neue Unterlagen zugeschickt, die alten werden für ungültig erklärt.
Antrag auf Briefwahl kann bis zum Freitag, 9. Februar um 18 Uhr gestellt werden, allerdings nur postalisch, per Mail oder per Fax. Das elektronische Formular ist seit Mittwoch offline. Es werden dann aber keine Briefwahlunterlagen mehr versendet, sondern die können nur noch persönlich oder mit einer Bevollmächtigung im Bezirkswahlamt abgeholt werden - und müssen dann dort auch wieder abgegeben werden.
Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.
Was mache ich, wenn ich die Briefwahlunterlagen nicht mehr rechtzeitig zur Post bringen konnte oder unsicher bin, bis wann das geht? Kann ich sie auch einfach vorbeibringen?
Der Wahlbrief kann auch persönlich bis spätestens 18 Uhr am Wahl-Sonntag in den Briefkasten der zuständigen Wahlbehörde eingeworfen werden. Die Adresse befindet sich auf dem roten Wahlbriefumschlag.
Es ist aber auch dafür gesorgt worden, dass innerhalb Berlins sehr kurzfristig noch per Brief gewählt werden kann: Offiziell heißt es auf der Seite des Landeswahlleiters, die Briefwahlunterlagen können noch bis spätestens Samstag, 16 Uhr in einen Post-Briefkasten geworfen werden. Mit der Deutschen Post ist eine Sonderleerung abgesprochen, die dann ab 16 Uhr im ganzen Stadtgebiet stattfinden soll, sodass alle bis dahin eingeworfenen Wahlbriefe noch rechtzeitig übermittelt werden können. Der Landeswahlleiter ruft dennoch dazu auf, frühstmöglich seine Unterlagen einzusenden, bis spätestens drei Werktage vor der Wahl.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen in jedem Fall bis Sonntag, 18 Uhr beim zuständigen Bezirkswahlamt eingegangen sein.
Kann man sein Kind oder seinen Hund mit in die Wahlkabine nehmen?
Gegen das Mitbringen von Kindern in das Wahllokal ist nichts einzuwenden. Jedoch erfolgt der Gang in die Wahlkabine allein. Allerdings gibt es keine Einwände gegen die Mitnahme in die Wahlkabine von Kindern etwa bis zum Alter von drei Jahren. Bei der Mitnahme von Hunden muss man die örtlichen Gegebenheiten des Wahllokals beachten.
Was kann ich machen, wenn ich aus Versehen mein Kreuz an falscher Stelle gemacht habe?
Wer die Stimmabgabe korrigieren möchte, bekommt vom Wahlvorstand einen neuen Stimmzettel ausgehändigt. Der alte Stimmzettel, auf dem das "falsche" Kreuz gesetzt wurde, wird im Beisein der Wahlvorsteherin oder des Wahlvorstehers zerrissen.
Ich komme erst kurz vor 18 Uhr am Wahllokal an und dort ist noch eine lange Schlange. Kann ich trotzdem wählen?
Zu dieser Situation ist es bei der Wahl 2021 in Berlin häufig gekommen. Es empfiehlt sich in jedem Fall, früher ins Wahllokals zu kommen. Dennoch gilt aber grundsätzlich: Wer bis 18 Uhr am Wahllokal ist, hat das Recht, seine oder ihre Stimme abzugeben. In einem solchen Fall kann ein Mitglied des Wahlvorstandes sich um 18 Uhr an die letzte Stelle der Schlange stellen und so deren Ende markieren. Damit signalisiert das Mitglied: Alle Wahlberechtigten, die vor ihm stehen, waren rechtzeitig da - und dürfen dann noch ihre Stimme abgeben.
Wenn ich am Tag der Wahlen unverschuldet nicht in meinem Wahlkreis sein kann, kann ich auch woanders wählen?
Wer Briefwahlunterlagen beantragt und somit einen Wahlschein hat, kann unter Vorlage dieses Wahlscheins in jedem Wahllokal des Wahlkreises wählen, für den der Wahlschein ausgestellt ist. Die Wahl in einem anderen Wahlkreis ist nicht möglich. Wer keinen Wahlschein hat, kann nur in dem Wahllokal wählen, das auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist.