Fragen und Antworten - Was Sie zur Stimmabgabe am Sonntag in Berlin jetzt noch wissen müssen

Fr 09.02.24 | 08:20 Uhr
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Archivbild: Wähler stehen in einem Wahllokal vor einer Europa-, Deutschland- und Berlinflagge (l-r). (Quelle: dpa/S. Gollnow)
Video: rbb24 Abendschau | 08.02.2023 | Leonie Schwarzer | Bild: dpa/S. Gollnow

Am Sonntag wird in Berlin erneut gewählt. Doch was mache ich, wenn die Wahlbenachrichtigung weg ist? Wer darf mit in die Wahlkabine? Und was passiert, wenn ich um 18 Uhr noch anstehe? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie hier.

Was kann ich machen, wenn ich meine Wahlbenachrichtigung verloren habe?

Alle Wahlberechtigten können auch ohne Wahlbenachrichtigung ihre Stimme abgeben. Es reicht aus, den Personalausweis oder Reisepass ins Wahllokal mitzubringen. Wahlberechtigt ist, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wer unsicher ist, ob er oder sie im Wählerverzeichnis steht, fragt in der zuständigen Bezirksverwaltung nach.

Das zuständige Wahllokal können Wahlberechtigte über die Wahllokalsuche [wahlen-berlin.de] des Amts für Statistik Berlin-Brandenburg finden.

Was mache ich, wenn ich meine Briefwahlunterlagen nicht erhalten habe?

Wer Briefwahlunterlagen beantragt, aber nicht erhalten hat, sollte sich umgehend beim zuständigen Bezirkswahlamt melden. Betroffene müssten glaubhaft versichern, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen sei. Sollte noch genug Zeit bis zur Wahl sein, werden Ihnen neue Unterlagen zugeschickt, die alten werden für ungültig erklärt.

Antrag auf Briefwahl kann bis zum Freitag, 9. Februar um 18 Uhr gestellt werden, allerdings nur postalisch, per Mail oder per Fax. Das elektronische Formular ist seit Mittwoch offline. Es werden dann aber keine Briefwahlunterlagen mehr versendet, sondern die können nur noch persönlich oder mit einer Bevollmächtigung im Bezirkswahlamt abgeholt werden - und müssen dann dort auch wieder abgegeben werden.

Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.

Was mache ich, wenn ich die Briefwahlunterlagen nicht mehr rechtzeitig zur Post bringen konnte oder unsicher bin, bis wann das geht? Kann ich sie auch einfach vorbeibringen?

Der Wahlbrief kann auch persönlich bis spätestens 18 Uhr am Wahl-Sonntag in den Briefkasten der zuständigen Wahlbehörde eingeworfen werden. Die Adresse befindet sich auf dem roten Wahlbriefumschlag.

Es ist aber auch dafür gesorgt worden, dass innerhalb Berlins sehr kurzfristig noch per Brief gewählt werden kann: Offiziell heißt es auf der Seite des Landeswahlleiters, die Briefwahlunterlagen können noch bis spätestens Samstag, 16 Uhr in einen Post-Briefkasten geworfen werden. Mit der Deutschen Post ist eine Sonderleerung abgesprochen, die dann ab 16 Uhr im ganzen Stadtgebiet stattfinden soll, sodass alle bis dahin eingeworfenen Wahlbriefe noch rechtzeitig übermittelt werden können. Der Landeswahlleiter ruft dennoch dazu auf, frühstmöglich seine Unterlagen einzusenden, bis spätestens drei Werktage vor der Wahl.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen in jedem Fall bis Sonntag, 18 Uhr beim zuständigen Bezirkswahlamt eingegangen sein.

Kann man sein Kind oder seinen Hund mit in die Wahlkabine nehmen?

Gegen das Mitbringen von Kindern in das Wahllokal ist nichts einzuwenden. Jedoch erfolgt der Gang in die Wahlkabine allein. Allerdings gibt es keine Einwände gegen die Mitnahme in die Wahlkabine von Kindern etwa bis zum Alter von drei Jahren. Bei der Mitnahme von Hunden muss man die örtlichen Gegebenheiten des Wahllokals beachten.

Was kann ich machen, wenn ich aus Versehen mein Kreuz an falscher Stelle gemacht habe?

Wer die Stimmabgabe korrigieren möchte, bekommt vom Wahlvorstand einen neuen Stimmzettel ausgehändigt. Der alte Stimmzettel, auf dem das "falsche" Kreuz gesetzt wurde, wird im Beisein der Wahlvorsteherin oder des Wahlvorstehers zerrissen.

Ich komme erst kurz vor 18 Uhr am Wahllokal an und dort ist noch eine lange Schlange. Kann ich trotzdem wählen?

Zu dieser Situation ist es bei der Wahl 2021 in Berlin häufig gekommen. Es empfiehlt sich in jedem Fall, früher ins Wahllokals zu kommen. Dennoch gilt aber grundsätzlich: Wer bis 18 Uhr am Wahllokal ist, hat das Recht, seine oder ihre Stimme abzugeben. In einem solchen Fall kann ein Mitglied des Wahlvorstandes sich um 18 Uhr an die letzte Stelle der Schlange stellen und so deren Ende markieren. Damit signalisiert das Mitglied: Alle Wahlberechtigten, die vor ihm stehen, waren rechtzeitig da - und dürfen dann noch ihre Stimme abgeben.

Wenn ich am Tag der Wahlen unverschuldet nicht in meinem Wahlkreis sein kann, kann ich auch woanders wählen?

Wer Briefwahlunterlagen beantragt und somit einen Wahlschein hat, kann unter Vorlage dieses Wahlscheins in jedem Wahllokal des Wahlkreises wählen, für den der Wahlschein ausgestellt ist. Die Wahl in einem anderen Wahlkreis ist nicht möglich. Wer keinen Wahlschein hat, kann nur in dem Wahllokal wählen, das auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist.

22 Kommentare

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  1. 22.

    Seh ich auch so. Wenn dann Zeitnah und nicht irgendwann. Lauter Wahlplakate in meine. Umfeld und ich krieg nichts? Anscheinend bin ich nicht betroffen.Ausserdem wüsste ich nicht, wen ich wählen soll.

  2. 21.

    Ich frage mich, ob ich jetzt klagen muss. Denn ich wohnte auch in einem Wahlkreis, wo jetzt die Wahl wiederholt wird. Aber ich bin umgezogen. Nun werde ich um mein Wahlrecht gebracht. Wahrscheinlich dürfen jetzt andere doppelt wählen, die vorher in einem anderen Wahlbezirk gewohnt haben, wo nicht erneut gewählt werden muss. Ist das nicht auch Wahlmanipulation? Gibt es weitere Betroffene?

  3. 20.

    Die Gelder hätte man sparen können, im nächsten Jahr wird sowieso neu Gewählt. Das ist reine Zeitverschwendung.

  4. 18.

    Warum, werte rbb-Redaktion, packen Sie in obigen Artikel einen Link mit Infos zur vergangenen Wiederholungswahl am 12.02.2023? Wer hat davon was? Das ist nur verwirrend und führt schlimmstenfalls dazu, dass jemand sich für die kommende Wahl ein falsches Datum merkt.

  5. 17.

    Justina:
    "Antwort auf [Jörg] vom 11.02.2023 um 10:07
    Eine Koalition aus SPD- Grüne -Linke, ein erstmaliges Experiment in Deutschland, das Ergebnis spricht für diesen Slogen::"keine Experimente"
    Fazit.Experiment fehlgeschlagen."

    Das ist keine objekticve Feststellung, sondern nur Ihre subjektive Meinung. ANdere sehen das anders!

  6. 16.

    Inanna:
    "Würden Wahlen was ändern, wären sie verboten, Kurt Tucholski."

    So gut, wie der Spruch klingt, so falsch ist er!

    Der Spruch stimmt nur für Diktaturen, und offenbar bezieht Tucholsky seinen Spruch auf die Hitler-Diktatur. Und selbst, wenn dem nicht so ist: Auch ein Tocholsky kann falsch liegen!

    Der Spruch stimmt aber nicht für Demokratien! Dafür gibtb es viele Belege in der Geschichte der Demokratien!

    Inanna:
    "Und wieder begraben sie ihre Stimme in einer Urne. Und täglich grüßt das Murmeltier....."

    Und wieder schreibt jemand antidemokratischen Unsinn. Und täglich grüßt das Murmeltier....

  7. 15.

    "Würden Wahlen was ändern, wären sie verboten, Kurt Tucholski" ===>
    Der Spruch stammt vielleicht von Kurt Tucholski aber nicht unbedingt von Kurt Tucholsky, sondern wird letzterem ohne Quellenangabe des öfteren zugeschrieben, insbesondere von Demokratieverächtern und Leuten, die damit ihr eigenes lethargisches politisches Verhalten rechtfertigen. Wären FREIE, FAIRE Wahlen wirklich bedeutungslos, dann frage ich mich, warum sie in Ländern wie China, Saudi-Arabien, Russland sowie der ehemaligen DDR nicht stattfinden bzw. stattfanden. Ich wüsste auch nicht, wie sonst politisches Personal rekrutiert werden sollte: vielleicht durch Erbfolge oder per Akklamation auf Vollversammlungen?

  8. 14.

    Woher wollen Sie denn jetzt schon wissen, wie das Wahlergebnis aussehen wird? Können Sie etwa hellsehen? Oder schreiben Sie vielleicht doch einfach bloß irgendeinen Blödsinn, der Ihrem eigenen Wunschdenken entspricht?

    Die Umfragen zumindest sprechen ganz und gar nicht dafür, dass die Mehrheit der Bürger:innen diesmal grundlegend anders abstimmen wird. Etwas mehr Sinn für die Realität würde Ihnen ganz gut tun …

  9. 12.

    wenn die Türen offen sind ...
    Vertraulichen Quellen zufolge: 12. Februar 2023 von 8 Uhr morgens bis 18 Uhr am Abend

  10. 11.

    … und wann öffnen die Wahllokale? Erstaunlich, dass das nicht in dem Artikel steht.

  11. 10.

    2 Müssen mehr auf n Deckel bekommen,
    1.Die Grünen
    2.AFD

  12. 7.

    Eine Koalition aus SPD- Grüne -Linke, ein erstmaliges Experiment in Deutschland, das Ergebnis spricht für diesen Slogen::"keine Experimente"
    Fazit.Experiment fehlgeschlagen.

  13. 6.

    Mein Slogan ist : "Keine Experimente" ( von der CDU 1960er geklaut ).

    Geht wählen! Wer nicht wählt hat schon verloren.

  14. 5.

    Würden Wahlen was ändern, wären sie verboten, Kurt Tucholski. Und wieder begraben sie ihre Stimme in einer Urne. Und täglich grüßt das Murmeltier.....

  15. 4.

    Vielen Dank für Ihren berechtigten Hinweis, wir haben das präzisiert und ergänzt. Viele Grüße

  16. 3.

    Bei plötzlicher Erkrankung kann man jemanden bevollmächtigen die Briefwahl zu beantragen und abzuholen. Die Kreuze muss man dann aber selbst zu Hause machen und jemand muss den Wahlbrief dann zum Wahlamt bringen.

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