Es geht um Millionen - Weiter kein Urteil im Prozess Pechstein gegen die ISU

Do 24.10.24 | 16:38 Uhr
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Claudia Pechstein im Gericht (picture alliance/dpa/Peter Kneffel)
Video: rbb24 Abendschau | 24.10.2024 | Volker Wieprecht | Bild: picture alliance/dpa/Peter Kneffel

Seit 15 Jahren kämpft Claudia Pechstein juristisch gegen eine Doping-Sperre. Vor dem Oberlandesgericht München gab es nun erneut keine Entscheidung. Der Weltverband hat einen Vergleichsvorschlag ablehnt.

Der jahrelange Streit zwischen Claudia Pechstein und dem Eislauf-Weltverband ISU geht auch nach der mit Spannung erwarteten Sitzung vor dem Oberlandesgericht in München weiter. Nach einer mehrstündigen Verhandlung am Donnerstag vertagte das Gericht das Verfahren, in dem es um Schadensersatz und Schmerzensgeld in Millionenhöhe geht, in den Februar. Ein Urteil ist aber auch dann noch nicht zu erwarten.

Pechstein fordert 8.372.908,51 Euro, weil sie 2009 von der ISU nach ihrer Meinung zu Unrecht wegen Dopings gesperrt worden war. Beide Parteien konnten sich jedoch nicht auf einen Vergleich einigen. Die ISU blieb bei ihrer Darstellung, der Rückschluss auf Doping anhand der auffälligen Blutwerte sei zulässig gewesen. Pechsteins Anwälte hielten dagegen, boten aber an, eine geringere Summe als Ausgleich für den Schaden zu akzeptieren, sollte die ISU zugeben, "dass das, was damals passiert ist, nichts mit Rechtsstaatlichkeit zu tun hatte".

Was war passiert?

2009 waren bei Pechstein auffällige Blutwerte entdeckt worden, die ISU sperrte sie aufgrund des gerade von der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA eingeführten "indirekten Dopingbeweises" für zwei Jahre, der Sportgerichtshof CAS bestätigte die Sperre.

Pechstein zog in den Kampf, unter anderem vor dem Schweizer Bundesgericht, dem Europäischen Gerichtshof oder dem Bundesverfassungsgericht. Das gab 2022 Pechsteins Beschwerde statt: Das CAS-Verfahren soll unfair gewesen sein, ihre Schadensersatzklage ist zulässig. Pechstein führt eine von ihrem Vater vererbte Blutanomalie an, der Fall ist zu einem Expertenstreit geworden.

In München war Richter Andreas Müller vom 29. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes München (OLG) um einen Vergleich bemüht, der scheint jedoch weit entfernt zu sein. Die Pechstein-Seite kam der ISU entgegen und bezifferte die neue Summe, die sie nun verlange, auf ca. vier Millionen Euro plus Zinsen. Das wiederum sei "ausgeschlossen", sagte ISU-Rechtsberater Michael Geistlinger.

Prozess zwischenzeitlich unterbrochen

Ebenso wie "eine Entschuldigung oder das Einräumen von Unrecht", das Pechstein ebenfalls fordert. Zwar räumte Geistlinger ein: "Die Bereitschaft miteinander zu sprechen" sei da, man wolle "die über Jahrzehnte beste Eisschnellläuferin nicht schädigen", doch er warnte Pechstein auch: "Sie werden noch weitere 15 Jahre damit verbringen." Zunächst soll es am 13. Februar weitergehen. Die ISU soll eine "Ehrenerklärung" vorbereiten, der Pechstein zustimmen muss, erst dann soll es um Geld gehen.

Die Bundespolizistin war in Uniform und in Begleitung ihrer Anwälte Simon Bergmann, Thomas Summerer und Christian Krähe sowie ihres Lebensgefährten Matthias Große und ihres Managers Ralf Grengel im Gerichtssaal erschienen. Während des Verfahrens trug sie eine Maske. Als sie ihre Sicht der Dinge schilderte und die Selbstmordgedanken wiederholte, die sie erstmals 2010 in ihrer Biographie geschildert hatte, brach sie in Tränen aus. Der Prozess wurde unterbrochen.

Sendung: rbb24 Abendschau, 24.10.2024, 19:45 Uhr

26 Kommentare

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  1. 25.

    Ich bezweifele mal, das "BuPol" ein BuPol ist. Vermutlich kann der Lachmeister gut googeln und will gefüttert werden. Es ist doch wiedersinnig auf eine Verschlußsache zu verweisen. Allerdings steht in der genannten Drucksache auch das Frau P. seit Juni 2011 ohne Bezüge Sonderurlaub hat und damit bisher auch ein Einzelfall ist. Spitzfindig kann man sagen, sie ist aktiv, hat aber gerade Urlaub.
    Mit der Verkehrskontrolle würde ich aber vorsichtig sein und dies nur machen, wenn ich weiß das zu 100% alles in Ordnung ist. Barsch aufgefordert den Blinker rechts zu betätigen, fragte ich mal ob den Linken nun ausmachen könne. Bitte nicht nachmachen.

  2. 24.

    Fakt ist, das das Uniformtragen vor Gericht i.d.R. im Zusammenhang mit dem polizeilichen Tätigwerden in der Dienstvorschrift 014 u. Verordnungen dazu genau geregelt ist. Dazu bedarf es grds. und im Zweifel stets der Genehmigung des Dienstvorgesetzten.
    Das Tragen der Uniform in diesem Zivilprozeß und unter Schwerpunktverfolgung von privaten Interessen erscheint mir hier unpassend.
    Meines Wissens sogar ein Wiederholungsfall, der den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigt.

  3. 23.

    Witziger Hinweis. "Das Uniformtragen außer Dienst ist für sich genommen nicht das Problem", sagt Patrick Heinemann, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, auf Anfrage von BR24. "Die Polizeidienstvorschrift 014, die das regelt, ist eine Verschlusssache. Nach allem, was bekannt ist, gestattet sie den Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei das Tragen der Uniform außer Dienst grundsätzlich." - Wo genau kann ich die Polizeidienstvorschrift 014 nochmal einsehen? Die ist keineswegs frei verfügbar.

    Wie unterscheide ich eigentlich, wann die Uniform als Uniform gemeint ist, und wann nicht? Jedesmal nachfragen? "Entschuldigen Sie, sind Sie jetzt gerade als Polizeibeamter unterwegs oder nicht?" Das wird bestimmt ganz erheiternd bei der nächsten Verkehrskontrolle.

  4. 22.

    Aha. Von April bis Juni 2011 ! im aktiven Dienst.
    Davon täglich -ausser Freitag nur 3 Std.- eine Befreiung von 4,5 Stunden.
    Ordentliche Leistung.

  5. 21.

    Kann es sein, das der Bericht etwas tendenziös ist?
    Der Vergleich wurde vom Gericht angeregt und der hinter Frau Pechstein abgebildete Presseangehörige trägt auch eine Maske. Die Blutanomalie ist auch belegt.

  6. 20.

    Ist ja ganz spannend.
    Vom 07.04.2011 bis 03.06.2011 hat sie ihren aktiven Dienst versehen. Und in diesem Zeitraum erfolgte auch noch eine Freistellung vom „aktiven Dienst“ für jeweils 4,5 Stunden von Montag bis Donnerstag und für 3 Stunden am Freitag…….

  7. 19.

    Ich hoffe nur, dass sie sich in dem genannten Zeitraum nicht überarbeitet hat.

  8. 18.

    Sehe ich genauso, auch wenn Dienstvorschrift 0815 das erlaubt.
    Und ich finde, sie ist das perfekte Pendant zum „alten, weißen Mann“

  9. 17.

    Die Forderung nach einer einem Kniefall noch vor einer Entschädigung und das Ewige Tragen der Uniform bei privaten Veranstaltungen zeigt Frau Pechsteins Charakter. Sie war schon immer etwas "speziell", wenn es um ihre Belange geht. Aber gut. Wenn ihr Unrecht geschehen ist, dann soll sie auch Recht bekommen. Meines Erachtens kann man nicht zu einer Entschuldigung (=moralisches und etisches Verhalten) verurteilt werden. Warum die Partei Pechstein darum den Prozess noch unnötig in die Länge ziehen will erschließt sich mir nicht.

  10. 16.

    Ihr Kommentar/Ihre Bewertung spiegelt auch ein erhebliches "fehlendes Wissens" wieder.

  11. 15.

    Dies entnehmen sie bitte der Drucksache 17/7239 des Deutschen Bundestages, Seite 4.

  12. 13.

    Sehen sie einfach in der Polizeidienstvorschrift 014 der Bundespolizei nach und bitte vermengen sie nicht zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte.

  13. 12.

    Doping!? Bei dem/der einen, war’s die Zahnpasta, das Massageöl usw usw.
    Was soll da glauben. Etwa, dass der Leistungssport in all seinen Facetten sauber ist?

  14. 10.

    Naja, nicht ganz. C. Pechstein prozessiert nicht als Bundespolizistin und trägt die Uniform auch schon mal zum Mißfallen ihres Dienstherren bei wüsten Parteitagsreden. Das Ansehen der Bundespolizei wächst jedenfalls nicht mit diesen Gerichtsauftritten. Ich frag mich sowieso, warum außerhalb des Dienstes rein privat Uniform getragen werden darf.

  15. 9.

    Frau Pechstein ist meines Wissens aktive Bundespolizistin. Das Tragen der Uniform vor Gericht hat hier auch wohl auch mit ihrer Integrität gegenüber ihrem Dienstherren zu tun. M.E. kann es sogar dienstlich vorgeschrieben sein bei Gerichtsterminen in Uniform zu erscheinen. Von Effekthascherei weit entfernt.

  16. 8.

    Ziemlich überheblich! Der juristische Teil ist mir egal und unterliegt nicht meiner Bewertung. Meine Meinung dazu ist unwichtig. Mich stört die Effekthascherei von Frau Pechstein, ob es ihnen gefällt oder nicht.

  17. 7.

    Vollste Zustimmung, unfassbar, wie man ihre Karriere zer- bzw gestört
    hat...

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