Berlin und Brandenburg - Kurz vor der Deadline ist erst die Hälfte der Grundsteuererklärungen abgegeben
Rund die Hälfte der Immobilienbesitzer:innen in Berlin und Brandenburg hat die Grundsteuererklärung bisher abgegeben - zwei Wochen vor der Abgabefrist ist das allerdings nicht gerade viel. Bei dem Thema stellen sich offenbar viele Fragen.
- In Berlin und Brandenburg fehlt noch fast jede zweite Erklärung für die Grundsteuer
- Finanzämter wollen ab Anfang Februar zunächst Erinnerungsschreiben schicken
- Wenn es darauf keine Reaktion gibt, drohen auch Strafzahlungen
- 2024 wird die neue Grundsteuer berechnet, ab 2025 soll sie gezahlt werden
Bei den Finanzämtern in Brandenburg sind bis jetzt rund 627.000 Grundsteuererklärungen eingegangen (Stand: 11. Januar). Das entspreche einem Anteil von 50,2 Prozent aller Immobilien, für die eine Erklärung abgegeben werden müsse, erklärte die Brandenburger Finanzministerin Katrin Lange (SPD).
Bis zum 31. Dezember 2022 hatten Brandenburgs Finanzämter von den eingegangenen Grundsteuererklärungen rund 250.000 bearbeitet. Insgesamt müssten in Brandenburg rund 1,25 Millionen steuerpflichtige Grundstücke und Immobilien von den Finanzämtern neu bewertet werden, sagte Lange weiter. Ende Januar endet in Berlin und Brandenburg die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung.
In Berlin ist der Rücklauf mit 46,7 Prozent (Stand: 8. Januar) sogar etwas geringer, wie die Finanzverwaltung am Donnerstag mitteilte. Das seien knapp 403.000 Eigentümerinnen oder Eigentümer von Häusern, Wohnungen oder Grundstücken.
In Berlin rechnet die Finanzverwaltung damit, dass bis zum Stichtag am 31. Januar noch viele Erklärungen eingereicht würden. Die Finanzverwaltung gehe davon aus, dass viele Grundstücksbesitzenden einen Steuerberater beauftragt hätten, die Erklärung abzugeben. Diese nutzten erfahrungsgemäß gesetzte Fristen eher aus.
Aber auch wer den Stichtag nicht einhält, müsse nicht sofort mit einer Strafzahlung rechnen. Die Finanzverwaltung in Berlin kündigte an, noch im ersten Quartal Erinnerungsschreiben zu verschicken. Erst wenn es darauf keine Reaktion gebe, könnten Zwangsgelder erhoben oder die Grundsteuer vom Finanzamt selbst geschätzt und festgelegt werden.
Auch in Brandenburg ist man zuversichtlich, dass sich viele Eigentümer noch melden werden. "Jeder muss eine Steuererklärung abgeben, genauso wie bei der Einkommens- oder Körperschaftssteuer, es ist eine Pflicht", betonte Anette Wagner, Abteilungsleiterin im Potsdamer Finanzministerium, im Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages. "Danach wird es Erinnerungen geben, aber es wird auch Verspätungszuschläge geben müssen oder Schätzungen. Wenn wir etwas nicht schätzen können, wird es ein Zwangsgeld geben."
Doch ein Verspätungszuschlag, der mindestens 25 Euro pro Monat beträgt oder ein Zwangsgeld, das laut Gesetz bis zu 25.000 Euro betragen könnte, soll in Brandenburg nur verhängt werden, wenn es nicht anders geht, erklärte Finanzstaatssekretär Frank Stolper. Deshalb will er die Menschen eher "positiv ansprechen" und zum Beispiel daran erinnern, dass die Grundsteuer den Gemeinden zufließt, die damit unter anderem Schulen und Kitas finanzieren.
Oftmals gibt es beim Ausfüllen der Formulare offenbar Verständnisprobleme. Bei einer rbb-Höreraktion ergaben sich Fragen mit einem breiten Themenspekturm: Was ist, wenn es in einem Eigenheim eine Einliegerwohnung gibt? Sind dies dann zwei Wohnungen? Was muss man eintragen, wenn zwei Erbinnen ein Grundstück zusammen besitzen, allerdings noch nicht im Grundbuch stehen? Wann muss man Garagen angeben?
Auch im Finanzausschuss berichteten Abgeordnete von einer "großen Unruhe" unter den Grundstückseigentümern. Finanzstaatssekretär Stolper wies die Kritik zurück und verwies auf zahlreiche Informationsveranstaltungen unter dem Titel "Finanzamt vor Ort". Ziel sei es etwa gewesen, ältere Menschen zu erreichen, die mit dem Online-Verfahren "Elster" nicht zurechtkämen. Zudem seien Finanzbeamte eigens geschult worden.
Die Finanzämter stellen sich auf erhebliche Mehrarbeit ein, wie zum Beispiel eine Anfrage des rbb in Angermünde im Kreis Uckermark ergaben. In der 15.000-Einwohner-Stadt hat das Finanzamt neun zusätzliche Kräfte mit Zeitverträgen eingestellt, um die Grundsteuererklärungen zu bearbeiten. Andernorts müssten Menschen länger auf ihren Einkommensteuerbescheid warten, weil Finanzämter mit der Grundsteuer überlastet seien, hieß es.
Der Berliner Finanzsenator Daniel Wesener (Grüne) wies am Donnerstag im Abgeordnetenhaus Vorwürfe zurück, die neue Grundsteuer werde viel teurer als die bisherige. Die Grundsteuerbescheide, die Eigentümerinnen und Eigentümer in Berlin bereits erhielten, enthielten noch keine Auskunft darüber, wie hoch die Grundsteuer für das betreffende Grundstück künftig sein werde. Es handele sich dabei erstmal lediglich um einen sogenannten Grundsteuerwertbescheid.
Dieser Betrag sei wichtig, um die Grundsteuer zu errechnen. Um das tun zu können, seien aber unter anderem noch Messzahl und Hebesatz nötig. Der Hebesatz wiederum werde erst 2024 festgelegt, so Wesener. Erst damit könne die Grundsteuer je Grundstück ausgerechnet werden. Wesener betonte, dass das Land Berlin mit der Grundsteuer kein zusätzliches Geld einnehmen wolle.
Mehr als 30 Millionen Bundesbürger sind zur Abgabe einer Grundsteuererklärung verpflichtet. Mitte nächsten Jahres werden die Finanzämter Häuser und Grundstücke neu bewerten, notfalls auch per Schätzung. Ab 2025 müssen die neuen Beträge gezahlt werden. Nötig ist das, weil das Bundesverfassungsgericht 2018 entschied, dass die aktuelle Berechnung verfassungswidrig sei. Sie gehe von veralteten Wertschätzungen aus, hieß es.
Die Neuberechnung muss, so das Bundesfinanzministerium, "aufkommensneutral" sein. Das bedeutet: Einige werden mehr bezahlen, andere weniger, die Summe bleibt gleich.
In Brandenburg kamen im Jahr 2021 rund 290 Millionen Euro an Grundsteuer zusammen. Nach Angaben des Potsdamer Finanzministeriums zahlten die Grundsteuerpflichtigen im Durchschnitt 110 Euro jährlich.
Sendung: Antenne Brandenburg, 12.01.2023, 9:22 Uhr