Berliner Fall - Bundesgerichtshof: Wohnung darf in Teilen untervermietet werden

Di 21.11.23 | 14:09 Uhr
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Archivbild: Student vor dem "schwarzen Brett" an der Freien Universität (FU) in Berlin Dahlem. (Quelle: dpa/Lautenschlaeger)
Audio: rbb 88.8 | 21.11.2023 | Miriam Keuter | Bild: dpa/Lautenschlaeger

Wie viele halb legale Untervermietungen es tatsächlich in Berlin gibt, weiß wohl niemand. Ein Mann, der bei seinem Vermieter um eine solche Erlaubnis gebeten hatte, darf jetzt offiziell untervermieten. Allerdings erst nach längerem Rechtsweg.

Ein Mieter darf grundsätzlich Teile seine Wohnung untervermieten, um damit einen Teil seiner Kosten zu decken. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Eine solche Untervermietung sei ein berechtigtes Interesse und damit zulässig, hieß es am Dienstag zur Begründung. Dabei sei es nicht relevant, ob der Mieter die Wohnung als Haupt- oder Nebenwohnsitz nutze.

Erst Nachfrage beim Vermieter, dann Klage

Recht bekam damit ein Mieter aus Berlin. Er war mit seiner Familie in eine Doppelhaushälfte gezogen - die frühere Drei-Zimmer-Mietwohnung nutzte er beruflich weiter. Zwei der drei Zimmer vermietete er dabei unter.

Etwas nach Auszug bat er dafür den Vermieter der Berliner Wohnung um Erlaubnis, die Räume unbefristet untervermieten zu dürfen. Der Vermieter erlaubte dies zunächst befristet und lehnte die Untervermietung später ganz ab. Daraufhin zog der Mieter vor Gericht.

Das Landgericht Berlin muss nun neu über den Fall verhandeln.

Sendung: rbb 88.8, 21.11.2023, 13:30 Uhr

47 Kommentare

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  1. 47.

    Nun, ich weiß genau, was ich mit meiner Wohnung mache, Und wie andere Vermieter reagieren werden wir dann ja sehen.

  2. 46.

    Die Wohnung die ich üblicherweise vermiete steht ab 1. Januar leer und wird auch leer bleiben. Das aktuelle Urteil hat mich noch einmal darin bekräftigt nicht mehr weiter zu vermieten. Ich habe stets eine Miete UNTER der aktuellen Durchschnittsmiete verlangt und bin den Mietern gegenüber immer stets fair aufgetreten.
    Da man als Vermieter aber immer mehr in die Ecke gedrängt wird und selbst bei begründetem Eigenbedarf (Wohnung in Krankenhausesnähe und mein Vater hätte die letzten 2 Jahre seines Lebens dort würdevoller leben können) man auf den guten Willen des Mieters angewiesen ist (Kündigungfrist waren 18 Monate) habe ich mich entschlossen nicht mehr zu vermieten. Natürlich kostet mich das nun jeden Monat einiges an Geld, aber das ist mir immer noch lieber als hinterher eventuell mit größerem finanziellen Schaden dazustehen weil ein Mieter alles verwüstet hat und man ihn dennoch nichts aus der Wohnung bekommt. Ich habe gerne vermietet, aber so wie es jetzt läuft geht es nicht weiter!

  3. 45.

    Was machen die Vermieter dann mit ihren nicht mehr vermieteten Wohnungen? Ich denke, Sie bluffen.

  4. 44.

    Ich wünsche Euch von ganzen Herzen, dass Ihr mit Euren Enteignungen durchkommt und Euch das ganze dann um die Ohren fliegt. Ihr könnt ja mal Leute fragen, die es erlebt haben, wie es ist, wenn man Wohnungen nur noch mit den richtigen Beziehungen oder Schmiergeld bekommt oder mi 19 eine Familie gründet, weil die bei der Wohnungsvergabe bevorzugt werden. Solange es einen Mangel gibt, wird für Mieter nichts besser. Aber je mehr alle Vermieter über einen Kamm geschert und gegängelt werden, desto mehr Vermieter, die günstigen Wohnraum anbieten, geben auf.

  5. 43.

    Ich lese hier von der vermieter seite nur mimimi meine berliner Luxusimmobilien könnten anscheinend noch lukrativer sein die ich mal für 10000DM gekauft und nur notdürftig renoviert habe in der ich die miete bereits auf 1000€ erhöht habe. kein wunder das sich selbst 40h arbeitende leute in ihre 2zimmer wohnung noch ein untermieter reinholen nicht für Champagner und Kaviar sondern um überhaupt einen schlafplatz zu haben den sie sich leisten können.

    Deutsche wohnen und co enteignen!!!!

  6. 41.

    Die Miete wäre Einkommen und wird auf das Bürgergeld + Wohngeld angerechnet. Und das zu 100%.

  7. 40.

    Im Artikel der Tagesschau wird der Fall etwas detaillierter erläutert und ist dadurch auch verständlicher.

    https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/bgh-mieter-untervermietung-100.html

  8. 38.

    Woher wollen Sie denn wissen, ob derjenige, der ein Zimmer zur Untervermietung bei den Anzeigen anbietet, auch Bürgergeld bekommt? Er müsste schon völlig dumm sein, wenn er so etwas in die Anzeige mit reinschreiben würde.

  9. 37.

    Das Untermieten pauschal reiner Gewinn wären, der um das vielfache der eigentlichen Miete ist, ist doch Schwachsinn. Ich vermiete mein zweites Zimmer als Teilzeit arbeitender Student unter. In der Zimmermiete sind aber im Gegensatz zur regulären Wohnungsmiete alle Kosten miteinbegriffen. D. h. die anteilige Miete, Strom, Internet, Haftpflicht- und Hausratversicherung, Beiträge für den ÖRR, sowie auch ein fairer Möblierungszuschlag. Der Mitbewohner hat alle Möbel und Einrichtungsgegenstände (inklusive Küche und Bad), die gebraucht und auch genutzt werden.

    Win win: Ich bin finanziell entlastet und weiß, dass ich die Wohnung während auch nach dem Studium habe.
    Und der MB hat eine faire und im Durchschnitt günstige Miete, wo er sich um alle Formalien und sonstige Verträge nicht kümmern muss.
    Sehe also das Problem nicht.

  10. 36.

    Ein lukratives Geschäft.
    Er , Sie ,Es bekommt die Miete vom Jobcenter bezahlt und gleichzeitig vermietet er,sie,es ein Raum für das doppelte. 9m2 Zimmer für 750 €..... nachzulesen bei E... Klein....
    Gleichzeitig werden die, die Nichtstun sich mehr leisten können als die Arbeitenden.
    Das macht Hoffnung

  11. 35.

    Na wenigstens hat der Mieter um Erlaubnis gefragt. ;-)

  12. 34.

    Ja. Wir alle müssen Schwarzvermietungen, gerade auch als Untervermietung, viel öfter zur Anzeige bringen. Das ist idR Steuerhinterziehung, ist Treiber der Mietpreise und schlicht unfair.

    Reguläre -bei Vermieter und Steuer angemeldete- Untervermietung hingegen muss unkompliziert möglich bleiben. Wohnraum ist zu teuer um nicht benötigte Zimmer leerstehenzulassen.

  13. 33.

    "Ich werde jedenfalls sobald meine Mieterin auszieht nicht mehr neu vermieten."
    Solange Ihre Mieterin nicht auszieht, bleibt das hypothetisch und ob Ihre Mieterin jemals wieder vollständig auszieht oder nicht doch lieber untervermietet, ist offenbar seit heute ziemlich fraglich ;)
    Ansonsten gehe ich mal davon aus, dass Sie als Vermieter ein gewichtiges Wort bei der Untervermietung haben und nur die grundsätzliche Verneinung einer solchen Untervermietung mit dem Urteil untersagt wurde. Ganz lebensfremd sind solche Urteile ja zumeist nicht.

  14. 32.

    Na dann bleibt nur zu hoffen, dass irgendwann jemand kommt, der bei den Nachbarn den Verwalter erfragt und
    den Wucher zur Anzeige bringt.
    Vllt. sollte Ihr Sohn im Studium arbeiten gehen.
    Ich hatte zwei Jobs im Studium und hab meine Miete selbst bezahlt.

  15. 31.

    Könnte man meinen. Aber das hier ist Berlin und hier macht fast jeder was er will, ganz gleich ob im
    Straßenverkehr oder in einem Mietshaus.
    Regeln und Rücksichtnahme leider Mangelware.
    Selbstverwirklichung ist ja wichtiger.
    Achtsamkeit - aber nur noch für die eigenen Bedürfnisse.

    Versuchen Sie sich mal gegen eine nachts lärmende, mobbende und durchgeknallte Nachbarin zur Wehr zu setzen!
    Keine Chance.
    Sie müssen morgens wieder früh raus zur Arbeit und die nicht.

  16. 30.

    Mietpreisbremse bei Untervermietung?
    Ganz ehrlich, anscheinend bekommt keiner mit, wie das in Berlin aktuell läuft.
    Unser Sohn (19) hat unsere alte Wohnung behalten, 2 Zimmer, City-Lage.
    Der Vermieter hat einer Untervermietung nicht zugestimmt, aber wer sollte es kontrollieren ob jemand mit in der Wohnung wohnt? Der Vermieter war über 7 Jahre nicht da und lässt alles durch einen Verwalter organisieren.
    Wenn man ein Zimmer auf entsprechenden Portalen Online stellt, kann man fast jeden Preis verlangen und innerhalb von einer Stunde kommen 150 Anfragen. Unser Sohn gibt ein Zimmer ab und hat damit fast die gesamte Miete drin. Untermieter/ Studenten leben auch gern damit, dass eine polizeiliche Meldung nicht möglich ist, Hautpsache eine Unterkunft in Berlin bzw. in der Nähe der Uni.
    Steuerrechtlich hin oder her, aber in Berlin läuft der Hase längst unter der Hand anders, egal ob der Vermieter davon weiss oder nicht. Im Zweifel sind wir halt ein Paar in der Begründung .

  17. 29.

    Hier setzt sich niemand über Entscheidungen hinweg. Trotzdem kann man auch eine richterliche Entscheidung falsch finden. Und ich als Vermieter habe einen Vertrag mit einer bestimmten Person getroffen, die ich für vertrauenswürdig halte und der ich deswegen mein Eigentum anvertraue. Ich habe Ihr nicht das Recht damit eingeräumt, dass sie mein Eigentum an jede x beliebige Person weitergeben darf, die ich nicht kenne. Werden die Rechte des Vermieter dermaßen eingeschränkt, wird Vermietung immer unattraktiver. Und raten sie mal, wer auf dem Vermietungsmarkt übrig bleibt, die Vermieter und Unternehmen, denen die Mieter schlichtweg egal sind und die genügend Geld haben, um bestehende Rechte zu umgehen. Viel Spaß mit denen.

  18. 28.

    Natürlich darf jemand einen Teil seiner gemieteten Wohnung auch untervermieten zur Kostendeckung. Die Betonung liegt auf Kostendeckung! Wenn die qm-Miete wesentlich höher ist bei Untervermietung als die im Mietvertrag der Mietsache, liegt schon der Verdacht einer gewerblichen Nutzung der eigentlich für den privaten Gebrauch überlassen Mietsache nahe. Sg. "Fruchtziehung" wie bei gewerblicher Nutzung ist bei privaten Mietwohnungen im Mietvertrag allermeist ausdrücklich ausgeschlossen. Wenn der Eigentümer dies mitbekommt, ist das sogar ein sofortiger Kündigungsgrund.

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