Tarifverhandlungen - Verdi ruft am Donnerstag zu ganztägigem Streik am Flughafen BER auf
Am Donnerstag wird am Flughafen BER erneut gestreikt. Verdi hat die Beschäftigten mehrere Bereiche, darunter in der Fluggastkontrolle, zum ganztägigen Warnstreik aufgerufen. Mehrere andere Flughäfen sind ebenfalls betroffen.
Im Tarifstreit zwischen Verdi und der Arbeitgeberseite für die Beschäftigten in der Luftsicherheit hat die Gewerkschaft zu ganztägigen Streiks an diesem Donnerstag aufgerufen. Neben dem Flughafen BER sind auch die Airports Karlsruhe/Baden Baden, Köln, Hamburg und Stuttgart betroffen, wie Verdi am Dienstag mitteilte.
Damit will Verdi den Druck in den laufenden Tarifverhandlungen für die rund 25.000 Beschäftigten der Branche erhöhen.
Zahlreiche Flugausfälle zu erwarten
Bei den Tarifverhandlungen der Luftsicherheit geht es um die Arbeitsbedingungen von rund 25.000 Beschäftigten privater Sicherheitsdienstleister. Sie kontrollieren im Auftrag der Bundespolizei Passagiere, Personal und Gepäck an den Zugängen zum Sicherheitsbereich.
Bei einer ersten Warnstreikwelle am 1. Februar an elf größeren Flughäfen waren nach Schätzungen des Flughafenverbands ADV rund 1.100 Flüge ausgefallen, weil Passagiere nicht mehr in die Sicherheitsbereiche gelangen konnten. Zuletzt hatte Verdi das BER-Bodenpersonal am 4. März zum Streik aufgerufen.
Die Arbeitgeber vom Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS) haben nach eigenen Angaben 2,70 Euro in drei Stufen angeboten bei einer Laufzeit von 24 Monaten. Neben dem Inflationsausgleich bedeute dies auch einen Reallohnzuwachs, hatte BDLS-Verhandlungsführer Frank Haindl erklärt. Eine sechste Verhandlung ist für den 20. März verabredet.
Im Luftverkehr in Deutschland ist dies nur eine von mehreren Tarifauseinandersetzungen derzeit. Die meisten betreffen die Lufthansa und ihre Passagiere. Ungelöst ist unter anderem der Konflikt mit Verdi beim Lufthansa-Bodenpersonal und mit der Flugbegleitergewerkschaft Ufo beim Kabinenpersonal.
Fünf Tarifverhandlungsrunden bislang
Um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen, hatte die Gewerkschaft Verdi zudem am 7. März an den Flughäfen in Frankfurt und Hamburg zu Arbeitsniederlegungen aufgerufen. Auch die Beschäftigten an den Personal- und Warenkontrollen am Flughafen Köln/Bonn traten in den Ausstand. Damit sollte insbesondere der Frachtverkehr getroffen werden.
In dem Tarifkonflikt sind bislang fünf Verhandlungsrunden ohne Ergebnis geblieben. Verdi fordert bei einer Laufzeit von zwölf Monaten eine Stundenlohnerhöhung um 2,80 Euro mit schneller einsetzenden Mehrarbeitszuschlägen ab der ersten Überstunde.
Für Dienstag und Mittwoch hatte die Gewerkschaft UFO bereits die Flugbegleiter der Lufthansa zum Streik aufgerufen. Betroffen sind die Flughäfen in München und Frankfurt/Main. Am Flughafen BER fallen dadurch rund 50 Flüge aus.
Debatte über Streikrecht
Angesichts der zahlreichen Streiks in den vergangenen Wochen wird über die Verschärfung des Streikrechts in Deutschland diskutiert. Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion der CDU fordert, dass bei kritischer Infrastruktur künftig eine 48-stündige Ankündigungsfrist gelten soll. Außerdem soll ein Schlichtungsverfahren und ein Notdienst vorgeschrieben werden.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete für Berlin-Steglitz-Zehlendorf, Thomas Heilmann, sagte am Dienstag in der rbb24 Abendschau, keiner wolle das Streikrecht als Ganzes einschränken. Es sei aber ein Dienst am Bürger, wenn das Parlament das Thema gründlich verhandelt, statt die entsprechenden Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit von einzelnen Arbeitskämpfen immer wieder Richtern durch einstweilige Verfügungen zu überlassen.
Der Grünen-Bundestagsabgeordnete für Berlin-Pankow, Stefan Gelbhaar, sagte ebenfalls in der rbb24 Abendschau, es gebe bereits das in der Verfassung verankerte Streikrecht und Rechtsprechungen über Jahrzehnte zu dem Thema. Eine Rechtsunklarheit bestehe daher nicht. Wer mithilfe eines Gesetzes das Streikrecht einschränken wolle, solle dies deshalb klar sagen. Außerdem würde ein eigenes Gesetz zum Streikrecht laut Gelbhaar nicht zu weniger einstweiligen Verfügungen führen. Vielmehr müssten dann Gerichte darüber entscheiden, ob das Gesetz auf den jeweiligen Arbeitskampf anzuwenden ist.
Einig waren sich Heilmann und Gelbhaar darin, dass sich die Politik nicht direkt in Tarifauseinandersetzungen einmischen sollte. Das sei ein Teil der Gewaltenteilung.
Sendung: Inforadio, 12.03.2024, 17:00 Uhr