Beschwerde zurückgewiesen - Baumhäuser im Tesla-Protestcamp dürfen bleiben
Die Baumhäuser im Protestcamp gegen die Erweiterungspläne von Tesla in Grünheide dürfen vorerst bleiben. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies am Donnerstag eine Beschwerde gegen eine Entscheidung in der Vorinstanz zurück.
Die Baumhäuser im Tesla-Protestcamp in Grünheide (Oder-Spree) müssen vorerst nicht abgebaut werden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg wies am Donnerstag eine Beschwerde der Brandenburger Polizei zurück. Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte zuvor zugunsten des Protestcamps entschieden.
Eine Räumung des Camps in der Nähe der "Gigafactory" ist damit vorerst nicht möglich. Der Beschluss des OVG ist nicht anfechtbar.
Sicherheitsbedenken "nicht ausreichend untermauert"
Auflagen der Polizei sahen neben dem Abbau der Baumhäuser ein striktes Betretungsverbot der Bauten im gesamten Camp vor. Die Aktivisten lehnten das ab und gingen gegen die Auflagen mit einem Eilantrag am Verwaltungsgericht vor. Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte Mitte März entschieden, dass die Auflagen der Polizei nicht "im gebotenen Maße" den grundrechtlichen Schutz der Versammlungsfreiheit berücksichtigen. Die Brandenburger Polizei legte gegen die Entscheidung Beschwerde beim OVG Berlin-Brandenburg ein.
Auch im zweiten Anlauf habe das Polizeipräsidium seine Sicherheitsbedenken "nicht ausreichend untermauert", begründete nun ein Sprecher des OVG die Entscheidung. Zudem konnten Fehler beim Erlass der Auflagen nicht ausgeräumt werden. Ob das Camp nach dem 20. Mai weiter in der Form bestehen darf, entschied das OVG nicht.
Ursprünglich war die Waldbesetzung bis zum 20. Mai angemeldet. Eine Verlängerung des Protestes sei aber bereits angemeldet worden, sagte eine Sprecherin der Initiative "Tesla stoppen". Das Polizeipräsidium Potsdam sagte dem rbb am Donnerstag auf Anfrage, ein solcher Antrag liege der Versammlungsbehörde bislang noch nicht vor.
Polizei äußert sich zurückhaltend
Nach der Schlappe vor der Oberverwaltungsgericht äußerte sich die Polizei zurückhaltend. Eine Sprecherin sagte, die Polizei nehme das Urteil zur Kenntnis und schaue sich die Begründung dazu in Ruhe an.
Für die Aktivisten ist die Entscheidung des OVG ein "großer Erfolg". Der Beschluss stelle sich klar gegen das Vorgehen der Polizei, sagte eine Sprecherin der Initiative "Tesla stoppen" am Donnerstag. Die Polizei habe in den letzten Monaten immer wieder die Versammlungsfreiheit eingeschränkt und versucht, den legitimen Protest zu kriminalisieren.
Wald seit Ende Februar besetzt
Aktivisten besetzen seit Ende Februar einen Teil eines Landeswaldes nahe der Fabrik des E-Autoherstellers in der Nähe von Berlin. Sie errichteten auch Baumhäuser. Ihr Ziel ist es, eine Rodung des Waldstücks im Zuge einer geplanten Erweiterung des Geländes mitsamt Güterbahnhof zu verhindern.
Die Aktivisten hatten das Camp wie eine Demonstration als politische Versammlung angemeldet. Solche Veranstaltungen unterliegen dem Versammlungsrecht und müssen von der Polizei nicht extra genehmigt werden. Sie können aber unter bestimmten Umständen untersagt oder mit Auflagen versehen werden.
Am Donnerstag entscheidet die Gemeindevertreterversammlung in Grünheide über einen angepassten Bebauungsplan, der auch eine Gelände-Erweiterung des Tesla-Werks beinhaltet. Davor hatte Tesla seine ursprüngliche Pläne reduziert, nachdem eine Mehrheit der Grünheider gegen den urspünglichen Plan gestimmt hatte. Nun soll weniger Wald gerodet werden. Tesla besteht weiterhin auf den Bau eines Güterbahnhofs.
Sendung: rbb24 Brandenburg aktuell, 16.05.2024, 19:30 Uhr
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