Am 8. und 9. Mai - Weltkriegs-Gedenktage: Gericht kippt Verbot ukrainischer Flaggen
Das Gedenken an das Ende des 2. Weltkriegs steht kurz bevor - und wird weiter überschattet vom Krieg Russlands gegen die Ukraine. Das Berliner Verwaltungsgericht genehmigte nun ukrainische Flaggen - russische bleiben dagegen verboten.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat am Freitagabend das Verbot ukrainischer Flaggen an den Sowjetischen Ehrenmalen Treptow, Tiergarten und Schönholzer Heide aufgehoben. Das teilte die ukrainische Organisation "Vitsche" dem rbb mit. Die Urteilsbegründung des Gerichts liegt dem rbb vor.
Am 8. und 9. Mai jährt sich das Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa zum 78. Mal. Um das "würdevolle Gedenken an die gefallenen Soldatinnen und Soldaten der damaligen Sowjetarmee" zu gewährleisten, hatte die Berliner Polizei ein Verbot russischer sowohl als auch ukrainischer Flaggen und Marschmusiken rund um die Sowjetischen Ehrenmäler erlassen.
Der Gerichtsentscheid vom Freitag bezieht sich nur auf ukrainische Flaggen und Marschmusiken - russische bleiben damit verboten.
Die Polizei hatte außerdem untersagt, "Ausrufe zu tätigen, die aufgrund der aktuellen Situation geeignet sind, den Krieg in der Ukraine zu billigen, zu glorifizieren oder zu verherrlichen".
Verbot ukrainischer Flaggen "offensichtlich rechtswidrig"
Der ukrainische Verein "Vitsche" hatte per Eilantrag gegen das Flaggenverbot geklagt - und Recht bekommen. In der Begründung des Gerichts, die dem rbb vorliegt, heißt es, die Allgemeinverfügung sei "offensichtlich rechtswidrig". Es fehlten "jeglichen Anhaltspunkte, um von einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit auszugehen."
Der Anwalt von "Vitsche", Patrick Heinemann, teilte dem rbb mit: "Das Verwaltungsgericht hat unsere Rechtsauffassung bestätigt: Das Verbot ukrainischer Flaggen ist - mit den Worten des Gerichts - offensichtlich rechtswidrig. Wer von seinem Grundrecht Gebrauch macht, sich öffentlich zur ukrainischen Nation und ihren historischen Opfern bei der Niederringung des Nationalsozialismus zu bekennen, ist keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit."
Die Berliner Polizei wird gegen den Beschluss keine Rechtsmittel einlegen. Das Gericht habe die Gefährdungsbewertung anders beurteilt, schrieb die Polizei in der Nacht zu Samstag auf Twitter.
Weltkriegsgedenken soll nicht vom Krieg in der Ukraine überschattet werden
Im vergangenen Jahr gab es ein allgemeines Fahnenverbot an den Sowjetischen Ehrenmälern der Stadt. Es sorgte damals für viel Kritik von ukrainischer Seite, unter anderem vom damaligen ukrainischen Botschafter in Deutschland, Andrij Melnyk. Mit den Auflagen wollte der Senat laut eigener Aussage verhindern, dass das Weltkriegsgedenken von möglichen Konflikten im Zusammenhang mit dem aktuellen Krieg in der Ukraine überschattet wird.
Die Polizei argumentierte in ihrer Mitteilung am Freitag ähnlich: "Der Akt des Erinnerns sowie die Achtung dieser Gedenkstätten und Mahnmale ist auch vor dem Hintergrund des unverändert andauernden Russland-Ukraine-Krieges zu wahren. Dieser Krieg darf sich in Berlin, speziell im Hinblick auf das symbolträchtige Datum, nicht über den demokratischen Diskurs hinaus in Konflikten oder Auseinandersetzungen Bahn brechen", hieß es.
Wie im Vorjahr sind auch dieses Mal Diplomatinnen und Diplomaten sowie Veteranen des Zweiten Weltkriegs von den Verboten ausgenommen.
"Nachtwölfe" auf den Weg nach Berlin
Laut der Nachrichtenagentur AFP sind auch die sogenannten "Nachtwölfe" auf dem Weg nach Berlin. Die Gruppe aus Motorrad-Bikern stehen dem russischen Präsidenten Wladimir Putin nahe und unterstützen offen den Krieg gegen die Ukraine.
Wie eine AFP-Journalistin beobachtete, waren bei der Abfahrt in Moskau an einigen der Motorräder das in Deutschland verbotene "Z"-Symbol angebracht - dieses symbolisiert die Unterstützung des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine.
Ob es die "Nachtwölfe" bis Berlin schaffen, ist aber fraglich. Denn die Biker dürfen nicht in die Europäische Union einreisen. Der gesamte Klub steht auf der EU-Sanktionsliste.
Verein "Vitsche" begrüßt die Aufhebung des Verbotes
Vom Verein "Vitsche" hieß es auf rbb-Anfrage, man freue sich, dass das Gericht die Auffassung der ukrainischen Organisation teile. "Denn es bedeutet uns sehr viel, an solch bedeutungsschweren Tagen mit der ukrainischen Fahne an die Opfer der Ukraine des Zweiten Weltkriegs zu gedenken." Man hoffe, dass das Land Berlin auf eine Beschwerde gegen den Beschluss verzichte.
Sendung: rbb24, 05.05.23, 13:00 Uhr
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