Niedrigwasser droht -
Die Menschen im Landkreis Oberhavel sollen Wasser aus Seen und offenen Gewässern für ihre privaten Gärten, Landwirtschaft und Gewerbe nur von 21 bis 6 Uhr entnehmen. Einen entsprechenden Appell veröffentlichte der Landkreis am Mittwoch. Demnach solle generell Wasser gespart werden.
Das solle die Oberflächengewässer entlasten, die durch die anhaltende Trockenheit und nicht ausreichende Niederschläge auch in diesem Jahr mit sinkenden Wasserständen zu kämpfen haben.
Es drohe erneut Niedrigwasser, teilte der Landkreis mit. Auch das Grundwasser sinke bereits wieder, denn die Defizite aus den niederschlagsarmen Jahren zwischen 2018 bis 2022 seien auch durch den Regen im Herbst und Winter des vergangenen und im Frühjahr dieses Jahres nicht ausgeglichen worden.
Wasserentnahme aus Oberflächengewässern nur mit Erlaubnis
"Die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern durch Pumpen bedarf grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch die untere Wasserbehörde", teilte der Landkreis weiter mit. Wer ohne wasserrechtliche Erlaubnis Wasser mittels Pumpen entnehme, "handelt ordnungswidrig", hieß es weiter. Diese Ordnungswidrigkeit könne mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Die bisherigen Vorhersagen ließen auch mittelfristig keine ergiebigen Niederschläge erwarten, sodass mit einer grundlegenden Änderung der derzeitigen Situation nicht zu rechnen sei, hieß es weiter. Vielmehr sei aktuell davon auszugehen, dass sich die Wasserstände der Oberflächengewässer und auch des Grundwassers kurzfristig nicht stabilisieren werden.
"Wenn kein erheblicher Niederschlag fällt und sich die Niedrigwassersituation weiter verschärft, wird die Kreisverwaltung in den kommenden Wochen eine Allgemeinverfügung zur generellen Untersagung der Wasserentnahmen aus den Oberflächengewässern erlassen müssen", kündigte Umweltdezernent Egmont Hamelow an.
Sendung: Antenne Brandenburg, 14.06.2023, 13 Uhr