Bundesregelung umgesetzt - Berliner Cannabis-Verordnung tritt Anfang November in Kraft

Di 29.10.24 | 17:32 Uhr
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14.06.2024, Berlin: Hanfsämlinge werden auf der Hanfmesse «Mary Jane» zum Verkauf angeboten. (Quelle: dpa/Monika Skolimowska)
Audio: rbb|24 Abendschau 29.10.2024 | Tobias Schmutzler | Bild: dpa/Monika Skolimowska

Der Senat hat die lange erwartete Verordnung zur Umsetzung des Cannabis-Gesetzes am Dienstag beschlossen. Genehmigungen für Anbauvereine soll in Berlin künftig das Lageso erteilen. Dazu kommt ein langer Bußgeldkatalog.

  • Als letztes Bundesland regelt Berlin nun die Umsetzung des Cannabis-Gesetzes
  • Lageso ist ab November für Genehmigungen für Anbauvereine zuständig, Ordnungsämter für Kontrollen
  • Maximal ein Anbauverein pro 6.000 Einwohner, Nachfrage aber bisher laut Senat relativ niedrig
  • Besitz von mehr als 25 Gramm im öffentlichen Raum sowie Kiffen in der Nähe von Schulen oder Kitas kostet bis zu 1.000 Euro Bußgeld

Berlin hat nach monatelangen Diskussionen die erforderliche Verordnung für die Umsetzung des bundesweiten Gesetzes zum Cannabiskonsum beschlossen. Das teilte die Staatssekretärin aus der Gesundheitsverwaltung Ellen Haußdörfer (SPD) im Anschluss an die Senatssitzung mit.

Die Verordnung ist erst gültig, sobald sie im Gesetzes- und Verordnungsblatt veröffentlicht wurde. Sie gehe davon aus, dass das Anfang November passiere, sagte Haußdörfer. Berlin ist das einzige Bundesland, das die Zulassung bisher noch nicht geregelt hat - bereits vor mehr als einem halben Jahr trat das bundesweite Gesetz zum Cannabiskonsum in Kraft.

Sobald die Verordnung gilt, ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) dafür zuständig, Cannabis-Anbauvereinigungen die nötige Erlaubnis zu erteilen. Das Lageso soll dafür zusätzliches Personal erhalten. Zusätzlich soll auch der Bußgeldkatalog veröffentlicht werden, mit dem unter anderem Verstöße gegen die Regeln für Anbauvereine bestraft werden sollen.

Maximal 500 Mitglieder pro Anbauverein

Die Anbauvereinigungen dürfen das gemeinschaftlich angebaute Cannabis zum Eigenkonsum an ihre Mitglieder weitergeben. Laut der Verordnung darf eine Anbauvereinigung maximal 500 Mitglieder haben, die mindestens 18 Jahre alt sein müssen und jeweils nur in einer Vereinigung Mitglied sein dürfen. Wer in mehr als einer Mitglied ist, muss mit 200 Euro Bußgeld rechnen.

Außerdem darf es berlinweit maximal eine Anbauvereinigung auf 6.000 Einwohner geben, also rechnerisch insgesamt gut 600. Aus Haußdörfers Sicht ist das allerdings keine realistische Größe: "Wir gehen nicht mal davon aus, dass wir in die Nähe einer dreistelligen Zahl kommen",sagte sie am Dienstag.

Ein einziger Anbauverein im Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat bisher bereits eine Genehmigung erhalten. Bisher liegen außerdem 23 Anträge auf Genehmigung von Anbauvereinigungen aus zehn Bezirken vor, die demnächst ans Lageso weitergeleitet werden sollen. In Spandau und Mitte gab es noch kein Interesse daran.

Theoretisch sei denkbar, dass es in einem Bezirk zu einer Ballung von Anbauvereinen kommen könne und sich in anderen kaum welche finden, sagte die Staatssekretärin. Viele Anbauflächen seien in Brandenburg vorgesehen. Einen Hotspot gebe es rund um Zossen, sagte Haußdörfer. Die Erlaubnis zum Cannabis-Anbau soll dem Bundesgesetz zufolge befristet für sieben Jahre gelten, nach fünf Jahren kann sie verlängert werden.

Keine Werbung, Sicherheitskonzept, begrenzte Abgabemenge

Die Vereine müssen dafür auch ein Sicherheitskonzept vorlegen und einen Beauftragten für Suchtprävention bestimmen, sie dürfen keine Werbung für sich machen. Pro Tag dürfen sie höchstens 25 Gramm und im Monat höchstens 50 Gramm Cannabis je Mitglied abgeben.

Cannabis-Anbauvereine müssen bundesweit die gleichen Auflagen erfüllen: Beispielsweise dürfen sich ihre Anbauflächen nicht in Wohngebäuden befinden und sie müssen 200 Meter Abstand zu Schulen, Kitas, Spielplätzen und anderen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche einhalten.

300 bis 1.000 Euro für Kiffen in der Nähe von Schulen

Wer in weniger als 100 Metern Abstand zu einer Schule oder einer Kita kifft und dabei erwischt wird, zahlt ein Bußgeld zwischen 250 und 500 Euro. Wer in Anwesenheit von Minderjährigen raucht, 300 bis 1.000 Euro. Wer mehr als die erlaubten maximal 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum bei sich hat, muss mit 250 bis 1.000 Euro Bußgeld rechnen. Und wer Cannabissamen für einen unerlaubten Anbau von außerhalb der EU einführt, dem drohen 100 bis 30.000 Euro Strafe. Das gilt ebenfalls für denjenigen, der für Anbauvereinigungen wirbt oder Sponsoring betreibt, den Anbau also finanziell unterstützt.

Und auch die Anbauvereinigungen müssen bei Regelverstößen mit zum Teil hohen Bußgeldern rechnen - etwa, wenn sie die Kontrolle der Mitgliedschaft nicht sicherstellen oder wenn sie Nichtmitglieder mit Aufgaben beauftragen, die mit der Weitergabe von Cannabis verbunden sind. Der Bußgeldkatalog orientiere sich an dem von Brandenburg, sagte Haußdörfer. "Die Umsetzung dieses Bußgeldkataloges obliegt den Bezirken." Deren Ordnungsämter sollen die Vereine mindestens einmal jährlich kontrollieren.

Anbauvereinigungen: "Meiste Bezirke weigerten sich bisher, Anträge ernsthaft zu bearbeiten"

Letztlich ändere sich mit der Verordnung für die Clubs in Berlin nur, dass es nun eine zentrale Behörde gibt, die sich anders als die meisten Bezirke in den vergangene Monaten nicht weigern könne, die Anträge ernsthaft zu bearbeiten, sagte die Vorstandsvorsitzende der Cannabis Anbauvereinigungen Deutschlands (CAD), Jana Halbreiter. "Und dass es endlich AnsprechpartnerInnen für die vielen Fragen der Clubs geben soll."

Weiterhin sei unklar, welchen Anforderungskatalog das Lageso für die Anträge habe und wie schnell die bereits vorliegenden Anträge bearbeitet würden. Eine pragmatische Bearbeitung der Anträge sei wünschenswert, sagte Halbreiter. "Allerdings lässt der gleichzeitig verabschiedete Bußgeldkatalog und die Spannweite der Bußgelder erahnen, dass sich Berlin auch hier eher an restriktiven Bundesländern orientiert hat."

Potentielle Vereine haben Schwierigkeiten, Anbauflächen in Berlin zu finden

Vasili Franco, drogenpolitischer Sprecher der Berliner Grünen, kritisierte am Dienstag im rbb, dass Berlin das Bundesgesetz erst mit großer Verzögerung umsetze. Es habe tatsächlich acht Monate gebraucht, um nur die Zuständigkeiten zu klären. Grundsätzlich sei es aber richtig, dass es beim Lageso eine zentrale Genehmigungsstelle für den Cannabis-Anbau gebe. "Am Ende ist jedes Gramm, das über eine Anbauvereinigung kontrolliert und reguliert abgegeben wird ein Gramm, das es auf dem Schwarzmarkt weniger gibt", so Franco.

Der Bezirk Mitte kritisierte gegenüber dem rbb, die Kontrolle von Verstößen gegen den Bußgeldkatalog und die Überwachung der Vereine sei für die Ordnungsämter nur mit zusätzlichen Mitarbeitern zu schaffen. Deren Einstellung könne wiederum einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Staatssekretärin entgegnete, sie wolle erst nach einem Jahr überprüfen, ob die Bezirke wirklich mehr Mitarbeiter brauchen.

Währenddessen fällt es den Cannabis-Vereinen schwer, in Berlin überhaupt geeignete Anbauflächen zu finden - vor allem wegen des Abstandsgebots von 200 Metern zu Kinder- und Jugendeinrichtungen wie Schulen, Kitas oder Spielplätzen. "Wenn ich keine Fläche habe, kann ich keinen Antrag stellen. Das eine bedingt das andere", sagte Christoph P. dem rbb, er ist erster Vorstand des "Cannabis Social Club Prenzlauer Berg", der die Antragsunterlagen bereits vorbereitet hat. Nach Angaben des Vereins stehen Hunderte Interessenten auf der Warteliste. Solange man aber keinen Standort gefunden habe, nehme man keine weiteren Mitglieder mehr auf. Viele Vereine sind wegen der Platzschwierigkeiten nach rbb-Recherchen bereits nach Brandenburg umgezogen.

Sendung: rbb|24 Abendschau, 29.10.2024, 19:30Uhr

50 Kommentare

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  1. 50.

    Mit dem EU-Recht ist das schon so ein Kreuz. Aber wenn in der Migrationsfrage in Bezug auf EU-Recht von einer breiten Mehrheit der in den Parlamenten vertretenen Parteien angeregt wird, mal ,,fünfe Grade sein zu lassen", es nicht so wirklich genau zu nehmen, dann sollte das bei einer Cannabislegalisierung doch auch möglich sein. Wenn der Bund eigentlich eine Legalisierung nach US und Kanada Vorbild im Auge hatte, dann hätte man doch schon längst im EU-Parlament entsprechende Änderungsanträge auf den Weg bringen können. Aber die EU-Abgeordneten sind wohl eher auf anderen Drogen unterwegs.

  2. 49.

    Was da allein schon an Steuergelder eingebracht werden könnte. Siehe Colorado USA.

  3. 48.

    Ach so, ich dachte eigentlich, gerade Schenken wäre verboten - man darf nichts abgeben, soweit ich weiß. Ich kiffe nicht mal selber, war aber vor Jahren mal in einem lizenzierten Cannabis-Shop in den USA, um mir das Konzept mal anzusehen. Und das wirkte auf mich aus Konsumentensicht viel schlüssiger - Beratung, geprüfte Ware ohne irgendwelchen intransparenten Dreck, legaler Verkauf, fertig. Da wirkte nichts halbseiden. Leider beißt sich das allerdings wohl mit EU-Recht, der Bund wollte ursprünglich ja solche lizenzierten Verkaufsstellen.

  4. 47.

    >"Und was soll das mit den Sozialsystemen?"
    Sie wissen, dass zu den Sozialsystemen auch die Renten und Gesundheitswesen gehören?
    Das hat allgemein erstmal nichts mit dem Begriff Sozialhilfeempfänger zu tun.

  5. 46.

    Sorry Steffen, da habe ich mich wohl missverständlich ausgedrückt. Ich Habe nur die reine Konsumentenperspektive aufzeigen wollen, Eigenanbau ist mir schon zu stressig. Ich sehe Cannabis als Produkt, das ich zwar in bestimmten Mengen besitzen, daß mir aber nicht verkauft, jedoch von mir über ,,social clubs" bezogen werden darf, sofern ich ein Mitglied bin.. Daran erkenne ich die Handschrift der Alkohollobby bei der Abfassung des Gesetzestextes. Der Weg vom Anbau zum Konsumenten oder Gelegenheitskonsumenten ist doch in Teilen immer noch strafbewehrt, denn man darf mir Cannabis zwar schenken aber nicht verkaufen. Doch so funktioniert keine Marktwirtschaft, außerdem bin ich ja bereit, für das Produkt zu bezahlen, nur verkaufen darf man es mir nicht. Das ist doch genau der entscheidende Unterschied zwischen Cannabis und Alkoholprodukten.

  6. 45.

    Aber genau das dürfen Sie doch durch das Gesetz jetzt. Für den Anbau zuhause sind bis zu drei Pflanzen erlaubt, was sogar mehr Ernte abwerfen kann, als die erlaubte Höchstmenge ist. Aber es reicht ja auch weniger. Das finde ich durchaus eine sinnvolle Änderung durch das Gesetz: dass der eigenverantwortliche Anbau und Konsum wirklich nur zum Eigenbedarf entkriminalisiert worden ist. Die Regelungen mit den Vereinen sind - wie Sie richtig schreiben - viel zu kompliziert.

  7. 44.

    28/ Eigentlich wird nichts schlimmer. Das Problem liegt darin, dass immer mehr Randgruppen meinen, dass sie viel zu wenig Beachtung bekommen. Schwule und Lesben, dazu die Diversen, jeder möchte wertgeschätzt werden und schreit umher. Die nächsten können ohne Drogen nicht sein und fordern auch nur und sind dazu noch der Ansicht, Cannabis ist ein Heilmittel, vielleicht sogar Kindernahrung. Andere saufen sich täglich die Welt schön. Aber alle wollen ge- und beachtet werden.

  8. 43.

    Eigentlich will ich nur mal eine Tüte rauchen. Auf Vereinsmeierei mit Vorstand, Kassenwart und Protokollführer habe ich keine Lust. Von daher hat das Gesetz nichts gebracht. Staatlich konzessionierte Abgabestellen und freier Anbau für den Hausgebrauch, Plantagenanbau für die staatlich konzessionierten Abgabestellen scheinen eine praktikable Lösung aufzuzeigen. Tja, und dann haben Nichtkiffer das Gesetz beraten und die Lobbyisten der Alkoholindustrie (Dt. Brauerbund, dt. Weinkontor, Verband der dt. Schaumwein- und Spirituosenhersteller, dt. Winzerverband usw.) standen bei der Abfassung der Gesetzestexte mit Rat und Tat zur Seite. Sie dürften mit dem Gesetz zufrieden sein. Naja, viele Dealer sind ihren Stammkunden ohnehin freundschaftlich verbunden und für die hat sich eigentlich gar nichts zum Besseren verändert. Tja, d heißt es Mut fassen, sich in Geduld üben und weitermachen.

  9. 42.

    Können Sie dieses "völlige Missverhältnis" auch erläutern? Es gibt ja auch noch so etwas wie Eigenverantwortung.

  10. 41.

    Toberg hat m.e. vollkommen recht. Es besteht ein völliges Missverhältnis zu dem was erlaubt und verboten ist. Wie demnächst Energiedrinks.

  11. 40.

    Und wer sind Sie überhaupt, daß Sie hier Verhaltensregeln stellen? Wer was zu tun hat usw.? Und was soll das mit den Sozialsystemen? Sind in Ihren Augen Sozialhilfeempfänger, die leute, die sich nur von Fett und Zucker und Alkohol ernähren, ja? Sie sollten sich selbst überprüfen lassen!

  12. 39.

    >"Alkohol ist die schlimmste Sucht in Deutschland."
    Zucker und Fett übrigens auch. Die Folgen dieses Überkonsums belasten die Sozialsysteme auch. Mal so gesprochen...
    Mein Aufruf gilt an jeden, der Genussmittel konsumiert, dies nicht in eine Sucht ausarten zu lassen! Und wichtig auch: Nicht alles miteinander vermischen: z.B. Alkohol und Cannabis zusammen. Genau hier sehe ich ein Problem dieser zusätzlichen Genussmittelfreischaltung Cannabis für die Jugend. Es reicht heute nicht nicht mehr eins. Es muss immer noch ein Kick mehr sein, damits aufdreht. Cannabis Clubs hin oder her. Wege finden sich aus diesen Plantagen immer. Ist wie mit dem Alkoholverkauf an Jugendliche unter 16 und 18. Theoretisch verboten. Wer es will, kommt trotzdem ran.

  13. 38.

    Kiffen und Alkohol trinken schließen sich doch nicht aus, oder?

  14. 37.

    Du meine Güte, es würde ungemein helfen, beim Thema zu bleiben.
    Die vielen Relativierungen und Ablenkungsmanöver bis hin zum Geschwurbel einer Verbotsgesellschaft...
    Das ist mir zu viel auf einmal, um hier sachlich diskutieren zu können.

  15. 36.

    Alkohol ist die schlimmste Sucht in Deutschland. Kostet uns jährlich Milliarden. Belastet am meisten das Gesundheitssystem, zerstört Familien und junge Menschen fangen immer früher an zu konsumieren.
    Die Gefahr, die vom Alkohol ausgeht, wird immer noch relativiert und abgetan
    Wie auch hier.
    Aber Cannabis ist der große Feind.
    Albern.

  16. 35.

    Ja, das sehe ich auch so kommen. Dann ist es normal, Weed in der Apotheke oder im fachgeschäft zu laufen und dieser ganze Unsinn hat ein Ende. jetzt muß nur noch die Zigarettenindustrie, die Alkoholindustrie und die Zuckerindustrie bekämpft werden!

  17. 34.

    Omg, das ist wieder ein behördliches Chaos mit diesen Clubs…und die Kosten erst… Vielleicht bald obsolet, weil dann alle kiffenden Menschen in D sich ihr Weed auf Rezept aus der Apotheke holen werden. Viele Sorten, nicht unbedingt teuer, sauber, Herkunft klar und Inhaltsstoffe ablesbar. Die ohnehin schon etablierten Vertriebswege hätte man von Anfang an nutzen sollen.
    Und ich glaube, der Staat verdient da auch mit.

  18. 33.

    Was du immer mit deinem Baden Baden hast.Scheint dir ja gut zu gefallen,Vorschlag zieh du doch dahin und zeig was ein Berliner so drauf hat.Kann ja sein den Leuten gefällt es.

  19. 32.

    >"Übrigens ist die Relativierung vom schon immer legalen Alkohol das größte Problem mit Suchtstoffen, das Deutschland je hatte."
    Ach wenns danach geht, könnten Sie die Hälfte der Supermarktregale ausräumen. Gesundheitsgefährdende Sucht kann vieles werden... Zucker, Fett, Salz, Schokolade, Glutamat... und eben auch Alkohol und Cannabis. Die Grenze zwischen Genussmittel und Suchtmittel legt jeder für sich selber fest. Es gibt zwar gesetzliche Grundlagen, aber den Alltag mit diesen Stoffen entscheiden wir selber. Nur weil etwas auch zum Suchtmittel und gesundheitsgefährdent sein kann in Massen, muss es noch lange nicht verboten werden. So gesehen müssten Autos dann auch verboten werden, weil sie potenziell gesundheitsgefährdent sind. Die allermeisten Menschen bekommen das im Alltag gut gebacken, was Genuss ist und was zur Sucht werden kann. Noch sind wir nicht in der absoluten Verbotsgesellschaft angekommen.

  20. 31.

    „ Man kann in Berlin nirgends mehr entlanglaufen, ohne in so eine stinkende Kiffer-Wolke zu geraten.“
    Echt… sie haben seit April die 891 qkm abgelaufen… Respekt dass müsste doch ins Guinness Buch.
    Ob etwas stinkt oder nicht .. naja ist eine rein subjektive Betrachtung… ihre Nase bzw.. ihr Empfinden ist nicht der Maßstab der Bevölkerung.
    „ Ein Glas Wein stinkt nicht und niemand in meiner Umgebung muss mittrinken. “
    Es geht um draußen … wo jeder eine fette Zigarre paffen darf aber kiffen ist das was nicht tragbar ist … im Freien… die Polizei akzeptiert nicht als Ausrede… „ich habe nicht gekifft, das waren die beiden Mitfahrenden ich bin durch passiv Kiffen high (dazu gibt es Untersuchungen)“… aber draußen …
    Wissen sie was… es gibt ein Gutes an der Sache… es ist erlaubt, also gewöhnen sie sich dran oder nutzen sie die Errungenschaft der heutigen Zeit… rauchfreie Innenräume.

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