Unschuldig im Gefängnis - Brandenburg zahlt Tausende Euro für Haftentschädigungen

Do 03.08.23 | 08:53 Uhr
Symbolbild:Justizbeamte nehmen im Gerichtssaal dem Angeklagten die Handschellen ab.(Quelle:dpa-Zentralbild/B.Settnik)
Audio: Antenne Brandenburg | 03.08.2023 | Mischa Frinke | Bild: dpa-Zentralbild/B.Settnik

Brandenburg hat in den vergangenen Jahren jeweils Tausende Euro für Haftentschädigungen gezahlt. Im vergangenen Jahr wurden zehn Personen mit einer Gesamtsumme von rund 120.000 Euro entschädigt, wie ein Sprecher des Justizministeriums erklärte.

Die Staatskasse entschädigt jene, die zu Unrecht hinter Gittern saßen. So wurden 2021 nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) im Zuge eines Verfahrens sogar 140.000 Euro als Haftentschädigung gezahlt - ein Höchstwert. In den Jahren vorher lagen die Zahlungen höchstens im fünfstelligen Bereich, wie aus einer Statistik des Justizministeriums hervorgeht.

Tagessatz wurde 2020 verdreifacht

Der Pauschalbetrag für die staatliche Entschädigung bei einer unberechtigten Freiheitsentziehung war im Herbst 2020 deutlich angehoben worden - von 25 auf 75 Euro pro Tag. Seitdem ist die Summe der jährlich gezahlten Entschädigungen sechsstellig.

Wie die Entschädigungen zustande kamen, geht aus der Statistik nicht hervor. Ob die Haftentschädigung nach einem Freispruch im Wiederaufnahmeverfahren oder beispielsweise nach der Einstellung eines Verfahrens nach erlittener Untersuchungshaft ausgezahlt worden seien, sei demnach nicht ablesbar, führte der Sprecher des Ministeriums aus.

Die Zahl der Entschädigungen sei gemessen an den Anträgen für ein Wiederaufnahmeverfahren vergleichsweise gering, sagte der Sprecher. "Von den 376 amtsgerichtlichen Wiederaufnahmeverfahren zu Gunsten der Verurteilten endeten zwölf mit einem Freispruch. Bei den 59 landgerichtlichen Wiederaufnahmeverfahren kam es im Zeitraum von 2013 bis 2023 zu keinem Freispruch."

Vor kurzem war ein Mann in München nach 13 Jahren im Gefängnis freigelassen worden [tagesschau.de]. Grund waren neue Gutachten, die untermauerten, dass er das ihm vorgeworfene Tötungsdelikt nicht begangen habe. Dem Mann steht nun eine Entschädigung von 75 Euro pro Hafttag zu und auch materieller Schadenersatz, der noch beziffert werden muss. "Ich werde keine Freudensprünge machen", die Jahre seien weg, hatte der Mann nach seinem Freispruch gesagt.

Sendung: rbb24 Inforadio, 03.08.23, 10:00 Uhr

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