Gerichtsentscheid in Brandenburg - Bushido übernimmt Immobilien - Abou Chaker bekommt eine Million

Mi 26.06.24 | 13:48 Uhr
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Der Hauptangeklagte Arafat Abou-Chaker sitzt am 05.02.2024 vor der Urteilsverkündung im Saal des Landgerichts. (Quelle: dpa-Bildfunk/Sebastian Gollnow)
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Einst hatten Rapper Bushido und sein früherer Geschäftspartner Arafat Abou-Chaker sieben Häuser gemeinsam im brandenburgischen Rüdersdorf erworben. Nach dem Zerwürfnis ging es vor Gericht, wer was bekommt. Am Mittwoch wurde entschieden.

Bushidos ehemaliger Geschäftspartner Arafat Abou-Chaker ist vom Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel aus dem gemeinsamen Immobiliengeschäft mit dem Rapper ausgeschlossen worden. Er soll aber eine Abfindung von etwa einer Million Euro erhalten.

Bushido und Abou-Chaker hatten vor Jahren rund 80 Wohnungen im brandenburgischen Rüdersdorf (Märkisch-Oderland) gekauft. Der aktuelle Verkehrswert liegt nach Angaben des Gerichts bei über sieben Millionen Euro. Nach dem Bruch zwischen dem Rapper und seinem früheren Geschäftspartner mit mehreren anschließenden juristischen Auseinandersetzungen wollten sich die beiden nun auch geschäftlich trennen.

Abou-Chaker wird mit der Entscheidung des Gerichts nun aus dem Geschäft ausgeschlossen. Er erhält dafür aber eine Abfindungssumme von rund 1.050.000 Euro, die ihm das Gericht mit Blick auf den Immobilienwert und die noch zu bedienenden Kredite zusprach. Gegen das Urteil kann keine Revision eingelegt werden, wie der Vorsitzende Richter am Mittwoch erklärte.

"Der Senat hat sich davon überzeugt, dass es einen Ausschlussgrund aus der Immobiliengesellschaft gibt", sagte eine Sprecherin des Gerichts am Mittwoch. Für einen solchen Ausschluss brauche es einen wichtigen Grund. Den habe Abou-Chaker geliefert, indem er ohne Bushidos Einverständnis 180.000 Euro für eigenen Zwecke vom Gesellschaftsvermögen abheben ließ, so die Sprecherin. Das habe das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört.

Die beiden Hauptprotagonisten waren am Mittwoch nicht vor Gericht erschienen. Bushido lebt mittlerweile in Dubai und war bei dem Prozess nur selten anwesend gewesen.

Bushido widerrief ersten Vergleich

Im November 2020 hatte in erster Instanz eine Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) zugunsten von Bushido entschieden und bestätigt, dass die gemeinsame Immobilienfirma aufgelöst wird. Demnach sollte Bushido die Wohnungen komplett gegen Zahlung von rund 130.000 Euro an seinen ehemaligen Kompagnon übernehmen. Abou-Chaker hatte die Auflösung zuvor nicht akzeptiert. Deshalb zog er vor das Brandenburgische Oberlandesgericht.

Im Dezember 2021 kam es dort dann zunächst zu einem Vergleich, demzufolge Bushido 1,4 Millionen Euro an Arafat Abou-Chaker als Abfindung zahlen und dafür die Wohnanlage übernehmen sollte. Allerdings widerrief Bushido diesen Vergleich wieder, so dass es zu einem neuen Anlauf vor Gericht kam.

Der Senat schlug dann vor, dass Bushido das Ensemble übernimmt und Arafat Abou-Chaker dafür 1,1 Millionen Euro als Abfindung zahlt. Bushidos Anwälte zeigten sich prinzipiell mit der Zahlung einverstanden. Die Anwälte Abou-Chakers jedoch lehnten ab.

Sendung: rbb24 um 13:00 Uhr, 26.06.2024, 13:00 Uhr

16 Kommentare

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  1. 16.

    Zitat: "Nach meinem Kenntnisstand . . ."

    Und nach meinem Kenntnisstand regiert in Brandenburg keine "Ampel", sondern eine Koalition aus SPD, CDU und B'90/Die Grünen, die aktuell auf ca. 42% der Wählerstimmen kommen würde. Das nur mal nebenbei. Und natürlich wird die CDU nicht mit der AfD, sondern mit mindestens einem Wahlverlierer koalieren müssen, um die Regierung zu stellen.

  2. 15.

    "Mal davon ab, dass die AfD in Brandenburg nicht in Regierungsverantwortung kommen wird, ..." Da wissen Sie anscheinend mehr. Sollte uns das jetzt stutzig machen?
    Nach meinem Kenntnisstand liegen in Brandenburg die CDU und die AfD, trotz unzähliger Kampagnen, vorne, gefolgt vom BSW. Weit abgeschlagen die Ampel.
    Glauben Sie wirklich, dass die CDU mit irgendeinem Wahlverlierer koaliert?

  3. 14.

    Zitat: "Wenn die eine Partei ihr Wahlversprechen durchsetzt, gehören diese Häuser bald dem Staat . . ."

    Mal davon ab, dass die AfD in Brandenburg nicht in Regierungsverantwortung kommen wird, sind sowohl Bushido als auch Abou-Chaker Deutsche Staatsbürger, die man nicht in einen "Drittstaat" abschieden kann. Zudem lebt Bushido mit seiner Familie seit 2022 in Dubai.

  4. 13.

    ... und wer ist Sophia Loren und Tom Hanks?
    Sänger/_inninin der Wildecker Herzbuben oder Rammstein?
    In der kruden Welt eines Don C. sicherlich auch alles Kriminelle.
    Und ja, es gab schon Preiskategorien und Preisträger, die die Absurdität es "Echos" unterstrichen haben.

  5. 12.

    Von welchen Verbrechern reden sie eigentlich. Bitte erläutern Sie genau, welche Verbrechen Bushido und Abou Chaker begangen haben?

  6. 11.

    Sie scheinen da etwas zu verwechseln . Bushido erhielt 2011 den Bambi-Integrationspreis.
    Lassen wir mal beiseite , ob dieser Preis für Bushido angemessen war :
    Mit Verkaufszahlen hatte das gar nichts zu tun.

    Mein Kommentar war darauf gemünzt , dass man Bushido & Clan-Oberhaupt zu einem solchen medialen Ereignis eingeladen / zugelassen hat. Dort , wo Sophia Loren und Tom Hanks auftreten , haben Kriminelle mal gar nichts zu suchen,
    denn damit macht man Verbrechen salonfähig.Scheint Ihnen aber schnuppe zu sein.

  7. 10.

    Nur nebenbei: der Bambi bezieht sich in erster Linie auf die Verkaufszahlen.
    Darum ist es sehr richtig, dass Sie damit erst gar nicht anfangen.

  8. 9.

    Ahja........

    Festzuhalten bleibt : Sowohl "der Künstler als auch die Privatperson , die dahinter steckt " hat (haben ) sich mit einem
    Schwerverbrecher zusammengetan. Völlig normal , wie ?
    Über die Rolle der Medien im Gesamtverlauf dieser "Geschäftsbeziehung" ( Stichwort : Bambi-Verleihung ) fangen wir besser gar nicht erst an......

  9. 8.

    "Er ist ein möchtegern gangster wie man es ja auch sehen tut.weil ein richtiger Gangster ware nicht zum 31 Gangster geworden ist meine meinung" - dann doch lieber Texte von Bushido.

  10. 7.

    Er ist ein möchtegern gangster wie man es ja auch sehen tut.weil ein richtiger Gangster ware nicht zum 31 Gangster geworden ist meine meinung

  11. 6.

    "Bushido" ist doch nur ein Label, eine Kunstfigur. Der Mensch dahinter kann ganz anders sein als er für sein Publikum wahrgenommen wird. Ich sehe Bushido als Satiriker, der in seinen Songs Aussagen überspitzt und dadurch zum Nachdenken anregen will, was wirklich richtig ist. Dann sagt man in den Songs immer das Falsche, um auf das Richtige hinzuweisen. Sehen Sie doch mal Bushido feat Karel Gott - "Für immer jung". Karel Gott hätte übrigens nie mit einem schlechten Menschen zusammen einen Song gemacht!

  12. 5.

    Sie kennen schon den Unterschied zwischen einem Künstler und der Privatperson, die hinter dem Künstler steckt? Und nein, sie müssen diese Kunst nicht persönlich mögen. Ich mag sie auch nicht.

  13. 4.

    Schon lustig zu beobachten, wie ein selbsternannter Gangster-Rapper, der in seinen Songs die staatlichen Organe verachtet, sich beim Lösen seiner Probleme vertrauensvoll an den Rechtsstaat wendet.

  14. 3.

    Sehr gut.... Im September sind Wahlen in drei Bundesländern....darunter auch Brandenburg.
    Wenn die eine Partei ihr Wahlversprechen durchsetzt, gehören diese Häuser bald dem Staat, weil die neuen und alten Eigentümer in einem Drittland neue "Geschäfte" aufbauen müssen.
    Aber wie ich diese Partei einschätze, sind diese Häuser dann russisch besetzt oder sie war zu blöd, ihr Versprechen durchzusetzen.

  15. 2.

    "Dieses ganze Theater interessiert doch keinen mehr" - stimmt wohl nicht so ganz, denn Die verwenden doch viel Zeit, das Urteil zu kommentieren.

  16. 1.

    Dieses ganze Theater interessiert doch keinen mehr. Zum Schluß kommt +/- 0 Euro raus, das Gericht ist jahrelang beschäftigt worden, Polizeikräfte mußten zahlreich von eigentlichen präventiven Maßnahmen zur Sicherung des Umfeldes bei Verhandlungen abgezogen werden .... Was hier abgezogen wird von A. und B. ist nur noch eine schlechte Komödie.

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