Gerichtsentscheid in Brandenburg - Bushido übernimmt Immobilien - Abou Chaker bekommt eine Million
Einst hatten Rapper Bushido und sein früherer Geschäftspartner Arafat Abou-Chaker sieben Häuser gemeinsam im brandenburgischen Rüdersdorf erworben. Nach dem Zerwürfnis ging es vor Gericht, wer was bekommt. Am Mittwoch wurde entschieden.
Bushidos ehemaliger Geschäftspartner Arafat Abou-Chaker ist vom Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel aus dem gemeinsamen Immobiliengeschäft mit dem Rapper ausgeschlossen worden. Er soll aber eine Abfindung von etwa einer Million Euro erhalten.
Bushido und Abou-Chaker hatten vor Jahren rund 80 Wohnungen im brandenburgischen Rüdersdorf (Märkisch-Oderland) gekauft. Der aktuelle Verkehrswert liegt nach Angaben des Gerichts bei über sieben Millionen Euro. Nach dem Bruch zwischen dem Rapper und seinem früheren Geschäftspartner mit mehreren anschließenden juristischen Auseinandersetzungen wollten sich die beiden nun auch geschäftlich trennen.
Abou-Chaker wird mit der Entscheidung des Gerichts nun aus dem Geschäft ausgeschlossen. Er erhält dafür aber eine Abfindungssumme von rund 1.050.000 Euro, die ihm das Gericht mit Blick auf den Immobilienwert und die noch zu bedienenden Kredite zusprach. Gegen das Urteil kann keine Revision eingelegt werden, wie der Vorsitzende Richter am Mittwoch erklärte.
"Der Senat hat sich davon überzeugt, dass es einen Ausschlussgrund aus der Immobiliengesellschaft gibt", sagte eine Sprecherin des Gerichts am Mittwoch. Für einen solchen Ausschluss brauche es einen wichtigen Grund. Den habe Abou-Chaker geliefert, indem er ohne Bushidos Einverständnis 180.000 Euro für eigenen Zwecke vom Gesellschaftsvermögen abheben ließ, so die Sprecherin. Das habe das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört.
Die beiden Hauptprotagonisten waren am Mittwoch nicht vor Gericht erschienen. Bushido lebt mittlerweile in Dubai und war bei dem Prozess nur selten anwesend gewesen.
Bushido widerrief ersten Vergleich
Im November 2020 hatte in erster Instanz eine Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) zugunsten von Bushido entschieden und bestätigt, dass die gemeinsame Immobilienfirma aufgelöst wird. Demnach sollte Bushido die Wohnungen komplett gegen Zahlung von rund 130.000 Euro an seinen ehemaligen Kompagnon übernehmen. Abou-Chaker hatte die Auflösung zuvor nicht akzeptiert. Deshalb zog er vor das Brandenburgische Oberlandesgericht.
Im Dezember 2021 kam es dort dann zunächst zu einem Vergleich, demzufolge Bushido 1,4 Millionen Euro an Arafat Abou-Chaker als Abfindung zahlen und dafür die Wohnanlage übernehmen sollte. Allerdings widerrief Bushido diesen Vergleich wieder, so dass es zu einem neuen Anlauf vor Gericht kam.
Der Senat schlug dann vor, dass Bushido das Ensemble übernimmt und Arafat Abou-Chaker dafür 1,1 Millionen Euro als Abfindung zahlt. Bushidos Anwälte zeigten sich prinzipiell mit der Zahlung einverstanden. Die Anwälte Abou-Chakers jedoch lehnten ab.
Sendung: rbb24 um 13:00 Uhr, 26.06.2024, 13:00 Uhr