Fragen und Antworten - Wer ab Juli noch Kabelfernsehen schauen will, muss aktiv werden
Ab Juli dürfen Vermieter die Kosten für einen Kabel-Fernsehanschluss nicht mehr an die Mieter weitergeben. Denn dann fällt das sogenannte Nebenkostenprivileg weg. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Dieser Text wurde erstmals im Februar 2024 veröffentlicht. Wir haben ihn im Juni 2024 noch einmal leicht angepasst und aktualisiert.
Dass Vermieterinnen und Vermieter die Kosten für den Kabelanschluss des Hauses über die Nebenkostenabrechnung an ihre Mieterinnen und Mieter weiter geben dürfen, war seit Jahrzehnten über das Nebenkostenprivileg im Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt.
Diese Regelung fällt zum 1. Juli 2024 weg. Der Markt wird damit freier. Wer sich nicht kümmert, spart zwar die Kabelgebühr, empfängt aber auch nichts mehr.
Für wen ist das überhaupt wichtig?
Für viele Mieterinnen und Mieter, denn bislang war die Kabelgebühr umlagefähig. Wer zur Miete wohnt, zahlt also meist über die Betriebskosten anteilig für einen Kabelanschluss – egal ob dieser genutzt wird oder nicht.
Selbst für Menschen, die ohnehin kein Kabelfernsehen nutzen, längst auf klassischen TV-Empfang verzichten und nur Streamingangebote per App oder in den Mediatheken nutzen, kann die Gesetzesänderung interessant sein, denn sie sparen wahrscheinlich ein paar Euro in den monatlichen Nebenkosten.
Doch nicht alle Mieter müssen aktiv werden. Denn die Vermieter konnten bisher Sammelverträge mit einem Kabelnetzbetreiber abschließen - mussten es aber nicht. So hatten beispielsweise mehr als 14.000 Mieterinnen und Mieter aus Schwedt (Uckermark) individuelle Verträge für Kabelfernsehen mit den dortigen Stadtwerken abgeschlossen, wie die Stadtwerke mitteilten. In diesem Fall müssen die Mieter nichts tun, ihre Verträge laufen weiter. An ihren Nebenkostenabrechnungen ändert sich durch das Gesetz nichts.
Muss ich aktiv als Mieter etwas kündigen?
Nein. Die Vermieter sollten bis spätestens zum 30. Juni ihre Mieter kontaktieren und normalerweise darüber informieren, dass der Sammelvertrag für den Kabelanschluss des Hauses endet. In einigen Fällen ist das auch schon geschehen, weil die langfristigen Verträge beispielsweise zum Jahresende gekündigt wurden.
Die Mieter, die weiter lineares Fernsehen per Kabelnetz schauen wollen, müssen sich dann selbst informieren und einen eigenen neuen Vertrag abschließen – entweder mit einem Kabelanbieter oder über einen der anderen Empfangswege. Schließen Sie keinen neuen Kabelvertrag ab, ist der Kabelanschluss ab 1. Juli tot.
Eine Kostenfalle lauert hier wohl nicht, im Gegenteil, durch das Wegfallen der Umlage, sparen viele Leute Geld. Was allerdings auf Mieter zukommen kann, ist ein Termin zum Einbau einer sogenannten Sperrdose, die den Kabelanschluss in der Wohnung versperrt. Das könnte auch Menschen betreffen, die bereits jetzt den Kabelanschluss nicht mehr nutzen, aber einen in der Wohnung haben.
Was passiert mit meinem Kabelanschluss, wenn ich ihn nicht weiter nutzen möchte?
Der Kabelanschluss wird dann gesperrt. Bei Mehrfamilienhäusern lässt sich je nach Bauart entweder im Keller die Verbindungen der einzelnen Wohnungen kappen oder der Kabelnetzbetreiber muss in der Wohnung eine sogenannte "Sperrdose" einsetzen, die den Kabelanschluss blockiert. Die Mieter müssen das, ähnlich wie das Ablesen und Wechseln von Heizkostenverteilern an den Heizungen, ermöglichen.
Für Mieterinnen und Mieter, die über ihren Kabelanschluss Internet beziehen, gibt es eine Zwischenlösung mit sogenannten "Filterdosen", wenn das Kabel weiter für Internet, aber nicht zum Fernsehschauen genutzt werden soll.
Welche Kabelanbieter gibt es und wie teuer ist ein Anschluss?
Die Auswahl ist nun theoretisch frei. Praktisch gibt es aber nur noch wenige Kabelanbieter in Deutschland und diese haben sich bislang das Netz quasi aufgeteilt. Manchmal ist so nur ein Netzbetreiber für ein Haus buchbar oder die Umstellung wird sehr umständlich. Die Verfügbarkeit lässt sich allerdings prüfen. Der Mieterverein rät daher dazu, die Angebote des bisherigen Anbieters zumindest zu prüfen, weil der Aufwand deutlich geringer sein könnte, als einen Umstieg zu forcieren.
Preislich gibt es aber durchaus Unterschiede, die Angebote für einen TV-Anschluss per Kabel schwanken. Zwischen 10 und 15 Euro müssen Mieter wohl einplanen, wenn sie weiterhin Kabelfernsehen nutzen wollen.
Welche anderen Empfangsmöglichkeiten für lineares TV gibt es?
DVB-T2: Fernsehempfang über Antenne – entweder im Zimmer oder auf dem Dach.Mit einem geeigneten Receiver oder Fernseher, der den Übertragungsstandard DVB-T2 und das Videokodierverfahren HEVC unterstütztet, können die öffentlich-rechtlichen Sender kostenlos in HD-Qualität empfangen werden. Zudem können gegen Bezahlung rund 40 Privatsender gesehen werden.
IPTV: Fernsehen per Internet. Wird entweder empfangen über einen Receiver des Telefon- und Internet Anbieters - diese Angebote gibt es häufig in Kombination mit dem Internetvertrag. Oder in der unabhängigeren Version, also empfangen per Streaming - dafür gibt es verschiedene kostenpflichtige Anbieter.
Satellitenfernsehen: Größte Programmvielfalt, alle gängigen TV-Sender können empfangen werden. Es muss allerdings eine eigene Satellitenschüssel installiert werden, wofür vorher die Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden muss.
Was gilt für Besitzer von Eigentumswohnungen und Vermieter?
Als Besitzer müssen Sie sich nach wie vor mit der Eigentümergemeinschaft des Hauses einigen. Kann sich die Gemeinschaft nicht einigen, den bisherigen Vertrag für das Kabelfernsehen zu kündigen, läuft er weiter. Wenn Besitzer ihre Wohnung vermieten, dürfen sie ab 1. Juli die Kosten des Kabelanschlusses nicht mehr automatisch über die Nebenkosten an den Mieter weitergeben.
Kann ich weiter ARD, ZDF und die dritten Programme wie den rbb über meinen Kabelanschluss schauen, wenn er gekündigt wurde?
Nein, auch die öffentlich-rechtlichen Sender sind auf diesem Weg dann nicht mehr empfangbar. Die Kabelnetzbetreiber verlangen grundsätzlich eine Gebühr für ihre Leitung. Bedeutet auch: Selbst, wer nur die Öffentlich-Rechtlichen über seinen Kabelanschluss schauen möchte, muss noch einen eigenen Vertrag mit einem Netzbetreiber abschließen.
Was, wenn der Kabelanbieter "Schwarznutzung" unterstellt?
Mieter dürfen ohne Vertrag das Kabelfernsehen nicht mehr nutzen und könnten sich schadensersatzpflichtig machen, wenn sie es dennoch absichtlich tun, indem sie beispielsweise die Sperrdose entfernen. Bei einem Umzug oder in der Übergangszeit zwischen dem Mehrnutzervertrags des Hauses und dem Einzelnutzungsvertrag des Vermieters könnte es aber auch unabsichtlich kurzzeitig dazu kommen.
Die Verbraucherzentrale warnt deshalb davor, dass sogenannte Medienberater dies ausnutzen könnten. Die Befürchtung der Experten: Verbrauchern könnte an der Tür "Schwarznutzung" vorgeworfen werden, um sie unter diesem Vorwand zu einer Vertragsunterschrift zu drängen. Die Verbraucherzentrale rät daher dazu, sich nicht überrumpeln zu lassen.
Gleiches gilt übrigens auch für aggressive Anwerbeversuche von Medienberatern. Diese könnten derzeit häufiger vorkommen, so die Verbraucherzentrale. Der Rat: Unterschreiben Sie nichts an der Tür.
Sendung: rbb24 Abendschau, 24.06.2024, 19:30 Uhr
Die Kommentarfunktion wurde am 26.02.2024 um 17:38 Uhr geschlossen. Die Kommentare dienen zum Austausch der Nutzerinnen und Nutzer und der Redaktion über die berichteten Themen. Wir schließen die Kommentarfunktion unter anderem, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt.