Verwaltungsgericht Berlin - Reformhaus in S-Bahnhof darf unter bestimmten Bedingungen auch sonntags öffnen

Mi 17.07.24 | 13:16 Uhr
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Symbolbild:Eien Frau hält zwei Pakete Nussmischung vor einem Regal im Reformhaus in den Händen.(Quelle:picture alliance/dpa/I.Kjer)
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Ein Reformhaus in einem Berliner S-Bahnhof darf vorläufig auch an Sonn- und Feiertagen öffnen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.

Der Einzelhändler muss jedoch durch ein spezielles Kassensystem sicherstellen, dass an diesen Tagen nur Reisebedarf verkauft wird, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Das zuständige Bezirksamt hatte gegen den Betreiber des Reformhauses ein Bußgeld verhängt, weil er für ein reduziertes Warenangebot auch an Sonn- und Feiertagen öffnete. Das Bezirksamt sah darin einen Verstoß gegen das Berliner Ladenöffnungsgesetz. Der Betreiber stellte einen Eilantrag gegen die Entscheidung. Dem gab das Gericht nun statt.

Ausnahme im Gesetz macht es möglich

Der Betreiber des Reformhauses könne sich wahrscheinlich auf eine Ausnahme im Gesetz berufen, so die Begründung des Gerichts. Seine Verkaufsstelle befinde sich in einem Personenbahnhof, da die S-Bahn in Berlin Funktionen des Regionalverkehrs übernehme. Das Gesetz erlaubt ausdrücklich den Verkauf von Reisebedarf auf Personenbahnhöfen, Flughäfen und in Reisebusterminals.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Sendung: rbb24, 17.07.2024, 21:45 Uhr

9 Kommentare

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  1. 9.

    Für den Schutz von Menschen gibt es das Arbeitsschutzgesetz: Hier müssen bessere Kontrollen verhindern, dass Leute zu oft und zu lange z.B. in der Küche oder hinter'm Tresen stehen. Das Ladenschlussgesetz jedoch ist nicht mehr zeitgemäß.

  2. 8.

    Reisebedarf an Tankstellen und Bahnhöfen? Wirklich jedem ist bekannt, dass am Wochenende nicht nur Reisend hier einkaufen kommen. Niemand kontrolliert an den Kassen die gültigen Fahrkarten der sogenannten Reisenden. Wegen mir aus kann das Ladenschlussgesetz endlich mal erneuert werden!

  3. 7.

    Sie haben vollkommen recht. Ihr Kommentar ist wirklich treffend, vielen Dank dafür.

  4. 6.

    Eine volle 6 Tage Woche bei Angestellten ist schon jetzt nicht wirklich möglich. Da spricht die Gesamtarbeitszeit pro Woche des Arbeitsschutzes dagegen. Bei unseren Supermärkten arbeiten am Samstag meistens Studenten, die sich damit ihr Studium finanzieren.
    Und wenn Sie möchten, dass Sonntags grundsätzlich nicht gearbeitet wird: dann gäbe es keine Freizeitangebote, keine Gastronomie, keinen ÖPNV, kein Radio oder Fernsehen, keine Rettungsdienste oder die Polizei, keine Versorgung im Krankenhaus oder Pflegeheim, ..., ja nicht einmal Strom oder Wasser.

  5. 5.

    Du kannst zwar im Internet 24/7 einkaufen - es aber nicht geliefert bekommen. Das ist ein Unterschied zu echten Läden, in denen das Personal gerade mal einen garantierten freien Tag für Familie und Freunde hat.

    Die Frage sollte doch eigentlich lauten, ob wir es wirklich brauchen auch am Sonntag noch einkaufen zu gehen. Der eine freie Tag wurde doch schon so sehr aufgeweicht (Schichtsysteme 24/7) bei vielen Telefon-Dienstleistern) obwohl es sehr gut auch ohne ginge.

  6. 4.

    In anderen EU-Ländern kann man 24/7 einkaufen, auch in sehr katholischen Ländern.

  7. 3.

    Sehe ich auch so. Wird Zeit, dass sich die Politik mal gegen Gewerkschaft und Kirche durchsetzt. Ich kann 24/7 im Internet einkaufen. Aber bei den kleinen Läden gilt der heilige Sonntag.

  8. 2.

    Nur in Deutschland machen sie so ein Theater um den Sonntag!! Jedes Geschäft sollte am Sonntag öffnen dürfen!!

  9. 1.

    Vielleicht sollten wir endlich mal dieses völlig veraltete Konstrukt des Ladenschlusszeitengesetzes abschaffen.
    Ein Gewerbetreibender wird sein Geschäft nur dann öffnen, wenn es für ihn lukrativ ist und sonst nicht. Daher werden sich die Ladenschlusszeiten dann schon von alleine regeln.
    In den meisten anderen Ländern funktioniert das doch auch problemlos ohne gesetzliche Regelungen.

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