Mängel beim Verfahrensbeistand - Wenn das Kind den gewalttätigen Vater treffen muss

Do 09.01.25 | 06:50 Uhr | Von Tina Friedrich und Fabian Grieger, rbb24 Recherche
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Symbolbild: Eine Frau sitzt vor einem Gerichtssaal auf einer Bank in einem Gerichtsflur des Landgerichts Moabit in Berlin-Mitte. (Quelle: dpa/Blume)
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Video: rbb24 Abendschau | 09.01.2025 | Fabian Grieger, Tina Friedrich | Bild: dpa/Blume

Trennt sich ein Paar mit Kindern, sollen Verfahrensbeistände für das Gericht klären, welche Bedürfnisse die Kinder haben und was ihnen gut tut. Doch auf Fälle mit häuslicher Gewalt sind die wenigsten Beistände vorbereitet – mit fatalen Folgen. Von T. Friedrich und F. Grieger

Vor der Trennung war alles gut. Daniela* sagt, sie habe zwar gewusst, dass Martin* narzisstische Züge hatte, aber das Leben mit ihm und ihren drei Kindern sei "friedlich" gewesen. Die Gewalt begann erst nach der Trennung.

Martin wurde aggressiv, drohte Daniela damit, ihr die Kinder wegzunehmen. Bekannte hätten ihr berichtet, sagt Daniela, dass er Morddrohungen gegen sie ausgesprochen habe.

Im Zuge der Scheidung beantragte Martin dann das sogenannte Wechselmodell. Das bedeutet, dass sich beide Eltern abwechselnd und gleich viel um die Kinder kümmern. Vor Gericht sollen aber nicht nur die Vorstellungen der Eltern, sondern auch die Wünsche der Kinder berücksichtigt werden. Deshalb gibt es seit 2009 sogenannte Verfahrensbeistände, die die Perspektive der Kinder ermitteln – als Hilfe für die Richter. Auch in Danielas Fall beauftragte die zuständige Richterin einen solchen Verfahrensbeistand.

Doch als die Beiständin mit Danielas Kindern spricht, fühlt sich diese schnell unter Druck gesetzt, wie sie im Interview mit rbb24 Recherche sagt. "Sie erklärte mir, dass sie die Kinder beim Vater zwar als verängstigt erlebt hat, aber alles noch viel schlimmer werden könnte, wenn ich dem Wechselmodell nicht zustimme. Sie sagte, dass jetzt alles in meinen Händen liegen würde, und ich entscheide, ob es den Kindern gut geht oder nicht." Daniela gibt dem Druck nach und stimmt dem Wechselmodell zu - trotz der Aggressivität des Vaters.

Vertreterinnen des Kindeswillens

Verfahrensbeistände haben großen Einfluss auf familienrechtliche Entscheidungen. Viele Richterinnen und Richter vertrauen ihrem Urteil, weil die Beistände die Kinder mehrmals sehen. Außerdem müssen die Verfahrensbeistände als Psycholog:innen, Jurist:innen oder Pädagog:innen ausgebildet sein und eine Zusatzzertifizierung haben.

Das Problem: Für diese besondere Zertifizierung gibt es keine verbindlichen Qualitätsstandards. Bei einigen Anbietern reicht ein Wochenendseminar, um sich als Verfahrensbeistand zu qualifizieren.

Nach Informationen von rbb24 Recherche gibt es immer wieder Probleme bei der Tätigkeit von Verfahrensbeiständen - gerade wenn es darum geht, im Kontext von häuslicher Gewalt das Kindeswohl zu schützen und den Willen der Kinder zu respektieren. Nach Ansicht von Expert:innen hat das viel damit zu tun, dass häusliche Gewalt in der Ausbildung kaum eine Rolle spielt. “Häusliche Gewalt ist eines der schwerwiegendsten Erlebnisse für Kinder,” sagt Ulrich Ames, stellvertretender Vorsitzender des Berufsverbands der Verfahrensbeistände (BVEB). "Auch wenn Kinder häusliche Gewalt nicht selbst erlebt, sondern miterlebt haben, muss man genau hinschauen, ob man dann Umgang weiter gewähren kann."

Gesetz will Bindung zu beiden Elternteilen

Wenn es in einer Partnerschaft zu Gewalt kommt, ist in der überwiegenden Mehrheit der Fälle der Vater der Täter. Trotzdem schätzen Verfahrensbeistände häufig das Recht des Vaters, seine Kinder zu sehen, höher ein als die Gewalterfahrung der Familie. Insbesondere wenn die Mutter Gewalt erfahren hat, aber die Kinder diese nur mitangesehen haben, wird die Gewalt vor Gericht oft gar nicht erst thematisiert.

In einem weiteren Fall, zu dem rbb24 Recherche die Gerichtsakten vorliegen, ignorierte die Verfahrensbeiständin in ihrer Empfehlung die häusliche Gewalt des Vaters gegenüber der Mutter, obwohl diese Gewalt dokumentiert war. Und sie unterstellte der Mutter, dass sie den Kontakt der Kinder zu ihrem Vater verhindern wolle.

Dieser Vorwurf ist als "Bindungsintoleranz" bekannt: Die Mutter sei intolerant gegenüber der Bindung zwischen Vater und Kind. Diese Annahme kann aktuellen Studien zufolge dazu führen, dass vom Gericht nicht etwa der Kontakt der Kinder zum gewalttätigen Vater eingeschränkt wird, sondern der zur Mutter. Das Konzept der Bindungsintoleranz ist als unwissenschaftlich widerlegt, wird aber vor vielen Familiengerichten noch angewendet.

Das Recht der Kinder auf eine Beziehung zu beiden Elternteilen ist gesetzlich vorgeschrieben. Deshalb würden Gerichte auch häufig auf einen Umgang mit beiden Elternteilen hinwirken, sagt Birte Strack, Familienrechtsanwältin, Verfahrensbeiständin und Mitglied der Familienrechtskommission des Deutschen Juristinnenbundes. "Für normale Fälle ist das eine gute Regelung", sagt sie. "Aber wenn eine Gewaltdynamik dabei ist, die nicht richtig eingeschätzt wird, dann ist so eine Einigung - die vielleicht noch unter echtem oder gefühltem Druck eingegangen wird – keine richtige Einigung." Für die Kinder hat das unmittelbare Folgen, sagt Strack. "Sie müssen [als Mutter, Anm.d.Red.] zu den Kindern sagen: 'Geh doch zum Papa, egal was vorher war'."

In Danielas Fall ging es schief: Die drei Geschwister berichteten von aggressivem Verhalten des Vaters bei Streitigkeiten. Er habe sie stundenlang allein gelassen, ihnen zur Strafe kein Essen gegeben oder viel geschrien. "Meine Tochter hat dann gesagt, dass Papa öfter zuschlägt. Weil man immer den Handabdruck sieht, wollte sie deshalb ihre Beine verbergen." Die Kinder wollten nicht mehr zum Vater, blieben immer häufiger bei der Mutter. Doch der Vater klagte erneut auf gleichmäßig verteilten Umgang.

Wieder kam die Verfahrensbeiständin zu den Kindern, die zu diesem Zeitpunkt bei der Mutter waren. Alle drei sagten, dass sie den Vater nicht mehr sehen wollten. "Die Verfahrensbeiständin hat zu mir gesagt, dass der Fall klar sei und der Umgang ausgeschlossen werde", schildert Daniela den Termin.

In ihre Stellungnahme schrieb die Verfahrensbeiständin dann aber: Nur ein Kind schildere die Gewalt "erlebnisorientiert". Die Äußerungen der beiden Geschwister erfüllten nicht die Kriterien eines "beachtlichen Kindeswillens". Die Richterin entschied daraufhin: Die beiden jüngeren Kinder sollten zumindest einen begleiteten Umgang mit dem Vater bekommen - das bedeutet, dass zum Beispiel Jugendhilfeeinrichtungen die Treffen vorbereiten und begleiten.

Für Daniela ist das dennoch eine katastrophale Entscheidung. "Ich habe tatsächlich gehofft, dass der Kindeswille auch ein gehörter Wille ist. Dass die Kinder gehört werden und ernst genommen werden.” Von klein auf habe sie ihnen beigebracht, sich gegen Gewalt zu wehren, mutig und stark zu sein, und darüber zu sprechen. “Und das reicht immer noch nicht. Das heißt, ich bringe den Kindern auch bei, dass sie in gewisser Weise die Gewalt akzeptieren sollen."

Das Kind kann diesen Umgang verweigern. Allerdings fürchten viele Mütter, dass darauf weitere gerichtliche Auseinandersetzungen folgen. Ihnen könnte dann zu Last gelegt werden, sie hätten diese Verweigerung beeinflusst.

Gewalt gegen die Mutter soll berücksichtigt werden

Helge Limburg, der Rechtsexperte der Bundestagsfraktion der Grünen, fordert eine gesetzliche Klarstellung, damit Familiengerichte in Zukunft Kinder und Mütter besser vor häuslicher Gewalt schützen: "Sie können ja nicht allen Ernstes ein Kind dazu zwingen, mit jemandem Kontakt zu haben, der entweder das Kind massiv angegriffen hat oder von dem das Kind weiß, dass es die Mutter massiv angegriffen hat."

Limburg hat sich Fälle angeschaut, in denen Familiengerichte Gewalt gegen die Mutter ausgeklammert haben: "Die sagen, es kann nur darum gehen, ob Gewalt gegen das Kind ausgeübt wurde. Ich halte das für gefährlich für das Kindeswohl. Ein Kind, das erleben muss, wie Gewalt gegen die Mutter ausgeübt wird, ist traumatisiert."

Berufsverband fordert strengere Regeln

Familienrechtsanwältin Birte Strack und Ulrich Ames vom Berufsverband der Verfahrensbeistände sehen den größten Hebel für einen besseren Gewaltschutz bei einer stärker reglementierten Ausbildung. "Die großen Ausbildungsträger, die auch von unserem Verband zertifiziert sind, haben häusliche Gewalt in ihrem Curriculum drin", sagt Ames. "Aber es gibt auch sehr, sehr schlechte Ausbildungen, die überhaupt nicht überprüft werden, von niemanden." Der Verband BVEB hat deshalb eigene Kriterien entwickelt, nach denen er eine Zertifizierung anerkennt: mindestens 150 Stunden Ausbildungszeit, mindestens drei unterschiedlich vorgebildete Trainer, eine breite Palette von Ausbildungsinhalten, darunter auch die Istanbul-Konvention zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt.

Bislang erfüllen nur vier Träger in ganz Deutschland diese Kriterien. Mindestens acht weitere arbeiten ohne die Anerkennung. Der Verband fordert deshalb, dass Verfahrensbeistände und andere Beteiligte am Familiengericht verpflichtende Fortbildungen zu häuslicher und sexualisierter Gewalt nachweisen müssen. Es brauche auch klare gesetzliche Vorgaben über deren Inhalte.

Keinerlei Kontrolle vorgesehen

Derzeit bleibt es den Richterinnen und Richtern überlassen, ob sie die Qualifikation nachprüfen. In Berlin gibt es eine Art Telefonbuch für die vier Familiengerichte: eine Liste mit Namen und Kontaktdaten der Berliner Verfahrensbeistände. Um in diese Liste aufgenommen zu werden, müssen Qualifikationsnachweise und ein erweitertes Führungszeugnis beim Gericht hinterlegt werden. Danach tragen Verfahrensbeistände zwar noch ein, wann sie Fortbildungen absolviert haben - aber nicht zu welchen Themen.

Viele Familienrichter arbeiten seit vielen Jahren mit den gleichen Verfahrensbeiständen zusammen. Diese sind wiederum auf diese Kontakte angewiesen, denn sie werden pro Auftrag bezahlt. Die Pauschale beträgt derzeit maximal 550 Euro brutto pro Kind. Für diese Summe müssen zwei Ortstermine, Gespräche mit Erziehern oder Psychologinnen absolviert werden, die Stellungnahme verfasst und manchmal auch noch die Kosten für Dolmetscher getragen werden. Wer sich engagiert für ein Kind einsetzt, kann von dieser Tätigkeit alleine nicht leben, sagen viele Verfahrensbeistände. Auch deshalb sah ein Gesetzentwurf der Ampel-Regierung eine höhere Vergütung für Verfahrensbeistände vor. Das Ende der Koalition bedeutet nun wohl auch das Ende dieser Initiative.

Ausbildungsinhalte waren im Referentenentwurf kein Thema.

* Namen und Details verfremdet, aber dem rbb bekannt

Sendung: rbb24 Abendschau, 09.01.2025, 19:30 Uhr

Beitrag von Tina Friedrich und Fabian Grieger, rbb24 Recherche

Kommentar

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65 Kommentare

  1. 65.

    Nein sind Sie nicht, ich sehe das genauso wie Sie. Und die Worte:

    "Dieser Beitrag ist für mich als Vater ein absoluter Schlag ins Gesicht....."

    ......finde ich völlig unpassend unter einem Bericht, bei dem es um Gewalt an Kindern geht oder zumindest doch sehr gedankenlos.

  2. 64.

    Das stimmt wohl. Es ist völlig unerheblich wie es zur Gewalt kam, der Vater hat das wie hier beschrieben nicht in Griff und sollte somit auch sein Recht auf gleichmäßigen Umgang damit verwirkt haben. Völlig unerheblich woraus die Gewalt entstand...so kommt es nämlich sonst wieder zur Täter-Opfer-Umkehr.

  3. 63.

    Mit Grausen denke ich immer noch an die Scheidung meiner Eltern. Das Jugendamt habe ich immer noch als ein Termin in Erinnerung. Erst in den Unterlagen fand ich, mit Mitte dreißig, einen Weg mir die Sache aus der Distanz anzuschauen.
    Auch heute noch sehe ich das Jugendamt als chronisch -nicht- '"finanziert "'. Ob das egal ist? MAN wird sehen.
    Was mich schockt, an dem beschriebenen Fall, ist der Vertrauensverlust der Kinder in das Recht.
    Die Zusage am Vertrauen Ort und die Sachverhalt im Gerichtssaal spricht Bände.
    Liebe Mitglieder des Bundesrat, die Familie soll Kern der Gesellschaft sein. Die Kinder sind die Gesellschaft von morgen.
    Oh ich vergaß, was interessiert mich die Wahl in 20 Jahren.

  4. 62.

    Finde nur ich diesen Kommentar finster oder geht es anderen auch so? Hier geht es doch eigentlich um etwas völlig anderes. Wie kommt man dann darauf, solch einen vorwurfsvollen Kommentar zu schreiben? Ich finde, Sie haben vollkommen das eigentliche Thema verfehlt.

  5. 61.

    Dieser Beitrag ist für mich als Vater ein absoluter Schlag ins Gesicht, denn er ist völlig eindimensional recherchiert und furchtbar aufbereitet. Es ist schlimm, wenn es Gewalt gegen Kinder gibt und da gehört der Umgang sofort reduziert und nur unter Aufsicht fortzuführen. Aber dass hier dargestellt wird, dass in Deutschland Väter überwiegend gleichermaßen Umgang bekommen ist lächerlich und weit an der Realität vorbei. Väter müssen ihr Recht teils über Jahre einklagen, weil Mütter der Meinung sind, dass sie allein wissen was gut für das Kind ist oder scharf sind auf Unterhalt der bei 2 Kindern erheblich ist . In vielen Fällen unterstützende Verfahrensbeistände die Anliegen der Mutter ohne dass Väter sich dagegen wehren können. Gewalt geht gar nicht, das Andere aber auch nicht, gerne dazu mal n Beitrag wie schwer es 2025 immer noch ist als Vater gleichberechtigt wahrgenommen zu werden. Ganz schwach.

  6. 60.

    "daß hier ein Vater im Zuge der Trennung zu seiner Frau gewaltig geworden ist. " Dann muss er auch die Verantwortung dafür tragen, nicht die Opfer seiner Gewalt. Zum Frieden braucht es zwei. Für Krieg reicht auch nur einer.

  7. 59.

    Kenne leider auch 2 Fälle, in denen trotz wiederholter nachgewiesener Gewalt des Vaters den Kindern der Umgang mit ihm auferlegt wurde. Die Verfahrensbeiständin nutzte genau die Argumentation wie im Artikel, nämlich dass der Vater ein Recht auf Ungang habe - obwohl die Kinder Angst vor ihm hatten. Und den Müttern wurde unterstellt, die Kinder zu manipulieren - obwohl sie es waren die vor den Augen der Kinder blutig geschlagen wurden - einfach nur absurd. Ich hoffe sehr, dass sich da in den Gerichten etwas ändert.

  8. 58.

    Irgendwie habe ich den Eindruck, daß hier ein Vater im Zuge der Trennung zu seiner Frau gewaltig geworden ist. Warum und weshalb wird aus den Schilderungen der Kindesmutter dargestellt. Wie es zur Gewalt eskalieren konnte, dazu gehören zwei Seiten. Es wäre interessant auch Schilderungen des Vaters zu veröffentlichen, falls es überhaupt noch möglich ist.

    Für ein Wechselmodel gehört Einvernehmlichkeit beider Eltern. Das Wechselmodel scheint hier wohl einseitig beantragt worden zu sein und ist somit dann auch nicht möglich. Ein Streitthema und bei Trennungen sehr schwierig ist. Eltern die es schaffen, Respekt.

    Verfahrensbeistände müssen unbedingt neutral sein, eine nicht einfache Aufgabe. Häufig scheitern die Hilfen vom Jugendamt und Verfahrensbeistände durch Überforderung.

    Einigkeit der Elternteile ist das Zauberwort. Es scheint in diesem Fall wohl leider nicht mehr möglich zu sein.
    Die drei Kinder brauchen unbedingt psychologische Hilfe.

  9. 57.

    "Weil nämlich Männer nicht anzeigen, statistisch gesehen."

    Woher wollen Sie eigentlich wissen, wieviele Frauen nicht anzeigen, statistisch gesehen? Meinen Sie, da gibt es keine entsprechende Dunkelziffer?

  10. 56.

    Das Kindeswohl ist am wichtigsten. Das habe ich zum Ausdruck gebracht. Gleich im ersten Satz. Und ich habe darauf hingewiesen das 82% häuslicher Gewalt nicht stimmen kann. Bei weitem nicht. Vielleicht sagt die Statistik Falsches? Oder wie man diese liest? Körperliche Gewalt ist vermutlich richtiger? Aber selbst dann kann man jeden „Tellerwurf“ nicht den Männern zuordnen. Weil nämlich Männer nicht anzeigen, statistisch gesehen. Und ich finde es ungerecht, wenn die psychische Gewalt vernachlässigt wird. Die kann grausam sein...

  11. 55.

    Sie sagen, mathematisch und wissenschaftlich kann das nicht stimmen und dann schätzen Sie? Sollen Statistiken jetzt nach Ihren Schätzungen veröffentlicht werfen, nur weil Ihnen die vorliegenden nicht passen?

    Warum wird hier eigentlich von manchen so viel relativiert? In dem Artikel geht es in erster Linie um das Wohlergehen der Kinder. Einige Menschen scheinen aber lieber sich selber in den Mittelpunkt stellen zu wollen.

  12. 54.

    Frauenfeindlichkeit ist Ihnen ein Begriff? Sie wollen hier tatsächlich behaupten, die Kinder werden zu fast 100% manipuliert und würden nur behaupten, Gewalt durch den Vater erleben zu müssen?

    Was sagt denn Ihr Kommentar über die Möglichkeit aus, die Sicht der betroffenen Kinder und Frauen zu verstehen, die Opfer männlicher Gewalt sind, meist über Jahre? Können Sie die fast zu 100% von Männern ausgehende Gewalt nicht als Gefahr für die physische und psychische Gesundheit der Frauen und Kinder sehen? Wie kommt, es, dass Sie keine Empfindungen für die Opfer aufbringen können, so als Mann?
    Warum relativieren Sie Tatsachen?

  13. 53.

    Was sagt Ihnen persönlich der obige Beitrag eigentlich? Haben Sie ihn verstehen können? Es geht um gewalttätige Männer, die zu 82% Täter der häuslichen Gewalt sind. Nicht mehr und nicht weniger. Wenn Sie auf dem Ohr der Gleichberechtigung schlecht hören sollten, ich erkläre es Ihnen auch ganz einfach und langsam gern noch einmal.

  14. 52.

    Warum zweifeln Sie Statistiken an? Wie kommt man auf diesen Unsinn? Haben Sie irgendwelche Vorurteile gegen Frauen? Ist erwiesene Gewalt gegen Frauen Ihnen nicht wert, so benannt zu werden? Warum möchten Sie dieses Thema hier als unglaubwürdig darstellen, was sagt das über Sie persönlich aus?

  15. 51.

    Die Statistiken beinhalten Fakten. Ob Sie etwas anderes „schätzen“ wollen, ändert nichts an der Tatsache, dass die Betroffenen der Gewalt zu 82% Frauen und Kinder sind. Schade, dass Sie darauf nicht näher eingehen können. Ist Ihnen die Gewalt gegen Frauen von unserem Geschlecht ausgehend, nicht bewusst? Verdrängen Sie oder haben Sie Angst, der Wahrheit ins Auge zu sehen? Ich würde gern darüber diskutieren, warum Männer so wenig reflektieren können, mit Ihnen vielleicht?

  16. 50.

    Also, dass Mütter häufiger manipulieren ist IHRE Behauptung - kein Fakt. Wie kommen Sie genau darauf und was soll das zu einer konstruktiven Diskussion der Kinderrechte (nicht Elternrechte) beitragen?

  17. 49.

    „82% der häuslichen Gewalt geht von den Männern aus“
    Das kann mathematisch oder wissenschaftlich nicht stimmen! Ich schätze 50/50%...
    Wenn man die psychische Gewalt („Väterkontaktverhinderungsstrategien“), und das muss man unbedingt, mitrechnet.

  18. 48.

    Auch wenn der Vater die Mutter schlägt?? Oder fast ermordet? Ne so einen Elternteil der das Kind traumatisiert kann tatsächlich gerne ziehen..

  19. 47.

    Gewalttätige treffen zu müssen ist für Kinder schwer. Kann man das hier Gemeinte bitte mal ins Verhältnis setzen zu psychischer Gewalt von Müttern, die den Kontakt zu den Vätern intrigant hintertreiben? Die Anzahl der Fälle zur „Vätergewalt“ ist doch auch eine Untersuchung wert?

  20. 46.

    Zweimal stimme ich Ihnen zu. Sie finden in beiden Kommentaren sensible Worte.
    Eine Erweiterung hätte ich.... dies gilt auch für die Großeltern beider Seiten.
    Im Sinne der Kinder...

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