Ausbau Erneuerbarer Energien - Brandenburg beschließt neue Flächenziele für Windkraft
Die Bundesregierung will die Menge an Öko-Strom bis 2030 verdoppeln und setzt dabei vor allem auf Windkraft. In Brandenburg soll der Ausbau nun ebenfalls mehr Fahrt aufnehmen. Dafür hat der Landtag am Mittwoch die Weichen gestellt.
Der Brandenburger Landtag hat die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass künftig mehr Windräder im Land gebaut werden können. Die Mehrheit der Abgeordneten stimmte am Mittwoch dafür, dass jede der fünf regionalen Planungsgemeinschaften im Land 1,8 Prozent der Fläche bis spätestens Ende 2027 und 2,2 Prozent bis spätestens Ende 2032 für die Windenergienutzung ausweist.
Bundesregierung will Öko-Strom bis 2030 verdoppeln
Verkehrsminister Guido Beermann (CDU) sieht keine Probleme darin, dass die Flächen erreicht werden. Weil etwa Landschaftsschutzgebiete in die Planung einbezogen werden könnten und es Änderungen im Artenschutz gebe, dürften die Ziele von 1,8 und 2,2 Prozent unter den neuen Bedingungen erst recht erreichbar sein, sagte Beermann.
Die Bundesregierung will Strom aus Öko-Energien bis 2030 verdoppeln. Die Windkraft spielt dabei eine entscheidende Rolle. Der Bundestag hat festgelegt, dass die Länder bis Ende 2032 zwei Prozent der Fläche für Windenergie ausweisen. Bis 2027 sollen 1,4 Prozent der Flächen dafür bereitstehen.
Naturschutzgebiete bleiben tabu
Der Landesverband Berlin-Brandenburg vom Bundesverband Windenergie forderte mehr Tempo bei der Bereitstellung von Flächen und der Bearbeitung von Anträgen zur Genehmigung. "Noch immer dauern Planungs- und Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen durchschnittlich sechs Jahre", kritisierte der Vorsitzende Jan Hinrich Glahr.
Der Grünen-Abgeordnete Clemens Rostock wies darauf hin, dass es eine Dreiteilung für Windkraftflächen gebe: In Vorranggebieten könnten Genehmigungen leichter erteilt werden. Dazu kämen Tabuflächen wie Naturschutzgebiete sowie andere Flächen, in denen Kommunen über Windräderstandorte entschieden.
Der Landtag hatte im vergangenen Jahr ein Gesetz beschlossen, das für Windräder grundsätzlich einen Mindestabstand von 1.000 Metern zur nächsten Wohnbebauung festlegt. Für sogenannte Vorrangflächen soll der Abstand aber nicht gelten.
Sendung: Antenne Brandenburg, 22.02.2023, 19:00 Uhr