Verfassungsbeschwerde -
Für die Berliner Wiederholungswahl hatte das Bundesverfassungsgericht grünes Licht gegeben - aber die zugehörige Verfassungsbeschwerde bereitet den Karlsruher Richterinnen und Richtern weiterhin Kopfzerbrechen.
Das Verfahren werfe sehr wesentliche Fragen zum Verhältnis von Landes- und Bundesverfassungsgerichtsbarkeit auf, sagte der zuständige Berichterstatter im Zweiten Senat, Richter Peter Müller, am Dienstagabend beim Jahrespresseempfang des Gerichts. Vieles davon sei in der bisherigen Karlsruher Rechtsprechung noch ungeklärt.
Begründung für Entscheidung gegen Eilantrag erst im Mai
Müller warb vor diesem Hintergrund auch um Verständnis dafür, dass der Senat den Eilantrag, der die Wahl stoppen sollte, Ende Januar ohne jede Begründung abgelehnt hatte. In belastbarer Weise sei das in der Kürze der Zeit nicht anders möglich gewesen. Die Veröffentlichung der Begründung stellte er ungefähr für Mai in Aussicht. Dafür müsse die Verfassungsbeschwerde in ihrer Gesamtheit gewürdigt werden. Das Hauptverfahren werde sich damit aber wohl nicht erledigt haben.
Der für die Prüfung der Einsprüche grundsätzlich zuständige Berliner Verfassungsgerichtshof hatte die pannenreiche Wahl vom 26. September 2021 insgesamt für ungültig erklärt. Das machte die komplette Wiederholung in der gesamten Hauptstadt notwendig.
Zweiter Senat intensiv mit Beschwerde beschäftigt
Die mehr als 40 Klägerinnen und Kläger argumentieren, dass die Landesverfassungsrichter in dieser noch nie da gewesenen Situation verpflichtet gewesen wären, von sich aus Karlsruhe einzuschalten. Müller sagte, man könne auf die Idee kommen, dass dies nicht völlig abwegig sei. In der Rechtsprechung sei dies bisher nicht entschieden.
Die Berliner Bundestagswahl, die damals parallel stattfand, soll nach einem Beschluss des Bundestags nur teilweise wiederholt werden. Damit befassen sich die Verfassungsrichter in einem separaten Verfahren als formale Beschwerdeinstanz.
Wahlprüfungsbeschwerde eingelegt haben unter anderem die Fraktionen von CDU/CSU und AfD, die eine umfangreichere beziehungsweise die vollständige Wiederholung anstreben. Hierzu war zu hören, dass auch dieses Verfahren den Zweiten Senat intensiv beschäftige. Es sei denkbar, dass dazu eine Verhandlung angesetzt werde, wenn möglich noch vor der Sommerpause.
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